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NZZ Folio 09/07 - Thema: Sicherheit   Inhaltsverzeichnis

Der Terrorist als Gesetzgeber

© Christopher Morris/VII
Polizisten sichern eine Veranstaltung im Wahlkampf von Präsident George W. Bush in Stratham, New Hampshire, im August 2004. Linktext
Unter dem Vorwand, sich schützen zu wollen, wirft sich der Rechtsstaat dem ­Monstrum Terrorismus zum Frass vor.

Von Heribert Prantl

Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten: Das ist der erste Hauptsatz der inneren Sicherheit. Mit diesem Satz begründen Politiker in ganz Europa jede neue Massnahme, jedes neue Gesetz. Von jeder dieser neuen Massnahmen und von jedem dieser neuen Gesetze hängt angeblich die Zukunft der inneren Sicherheit ab: So war und ist es beim biometrischen Personalausweis; bei der zentralen Speicherung von klassischen und digitalisierten Fingerabdrücken; bei der staatlich verordneten Gesichtsvermessung; beim heimlichen Abhören von Wohnungen mit elektronischen Wanzen. Wer nichts zu verbergen hat, der hat ja, angeblich, nichts zu befürchten.

Auch nicht bei der heimlichen Überwachung von Telefonen, nicht bei der Rasterfahndung, nicht bei der Videoüberwachung, nicht bei der staatlichen Speicherung von Telefon- und Internetdaten, wie dies in ganz Europa üblich geworden ist. Und auch nicht beim Zugriff des Geheimdienstes auf private Bankkonten, wie dies in Deutschland zur Terrorvorbeugung erlaubt worden ist.

In den USA wankt das Verbot bestimmter Vernehmungsmethoden, vulgo Folter; wenn es gegen Terrorverdächtige geht (und die blosse Beschuldigung gilt als Verdacht), die irgendwo auf US-Stützpunkten festgehalten werden, gilt das Verbot gar nichts mehr. In Deutschland hält die Politik zwar am Folterverbot fest, zugleich aber erklärt Innen­minister Wolfgang Schäuble, dass Erkenntnisse, die unter fremder Folter erlangt worden sind, verwendet werden dürfen. Die Begründung für all das und für noch viel mehr heisst Nine Eleven.

Seit dem 11. September 2001 ist die Politik der westlichen Welt dabei, ihre Rechtsstaaten in Präventionsstaaten umzubauen: Das Recht wird verdünnt, um so angeblich besser mit den globalen Risiken fertig zu werden. Die Beruhigungsformel dabei lautet, wie gesagt: Wer nichts zu verbergen hat, der hat nichts zu befürchten – allenfalls, dass er, sein Telefon oder sein Konto ab und zu heimlich und «verdachtsunabhängig» kontrolliert wird, wenn der Mensch nicht so ausschaut oder sich nicht so verhält, wie ein Polizist, ein Grenz- oder Verfassungsschützer sich einen braven Bürger vorstellen. Aber solche Kontrollen müsse man, so meinen die Politiker, im Interesse von mehr innerer ­Sicherheit in Kauf nehmen.

Hinter der vermeintlichen Harmlosigkeit dieser Sätze steckt eine fundamentale Neuorientierung der Sicherheitspolitik: Jede einzelne der vielen neuen Massnahmen mag, für sich genommen, noch für tolerabel gehalten werden. Von einer einzelnen Videokamera geht keine Gefahr aus, von einer einzelnen Speichelprobe, die von einem völlig unverdächtigen Menschen genommen wird, auch nicht. Wenn der Mensch aber überall mit Videokameras beobachtet wird, wenn mit Erfassungssystemen festgehalten wird, wo und wann er welche Strassen benutzt, wenn die Daten seiner Flüge registriert, seine dortigen Essgewohnheiten festgehalten, seine Computer elektronisch durchsucht, seine Bankkonten staatlich visitiert, seine Persönlichkeitsdaten, seine Krankheiten und Gebrechen zentral abrufbar werden, dann ergibt sich die gefährliche Totalität aus der Summe.

Die Erfassungsnetze, die alle Bürger umfassen, werden immer dichter, die beobachtungsfreien Zonen immer kleiner. Der Mensch wird zum Beobachtungsobjekt. Beobachtungsobjekte sind oder werden unfrei. Die Menschen, die in der DDR lebten, wissen, wie das funktioniert; der Regisseur Henckel von Donnersmarck hat es in seinem Film «Das Leben der Anderen» geschildert. Aus dem freiheitlichen Rechtsstaat wird so ein fürsorglicher Präventionsstaat, der seine Bürger nicht mehr als unverdächtig, sondern als potentiell verdächtig, als «noch» nicht verdächtig betrachtet.

Palinurus, der sagenhafte Steuermann des Äneas, war am Ruder eingeschlafen und musste diese Fahrlässigkeit mit dem Leben bezahlen: Im Schlaf wurde er von Bord gespült und dann von den Eingeborenen an Land erschlagen. Seit dem 11. September 2001 reden und handeln die Politiker der inneren Sicherheit so, als sei freiheitliche Demokratie eine palinurische, eine fahrlässig unachtsame Demokratie. Sie behaupten, die westliche Gesellschaft habe es mit der Freiheit und Offenheit, der Liberalität, der Toleranz und dem Rechtsstaat übertrieben und erhalte nun die Quittung in Form von islamistischem Terrorismus. Die zivilisatorischen Grundwerte sind unter Generalverdacht geraten.

Im fürsorglichen Präventionsstaat sind die Grenzen zwischen Unschuldigen und Schuldigen, zwischen Verdächtigen und Unverdächtigen aufgehoben. Bisher hat das Recht hier sehr genau unterschieden. Nun aber gilt jeder Einzelne zunächst einmal als Risikofaktor, jeder Einzelne muss es sich daher gefallen lassen, dass er, ohne einen konkreten Anlass dafür geliefert zu haben, «zur Sicherheit» überwacht wird. Die EU-Richtlinie zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ist in allen Ländern der Europäischen Union grosszügig in nationales Recht umgesetzt worden. Das bedeutet: Alle Telekommunikationsdaten (wer hat mit wem wie lange mobil oder per Festnetz telefoniert) und alle Internetdaten (wer hat mit wem wann E-Mails ausgetauscht, und wer hat wann welche Internetseiten aufgerufen) werden «auf Vorrat» gespeichert – es könnte ja sein, dass man diese Daten noch zu Ermittlungszwecken braucht.

Wenn sich dann ergibt, dass der so Beobachtete, Registrierte, Belauschte und Geprüfte nicht gefährlich ist, wird er wieder zum Bürger. Jeder Einzelne gilt als potentiell verdächtig – so lange, bis sich durch die Kontroll- und Über­wachungsmassnahmen seine Entlastung ergibt. Bisher war das umgekehrt: Wer keinen Anlass für staatliches Eingreifen gegeben hatte, wurde in Ruhe gelassen. Jeder konnte also durch sein eigenes Verhalten den Staat auf Distanz halten. Man nannte das Rechtsstaat.

Es geht der Politik, welche die neuen Sicherheitsgesetze schafft, nicht mehr um die Verfolgung begangener Straf­taten, auch nicht mehr primär um die Verhinderung einzelner krimineller Handlungen. Es geht vielmehr darum, ein Frühwarnsystem zu errichten. Zwischen Polizei und Geheimdienst wird dabei nicht mehr unterschieden. Es entsteht ein einheitliches vernetztes Sicherheitssystem, in dem geheimdienstliche (also rechtsstaatlich kaum kontrollierte) Ermittlungsmethoden allgemeiner Standard werden. Es werden, und das ist der Preis dieses Frühwarn­systems, Mittel und Methoden angewendet (heimliches Abhören und heimliche Kontrollen), die im Strafrecht nur gegen Verdächtige möglich waren.

So werden Grundrechte banalisiert. Der neue Präven­tionsstaat zehrt von den Garantien des Rechtsstaats; er entsteht, indem er sie verbraucht. Das ist – weltweit – das Grundproblem der derzeitigen Politik der inneren Sicherheit: Der Präventionsstaat muss, das liegt in seiner Logik, dem Bürger immer mehr Freiheit nehmen, um ihm dafür Sicherheit zu geben; das trägt den Hang zur Mass­losigkeit in sich, weil es nie genug Sicherheit gibt.

Wenn der Staat wirklich «alles» tun muss, um Sicherheit vor Terrorismus zu gewährleisten, dann ist die Politik noch lange nicht fertig: Dann müssen solche «Gefahrpersonen» vorbeugend inhaftiert werden, die zwar noch keine Straftaten begangen haben, von denen die Behörden aber glauben, dass sie Straftaten begehen könnten. Die Logik des Präventionsstaats führt also zur Vorbeugehaft, auch langjährig, zur Schutzhaft, zur Langzeitquarantäne – wie immer man solch präventives Einsperren nennen möchte. Und ist es nicht geradezu eine Pflicht des Präventionsstaates, in den «Ticking-bomb-Fällen» zur Folter zu greifen? (Die Bombe, die eine Schule in die Luft sprengen wird, explodiert in einer halben Stunde, der echt oder angeblich Verdächtige könnte wissen, wo sie versteckt ist.) In Israel ist das üblich. Prävention, die das Recht konsumiert, hat den Zug zur Totalität und Exzessivität.

Die Bürger lassen sich den Umbau des Rechtsstaats in den Präventionsstaat bis anhin gefallen, weil sie das Gros der Freiheitsbeschränkungen nicht spüren – die meisten der neuen Massnahmen finden heimlich statt. Es wächst aber ein neues Bewusstsein für die Privatheit; in Deutschland ist der Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung und vor allem gegen ein Gesetz zur heimlichen Durchsuchung von privaten Computern massiv: Viele Leute haben das unbehagliche und bedrohliche Gefühl, der Staat wolle ihnen ins Hirn schauen. Der Computer, die Festplatte, ist ja in der Tat so etwas wie ein ausgelagertes Gehirn.

Im übrigen ist es so, dass der Staat mit ständigen «Terrorwarnungen» die Angst vor der (bestehenden!) Gefahr noch forciert und steigert; mit wichtigtuerischem Geraune wird davon gesprochen, dass die «abstrakte Gefahr» sich verdichte; und die neuen Sicherheitsgesetze werden als Gegenmittel dargestellt. Daher findet bis jetzt Billigung, was angeblich die Gefahr entschärft. Angst ist eine Autobahn für Sicherheitsgesetze. Der Mechanismus der Angst funktioniert wie eine riesige Orgel: Vor ihr sitzen nicht nur Terroristen, sondern auch Politiker, Chefredaktoren und Chefkommentatoren. Diese Orgel verfügt über eine Klaviatur mit vielen Registern, ein Windwerk und eine Windlade. Und wenn von so vielen kräftig georgelt wird, erbebt und erschauert alles. Dann wird «Sicherheit» zu einem Wert, bei dem das blosse Versprechen das Prädikat «legislativ wertvoll» verdient; «Tauglichkeit» und «Verhältnismässigkeit» neuer Massnahmen, etwa eines Kriegs gegen einen Schurkenstaat, werden gar nicht mehr lang geprüft. Hauptsache, es geschieht etwas.

Der Guerrillero besetzt das Land, der Terrorist besetzt das Denken. Die Terroristen sind nach dem 11. September nicht, wie befürchtet, in Atomkraftwerke und Wasserversorgungsanlagen eingedrungen; nicht dort haben sie Unheil angerichtet und Verderben über das Land gebracht. Sie tun es auf andere, subtil gefährliche Weise: Sie haben sich der Schaltzentralen der westlichen Demokratien bemächtigt; sie beherrschen die Apparate und Brain-Trusts, in denen Recht produziert wird; sie verseuchen den Geist der Gesetze. Überall, in Washington, London, Paris und Berlin, werden vergiftete Paragraphen und Gesetzesartikel produziert, rechtsstaatliche Prinzipien geopfert.

Die bisherigen Fundamentalgewissheiten sind nicht mehr gewiss: die Gleichheit vor dem Gesetz, der Grundsatz des fairen Verfahrens, das Recht auf Akteneinsicht, die alsbaldige Kontrolle von Verhaftungen und sonstigen Grundrechtseingriffen durch unabhängige Richter, der Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten», die Genfer Konvention über die Behandlung von Gefangenen. Das Verbot menschenunwürdiger Vernehmungsmethoden wird gelockert und gebrochen: Wenn dem Delinquenten der Kopf so lange in die Badewanne oder die Kloschüssel gedrückt wird, bis er halb ersoffen ist, gilt das nicht als Folter, sondern lediglich als robuste Befragung, also als erlaubt.

Weltweit werden die bisherigen Fundamentalgewissheiten unter Vorbehalt gestellt. Der Vorbehalt lautet: Der rechtsstaatliche Katalog ist ja schön und gut, aber nur, solange er die Bekämpfung des Terrorismus nicht behindert. Am weitesten geht und ging dabei die US-Regierung. Dort ist der Rechtserosionsprozess schon weit fortgeschritten: Wer echt oder vermeintlich in den Dunstkreis des Terrorismus gerät, ist nahezu vogelfrei. Vogelfrei – das war im Mittelalter der friedlose Straftäter, über den die Reichsacht verhängt war. Niemand durfte ihn, bei Strafe, unterstützen, beherbergen, ernähren, er war aus der Rechts- und Friedensgemeinschaft ausgeschlossen, der Verfolgung durch jedermann preisgegeben. Heute bedeutet das in den USA: Wer des Terrorismus verdächtigt wird, verliert den rechtsstaatlichen Schutz.

Die alten Griechen erfanden den Argus: Der hatte die nach ihm benannten Argusaugen. Die Hälfte dieser Augen schlief jeweils, die andere Hälfte wachte; und weil sich die alten Griechen noch mehr Observation überhaupt nicht vorstellen konnten, gaben sie dem Argus den Beinamen Panoptes, der Allesseher. Wenn man ihm auch noch hundert Ohren gäbe – er wäre das passende Maskottchen für den Präven­tionsstaat, wie ihn die Politiker der inneren Sicherheit ­etablieren. Aber verglichen mit den neuen Überwachungstechniken, mit dem Millionen-Kameras-System in Grossbritannien beispielsweise, war Argus ein recht harmloser Geselle.

Sicherlich: Angst vor Kriminalität ist weder kleinbürgerlich noch reaktionär, sondern real und berechtigt. Jeder macht seine Erfahrungen damit, mit Autoaufbrüchen und Wohnungseinbrüchen, mit Strassenraub und der kriminellen Verelendung von Drogensüchtigen. Diese individuellen Erfahrungen werden von den Medien klischiert und multipliziert. Laut Kriminalstatistik sinken die Zahlen für die ­Gewaltkriminalität in Deutschland seit Jahren, die Sexualverbrechen sind besonders stark zurückgegangen – die ­Öffentlichkeit aber hat den Eindruck, die Zahlen seien ­regelrecht explodiert. Horrende Kriminalitätsangst und horrende Terrorismusangst sind Resultate medialer Darstellung von Kriminalität. Dort wird das Angstmachende vergröbert und vergrössert – der soziale Kontext, die Bedingungen und Folgen von Straftaten bleiben ausgeblendet.

Früher war der Mörder der Prototyp des Rechtsbrechers, fast ausschliesslich wurde über Kapitalverbrechen berichtet, so dass der Medienkonsument in jedem Straftäter auch ein Stück Mörder sah. Heute ist der Terrorist an die Stelle des Mörders von einst getreten. Er ist das Schreckensbild per se. Die politischen Debatten über innere Sicherheit konzentrieren sich auf Massnahmen gegen ihn, auf Massnahmen gegen einen winzigen, zugegebenermassen ­gefährlichen Ausschnitt aus dem kriminellen Gesamtgeschehen, den Terrorismus. Mit der Fixierung auf diesen winzigen Ausschnitt wird das gesamte System der inneren Sicherheit umgekehrt.

Wer Sicherheit mit allen Mitteln gewährleisten will, der stellt alles zur Disposition, was der Rechtsstaat an Regeln zur Vorbeugung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten eingeführt hat. Wer hier den grossen Kehraus veranstaltet, der kehrt, angeblich oder vermeintlich zur Verteidigung des Rechtsstaats, genau das weg, weswegen dieser Rechtsstaat verteidigt werden muss. Dann stirbt die Freiheit an ihrer Verteidigung. Was die westlichen Demokratien als Kampf gegen den Terrorismus bezeichnen, ist eher eine Flucht vor dem Terrorismus. Sie stellen sich der Bedrohung, indem sie vor ihr davonlaufen und dabei die Werte wegwerfen, auf die sie einst stolz waren. Der Westen ist, im canettischen Sinn, eine Fluchtmasse. Dem Terrorismus standhalten verlangt aber: an den Grundsätzen des Rechtsstaats festhalten. Der starke Staat ist der Staat, der seine Regeln verteidigt, nicht der, der sie aufgibt.

Die archaische Kultur von Minos hat dem Minotaurus alljährlich ihre Kinder geopfert, um Sicherheit zu gewinnen. Eine demokratische Kultur, die ihre Prinzipien dem Terrorismus in den Rachen wirft, handelt nicht anders. Der Rechtsstaat übernimmt dann selbst die Zerstörung dessen, was ihn ausmacht. Wie soll der Staat aussehen, in dem unsere Enkel leben? Mauern um die Ghettos der Reichen? Die Grundrechte auf dem Friedhof? Risikopersonen hinter Gittern? Das ganze Land unter Totalüberwachung? Die Menschen unter Dauerkontrolle?

Es gehört zu den natürlichen Reaktionen auf monströse Verbrechen und auf terroristische Anschläge, dass die innere Sicherheit ins Wanken gerät: die innere Sicherheit der Bürger darüber, ob die Gesetze auch so sind, wie sie sein sollen. Ob die Bürger ihre Sicherheit leidlich wiedergewinnen, hängt nicht zuletzt davon ab, wie die Politiker auf diese innere Verunsicherung reagieren: Geben sie der Versuchung nach, den Gesetzgeber zu immer neuen Höchstleistungen anzutreiben, geben sie der Versuchung nach, noch mehr Grundrechte noch stärker unter Vorbehalt zu stellen, dann schaffen sie nicht mehr Sicherheit, sondern mehr ­Unsicherheit – weil sie die Verunsicherten in ihrer Angst bestärken. Politik sollte nicht den Zweifel am Rechtsstaat schüren, sondern das Vertrauen in ihn stärken – und den Stolz auf die Werte, die sich in ihm manifestieren. Innere Sicherheit verlangt innere Festigkeit.

In einem masslosen Staat gibt es vielleicht ein wenig mehr Sicherheit, aber ganz sicher sehr viel weniger Freiheit. Ein Staat, der ständig sein Recht verkürzt und in dem Grundrechte dem Bürger nur noch dem Grunde nach zustehen, ist nicht stark, sondern schwach. Er hat keine Autorität mehr, sondern verliert sie in dem ständigen Versuch, sie legislativ zu beweisen. Das legislative Heilmittel gegen den Terrorismus gibt es nicht.

Stark ist also nicht der Staat, der seinen Bürgern mit einem Generalverdacht gegenübertritt und der grundsätzlich jedem misstraut. Stark ist der Staat, der seine Prinzipien mit kühlem Kopf verteidigt. Dieser Staat muss seinen Bürgern alle Wachsamkeit versprechen – und dieses Versprechen halten; und er muss seinen Bürgern die Wahrheit sagen: dass er, bei aller Wachsamkeit, Risiken nicht ausschalten kann.

Heribert Prantl ist Ressortleiter Innenpolitik bei der «Süddeutschen Zeitung».


Leserbriefe:

Zu Der Terrorist als Gesetzgeber - NZZ-Folio Sicherheit (09/07)

Der Autor greift eines der wichtigsten Themen für jeden freiheitsliebenden Bürger in westlichen Ländern auf. Leider aber verfängt er sich im larmoyanten Ton des aufgeklärten, aber müden Bildungsbürgers, beklagt den Untergang des Rechtsstaates und vergoldet den staubtrockenen Artikel mit ein paar wirklich überflüssigen Exkursen in die Antike. Etwas mehr Pathos wäre gefragt (für einmal, auch ein Deutscher darf das), und ein bisschen mehr Streitlust, gegen Terrorismus ebenso wie gegen einen Staat, der sich anschickt, seinen Bürgern die Freiheit zu nehmen, die sie sich über Jahrhunderte erkämpft haben. Da hilft es wenig, mit staatsrechtlichen Begriffen wie Rechtsstaat und Grundrechten um sich zu werfen, sondern es gilt, die Gesamtsituation nüchtern zu erfassen, die Konsequenzen zu ziehen und sich zu entscheiden. Erstens: Auch ein Präventionsstaat wird terroristische Anschläge nicht verhindern können. Das heisst, zweitens: Die Einschränkung der Freiheitsrechte darf unter keinen Umständen stattfinden. Drittens: Das Fundament unserer Rechtsordnung, die Unschuldsvermutung, darf nicht verwässert werden. Viertens: Die Nichteinschränkung der Freiheitsrechte, auch die Nichteinsetzung der Folter, mag in Zukunft viele Menschenleben kosten. So sei es. Das ist der Preis der Freiheit.
Michael Koller, per E-Mail



Zu Der Terrorist als Gesetzgeber - NZZ-Folio Sicherheit (09/07)

Bei der Lektüre dieses Artikels gewinnt man einen zwiespältigen Eindruck: Es heißt dort u.a.: „Horrende Kriminalitätsangst und horrende Terrorismusangst sind Resultate medialer Darstellung von Kriminalität.“ Man könnte also den Artikel auch mit der Überschrift versehen: „Die Medien als Initiatoren terroristischer Gesetzgebung“. Warum greift der renommierte Autor dies Thema nur am Rande auf, obgleich er es anscheinend für gravierend hält (was es ja auch ist)? Sollte vielleicht doch das Sprichwort hier gelten, dass niemand gern an dem Ast sägt, auf dem er sitzt, erst recht nicht, wenn der gut gepolstert und auch geschützt ist?
Jürgen Strubbe Dietzenbach D



Zu Der Terrorist als Gesetzgeber - NZZ-Folio Sicherheit (09/07)

Ein herzliches Dankeschön an Heribert Prantl für diesen gelungenen Beitrag! Ich habe im Jahre 2000 eine Dissertation zum Thema „Beweisverbote im schweizerischen Strafprozess“ vorgelegt. Um es vorwegzunehmen: Die Arbeit liesse sich heute nicht mehr so schreiben. Es ging dabei im Wesentlichen um die rechtlichen Schranken, welche die Strafverfolgungsbehörden bei der Erhebung von Beweisen zu beachten haben. Zur Erinnerung: Damals waren neuartige Ermittlungsmethoden, etwa der Einsatz verdeckter Ermittler oder die DNA-Probe, zumindest in der Theorie noch fraglich. Es galt der eherne Grundsatz, dass staatliche Eingriffe in die Grundrechte nur dann zulässig sind, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse sind und das Prinzip der Verhältnismässigkeit wahren. Grundsätzliche Voraussetzung jeder Zwangsmassnahme war ein Tatverdacht; es bestand ein Verbot der Beweisausforschung („fishing expeditions“). Unabhängig davon galt, dass staatliche Zwangsmassnahmen den Kerngehalt des betroffenen Grundrechts nicht verletzen dürfe. Zum Beispiel erklärte das Bundesgericht, dass Lügendetektoren, Narkoanalyse oder Wahrheitsseren in einem Rechtsstaat auch in Ausnahmefällen nicht verwendet werden dürfen (BGE 109 Ia 289). Das Verbot der Anwendung von Folter zur Erlangung eines Geständnisses war vor Nine Eleven in Juristenkreisen derart selbstverständlich und absolut, dass auch die geringste Diskussion oder Relativierung Unverständnis und Empörung ausgelöst hätte. Die Ausführungen von Herr Prantl decken sich mit meiner Wahrnehmung. Der Satz: „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten“, stammt aus dem Repertoire der Nazi-Schergen. Die Schweiz ist kein totalitärer Staat. Niemand zwingt uns die neuen Gesetze auf. Wir verzichten aus freien Stücken auf historisch gewachsene und vor allem hart errungene Grundrechte, weil uns der scheinbare Gewinn an Sicherheit anscheinend wichtiger ist als die damit verbundene Einbusse an persönlicher Freiheit. Die Gesetzesmaschinerie dreht sich so schnell, dass man als Praktiker kaum mehr nachkommt. Ob sich das Rad dereinst auch so einfach zurückdrehen lässt?
Roberto Fornito, Thal



Zu Der Terrorist als Gesetzgeber - NZZ-Folio Sicherheit (09/07)

Der Standpunkt von Herrn Prantl zur Wahrung des Rechtsstaates im Umgang mit der Terrorgefahr ist wichtig und muss gehört werden. Allerdings begibt sich der Autor mit seiner einseitigen Kritik an Israel und den USA in äusserst unbequeme Nähe zu jener islamistischen Ideologie, die der Auslöser für die gesamte Debatte ist, und zerstört damit seine eigene Glaubwürdigkeit. Er möchte Länder nennen, die ihre Bevölkerung mit rechtsstaatlich unzulässigen Methoden überwachen, Länder von deren Modell wir uns fern halten sollten. Das ist im Zuge seines Artikels durchaus berechtigt. Nur fällt ihm leider nichts Besseres ein, als ausschliesslich auf die USA und Israel zu zeigen, die beiden Erzfeinde aller Islamisten (und allzu vieler Altlinken, die ihre fragwürdige Antipathie nie bis zur letzten Konsequenz durchdacht haben). Kein Syrien wird genannt, kein Marokko, kein Iran, kein Weissrussland, nicht einmal Grossbritannien mit seinen unzähligen Überwachungskameras wird erwähnt, nein, die Schurkenstaaten und Vorreiter der Erosion rechtsstaatlicher Gewissheiten sind bei Herrn Prantl selbstverständlich Israel und die USA. In seinem schwarz-weiss-malenden Furor vergisst Herr Prantl dabei, zu erwähnen, dass der 'Freedom of Information Act' dem einfachen US-Bürger ein Recht auf Einsicht in staatliche Akten gewährt, von dem man in Deutschland nur träumen kann, oder dass Israels oberstes Gericht seine Unabhängigkeit von den unmittelbaren (Sicherheits-) Interessen des eigenen Staates mit einer Vielzahl von Urteilen bewiesen hat. Differenzierungen dieser Art scheinen Herrn Prantl bedauerlicherweise nicht zu interessieren.
Dilia Regnier, Hannover D



Zu Der Terrorist als Gesetzgeber - NZZ-Folio Sicherheit (09/07)

Manchmal lese ich etwas, was mir latent bewusst gewesen war, in wohlgesetzte Worte zu fassen mir aber nicht in gleicher Weise gelungen wäre. Heribert Prantls Artikel gehört in diese Kategorie. Eines aber, den letzten Schluss, lässt er weg: Dadurch, dass es den Terroristen gelungen ist, unsere einst offene und deswegen effiziente Gesellschaft in eine misstrauische, regelnde, überwachende zu verwandeln und dadurch ihre Effizienz zu unterminieren, haben sie ihr Ziel bereits erreicht. Wenn ich bei jeder Fahrt zur Arbeit in der S-Bahn mehrmals meine mitgeführte Ausrüstung oder im eigenen Auto meinen Kofferraum kontrollieren lassen und deswegen mehrere Stunden Fahrzeit einkalkulieren oder mich für einen Dienstflug oder eine Dienstfahrt in eine nahegelegene europäische Niederlassung wegen der Gepäckkontrolle 24 Stunden vorher im Flughafen oder Bahnhof einfinden muss, sind wir totalitären Gesellschaften nicht mehr überlegen. So gesehen sind George W. Bush, aber auch Wolfgang Schäuble oder Nicolas Sarkozy die besten Helfer, die der islamische Terror sich wünschen kann.
Michael Maniura, Hohentengen D



Zu Der Terrorist als Gesetzgeber - NZZ-Folio Sicherheit (09/07)

Höhepunkte dieses Artikels: Zwischen Polizei und Geheimdienst werde nicht mehr unterschieden (falsch, es wird!), Grundregeln wuerden banalisiert (welche Regel wurde bisher banalisiert und von wem?). Ist es nicht gerade eine Pflicht des Präventionstaates, in den "Ticking-bomb-Fällen zur Folter zu greifen (Nein, ist es nicht!)? Die meisten neuen Massnahmen fänden heimlich statt (weiss der Autor von diesen? Falls ja, sind sie nicht heimlich, falls nein, woher will der Autor wissen dass es solche gibt?). Wer in den USA des Terrorismus verdächtigt werde, verliere den rechtsstaatlichen Schutz (das ist nachweislich nicht wahr!). Die westlichen Demokratien stellen sich der Bedrohung, indem sie vor ihr davonlaufen (Deutschland vielleicht, die USA sicher nicht!). Selten hab ich im NZZ Folio einen solch abstrusen Beitrag gelesen!
Richard Fehlmann, per E-Mail



Zu Der Terrorist als Gesetzgeber - NZZ-Folio Sicherheit (09/07)

Danke sehr fuer den mutigen Artikel Heribert Prantls "Der Terrorist als Gesetzgeber". Ich hab schon angefangen zu glauben, dass der Rechtsstaat sich selber abschafft. Vielleicht gibt es doch noch Hoffnung? Der Artikel jedenfalls spricht dafuer. Respekt!
Roland Kaschek, per E-Mail



Zu Der Terrorist als Gesetzgeber - NZZ-Folio Sicherheit (09/07)

Herzlichen Dank an Heribert Prantl für diese klare Analyse des Verhaltens eines "noch" vorhandenden Rechtsstaates, der dabei ist , sich im Namen der vermeintlichen Terrorbekämpfung abzuschaffen und damit die Freiheit und das Wohlergehen seiner BürgerInnen.
Ute Plass, Worms D



Zu Der Terrorist als Gesetzgeber - NZZ-Folio Sicherheit (09/07)

Dieser Artikel ist eine sehr gute Auseinandersetzung mit dem Thema innere Sicherheit. Viele andere Autoren, die ebenfalls darüber schreiben, führen einzelne Punkte auf, aber Sie fassen (fast) alle Punkte zusammen. Dennoch gibt es eine offene Frage, die scheinbar niemand zu beantworten versucht : Warum? Warum diese Überwachungswut? Warum das Zurückdrängen der bürgerlichen Freiheiten? Warum all dies? Vielleicht sollte man getreu dem Motto "Cui bono?" die Situation mal analysieren?
Stephan Müller, per E-Mail



Zu Der Terrorist als Gesetzgeber - NZZ-Folio Sicherheit (09/07)

ich möchte mich bei Ihnen für H. Prantls Text "Der Terrorist als Gesetzgeber" im Folio 09/07 erst einmal bedanken. Und Ihnen im Anschluss ein grosses Lob dafür aussprechen. Ich befasse mich privat intensiv mit dem Thema und habe immer wieder Schwierigkeiten, die Problematik im uninformierten Bekanntenkreis "an den Mann zu bringen". Ich habe mir mittlerweile ein umfangreiches Linkarchiv angelegt, aber was fehlte, war der klassische Ansatz "Eins für alles". Diesen Ansatz habe ich jetzt durch Ihren Artikel. Alle relevanten Themen werden angesprochen, das Ganze ohne den für den Laien abschreckenden technischen Hintergrund. Dem typischen Argument "das kann ja alles gar nicht so schlimm sein" begegne ich jetzt mit dem Verweis auf Ihren Artikel. Fantastische Arbeit, weiter so! Und meine Anerkennung an Herrn Prantl, dass er es geschafft hat, dieses doch mittlerweile sehr komplexe und politisch wie gesellschaftlich hochbrisante Thema so kompakt in einen Text zu fassen. Super!
Daniel Baumgartner, per E-Mail



Zu Der Terrorist als Gesetzgeber - NZZ-Folio Sicherheit (09/07)

Endlich mal ein guter Artikel zum Thema Sicherheit. Es werden treffend verschiedene Punkte hervorgehoben, ohne mit dem Finger auf einzelne Personen, sondern Methoden zu zeigen. Er wirft einen Blick hinter die Kulissen und weist auf die Gefahren hin, welche durch mehr "innere Sicherheit" entstehen. Dieser Artikel sollte an die breite Öffentlichkeit und nicht irgendwelche Reden von Blocher & Co. Es ist schon erschreckend, wie Medien Schreckenmeldungen verbreiten und somit ein verzerrtes/falsches Bild von der Wirklichkeit hinterlassen. Politiker nutzen die Angst schamlos aus, um Stimmen und Macht zu erhalten. Wie heisst es so schön: Angst ist ein guter Diener, jedoch ein schrecklicher Herrscher. Seit dem Schock von 9/11 haben sich einige Länder mehr isoliert, wenn es um Personenverkehr geht. Isolation eines Landes führt vielleicht zu mehr Sicherheit, aber auch zu mehr Feindseligkeit. Wie im Artikel richtig erwähnt wird, gibt Überwachung einer Bevölkerung nicht unbedingt ein sicheres Gefühl. Ich persönlich fühle mich sicher, wenn ich weiss, ich bin einer Situation selbst gewachsen und nicht Big Brother.
Dominik Haas, per E-Mail



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