NZZ Folio 04/92 - Thema: Drogenpolitik auf Irrwegen   Inhaltsverzeichnis

Daten zur Geschichte der Betäubungsmittelgesetzgebung

Von Jakob Tanner

1773 Englische Kaufleute schmuggeln die erste Ladung indischen Opiums nach China. Ab 1780 beginnt die britische East India Company ihre Opiumproduktion in Indien auszuweiten und erzielt hohe Gewinne durch den Rauchopiumexport nach China. Opium wird zu einem wichtigen Finanzierungsinstrument im britischen Kolonialhandel.
1796 Die chinesische Regierung erneuert ein bereits 1729 erlassenes Opiumrauchverbot und ergänzt es 1800 durch ein Importverbot.
1804/05 Der Paderborner Apotheker F. W. Sertürner isoliert das wichtigste Alkaloid aus dem Rohopium und bezeichnet es in Anlehnung an den griechischen Gott des Schlafes und des Traumes als Morphin. Von 1827 an beginnt die Darmstädter Firma E. Merck & Co. mit der kommerziellen Herstellung von Morphium. Damit setzt ein Prozess ein, in dessen Verlauf Drogen zunehmend verwissenschaftlicht und ihre Produktion industrialisiert wird.
1839-42 Erster Opiumkrieg. Auf einen Versuch der chinesischen Regierung, das Opiumrauchen einzuschränken und den für England lukrativen Opiumhandel zu unterbinden, reagiert London mit einer militärischen Intervention; das besiegte China musste wichtige Häfen öffnen für den Handelsverkehr mit Europa.
1856 A. Wood verwendet erstmals die Methode der subkutanen Injektion zur Applikation von Morphium. Die (nach ihrem Erfinder benannte) Pravaz-Hohlnadelspritze stieg zu einem prestigeträchtigen Statussymbol für Ärzte auf.
1856-60 Zweiter Opiumkrieg. England erzwingt die Legalisierung und Besteuerung von Opium in China. In Europa und in den USA gewinnt eine (mittelständisch dominierte) Anti-Opium-Bewegung an Einfluss. Zunehmend wird das Opiumproblem in seiner universellen Dimension wahrgenommen.
1859/60 Der Göttinger Chemiker A. Niemann bezeichnet ein bereits seit 1855 bekanntes Koka-Alkaloid als Kokain.
1874 In London wird auf Initiative von Quäkern die SSOT (Society for the Suppression of the Opium Trade) gegründet. Diese Gesellschaft baut eine politische Opposition zum britisch-indischen Opiumhandel auf und entwickelt ein effizientes Lobbying. Auch der in vielen europäischen Ländern bei den Unterschichten verbreitete Konsum von billigen opiumhaltigen Heil- und Genussmitteln wird kritisiert. Die medizinische Wissenschaft beginnt stoffspezifische Suchtkonzepte (Morphiumsucht, Kokainsucht) zu entwickeln. Im selben Jahr stellt C. R. Wright im St. Mary's Hospital in London zum erstenmal Diacetylmorphin her.
1875 In San Francisco wird die erste Strafnorm der westlichen Welt gegen Opium erlassen. Sie richtet sich gegen das Opiumrauchen der chinesischen Arbeitsimmigranten, in denen man nach Beendigung der grossen transkontinentalen Eisenbahnbauten eine unwillkommene Konkurrenz sieht. In den USA nimmt das sozialpsychologisch wirksame Feindbild einer «gelben Gefahr» Konturen an. 1887 und 1909 (Opium Exclusion Act) verbieten weitere Gesetze den Chinesen die Einfuhr von Opium.
1895 Die britische Royal Commission on Opium Study bereist den ganzen Fernen Osten und kommt zum Schluss, das Opiumproblem sei dort nicht schwerwiegender als das Alkoholproblem in England; eine grundsätzliche Änderung der bisherigen Opiumpolitik dränge sich deshalb nicht auf.
1898 Die USA gelangen im Krieg mit Spanien in den Besitz der Philippinen und steigen zur neuen Hegemonialmacht im Pazifik auf. H. Dreser erfindet als Mitarbeiter der Farbenfabrik vorm. Friedrich Bayer & Co. erneut das Diacetylmorphin; als Medikament wird dieses mit dem Markennamen «Heroin» geschützt.
1900. In den USA lässt sich von nun an eine signifikante Veränderung der Drogenkonsummuster beobachten: an die Stelle der sozial integrierten Mittelstandskonsumenten von Morphium rücken desintegrierte Heroin und Kokain konsumierende Jugendliche in den Grossstädten. Die medizinische Diskussion wird von einer repressiven Praxis überlagert; anstelle der Ärzte sind zunehmend Polizisten und Richter für das Drogenproblem zuständig.
1905 Eine amerikanische Opiumkommission, die ebenfalls ganz Südostasien bereiste, kommt im Gegensatz zu ihrer englischen Vorläuferin zu alarmierenden Diagnosen.
1909 Auf Initiative der USA versammelt sich in Schanghai die Internationale Opiumkommission; diese verabschiedet neun Forderungen, die auf eine Kontrolle und Einschränkung des Handels mit Opium abzielen.
1911/12 Im niederländischen Haag beginnt auf Anregung der USA unter dem Präsidium von Bischof Brent die erste Opiumkonferenz, die das Fundament für die Drogenprohibitionspolitik des 20. Jahrhunderts legt. Am 23. Januar 1912 verabschieden 13 Teilnehmerstaaten das Internationale Opium-Abkommen (IOA) von Haag, das eine «allmähliche Unterdrückung des Missbrauchs von Opium, Morphin, Kokain sowie solcher Verarbeitungen und Derivate dieser Stoffe, welche zu ähnlichen Missbräuchen Anlass geben können», beabsichtigt. Das IOA enthält kein materielles Recht, sondern lediglich Empfehlungen. Es stellt indessen den Auftakt zum «symbolischen Kreuzzug» (so der amerikanische Soziologe R. Gusfield) gegen die Drogen dar. 1913 und 1914 finden zwei weitere Opiumkonferenzen in Haag statt.
1913 Die Schweiz unterzeichnet das IOA (ohne es indessen infolge fehlender gesetzlicher Grundlagen zu ratifizieren).
1914 In den USA verbietet die Harrison Narcotic Act den freien Verkauf von Opiaten und Kokain.
1920 Auf Grund von Artikel 295 des Versailler Friedensvertrages und ähnlicher Bestimmungen in den Verträgen von St. Germain, Trianon und Neuilly ratifizieren weitere 24 Staaten das IOA.
1920 Die zweite und später die dritte Völkerbundsversammlung arbeiten Aktionspläne zur Verwirklichung der Zielsetzungen des Haager Abkommens aus. Der Drogengebrauch wird in die Illegalität abgedrängt, der Handel von kriminellen Syndikaten und vom organisierten Verbrechen übernommen.
1921/22 Die Kantone Waadt und Genf erlassen die beiden ersten Gesetze in der Schweiz, die ausschliesslich der Betäubungsmittelbekämpfung dienen sollen.
1922 Die Schweiz ist inzwischen das einzige Produktionsland von Betäubungsmitteln, in dem Import und Export völlig frei sind. Völkerbund und USA beginnen Druck auf den helvetischen Drogenliberalismus auszuüben; nach handfesten Boykottdrohungen stellt der Bundesrat die baldige Ratifikation des IOA in Aussicht.
1924 Am 2. Oktober beschliesst die Bundesversammlung das erste schweizerische Betäubungsmittelgesetz. Dieses stützt sich auf Artikel 69 der Bundesverfassung, der dem Bund die Kompetenz zur «Bekämpfung übertragbarer oder stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren» erteilt. Dem Gesetz unterstellt sind Opium und Koka sowie deren Alkaloide (nicht aber Cannabis). Auf dieser rechtlichen Grundlage ratifiziert die Schweiz Anfang 1925 das IOA.

1924/25 Im Rahmen des Völkerbundes finden in Genf zwei Opiumkonferenzen statt. Auf Vorschlag Englands, das bestrebt ist, die Aufmerksamkeit von den kolonialen Opiumproblemen auf die Alkaloidproduktion in den Industrieländern (vor allem in Deutschland und in der Schweiz) hinzulenken, werden parallel zwei Konferenzen abgehalten, von denen sich eine mit China, die andere primär mit Europa befasst. Die USA machen den Vorschlag, die Herstellung und ärztliche Anwendung von Heroin überhaupt zu verbieten, dringen jedoch gegen die französischen und englischen Ärzte, die im Heroin ein unabkömmliches Analgetikum sehen, nicht durch. Produktion und Export von Heroin werden jedoch einer strikten Kontrolle unterstellt, und immer mehr Länder ahmen das prinzipielle Heroinverbot der USA nach. Erstmals wird die Kontrolle von Betäubungsmitteln auf Cannabis ausgedehnt.
1929 Schaffung des Permanent Central Opium Board (später Permanent Central Narcotic Board).
1931 Die Limitation Convention definiert den Begriff «Betäubungsmittel» umfassender. Die legale Weltproduktion von Heroin geht stark zurück. In der Schweiz, die zwischen 1925 und 1929 mit 2 Tonnen jährlich die Weltrangliste anführte, betrug die entsprechende Herstellung in den Jahren 1934-37 (nach den offiziellen Angaben) noch 34 kg pro Jahr.
1930 In den USA wird Cannabis als «Mörderkraut» und «Killerdroge» verfemt; 1937 unterzeichnet Roosevelt die Marihuana Tax Act.
1936 Ein weiteres Abkommen zur Unterdrückung des unerlaubten Verkehrs mit Betäubungsmitteln weitet die Straftatbestände aus und zielt auf deren Vereinheitlichung ab.
1938 Der Schweizer Chemiker Albert Hofmann synthetisiert bei Sandoz in Basel zum erstenmal Lysergsäuediäthylamid (LSD) auf der Basis von Mutterkorn; 1943 entdeckt er die psychedelische Wirkung dieser Substanz.
1948 Internationales Abkommen über die Kontrolle synthetischer Betäubungsmittel. Die Schweiz, die an einer engen Fassung des Drogenbegriffs festhält, tritt diesem Abkommen nicht bei.
1951 Das schweizerische Betäubungsmittelgesetz wird revidiert; die Bestimmungen werden auf Cannabis ausgeweitet. 1953 Im Protokoll von New York wird die Absicht festgehalten, der Betäubungsmittelhandel sei «an der Wurzel», d. h. in den Produzentenländern, zu unterbinden.
1961 Die Single Convention (Einheitsabkommen) on Narcotic Drugs vom 30. März stellt das für die gegenwärtige rechtliche Diskussion der Drogenpolitik massgebende und wichtigste Abkommen dar. Die Staaten, die diesen Vertrag abgeschlossen haben, verpflichten sich, Gewinnung, Herstellung, Ein- und Ausfuhr sowie Verteilung, Verwendung und Besitz von Suchtstoffen einer umfassenden Kontrolle zu unterwerfen und Verstösse gegen die Bestimmungen des Abkommens «vorbehältlich ihrer Verfassungsordnung» zu sanktionieren.
1963 Die WHO ersetzt den Begriff der Toxikomanie durch jenen der (physischen und psychischen) Drogenabhängigkeit.
1968 und folgende Jahre. Die 68er Bewegung verbindet Gesellschaftskritik mit einem Kulturkampf gegen das Establishment; halluzinogene, allgemein bewusstseinserweiternde «Erfahrungsdrogen» spielen eine wichtige Rolle für den subkulturellen Underground und ermöglichen neue individuelle und kollektive Selbstdefinitionen. Seit den siebziger Jahren bilden sich Drogenszenen heraus, die unter dem polizeilichen Repressionsdruck zunehmend verelenden.
1971 Die Convention on Psychotropic Substances unterzieht psychotrope Substanzen einer rechtlichen Regelung analog zum Einheitsabkommen von 1961. US-Präsident Nixon erklärt das Rauschgift zum «Staatsfeind Nr. 1».
1972 Zusatzprotokoll zur Single Convention von 1961, in dem verschiedene Bestimmungen verschärft werden.
1975 Revision des schweizerischen Betäubungsmittelgesetzes. Auch Konsum gilt fortan als inkriminierter Tatbestand. Die Strafbestimmungen werden verschärft; die Reichweite des Gesetzes wird zudem auf Amphetamine ausgedehnt.
1975 Im Gleichschritt mit einer Intensivierung des «Krieges gegen die Drogen» in den Industrieländern weitet sich ein vom organisierten Verbrechen kontrollierter Anbau in den drei wichtigsten Produktionsregionen (Goldenes Dreieck, Goldener Halbmond, Lateinamerika) massiv aus. Die Drogenmärkte erreichen Ende der achtziger Jahre ein Umsatzvolumen von 300 bis 500 Milliarden Dollar.
1988 Das Wiener Abkommen gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln, über dessen Ratifikation zurzeit in der Schweiz die Auseinandersetzung stattfindet, sieht vor, auch den Handel mit und die Finanzierung von Drogen stärker zu kriminalisieren und zu kontrollieren.
1989 Durch einen Bundesgerichtsentscheid werden in der Schweiz erstmals die Finanzierung von Drogengeschäften und die Vermittlung der Finanzierung unter Strafe gestellt.
1990 Erklärung von Cartagena (Kolumbien). Da sich das Scheitern militärischer Drogenbekämpfungsstrategien in Drittweltländern abzeichnet, streben die USA die Unterstützung der Regierungen von Bolivien, Peru und Kolumbien für den War on drugs an; die entsprechenden Bestrebungen werden 1992 mit der «Erklärung von San Antonio» (Texas) fortgesetzt.


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