Eine Statistik über die Zahl der schweizerischen Fremdenlegionäre gibt es nicht; bekannt sind nur jene, die nach ihrer Rückkehr in die Schweiz verurteilt wurden. Nur noch rund 5 Verurteilungen nach Artikel 94 des Militärstrafgesetzes gibt es jährlich. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren es bis zu 240 Verurteilungen pro Jahr gewesen. Die meisten Fremdenlegionäre bleiben heute unentdeckt, weil sie sich regulär «für einen längeren Auslandaufenthalt» abmelden. Die Legion zählt heute etwas über 8000 Mitglieder, von denen rund die Hälfte Franzosen sind. Der Rest rekrutiert sich aus 22 Nationalitäten. Insider schätzen, dass heute rund 300 bis 500 Schweizer in der Legion dienen.Die Fremdenlegion wurde 1831 gegründet, ist also heuer 160 Jahre alt. Dass ihr damaliger Kommandeur ein Schweizer war (Oberst Stoffel aus Arbon), ist kein Zufall. Die Truppe sollte den Schweizer Söldnern (Angehörige der aufgelösten Schweizer Regimenter des Bürgerkönigs Louis Philippe) weiterhin ermöglichen, Dienst in der französischen Armee zu leisten.
Die Fremdenlegion war ein Instrument zur Durchsetzung der französischen Kolonialpolitik. In Indochina, Algerien, Dahomey, Madagaskar, Marokko usw. waren jeweils auch Schweizer am Aufbau des französischen Weltreichs beteiligt. Es folgte der Erste Weltkrieg, in dem 14 000 Schweizer in der Legion kämpften.
Nach 1945 zählte die Fremdenlegion im Indochinakrieg den höchsten Bestand: 40 000 Mann aus aller Herren Ländern. 1954 wurde Algerien Schauplatz des letzten blutigen Kolonialkrieges. Auch im Golfkrieg nahmen Schweizer Freiwillige teil; mehrere Dutzend sollen es gewesen sein.
Seit 1831 dürften insgesamt 60 000 Schweizer Mitglied der Fremdenlegion gewesen sein. Einer von ihnen war Friedrich Glauser, der seine Erfahrungen als Legionär im Roman «Gourrama» verarbeitet hat; andere berühmte Legionäre waren Prinz Rainier von Monaco sowie die Schriftsteller Arthur Koestler und Blaise Cendrars.
Glauser schrieb: «Die Fremdenlegion nimmt ihm, dem <Legionär>, jegliche Verantwortung für sich und für seine Lebensführung ab. Sie gibt ihm Kleider, Essen, Sold. Nichts verlangt sie von ihm als das, was er nur zu gern gibt: Die freie Bestimmung über sich selbst.»