NZZ Folio 09/01 - Thema: Europa   Inhaltsverzeichnis

Der immer engere Zusammenschluss

Stationen der europäischen Integration seit 1945.

Von Daniel Weber

DIE IDEE einer europäischen Einigung wurzelt im Willen, nach zwei verheerenden Weltkriegen eine dauerhafte und friedliche europäische Ordnung zu schaffen. Bereits 1946 rief der britische Kriegspremier Winston Churchill in einer Rede in Zürich zu «einer Art von Vereinigten Staaten von Europa» auf. 1950 dann stellte der französische Aussenminister Robert Schuman den Plan für eine Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vor. Der wirtschaftliche Zusammenschluss verfolgte auch einen klaren politischen Zweck: Die wichtigsten kriegswirtschaftlichen Industrien sollten der nationalen Kontrolle - und damit machtpolitischem Missbrauch - entzogen werden.

18. APRIL 1951. Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg unterzeichnen in Paris den Vertrag zur Gründung der EGKS. Der Vertrag sieht die Schaffung einer Hohen Behörde vor, die unabhängig von den Mitgliedländern entscheidungsbefugt ist; nationalstaatliche Interessen vertritt der Besondere Ministerrat. Weitere Institutionen sind die Gemeinsame Versammlung, die aus Vertretern der nationalen Parlamente besteht, und ein Gerichtshof als Beschwerdestelle.

25. MÄRZ 1957. In Rom unterzeichnen die sechs EGKS-Mitglieder die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Auch die römischen Verträge sind nicht rein ökonomischer Natur. In der Präambel des EWG-Vertrags ist die Rede von einem «immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker» und vom Willen, «Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen». Die EWG versteht sich in erster Linie als Rechtsgemeinschaft, die nationale Machtgelüste verhindert. Die Vorbereitung der Rechtsetzung liegt in den Händen der Kommission, die Beschlüsse fallen im Ministerrat. In den wichtigsten Fragen muss der Ministerrat einstimmig entscheiden, was jedem Mitgliedstaat ein Vetorecht einräumt.

1. JULI 1968. Die Zollunion tritt in Kraft. Die verbleibenden Zölle im innergemeinschaftlichen Handel werden abgeschafft und die nationalen Zölle im Handel von EWG-Staaten mit Drittländern durch den Gemeinsamen Zolltarif ersetzt.

1./2. DEZEMBER 1969. Auf einem Gipfeltreffen in Den Haag bekräftigen die Staats- bzw. Regierungschefs ihren Willen, schrittweise eine echte Wirtschafts- und Währungsunion zu schaffen und ihre Sozialpolitik aufeinander abzustimmen. Ausserdem bestätigen sie ihre Übereinstimmung hinsichtlich des Grundsatzes der Erweiterung der Gemeinschaft.

1. JANUAR 1973. In der ersten Erweiterungsrunde treten Dänemark, Irland und Grossbritannien der Europäischen Gemeinschaft bei. Die Freihandelsabkommen der Gemeinschaft mit den EFTA-Mitgliedern (Österreich, Schweiz, Portugal und Schweden) treten in Kraft. Die siebziger Jahre gelten als Phase der Stagnation im Prozess der europäischen Einigung. Dank der praktizierten Einstimmigkeitsregel auch in Bereichen, bei denen der EWG-Vertrag dies nicht vorsieht, haben die Mitgliedstaaten ein wirkungsvolles Verhinderungsinstrument; oft ist eine Einigung nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner möglich, was die Integrationsdynamik bremst.

4./5. DEZEMBER 1978. Der Europäische Rat beschliesst auf seiner Tagung in Brüssel das Europäische Währungssystem (EWS).

7.-10. JUNI 1979. Zum ersten Mal wählen die Wahlberechtigten aus den neun Mitgliedstaaten direkt ihre Abgeordneten ins Europaparlament (die Wahlbeteiligung liegt bei 61 Prozent).

1. JANUAR 1981. Erste Süderweiterung: Beitritt Griechenlands.

1. FEBRUAR 1985. Austritt Grönlands.

1. JANUAR 1986. Zweite Süderweiterung: Beitritt Spaniens und Portugals. 1986 wird auch die Einheitliche Europäische Akte unterzeichnet, die einen neuen Entwicklungsschub zur Realisierung des Binnenmarkts bis Ende 1992 auslöst.

7. FEBRUAR 1992. In Maastricht wird der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet, der bis Ende 1993 von allen Mitgliedstaaten (von Dänemark erst im zweiten Anlauf und dank einigen Ausnahmebestimmungen) ratifiziert wird. Er postuliert eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), eine Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik, Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik sowie die Unionsbürgerschaft.

1. JANUAR 1995. Österreich, Finnland und Schweden treten der Europäischen Union bei.

2. OKTOBER 1997. Die 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnen den Vertrag von Amsterdam. Darin werden die Gründungsverträge erneut reformiert, was eine Flexibilisierung der Integration erlauben soll: Die engere Zusammenarbeit einiger Mitgliedstaaten innerhalb des institutionellen Rahmens der EU wird grundsätzlich möglich.

30. MÄRZ 1998. Die Beitrittsverhandlungen mit einigen Kandidaten der mittel- und osteuropäischen Länder (Polen, Ungarn, Tschechien, Slowenien, Estland) sowie Zypern werden aufgenommen.

1. JANUAR 1999. Beginn der dritten Stufe der WWU mit der Einführung des Euro im bargeldlosen Verkehr (Noten und Münzen erst ab Januar 2002). Nicht dabei sind Grossbritannien, Schweden, Dänemark und Griechenland; Hellas wird 2001 Mitglied der Eurozone.

7.-9. DEZEMBER 2000. Gipfel von Nizza. Die Staats- und Regierungschefs der EU einigen sich über jene institutionellen Reformen, die als notwendig erachtet werden, damit die EU auch nach erfolgter Erweiterung handlungs- und entscheidungsfähig bleibt. Der Vertrag von Nizza soll bis Ende 2002 von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert sein.

Quellen Die Europäische Union online: europa.eu.int/index_de.htm
Das Integrationsbüro Schweiz - Europa: www.europa.admin.ch




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