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Nichts als die Wahrheit
© RDB / SI / Reto Hügin; RDB / B...
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| Globuskrawalle in Zürich, 1. Juli 1968: Demonstrant Christoph B. (28, links) im Strassenkampf mit Moritz L. (Polizist, 22, vorne rechts). |
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Die Polizei wird belogen, der Anwalt lügt im Notfall selbst, und die Richterin hat den Glauben an die absolute Wahrheit verloren. Über den Umgang mit der Lüge im Rechtssystem.
Von Markus Hofmann
Die Lüge gehört so selbstverständlich zu ihrem Beruf wie die Hefe zu dem des Bäckers. Sie hat sich eingenistet in die Geschichten, die Polizisten, Anwälte und Richter täglich zu hören bekommen. Verhaftete, Mandanten und Angeklagte geben der Wahrheit einen Dreh, sie verschweigen und rücken Sachverhalte zurecht, sie wissen auf einfache Fragen keine Antwort oder erzählen ihre ganze Lebensgeschichte, sie können sich plötzlich nicht mehr erinnern, sie mogeln, sie schwindeln, sie lügen. Und die Ermittler, Rechtsanwälte und Richter spüren den widersprüchlichen Aussagen nach, deuten den Gesichtsausdruck ihres Gegenübers und achten auf ihr Gefühl, das «Feeling», wie die Polizisten sagen, das sie im Laufe der Zeit entwickelt haben und das ihnen anzeigt: Achtung, hier ist etwas faul.
Dass ihre Klientel oft kein Interesse daran hat, von den wahren Begebenheiten zu berichten, finden sie nicht weiter schlimm. Denn Lügen ist nicht verboten. Nemo tenetur se ipsum accusare, wie die Juristen sagen: Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet, an seiner Überführung mitzuwirken. Der Tatbestand der Lüge findet sich denn auch nicht im Recht – oder besser: nicht mehr. Bis ins 19. Jahrhundert waren Lügenstrafen durchaus üblich. Mit ihnen kompensierte man die Folter, die zuvor abgeschafft worden war.
Da man wegen des Folterverbots ein probates Mittel verloren hatte, um in kurzer Zeit zu einem wenn oft auch falschen Geständnis zu gelangen, zwang man halsstarrige und verstockte Verdächtige, die sich standhaft weigerten, auszusagen, oder die dem Richter offen ins Gesicht logen, mit Peitschen- und Rutenhieben dazu, sich vernehmen zu lassen und «wahr» zu berichten. Selbst damalige Foltergegner erachteten solche Züchtigungen als opportun. Später wurden sie wegen Unmenschlichkeit und Unzweckmässigkeit ausser Kraft gesetzt.
Es gilt als eine Errungenschaft des modernen Rechtsstaates, dass Tatverdächtige nicht zu Aussagen gezwungen werden dürfen. Es ist ihnen gar gestattet, zu schweigen, was sie allerdings selten tun.
Verdächtige gelten so lange als unschuldig, bis ihnen das Gegenteil in einem öffentlichen Strafverfahren bewiesen werden kann. Die Zeugen aber sind verpflichtet, die Wahrheit zu sagen, sonst drohen Zuchthaus- oder Gefängnisstrafen. Allerdings ist auf ihre Aussagen wenig Verlass. Die Ermittlungsbehörden ziehen den Vagheiten menschlicher Erinnerung und Erzählung objektive Beweise wie Fingerabdrücke und DNA-Analysen vor.
Polizisten, Anwälte und Richter sprechen nicht oft über das Lügen, gerade weil dieses menschliche Verhalten für sie so selbstverständlich ist. Hier berichten sie davon, wie sie sich auf die Suche nach den Tatsachen und dem daraus abgeleiteten Recht machen und dabei so manche Klippen der Unwahrheit umschiffen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Funktion oder wo sie arbeiten – ob im mit Akten vollbepackten Büro der Kriminalpolizei, im mit Parkett ausgelegten Besprechungszimmer des Anwalts in einer über dem Zürichsee gelegenen Villa oder im nüchternen Gerichtssaal, in dem das erhöhte Richterpult Autorität ausstrahlt –, sie wissen nur zu gut: Die Wahrheit gibt es nicht.
Die Ermittler
René Rüegsegger (60) ist Ermittler in der Abteilung Milieu- und Sexualdelikte – früher «Sitte», Franz Beglinger (55) in der Abteilung Gewaltdelikte, Peter Rüegger (47) ist promovierter Jurist und Chef des Kommissariats Ermittlung der Stadtpolizei Zürich. Zuvor war er als Untersuchungsrichter tätig. Robert Oberholzer (43) ist Polizist beim Jugenddienst.
René Rüegsegger: «Heute Morgen wollte mir eine Brasilianerin weismachen, dass ihre Mutter in ihrer Heimat ein Hotel führe. Sie erzählte mir, dass die Angestellten 150 Franken verdienten, während sie 800 Franken als Lohn erhalte. Das ist doch unmöglich. Das wäre dort eine Unmenge Geld. Also arbeitete ich mit ihr diesen Widerspruch auf. Ich fragte, sie antwortete, ich fragte, sie antwortete, so läuft das, bis die Wahrheit ans Licht kommt und sie selber einsehen muss, dass ihr Lügengebäude nicht hält.
Es wurde klar, dass sie nicht als Touristin mit viel Geld in der Tasche hierhergekommen ist, sondern um zu arbeiten. Wir können die Leute nicht zwingen, die Wahrheit zu sagen, wir können ihnen keine Daumenschrauben anlegen und dürfen auch keinen Druck aufsetzen oder Suggestivfragen stellen. Wir müssen die Täter mit Tatsachen konfrontieren. Ich betrachte es jeweils als einen Erfolg, wenn ich jemanden zum Geständnis bringe. Dann waren meine Fragen gut.»
Franz Beglinger: «Eine Einvernahme ist für mich gelungen, wenn die Täter selber einsehen: Das, was ich erzähle, kann ja nicht stimmen, das ist Blödsinn. So liess ich einmal einen Verdächtigen reden, zwei Stunden lang, er log durchs Band. Dann begann ich, ihn auf seine Widersprüche hinzuweisen, und wir haben wieder von vorne angefangen, bis er alles zugegeben hat. Die Taktik, sich jemanden in seine eigenen Widersprüche verwickeln zu lassen, klappt allerdings nicht immer.»
Peter Rüegger: «Wir Polizisten hätten gerne ein gestochen scharfes Digitalbild von dem, was wirklich geschehen ist. Aber die von uns Befragten, die Opfer, Tatverdächtigen und Zeugen, malen mit dem groben Pinsel. Selbstverständlich dürfen uns die Verdächtigen anlügen. Trotzdem, auch dabei gibt es gewisse Grenzen. Wenn die mutmasslichen Täter einen Dritten, der mit der Sache nichts zu tun hat, hineinziehen, dann ist das unter Umständen eine falsche Anschuldigung, was strafbar ist. Oder wenn sie ein riesiges Lügengebilde aufbauen und die Polizei und Untersuchungsbehörden vergebens ins Leere ermitteln lassen, kann dies als Irreführung der Rechtspflege gelten. Aber einfache Lügen auftischen, das ist ihr gutes Recht. Als ich noch Untersuchungsrichter war, dachte ich jeweils: Wenn sie schon lügen, dann sollen sie sich wenigstens etwas Mühe geben. Was ich nicht mag, sind dumme Lügen. Wenn man zum Beispiel einem Verhafteten das Foto einer Observa tion zeigt und ihn fragt, wer da drauf zu sehen sei, und allen Anwesenden im Raum klar ist, dass es der Verhaftete selber ist, und dieser dann trotzdem sagt, er kenne diese Person nicht, das schätze ich nicht. Lügentests machen wir aber nicht. Lügendetektoren sind in der Schweiz unzulässig.
Über allen Ermittlungen steht das Gebot der Verfahrensfairness. Darauf baut der Strafprozess auf. Wir müssen den be- und entlastenden Tatsachen nachgehen. Wir können nicht einseitig sein wie der Anwalt. Und wir müssen damit leben können, dass wir manchmal etwas nicht nachweisen können. Das gehört zu unserem Beruf.»
Robert Oberholzer: «Für Lügen gibt es Anzeichen. Wenn einer auf eine konkrete Frage ausweicht, wenn er rot wird, zu schwitzen beginnt oder mit den Füssen scharrt. Manchmal zerknüllen mir die Jugendlichen die ganze Schreibunterlage, das ist unglaublich. Wenn ich dann merke, da stimmt etwas nicht, dann sage ich dem Täter: Jetzt musst du einfach die Fahne streichen. Allerdings kann man sich auch täuschen: Wenn einer auf den Tisch haut und sagt, so sei es gewesen, dann habe ich zunächst immer das Gefühl, es stimme. Auch wenn er lügt.
Jeder hat ein Recht auf einen Anwalt. Aber einen Totschläger oder Mörder rausholen, das könnte ich nicht mit meinem Gewissen vereinbaren. Das ist gegen meine Erziehung, wie ich sie zu Hause meinen Kindern beibringe. Da bin ich lieber Polizist.»
Der Anwalt
Jacob Stickelberger (66) Dr. iur., Rechtsanwalt und Chansonnier, war Strafverteidiger in aufsehenerregenden Fällen; unter anderem übernahm er das Mandat für Hans W. Kopp, den Ehemann der ersten Bundesrätin.
«Ein Anwalt, der im Prozess nie lügt? Undenkbar. Das gibt es nicht! Nehmen wir den Fall eines Sohnes, der von seinem Vater jahrelang auf dem Bauernhof, wo sie leben, tyrannisiert, ja gequält wird. Irgendwann wird es dem Sohn zu viel, und er tötet den Vater. Man kann es ihm aber nicht beweisen. Einen solchen Fall hat es ähnlich gegeben, und ich würde ihn auch heute noch übernehmen und auf Freispruch plädieren, selbst wenn ich wüsste, dass der Sohn der Täter ist. Ich hätte keine Skrupel. Es ist die Aufgabe des Staates, die Tat zu beweisen. Darüber, ob sie moralisch gerechtfertigt ist oder nicht, wird vielleicht im Jenseits befunden. Ich hienieden jedenfalls weiss es nicht. Recht und Gerechtigkeit sind nicht das Gleiche.
Allgemein verstehen wir Wahrheit und Lüge als moralische Begriffe. Im Gerichtsverfahren aber, das heisst für die Partei, etwa für den Angeklagten im Strafprozess, sind diese Begriffe faktisch ausser Kraft gesetzt. Da richtet sich alles nach strengen Regeln – fast wie im Fussball – und nicht nach der Moral. Nicht etwa weil Moral nicht objektivierbar wäre, sondern weil sie im Prozess einfach nichts zu suchen hat. Wenn ich als Anwalt im Laufe der Verhandlung etwas sage, das nicht den Tatsachen entspricht, und mir der Richter dann vorwerfen würde, ich lüge: eine fast undenkbare Prämisse. Ich verpflichte mich nicht der objektiven Wahrheit, sondern meinem Klienten gegenüber, andernfalls habe ich gar ein Verfahren vor der Anwaltskammer wegen schlechter Verteidigung am Hals.
Wenn etwas nicht beweisbar ist, dann hat der Anwalt das Recht, oft sogar die Pflicht, dies zu bestreiten. Prägnant ausgedrückt: das Recht ist amoralisch. Zum Glück, sonst hätten wir bald das grösste Durcheinander. Im Prozess zählt letztlich nur das Beweisbare. Quod non est in actis, non est in mundo, was nicht in den Akten steht, das existiert nicht. Das ist die Regel, so läuft das Spiel, und alle, die daran teilnehmen, richten sich danach.
Für Aussenstehende mag das zynisch klingen, ist es aber nicht. Ich hasse Zyniker. Und ich halte mich gerade nicht für verlogen. Ich bin privat ausgesprochen wahrheitsliebend. Aber selbst da gibt es ungeschriebene Regeln, in welchen Fällen man die Wahrheit sagen sollte und wann nicht. Harmloses Beispiel: Vor kurzem war ich auf der Vernissage eines Bekannten. Ich fand seine Bilder schrecklich, aber das habe ich ihm doch nicht gleich bei der Begrüssung ins Gesicht gesagt.
Als Anwalt sollte ich wissen, wie es war. Deshalb fordere ich meine Klienten auf: Erzählen Sie mir, was wirklich geschehen ist, und dann sehen wir, was wir daraus machen können. Besser, sie verstricken sich bei mir in Widersprüche als vor Gericht. Mit der Zeit erhält man das Ohr und den Blick dafür, ob einer lügt oder nicht. Wenn jemand Schlimmes erlebt hat, kann es auch zu Wunschdenken kommen, er verdrängt und biegt zurecht. Aber ich nehme es niemandem krumm, wenn er mich anlügt.»
Die Richterin
Marianne Heer (51), Dr. iur., begann ihre Richterkarriere 1985 als Amtsrichterin von Luzern Land. Vor ihrer Wahl zur Oberrichterin im Jahr 2000 war sie neun Jahre Staatsanwältin. Sie engagiert sich für die Weiterbildung von Richterinnen und Richtern.
«Ich habe Verständnis für die Anwälte. Ihr Ziel ist nicht, dass ihre Klienten überführt werden. Sie stellen die Sache zwar aus ihrer Sicht dar, dies nenne ich aber nicht lügen. Ich erwarte sogar, dass sie sich so verhalten. Die Wahrheit ist nichts Absolutes. Man muss sie von verschiedenen Seiten beleuchten.
Ein Angeklagter hat das Recht, zu schweigen oder zu lügen. Doch obwohl sich niemand selbst mit Aussagen belasten muss, spielt das Lügen bei der Strafzumessung eine Rolle. Richter bewerten die Lügen des Angeklagten, die aufgedeckt werden, nämlich negativ. In der Urteilsbegründung heisst es dann: ‹Er ist uneinsichtig› oder ‹sein Kooperieren ist mangelhaft›. Ein Geständnis wiederum wirkt strafmindernd. In den Verhandlungen kann und muss ich nachfragen. Denn Protokolle geben nicht immer das wieder, was der Angeklagte gesagt hat. Im polizeilichen Ermittlungs- und im Untersuchungsverfahren können sich Missverständnisse einschleichen. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung spüre ich es an der Art, wie ein Angeklagter auf meine Fragen reagiert, ob er mich anlügt: Antwortet er schnell, zögert er, rutscht er herum, schaut er einem nicht in die Augen, wenn man ihn etwas fragt? Wenn ich merke, jemand lügt mich an, gebe ich ihm das mit meinem Blick zu verstehen. Zu zeigen, dass ich ihn durchschaue, verschafft mir eine gewisse Befriedigung. Ich wehre mich gegen die Tendenz, die Analyse von Aussagen an Psychologen zu delegieren. In besonderen Fällen, etwa bei Kindern, bei Erwachsenen mit einem tiefen Intelligenzniveau oder mit einer psychischen Störung oder auch bei Frauen, die stark abhängig sind von ihrem Mann, hat es aber durchaus Sinn, eine Expertise erstellen zu lassen.
Akten lese ich wie einen Roman. Ich spüre mich in sie hinein. Oft studiere ich einen Fall am Freitag, dann lege ich ihn über das Wochenende weg und lasse ihn auf mich wirken. Ich achte auf Widersprüche und auf die Linearität von Aussagen und versuche, von einer Nullhypothese auszugehen, also ganz neutral zu sein. Wobei: Die Rechtsordnung schreibt uns das Vorurteil der Unschuldsvermutung vor. Langsam baue ich mein Urteil auf. Ständig muss ich mich zwingen, alles zu hinterfragen. Ich versuche mir vorzustellen, was der Verteidiger vor Gericht sagen würde. Bei heiklen Fällen, in denen ich um die Wahrheit ringe, spreche ich mit Kollegen, die sich nicht so intensiv mit der Sache befasst haben. Trotzdem erstaunt es mich immer wieder, wie oft sich der erste Eindruck, den man beim Aktenstudium erhält, am Ende bestätigt.
Als ich nach dem Rechtsstudium die Universität verliess, glaubte ich an die absolute Wahrheit. Doch dieser Glaube nutzt sich mit der Zeit ab. Wir können gerade bei schweren Delikten sehr oft nur die Spitze des Eisbergs erkennen. Beweggründe, die zu einem Delikt führen, können tief in der Seele des Täters liegen. Und wenn nicht einmal er weiss, wieso er so und nicht anders gehandelt hat, dann bin ich gezwungen, zu interpretieren und zu werten. Recht sprechen ist keine Mathematik.
Mühe bereiten mir Fälle, bei denen ich im Bauch weiss, der Angeklagte war’s, aber juristisch kann ich es ihm nicht nachweisen und muss ihn deshalb freisprechen. Das tut mir weh, gerade bei Sexualdelikten oder Kindsmissbräuchen. Doch ich muss mit dem Grau der Wahrheit leben können. Das nehme ich lieber in Kauf, als einen Unschuldigen zu verurteilen.»
Markus Hofmann ist Inlandredaktor der NZZ.
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