NZZ Folio 11/03 - Thema: Erben   Inhaltsverzeichnis

Gerecht, aber schlecht?

© Jens Sundheim, Dortmund (D)
Schosshaldenfriedhof Bern. Linktext
Gäbe es kein Recht auf Erben und Vererben, hätte jeder die gleiche Startchance und der Staat genug Geld. – Der Ökonom kommt leider zu einem anderen Schluss.

Von Beat Kappeler

Welchen der folgenden Aussagen stimmen Sie spontan zu: Die drei Kinder von Bill Gates werden nach heutigem Stand je 15 Milliarden Dollar erben, und das verdienen sie nicht, sie haben ja nichts dazu beigetragen. – Die meisten Superreichen haben ihr Vermögen selbst gemacht, und darum sollen sie es weitergeben können, wem sie wollen. – Hohe Erbschaftssteuern sind ein Segen, nur dank ihnen sind in England Hunderte von Schlössern und Gärten an den gemeinnützigen National Trust gefallen und so für die Öffentlichkeit zugänglich geworden. – Dass der reichste Rockefeller zurzeit nur noch den 71. Rang der amerikanischen Superreichen einnimmt und der jüngste Ford-Sprössling Rang 283, beweist: Ererbter Reichtum ist vergänglich.

Selbst eine liberale und bürgerlich durch und durch gefestigte Person mag bei der einen oder anderen dieser Aussagen einen Anflug kommunistischen Empfindens bemerkt haben. Denn unsere Gesellschaft gründet auf der Übereinkunft, dass die Leistung und der Markt die Belohnungen verteilen und nicht der Zufall der Geburt in der richtigen Wiege. Doch ebenso fest verankert ist die Übereinkunft, dass man über persönliches Eigentum frei verfügen kann. Aber erstreckt sich dieser Grundsatz auf die Macht der «toten Hand» übers Grab hinaus? Kann eine demokratische Gesellschaft das Erbrecht zulassen?

Und die beiden verfänglichsten Fragen wurden noch gar nicht gestellt: Würden Sie gerne erben? – Sind Sie stolz, einmal etwas hinterlassen zu können? Aber stellen wir die persönlichen Vorlieben erst einmal zurück.

Die Unterbindung des Erbens müsste eigentlich die frischeste Gesellschaft stiften, die sich Liberale vorstellen können. Bei allen steht zu Beginn der Zähler auf null, keine Vorrechte der Geburt verfälschen den Start. Ein harter Wettbewerb trennt dann die Faulen oder Dummen von den Fleissigen oder Klugen. Im Verlauf ihres Lebens messen das Leistungsprinzip und der Markt ihnen die Glücksgüter dieser Erde zu. Wenn sie abtreten, gehen diese Güter an die Allgemeinheit. Die Gesellschaft insgesamt wird reich, weil alle sich zeitlebens anstrengen müssen.

Kapitalismus und Leistungsprinzip während des Lebens, Kommunismus beim Ableben – wäre dies die gelungene Synthese nach dem sterilen Kampf der Systeme im verflossenen 20. Jahrhundert? In diesem Modell würden die Gleichheit nach Köpfen, also die Demokratie, und die Gleichheit in der Geburt, also das Republikanische, stärker betont. Diese politischen Ziele hätten Vorrang vor den wirtschaftlichen Abläufen, die dem Markt und dem Eigentum verpflichtet sind, oder sie würden diese Abläufe zumindest im Generationentakt unterbrechen.

Wenn die Gleichheit in Sachen Demokratie und Republik als Naturrecht gleicher Menschen einleuchtet, so hört sie doch für viele bei den Wirtschaftsgütern auf. Hier wäre die absolute Gleichheit schlicht die intellektuell bequemste Gesellschaftstheorie. Man muss sie nicht mehr weiter begründen, weil sie eine Haltung ist. Unterschiede hingegen zu dulden, folgt einer anderen Haltung. Solche fundamentalen Lebenseinstellungen lassen sich in politischen Diskussionen kaum umbiegen. Daher weicht die Debatte auf das Funktionale aus – man versucht zu zeigen, welche Wirkungen man mit dem Erben oder mit seiner Abschaffung beabsichtigt und erzielt.

In beiden Fällen geht man aus von bestimmten Annahmen über menschliche Verhaltensweisen. So plädierte etwa ein gestandener Liberaler wie der Philosoph John Stuart Mill gegen die unbeschränkte Übertragung des Reichtums auf die nächste Generation, weil dadurch die Jungen korrumpiert würden. Unwürdige Erben verschleudern das Kapital, bringen sich und andere damit ins Elend, lenken die wirtschaftlichen Prozesse auf Konsum statt auf Investitionen. Die ererbte Fabrik verwandelt sich in ihrer manikürten Hand zu einer Villa mit Pool und Palmen. Und darin beschäftigt werden Butler statt Facharbeiter.

Das gleiche Argument können jedoch auch die Befürworter des Erbens ins Feld führen: Unwürdige Erben sorgen für die nötige Korrektur der Verhältnisse, indem sie das «Buddenbrooks-Prinzip» bekräftigen, wonach spätestens die dritte Generation absteigt und das Geld wieder unter die Leute kommt. Zudem befürchten die Befürworter des Erbens ihrerseits eine Korrumpierung, wenn das Erben wegfällt – nämlich jene der Leistungswilligen. Mit der Aussicht, nach ihrem Tod nichts vererben zu können, häufen diese nur so viel Vermögen an, dass sie ein sicheres Alter haben, aber nicht mehr. Sie optimieren ihre Lebens- und Arbeitszeit viel drastischer, als wenn sie sich sozusagen auch für ihre Kinder finanziell aufopfern können. Wenn sie aber ihr Geld vererben dürfen, häufen sie Millionen, Milliarden auf, und die Gesellschaft als Ganzes profitiert von dieser Wertschöpfung.

Dennoch ahnen die Sparer und Mehrer oft die von Mill befürchtete Korrumpierung der jungen Erbanwärter oder müssen sie gar zu ihren Lebzeiten schon miterleben. Wie nur kommen die der reinen Nützlichkeit verpflichteten Leistungsträger zu einem solch verrückten Gebaren, dass sie auch für unwürdige Erben anspa ren? Sie folgen damit einem ganz und gar nicht utilitaris tischen Verhalten, sie sind eigentlich gar keine «homines oeconomici», sondern zwanghafte Akkumulierer und Tagträumer.

Über die Motive des Sparens haben zwei Nobelpreisträger für Wirtschaft eine bewegte Debatte geführt. Milton Friedman (Nobelpreis 1976) ging von der alltäglichen Beobachtung des Theoretikers John M. Keynes aus, wonach die Menschen ihren Konsum weniger rasch steigern, als ihr Einkommen wächst. Irgendwann merken sie das und geben mehr aus, haben aber in der Zwischenzeit spontan Vermögen gebildet.

Milton Friedman seinerseits belegte, dass die Gesamtheit der Haushalte ihre Ausgaben etwa in der Höhe des langfristig vermuteten Einkommens halten; sparen tun sie, wenn das Einkommen wider Erwarten wächst. Sie hören damit nicht auf, sie sparen weiter und ihr Antrieb zum übermässigen Sparen liegt darin, dass sie es später vererben können. Franco Modigliani (Nobelpreis 1985) hingegen glaubte, dass sich das Verdienen und das Ausgeben über den ganzen «Lebenszyklus» hinweg ausgleichen – man spart für sich und sein eigenes Alter, aber nicht, um Vermögen vererben zu können.

Trotz allen Zahlenreihen, die die Nobelpreisträger anführten, bleibt hier viel Raum für Psychologie und den vermeintlich gesunden Menschenverstand. Jeder kennt einen Onkel, der mit sechzig zu arbeiten aufhörte und genau so viel reiste, dass am Schluss nichts übrigblieb, oder aber eine Tante, die sich Hunderttausende vom Mund absparte, um sie überraschten und gerührten Erben zu hinterlassen. Auch ältere Autoritäten als die Nobelpreisträger kann man anführen – etwa den König Salomon im Buch der Sprüche: «Der Gute hinterlässt seine Kinder und Enkel als Erben.» Oder jüngere wie die neue EU-Verfassung: «Jeder hat das Recht … seinen gesetzmässig erworbenen Besitz zu vererben.»

Allerdings könnte die Gesellschaft – vertreten durch den Staat – den Besitzenden erlauben zu vergaben, aber ihren Kindern verbieten zu erben. Man müsste Dritte oder Institutionen begünstigen. Oder der Staat könnte, der Einfachheit halber, gleich selbst die Vermögen einziehen. Darauf laufen denn auch die meisten Anfechtungen des Erbens hinaus.

Eine scharfe Erbschaftssteuer wird aus verschiedenen Gründen gefordert: Sie korrigiert die Ungleichheit der Verteilung, sie beruht auf der Leistungsfähigkeit der Erben, zu zahlen, und sie ist schmerzloser als andere Steuern. Sie trifft nicht den Gebenden, sondern die Empfänger, und sie zerstört das Kapital nicht, sondern verteilt es nur um.

Genau über diese Ansichten wogt in den USA eine heftige Debatte – und erst noch mit den Superreichen als Vorkämpfern für die Erbschaftssteuer. Nach zehn Jahren hartnäckiger Lobbyarbeit hatten es die Gegner der Erbschaftssteuer fertiggebracht, dass das Repräsentantenhaus sie diesen Sommer abzuschaffen beschloss, allerdings erst in etwa sechs Jahren. Präsident Clinton hatte einen solchen Entscheid seinerzeit mit dem Veto schon einmal aus der Welt geschafft. Nunmehr aber schlagen sich der Vater des reichsten Amerikaners, William H. Gates sr., drei Rockefeller, der Medienmogul Ted Turner, Paul Newman, der reiche Erbe Chuck Collins und 1500 weitere Reiche in einem Aufruf für die Erbschaftssteuer. Was ihre Gegner als «Death Tax», als Totensteuer abtun, sehen sie als Instrument der Vermögensstreuung, damit der Reichtum einzelner Familien nicht in den Himmel wächst.

Der alte Gates trat diesen Sommer sogar vor dem nationalen Bauernkongress auf. Die Sorge der jungen Bauern, Haus und Hof verkaufen zu müssen, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen, sei instrumentalisiert worden von den reichen Erbenfamilien der Mars-Riegel und des Gallo-Weinimperiums, warf er in die aufgebrachte Runde. Selbstverständlich müsse die Erbschaftssteuer bäuerliche und gewerbliche Vermögen auslassen, indem sie künftig erst bei vier Millionen Dollar einsetze. Tatsächlich zahlen in den USA heute schon zwei Prozent, die reichsten Familien, fast das ganze Aufkommen der Erbschaftssteuer.

Das Vorbild von Bill Gates’ Vater und seinen reichen Mitstreitern dürfte Andrew Carnegie (1835–1919) sein. Der damals reichste Mann der Welt vergabte den Erlös aus dem Verkauf seiner U. S. Steel an 2507 Bibliotheken, an die Carnegie Hall und den Palast des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag. «Wer reich stirbt, stirbt ehrlos», schrieb er. Beim Aufbau seines Vermögens war er ein Monopolist und Lohnschinder gewesen und hatte auf Streikende schiessen lassen. Ungerührt hatte er geschrieben: «Wir begrüssen die Ungleichheit, die Konzentration und den Wettbewerb … als vorteilhaft und den Fortschritt des Menschengeschlechts fördernd.»

Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit im amerikanischen Volk die Erbschaftssteuer billigt. In der Schweiz dagegen schafften die Gegner die kantonalen Erbschaftssteuern mit Schwung durch Volksabstimmungen ab. Gemäss Steuerstatistiken besitzen die Hälfte der schweizerischen Haushalte zwar kein steuerbares Vermögen, sie wären also auch von einer Erbschaftssteuer nicht betroffen. Aber im Gegensatz zu vielen Symbolfiguren des reichen Amerika kämpfen in der Schweiz offenbar auch Habenichtse und hoffnungsvolle Aufsteiger fürs Vererben.

Hingegen wiederholt sich die amerikanische Konstellation hierzulande insofern, als der persönlich reiche und politisch liberale Finanzminister Villiger eine eidgenössische Erbschaftssteuer in die Debatte warf. Die kantonale Erbschaftssteuer ist zwar in 19 Kantonen abgeschafft, aber, ausser in Schwyz, nur zugunsten der direkten Nachkommen. Die Erben in ferneren Verwandtschaftsgraden oder Dritte bezahlen teils empfindliche Abgaben, oft einen Drittel oder mehr.

Nur den Staat als Erben einzusetzen, ist für diesen eine reine Freude, denn öffentliche Gemeinwesen zahlen keine Steuern. Private Stiftungen oder gemeinnützige Einrichtungen testamentarisch zu bedenken, löst je nach Kanton ganz unterschiedliche Belastungen oder Befreiungen aus. Insgesamt aber erbringen Erbschaftssteuern heute in der Schweiz einen nur kleinen Anteil am Steueraufkommen von Kantonen und Gemeinden, nämlich gut zwei Prozent.

Der Traum einer grösseren Gleichheit unter den Lebenden müsste daher mittels hoher, konfiskatorischer Erbschaftssteuern anvisiert werden. Und dennoch muss man diesen Anspruch möglicherweise begraben. Denn auf allen Stufen der Volkswirtschaft sind jeweils die grössten Vermögen die neuesten – nicht nur in den Listen der Superreichen, sondern auch bei Künstlern, Sportlern, Gewerbetreibenden.

Das ist kein Wunder, denn eine wachsende Volkswirtschaft bringt den neuesten Akkumulierern mehr als den früheren, und Wachstum beruht – im Detail gesehen – auf neuen Firmen, neuen Techniken, und diese gewinnen meist mehr als alte Firmen, die auf reifen, überall nachgeahmten Techniken sitzen. Bill Gates’ Erben werden den Wert von Microsoft nicht noch einmal verhundertfachen können.

Die Erben erfüllen in den Augen der Steuerlehre wenigstens das Kriterium der «Leistungsfähigkeit»: Sie können zahlen, das Geld ist da. Anders als beim mühsam Selbererworbenen, hängen sie am Ererbten nicht mit jeder Faser. Schmerzen Erbschaftssteuern also nicht? Der konservative britische Steuerexperte Barry Bracewell-Milnes hält das für Unsinn: «Der Steuerzahler ist leistungsfähig, zu zahlen bis zur letzten Brotkruste. Der Sklave ist auch leistungsfähig, bis er umfällt.»

Dass eine steuerliche Erbschaftsabschöpfung den Staat anstelle aller anderen Steuern finanzieren könnte, ist im Übrigen unwahrscheinlich. Würde der Bund mit einem Satz von 100 Prozent alle mittleren und grösseren Erbschaften wegsteuern, träfen gemäss den Berechnungen des Finanzdepartements jährlich etwa 30 Milliarden beim Staat ein. Bis auf 10 Milliarden Franken könnte man dafür alle persönlichen Einkommenssteuern bei Bund, Kantonen und Gemeinden abschaffen. Den Vermöglichen würde allerdings ein solcher Steuerwechsel wohl einen ganz neuen Lebensakzent setzen: Freue dich, so lange du hast und lebst; nachher wird eingezogen.

Hingegen könnte die Generationengerechtigkeit zu Erbschaftssteuern verleiten. Heute ist diese Generationengerechtigkeit schwer angekratzt: die ab 1945 geborenen Babyboomer beziehen die höchsten Einkommen der Geschichte, stellten die wenigsten Kinder auf, häuften die höchsten Staatsschulden in Friedenszeiten an und möchten jetzt noch die höchsten Renten beziehen – und diese vererben. Eine Erbschaftssteuer könnte diese Substrate wieder einziehen.

Ob staatliche Abschöpfungen beim Erben das Kapital wirklich ungeschoren lassen, ist umstritten. Eine Studie des amerikanischen Kongressausschusses unter den Republikanern Saxton und Thornberry befand 1998, dass die Erbschaftssteuer einen Dreissigstel des Kapitals der USA vernichtet habe. Der «Grenznutzen» dieser Summen, also der Nutzen des letzten noch genutzen Frankens, ist bei Privaten eher grösser als beim Staat. Der Staat gibt seit Jahren überdies den grössten Teil für Konsum aus (unter Staatskonsum versteht man alle Ausgaben, die keine bleibenden Werte schaffen), so dass eben doch das Kapital angegriffen würde.

Schliesslich muss man sich den Transfer praktisch vorstellen: Entweder übernimmt der Staat von grösseren Gewerbebetrieben bis zu Aktienpaketen ganze Firmen oder Teile davon und verkauft sie wieder. Dann erwerben wiederum Private dieses Realkapital und werden reicher. Oder aber der Staat erhält Bargeld von den Erben, und diese müssen dafür ihre Häuser, Betriebe oder Pakete auseinanderreissen und verkaufen.

In beiden Fällen, so wird befürchtet, würden wirtschaftliche Netze abgebaut, und die Volkswirtschaft würde insgesamt ärmer – wodurch der Staat andere Steuereinnahmen einbüssen würde. Schon Adam Smith klagte: «Alle Steuern auf Vermögensübertragungen jeder Art, wenn sie deren Wert vermindern, tendieren dazu, das Kapital zu verringern, das produktive Arbeit finanziert.»

Dass der Staat hingegen die Betriebe, Aktienpakete, Häuser selbst behält, nutzt und betreibt, dürfte wohl auch keinem Verfechter harter Erbschaftssteuern lieb sein. Hier würde die wirtschaftliche Macht konzentriert, die man doch eben gerade abbauen will. Nicht zuletzt zeichnen sich Reiche durch gute Voraussicht und Berater aus – Erbschaftssteuern können umgangen werden. «Die Erbschaftssteuer ist eine freiwillige Steuer», sagt George Cooper von der Columbia University mit Blick auf die amerikanischen Verhältnisse. Er meint damit, dass man Wohn- und Geschäftssitze leicht ins steuergünstige Ausland verlegen kann.

Ausserdem sind rein passive Erben nicht die Regel; noch jede Generation der Ford hat im ererbten Unternehmen gearbeitet, jene der Schmidheiny in der Schweiz seit über hundert Jahren ebenfalls, in Gewerbebetrieben ist es gängige Praxis. Der Vermögensanteil der Jungen, die vielleicht jahrzehntelang schon im Unternehmen mitgearbeitet haben, kann hoch eingeschätzt und damit vor Erbschaftssteuern bewahrt werden.

Dieses Hineinwachsen in zu erbende Firmen, überhaupt die Sozialisation im vermöglichen, unternehmerischen Familienkreis mit all den Beziehungen rundum – dies ist das wahre Erbe, das die Nachkommen wieder reich macht. Dieses Argument lässt sich allerdings für und gegen harte Erbschaftssteuern verwenden. Auch ohne Erbrecht würden sich die solcherart gut ins Leben eingeführten Jungen schnell wieder hocharbeiten. Man nähme ihnen das Wichtigste gar nicht weg. Aber dann ist die ungleiche Verteilung auch kaum korrigiert, also rechtfertigt sich das Zerteilen oder Verkaufen der Firmen mit all den Folgen für Arbeiter oder Kunden nicht.

Die Einsicht, dass es beim Erben grösserer Vermögen nicht um Geldhaufen geht, sondern um reales Kapital in Form von Firmen, Firmenanteilen, Häusern oder Sammlungen, öffnet den Blick auf die Funktion solchen Eigentums und seiner Besitzer. Eigentumsrechte setzen hinter jedes reale Ding einen Eigentümer, der es hegt und mehrt. Alle realen Güter haben einen Paten. Einerseits sollen diese realen, produzierenden Anlagen nicht bloss wegen eines Herzinfarkts oder einer Zellwucherung des Besitzers zerrissen werden. Andererseits übt der Eigentümer eine Funktion aus, jene des Koordinators, des Paten, des Mehrers.

Da der Eigentümer nicht isoliert handelt, sondern als Teil einer Volkswirtschaft, die genau wegen dieser Sicherheit und Sorge insgesamt wächst, übersteigt seine Rolle jene eines Be-Sitzers, der auf einem Geldhaufen hockt. Sogar Erben, die ihr Geld verwalten lassen, üben diese Funktion per Delegation aus. Geht es schief, verlieren sie Kapital und Funktion.

Auch Eigentümer, die zwar reich, aber nicht vermögenssüchtig sind, müssen sich über ihren eigenen Lebenszyklus hinaus engagieren, wenn sie Firmen oder Anteile haben, nur schon aus Verantwortung gegenüber den Arbeitern, den Kunden, den Lieferanten, den Mietern ihres Realkapitals. Und wenn sie es verwalten lassen, tun dies die Verwalter, Banken, Fonds, Stiftungen. Alle sitzen in der Akkumulationsmaschine. Jene Erben, die nur gerade Erspartes, also Geldkapital, aus der Familie bekommen, werden heute auch in Ländern mit hohen Erbschaftssteuern nicht stark belangt.

Dass es unfähige Erben gibt oder Erben, die keine Verantwortung übernehmen, die alles in Konsum und Luxus umwandeln, vielleicht sogar über zwei, drei Generationen hinweg, ist auf individueller Ebene unschön, ja ungerecht – aber auf Systemebene unmassgeblich. Das Marktsystem, das auf Privatbesitz gründet, hat als seine Agenten eben die Besitzer. In kollektiven Systemen sind es die Komitees und Funktionäre, deren Lebensumstände – funktionsbedingt mit Häusern, Kontakten, Reisen – sich ebenfalls markant von jenen der Durchschnittsbürger abheben. Funktionäre und Komitees aber sind weitgehend immun gegen Sanktionen für ihre Fehler – während der private Besitzer bei Fehlern eine Sanktion zu gewärtigen hat, die schlimmer ist als die totale Erbschaftssteuer: den Verlust von Vermögen und Ansehen.

Hin und wieder wird in den USA die «Grosselternsteuer» als Mittel gegen faule Erben diskutiert. Beim Todesfall einer vermöglichen Person würde den Erben alles belassen, was sie ihrem seinerzeitigen Erbe selbst hinzugefügt hat. Nur was die Grosseltern vererbten, würde vom Staat voll abgeschöpft. So könnte der wirtschaftlich Erfolgreiche viel weitergeben, jener, der nur sein Erbe konsumierte, nichts. Die Schwierigkeit, über Jahrzehnte hinweg das grossväterliche Erbe genau zu beziffern, sowie die allgemeinen Einwände gegen eine Abschöpfung von Realkapital machen diese «Grosselternsteuer» aber unpraktikabel.

Der wohl entscheidende Punkt ist das Wachstum als Merkmal moderner Gesellschaften. Solange die private, marktvermittelte und technikgetriebene Volkswirtschaft wachsen kann, sind Unterschiede nicht definitiv. Bis zum Mittelalter mit seiner geringen Geldwirtschaft wuchs die Wirtschaft kaum – was der Reiche errang, nahm er den Armen weg. Alle drehten sich in der Tretmühle des Nullsummenspiels. Da war es nötig, hin und wieder den Zähler auf null zu stellen. Das alte Israel kannte das Sabbatjahr, in dem Geldschulden erlassen wurden; den alten Griechen erliess der in der Not herbeigerufene Gesetzgeber Solon die Schulden.

Die drei grossen monotheistischen Weltreligionen Judentum, Christentum und Islam mit ihren strikten Umverteilungsgeboten stammen aus diesem Nullsummen-Neolithikum, wie der Ethiker Karl Homann unterstreicht. In einer Wachstumswirtschaft hingegen können sich viele emporstrampeln – wenn man den Leistungslohn und den Wettbewerb hochhält. Die Wachstumsgesellschaft gewinnt mehr, wenn sie viele Arme befähigt und produktiver macht, als wenn sie einige Reiche runterdrückt.

So wird wohl weiterhin ein Geist des Vermögens und des Erbens rund um die Altersresidenzen und Altersheime wehen. Man erbt heute mit sechzig, weil die Eltern glücklicherweise lange leben. Die Jungen müssen also den grössten Teil ihres aktiven Lebens noch ohne Erbe bewältigen. Und weil sie aufs Erbe warten müssen, haben sie mit den Älteren Kontakt zu halten. Sie besuchen sie, sie führen sie aus, sie verwalten vielleicht schon das Vermögen, sie halten die alten Familienbande aufrecht zu einem Zeitpunkt, da sie vielleicht selbst schon Grosseltern sind.

Die Alten sässen hingegen allein in ihren Residenzen und Heimen, wenn klar wäre, dass der Staat sie beerbt. Die Jüngeren würden sie um alles plündern, was rechtlich noch zu holen wäre, bevor die schwere Hand des Amtes anklopft.

«Macht euch Freunde mit dem ungerechten Mammon», riet schon die Bibel. Als Erbtante und Erbonkel lebt es sich schöner.

Beat Kappeler , Ökonom, ist Mitarbeiter im Wirtschaftsressort der «NZZ am Sonntag».


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