«In wenigen anderen Berufen kann die Ehefrau mehr zur Erfüllung der beruflichen Pflichten ihres Gatten beitragen als in der Diplomatie. Auch sie wird im Gastland als Vertreterin der Schweiz betrachtet. Trotzdem ist sie selber weder Beamtin, noch bezieht sie für ihre Tätigkeit eine Entschädigung; das Departement hat denn auch keinen eigentlichen Anspruch auf konkrete Leistungen der Ehepartnerinnen. Dennoch kann ihm deren Verhalten im Gastland natürlich nicht gleichgültig sein, was ihrem Berufs- und Privatleben gewisse Grenzen setzen kann. Es sei dabei jedoch unterstrichen, dass heutzutage immer mehr das Bedürfnis der Ehepartner respektiert wird, sich selbst zu verwirklichen, weshalb sich Wünsche an und Erwartungen von Diplomatengattinnen in Grenzen halten, jedenfalls zu Beginn der Karriere. Die Ehefrau ist dem Diplomaten eine überaus wertvolle Stütze, wenn sie als sympathische Gastgeberin zu walten, eine angenehme Atmosphäre zu schaffen, Vertrauen zu erwecken und Kontakte zu erleichtern weiss. Besonders geschätzt wird auch ihre Teilnahme an wohltätigen oder gemeinnützigen Aktivitäten, z. B. zugunsten der Schweizerkolonie. In jedem Fall ist es von Vorteil, wenn die Gattin eines Diplomaten beweglich und sprachgewandt ist, unser Land kennt und sich mit ihm verbunden fühlt. Das Gleiche gilt im wesentlichen auch für die Gatten von Diplomatinnen.»
(Aus: «Erläuterungen zuhanden der Kandidatinnen und Kandidaten für den diplomatischen Dienst», herausgegeben vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten am 1. 1. 1991)