NZZ Folio 05/96 - Thema: Entführt!   Inhaltsverzeichnis

Der Mann der Tat und die Klientin

Spurensuche im Fall einer Kindsentführung.

Von Ruedi Leuthold

«DIE IN DEN LETZTEN zwanzig Jahren zunehmende Zahl der Kindesentführungen durch einen Elternteil und das Ausmass der damit verbundenen menschlichen Tragödien für alle Beteiligten verdienen Beachtung.» So hat es Rebecca Ledergerber (Name geändert) in der Vorbemerkung zu ihrer juristischen Seminararbeit geschrieben und, nach vielem Drehen und Wenden, Verwerfen und Verbessern, hinzugefügt: «Mit dieser Arbeit versuche ich einen bescheidenen Beitrag zur Sensibilisierung für die Problematik zu leisten.»

Doch jetzt sitzen wir im Auto, sind unterwegs zu Josef Melnik, und das Auto rast über die Nationalstrasse Zürich?St. Gallen unweigerlich dem Punkt zu, wo die Problematik zur schmerzhaften Erinnerung wird. Seit dem Mai 1990 hat Rebecca Josef Melnik nicht mehr gesehen. Melnik, das war die Hand Gottes in der Stunde der Verzweiflung, der Retter, der versprach, Loredana aus Argentinien zurückzuholen, der Mann, der nach dem missglückten Versuch nie eine Abrechnung geschickt hat über 68 000 zusammengebettelte Franken. Als Geschenk hat sie ihm jetzt eine Coca-Cola-Büchse eingepackt, sein Symbol für Freiheit und Gerechtigkeit, seit er 1970 aus dem russischen Gulag geflohen ist, einige tausend Kilometer zu Fuss, vom nördlichsten Ural in die Slowakei zurück, später in die Schweiz.

Josef Melnik ist ihm das liebste von insgesamt fünfzehn Pseudonymen.

Grossgewachsen ist Rebecca und hübsch, was juristisch irrelevant ist, doch nicht unwesentlich in dieser menschlichen Tragödie. Jetzt wird sie bald vierzig, der Rücken tut nicht ganz, wie er sollte, und die dunkle, erdenschwere Stimme überrascht bei diesem mädchenhaften Gesicht, das seine Kraft von irgendeinem fernen Stern zu beziehen scheint. Es waren diese Augen, klar und durchsichtig, die einst am Bahnhof von Rapperswil einen wartenden Mann entdeckten, adrett anzuschauen und vom Charme des Weltläufigen angehaucht. Und es war diese Stimme, energisch und bestimmt, lispelnd aus zahnspangenbewehrtem Mund, keine fünfzehn Jahre alt, die der Schulfreundin mitteilte: «Den will ich haben.»

Es verging ein Jahr, bis sie Pablos Adresse herausgefunden hatte, es vergingen zwei Jahre, bis sie es wagte, ihn anzusprechen, es vergingen vierzehn Jahre, bis sie den Argentinien-Schweizer in Buenos Aires besuchte, heiratete und ein Kind gebar; Loredana, das Mädchen, das dreimal entführt wurde. Einmal war auch Josef Melnik dabei, der nach seiner Flucht in den Westen zum König des «legal kidnapping» geworden war. 286 Kinder hat er entführt und dem beraubten Elternteil zurückgebracht, zu 90 Prozent den Müttern. Er holte sie in Ecuador und Uruguay, in Algerien und Südafrika, in Japan, Korea, Indien, den Philippinen, in Spanien oder Sizilien, wo immer der Vater sie versteckt hielt, meist ein Ausländer. Über die Zahl der Misserfolge schweigt er sich aus.

Zur Literatur, die Rebecca Ledergerber im Hinblick auf ihre juristische Arbeit verschlang, gehört eine Studie, die entführenden Vätern folgende Identifikationsmerkmale zuweist: Unsicherheit, Identitätskonflikt, aggressives Auftreten, Fehlen von Toleranz gegenüber dem Partner, extreme Eifersucht. Die Frauen der Entführer, so heisst es darin, gehörten häufig heilenden Berufen an. In den meisten Fällen bestehe in den Beziehungen ein fast schon pathologisches Ungleichgewicht. «Ja ja, stimmt schon so», sagt Rebecca Ledergerber, gelernte Sekundarlehrerin, jetzt Jus-Studentin, und stösst den Dunst ihrer Zigarette ins Auto, «Pablo hat sich mir immer unterlegen gefühlt.» Landschaft saust vorbei, Abzweigung Kreuzlingen, Bodensee, und dann bestätigt sie, ein Beben in der Stimme: «Er war es auch.»

Vor gut fünfzig Jahren hat ein Mann diesen gleichen Weg zurückgelegt, von Zürich nach St. Gallen. Er war ein argentinischer Millionärssprössling, und er befand sich mit seiner Frau auf einer verspäteten Hochzeitsreise in Paris. Ein Augenleiden zwang ihn zu einem Abstecher nach Zürich. Im Tram entdeckten seine Augen ein junges Mädchen, rothaarig, grossgewachsen, schön. Er folgte dem Mädchen bis in dessen Elternhaus nach St. Gallen, wo er um ihre Hand anhielt. Eine Woche später reiste die St. Gallerin, noch keine 18 Jahre alt, nach Paris. Der Ehefrau wurde sie als Cousine vorgestellt, in Argentinien wurde sie in einem Landhaus untergebracht.

Diese Frau war Pablos Mutter.

Pablo litt, ein kleines Kind noch, bei den Halbbrüdern in Argentinien, als seine Mutter für ein Jahr in die Schweiz fuhr. So wollte es sein Vater. Als die Mutter zurückkehrte, fand sie keinen Kontakt mehr zu ihrem Sohn. Pablo wuchs in einem Waisenhaus auf. Die Mutter befand sich auf Reisen. Sie war grossgewachsen und schön.

Als sich Rebecca und Pablo kennenlernten, bat er sie manchmal, nur zum Spass, die Kleider seiner Mutter zu tragen. Sie heirateten 1987. Als Loredana zur Welt kam, packte ihn immer häufiger eine grosse Eifersucht. Er schlug das Mobiliar zusammen, sperrte Mutter und Kind in die Wohnung. Nach dem Anfall weinte er und versprach, es werde nicht mehr geschehen. Als es immer wieder geschah, verlangte sie die Scheidung. In diesem Fall, drohte er, werde sie ihr Kind nie behalten dürfen. Rebecca Ledergerber kannte niemanden in der fremden Stadt Buenos Aires. Ein Schweizer Bekannter lieh ihr das Geld für das Rückreiseticket. Sie packte die Reisetasche voll mit Bébésachen und Milchflaschen und nützte einen günstigen Moment, um mit dem Kind in die Schweiz zurückzukehren.

Das war die erste Entführung.

Hätte Argentinien damals schon das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen unterzeichnet gehabt, so hätten die Schweizer Gerichte Loredana nach Buenos Aires zurückschicken müssen. Jeder Entscheid über die Ausübung des Sorgerechts muss, so sieht es dieses internationale Rechtshilfeabkommen vor, in dem Staat getroffen werden, in dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Dieses soll möglichst rasch wieder in die Umgebung zurückgebracht werden, aus der es mit List oder Gewalt herausgerissen worden ist. Damit, so erhofften sich die Experten, sollen potentielle Kindsentführer abgeschreckt werden. Die Schweiz hat das Abkommen im Jahr 1984 unterschrieben, und Josef Melnik war daran nicht unschuldig.

In ihrer juristischen Arbeit für das Seminar «Rechtsprobleme der multikulturellen Gesellschaft» hat Rebecca Ledergerber einige Fälle geschildert, in denen schweizerische Gerichte die Zurückführung der Kinder in die Heimat des Vaters beschlossen. Sie kam nicht umhin, diese Praxis zu kritisieren. «Mit der Forderung, die entführende <Rabenmutter> oder der entführende <Rabenvater> könne ja gleichfalls zurückkehren, machen es sich die Gerichte oft zu einfach. Dem steht häufig ein Bündel von Schwierigkeiten tatsächlicher Art wie fehlende Unterkunft, fehlende Mittel, den Lebensunterhalt zu bestreiten, eventuell auch eine Strafandrohung im Ursprungsland entgegen.» Aus eigener Erfahrung fügte sie hinzu, dass die Chancen der Mutter, einen Sorgerechtsentscheid zu ihren Gunsten zu erwirken, gerade in südamerikanischen Staaten äusserst gering seien, gehe es doch in patriarchalischen Strukturen häufig darum, an der eigenmächtigen, «ungetreuen» Ehefrau ein Exempel zu statuieren.

«Es ist zu wünschen», so sensibilisierte sie ihre Mitstudentinnen und -studenten, «dass Schweizer Gerichte bei Entscheidungen auf Grund des Haager Übereinkommens den tatsächlichen Gegebenheiten im ersuchenden Staat vermehrt Rechnung tragen und die Rückkehr eines Kindes nur anordnen, wenn der ersuchende Staat glaubwürdig Garantie bieten kann, die Grundbedürfnisse von Mutter und Kind zu gewährleisten.» Rebecca Ledergerbers Ehe aber wurde in der Schweiz geschieden. Pablo, schweizerisch-argentinischer Doppelbürger, freute sich über eine unbeschränkte Besuchserlaubnis, zweimal jährlich sollte seine Tochter ihn auch in Buenos Aires besuchen dürfen. Nach dem zweiten Besuch, im Februar 1989, wartete Rebecca am Flughafen in Kloten vergeblich auf ihre Tochter. Keine Möglichkeit, mit dem Ex-Mann Kontakt aufzunehmen. Tote Leitungen. Schweigen bei den Verwandten. Das war die zweite Entführung, und weder die Polizei noch das Aussenministerium, noch die Botschaft wusste Rat. Von einer Rückentführung riet der Internationale Sozialdienst in Genf dringend ab. Nicht nur weil ein solches Unternehmen illegal sei. Eine weitere Entführung könne für das Kind traumatische Folgen habe. Verzweifelt suchte die Mutter Josef Melnik auf, den Fachmann für Fluchthilfen aller Art.

Jetzt stehen wir schon vor diesem Reihenhaus in der kleinen Ostschweizer Gemeinde, und da wartet er: «Josef!» - «Rebecca!» - «Hier ist dein geliebtes Coca-Cola.» - «Wie geht es Deiner Tochter?»

In Europa gebe es, so hat Rebecca Ledergerber, die Jus-Studentin, gelesen, fünf Millionen Paare mit aussereuropäischen Partnern. In der Schweiz sei die Scheidungsrate unter gemischtnationalen Paaren grösser als bei Schweizer Paaren. Ein ausländischer Mann habe fast keine Chance, bei einer Scheidung das Sorgerecht zu erhalten. Jedes Jahr komme es zu 100 bis 200 Fällen von Kindsentführungen durch einen Elternteil. In über 90 Prozent der Fälle seien es Männer, die das Kind entführten. In Biel sei 1982 die Schweizer Gruppe gegen die Entführung von Kindern gegründet worden, eine Selbsthilfegruppe, die Gegenentführungen plante und durchführte - was der Schweiz diplomatischen Ärger einbrachte und den Bundesrat bewog, das Ratifizierungsverfahren für das Haager Abkommen zu beschleunigen. «Vielmehr», so hiess es in der Botschaft von 1983, «müssten die Staaten die nötigen Vorkehren treffen und die Voraussetzungen schaffen, dass der einzelne gar nicht erst zu einer solchen Handlungsweise veranlasst wird.» Soweit der Buchstabe.

Josef Melnik aber, das war der Mann der Tat: Kampfflieger der tschechoslowakischen Armee, 1968 wegen Widerstands gegen den russischen Einmarsch zu Zwangslager verurteilt, nach langer und beschwerlicher Flucht in die Schweiz gelangt. Er fand heraus, wo die entführten Kinder wohnten, und schaffte sie mit einer gecharterten Cessna heim, nach Möglichkeit mit einem leichten Schlafmittel betäubt, um den Schock zu mildern. «Ich hole ein Kind nur, wenn ein gültiges Sorgerecht vorliegt», erklärt Melnik. «Ich hole ein Kind nicht einfach für den, der mehr Geld hat. Schliesslich will ich mich noch im Spiegel anschauen können, ohne mich schämen zu müssen.»

In der Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin Angeline Fankhauser hatte der Bundesrat 1985 im Nationalrat nochmals erklärt, die Schweiz könne keine Gegenentführungen unterstützen, weil solche immer gegen das innere Recht eines fremden Staates verstiessen. Von staatlicher Seite fand Rebecca Ledergerber keine Hilfe. In Argentinien aber hatte Pablo bereits das provisorische Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind erhalten; auf dem Gericht war eine 270seitige Anklageschrift deponiert, in der Loredanas Mutter von ihrem Exmann als drogensüchtige Prostituierte bezeichnet wurde; er habe das Kind in einem verwahrlosten Zustand in der Schweiz aufgefunden.

«Wer die Not eines Menschen sieht und nicht hilft, der macht sich mitschuldig. So wurde ich zu Hause erzogen», sagt Melnik.

Ein Freund schoss den grössten Teil der 68 000 Franken vor, die der Profi für seine Dienste verlangte. Doch da war ein Problem. Bevor er Zeit hatte, nach Argentinien zu fliegen, sollte Rebecca ihm helfen, einen Fall in Algerien zu lösen.

Es ging um eine Lehrerin aus der Westschweiz, deren algerischer Mann im geheimen allen Familienbesitz verkauft hatte und seiner Frau und den beiden Töchtern während der Ferien in seiner Heimat erklärte, sie würden nun in Algerien bleiben. Der Frau war mit ihren Kindern die Flucht in die Botschaft gelungen. Die Botschaft aber hatte die Kinder dem Vater zurückgegeben. Dieser gestattete der Mutter und einer Tochter die Rückkehr in die Schweiz. Nun sollte das andere Kind zurückgeholt werden. Wie bei jeder Operation war dem berufsmässigen Entführer die Tarnung das grösste Anliegen. «Wenn du ein falsches Märchen erzählst, werden die Leute neugierig.» Er hatte einem Nachbarn dessen kleinen Jungen abgeschwatzt, so dass er und Rebecca, mit dem Wohnwagen unterwegs, der in Marseille verschifft wurde, ein gutes Touristenpaar abgaben. Irgendwo wartete das gecharterte Flugzeug, mit dem das Mädchen ausser Landes gebracht werden sollte. Doch der Vater war mit dem Mädchen verschwunden, und nach zwei Wochen kamen sie zurück, nur mit dem Kind des Nachbarn. Das andere wurde später von Algerien in die Schweiz geschickt, als der Vater straffällig wurde.

In Argentinien ging es nicht besser.

«Ich habe meinen beiden besten Freundinnen von unserem Plan erzählt. Eine von ihnen wurde von ihrem Bruder belauscht. Der hat es meinem Mann erzählt. Dieser hat darauf das Kind Tag und Nacht von einem Leibwächter beschützen lassen.»

«Berufsrisiko.»

«Aber du weisst, dass ich immer noch Schulden habe deswegen.»

«Hätte ich profitiert, wäre ich heute Millionär! Aber auch ich muss leben. Ich habe keinen anderen Beruf.»

«Was ist, Josef? Du lässt das Coca-Cola stehen?»

Im Herbst des Lebens hat Weltekel den Kämpfer ergriffen. Das Gesöff der Freiheit schmeckt nur noch schal und lau. Dekadenz und Überfluss, das ist alles, was Melnik im freien Westen noch entdecken kann, Käuflichkeit und Feigheit allenthalben. 55 ist er, klein, hager, bleich, ein wackerer Kreuzritter, der einen Eid geschworen hat auf die Ehre der Mutter und das freie Abendland und der jetzt nicht mehr weiss, wofür er noch kämpfen soll. Ausser für die Kinder. «Wenn es um ein Kind geht, gibt es keine Moral. Das Kind ist der Spielball der Erwachsenen, das Mittel zum Zweck. Aber ich meine, für ein Kind ist eine durchschnittliche Mutter wichtiger als ein wunderbarer Vater. Und wenn das Recht auf der Seite der Mutter ist, muss sie auch recht bekommen. Der beste Vater kann einem Kind die Mutter nicht ersetzen.»

«Danke vielmal, merci.»

«Nein.»

«Doch, es stimmt. Ich habe mir so lange Zeit Vorwürfe gemacht. Soll das Kind bei mir bleiben, nur weil ich die Mutter bin? Da habe ich mich fast hintersonnen, ob das richtig ist. Und jetzt sehe ich mich jeden Tag bestätigt. Jeden Tag kommt Loredana zu mir, <weisst du, wen ich am liebsten habe auf der Welt>, sagt sie, <dich>.»

Nachdem Melniks Plan, das Kind aus Buenos Aires zu entführen, fehlgeschlagen war, ging Rebecca Ledergerber in Argentinien aufs Gericht und beantragte dort eine Besuchserlaubnis. Zuerst musste sie eine Wohnung mieten und einen Arbeitsvertrag vorweisen, bis sie ihr Kind in Begleitung einer Sozialarbeiterin zum erstenmal nach fünf Monaten wieder sehen konnte. Ein Jahr später hatte sie kein Geld mehr. Die Anwälte des Mannes verschleppten die Anträge auf eine definitive Zuteilung des Sorgerechts. Rebecca Ledergerber lieh sich den Pass einer Schweizerin, buchte einen Inlandflug an die brasilianische Grenze, liess sich zusammen mit ihrer Tochter von einem befreundeten Geschäftsmann ins Nachbarland bringen und nahm von dort einen Linienflug nach Zürich.

Das war die dritte Entführung.

In der Schweiz versteckte sie sich für ein halbes Jahr in einer fremden Stadt unter anderem Namen. Als ihr Antrag zur Änderung des Scheidungsurteils, kein unbeschränktes Besuchsrecht mehr für den Exmann, verhandelt wurde, fand sich auch Pablo wieder ein, der Schwarm ihrer Jugend. Er weinte. Der Richter sagte, es sollte doch zu machen sein, dass das Kind hin und wieder seinen Vater in Argentinien besuche. Da drehte Rebecca Ledergerber durch, schrie und tobte im Gerichtssaal. Als sie sich beruhigt hatte, beschloss sie, statt über ihre Erfahrungen ein Buch zu schreiben die Jurisprudenz zu studieren.

Für ihre Arbeit «Internationale Kindesentführung durch einen Elternteil als Folge binationaler Eheschliessungen» hat Rebecca Ledergerber ein «gut» bekommen. Eben ist Pablo in Zürich gewesen. Sie haben abgemacht, dass Loredana in den Sommerferien vielleicht nach Argentinien reist. Sie ist jetzt auch schon neunjährig.

Ruedi Leuthold ist freier Journalist. Er lebt in Luzern.


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