NZZ Folio 07/96 - Thema: Versichert   Inhaltsverzeichnis

Moralischer Tauchgang

Schummelei bis Millionending: Betrug und Betrüger.

Von Alex Baur

SIE VERDIENEN MEHR als 4000 Franken im Monat, haben eine höhere Ausbildung genossen, sind nicht vorbestraft? Pardon, dann sollte ich, wäre ich Versicherungsagent, Ihnen im Prinzip keine Police - namentlich nicht für Autodiebstahl, aber auch nicht für Vollkasko und dergleichen - ausstellen. Nehmen Sie es nicht persönlich, bei der Versicherung ist nichts persönlich, auch wenn die Werbung es vorgaukeln möchte, alles fusst auf einer Wahrscheinlichkeitsrechnung. Und da sind Sie, geschätzter Mehrverbraucher, gemäss einer deutschen Studie nun einmal ein erhöhter Risikofaktor - gerade bei der erfahrungsgemäss auf Schummeleien besonders anfälligen Diebstahlversicherung.

Tragen Sie's mit Fassung, Sie befinden sich in bester Gesellschaft. Musste nicht erst kürzlich Lord Brocket, Intimus von Prince Charles, der vor seinem Kamin in Herefordshire Persönlichkeiten wie Gorbatschew oder Reagan zu empfangen pflegt, zähneknirschend ein paar krumme, millionenschwere Geschäfte mit angeblich gestohlenen Ferraris einräumen? Oder der Fussballstar Maurizio Gaudino, Netto-Jahreseinkommen eine halbe Million Mark, ebenfalls ein Liebhaber der italienischen Edelkarossen; der gesellige «Mauri» konnte sich die Sache selber nicht erklären, als er sich im letzten Januar wegen einer Reihe von Versicherungsbetrügereien in Mannheim vor dem Richter zu verantworten hatte. Die lumpigen 8000 Mark Vermittlungsprovision können es ja wohl nicht gewesen sein, die den Spross rechtschaffener Gastarbeiter aus Süditalien auf die schiefe Bahn brachten. Ein Hauch Mafiaromantik wird mit im Spiel gewesen sein oder auch nur ein Schuss Rebellion. Wie dem auch sei - eine bedingte Strafe, eine saftige Busse, und Schwamm drüber.

Abgesehen davon würde ich, wäre ich Versicherungsagent, Ihnen, verehrter Leser, gleichwohl jede Police ausstellen. Denn erstens kommt es auch in schlechteren Kreisen zu Pannen, wenngleich der Baggerführer, der seinen havarierten Opel Manta verbuddelt hat, minder zu Buche schlägt als der ins Schlingern geratene Ferrarifahrer. Zweitens ist alles nur Hypothese, denn von den wirklich gewieften Versicherungsbetrügern wissen wir ja ohnehin nichts. Drittens wäre ich bloss ein beflissener Verkäufer, der sein Brot nicht mit Zweifeln und Schnüffeleien, sondern mit Provisionen verdient. Und schliesslich ist mein Arbeitgeber rückversichert, ist wie gesagt alles ein theoretischer Durchschnittswert, ist Ihr möglicher moralischer Tauchgang längst mit einkalkuliert.

Betrug ist ohnehin ein zu hässliches Wort. Es gibt Bürger, die stellen ihr Automobil nach der Sturmwarnung in die Garage, andere unter eine morsche Eiche. Es gibt welche, die ihre Stereoanlage aus dem Keller holen, wenn eine Überschwemmung droht, und solche, die sie dann erst hinunterzügeln. Angenommen, Ihr Sohn zertrümmert eine Allerweltsblumenvase - der Täter hätte ebensogut das haftpflichtversicherte Patenkind sein können und das Objekt eine Ming-Vase, die Sie schon immer scheusslich fanden, die aber leider nie in Scherben ging. Ein Geschick, dem leicht nachzuhelfen ist, im Namen einer höheren Gerechtigkeit.

«Man hört ja manchmal, dass jemand seiner Versicherung einen Schaden gemeldet hat, der gar nicht angefallen ist, oder den Schaden höher angegeben hat, als er war», formulierte das Institut für Demoskopie in Allensbach 1992 den Einstieg in eine Publikumsumfrage. 46 Prozent der Befragten waren der Meinung, zumindest in Ausnahmefällen dürfe man so etwas schon mal tun; 47 Prozent lehnten entschieden ab, 7 Prozent hüllten sich in vielsagendes Schweigen. Sieben Jahre zuvor hatten noch 60 Prozent dieselbe Versuchung mit einem standhaften «Nie» von sich gewiesen.

Derartige Umfragen haben die Versicherungsbranche in den letzten zehn Jahren wachgerüttelt. Im globalen Vergleich dürfte Betrug mittlerweile einer der grössten Risikofaktoren für die Versicherer sein, Tendenz steigend. Die Schätzungen bezüglich der Dunkelziffern variieren, je nach Sparte und Interessenlage, zwischen fünf und siebzig Prozent; grosso modo scheint man sich international auf rund 10 Prozent - einmal bezogen auf den Bruttoumsatz, einmal auf die Schadenszahlungen - geeinigt zu haben. «Schliessen die Versicherungen weiterhin die Augen, wenn ihnen andere in die Tasche greifen, laufen sie Gefahr, bald nicht mehr als Opfer gesehen, sondern der Mittäterschaft bezichtigt zu werden», warnte die Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft 1993 in einer Broschüre. Wird der Versicherungsbetrug zum Volkssport, sinkt nicht bloss die Hemmschwelle - dann muss sich jeder für dumm verkauft vorkommen, der bezahlt, ohne mitzuspielen.

Der Massenbetrug verkehrte den an sich solidarischen Grundgedanken der Versicherung ins pure Gegenteil und wird damit zur Existenzfrage. Ein erfolgreicher Kampf gegen das Phänomen verlangt vorweg nach Solidarität zwischen den Versicherungen, und die ist nicht gratis. Wenn sich der Versicherungsbetrug nicht lohnen soll, dann müssen Schadensansprüche aufwendigen Prüfungen unterzogen und möglicherweise rechtschaffene Kunden mit peinlichen Fragen belästigt werden. Bezüglich kleinerer Betrügereien lässt sich der Recherchieraufwand ohnehin nie in ein vernünftiges Verhältnis zum unmittelbaren Ertrag bringen.

Die «Winterthur» ist eine der wenigen Versicherungen, die seit 1988 eine professionell arbeitende Betrugsstelle betreibt. Meldet eine Agentur einen Verdacht an die Zentrale, was im laufenden Jahr bereits etwa 60mal der Fall war, treten die Spezialisten auf den Plan. Für die «Winterthur» hat sich die Investition in die soeben auf drei volle Stellen ausgebaute Betrugsabteilung gelohnt. Josef Weibel, ein ehemaliger Polizeidetektiv, und seine Mitarbeiter haben in den letzten acht Jahren 400 dubiose Fälle mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 90 000 Franken bearbeitet und dadurch ungerechtfertigte «Schadenszahlungen» in zweistelliger Millionenhöhe abgewendet.

Als es im Dezember 1995 an der Bahnhofstrasse 43 in Bülach brannte, vermutete man allenthalben einen politisch motivierten Anschlag. Das «Neue Bülacher Tagblatt», das sich wenige Tage zuvor im betroffenen Gebäude provisorisch eingerichtet hatte, war bereits am 13. November von Brandstiftern heimgesucht worden, die sich in einem anonymen Schreiben als Politaktivisten zu erkennen gaben. Die Winterthur-Versicherung wurde indes misstrauisch, weil im Schadeninventar des vom zweiten Brand zur Hauptsache betroffenen Ingenieurs P. Objekte auftauchten, die dieser bereits im Februar 1995 als gestohlen gemeldet hatte. Hartnäckige Recherchen der Betrugsspezialisten der Versicherung brachten schliesslich nicht nur zutage, dass der in einen finanziellen Engpass geratene Ingenieur den Brand selber gelegt hatte - auf sein Konto ging auch der «Einbruch» vom Februar, den er selbst inszeniert hatte. Allein der Brand hätte die «Winterthur» gegen 300 000 Franken gekostet; jetzt fordert die Versicherung rund 90 000 Franken zurück, die sie P. für den angeblichen Diebstahl bereits ausbezahlt hatte.

Nach den Worten des Betrugsspezialisten Weibel gilt die Devise: «Ist ein Täter überführt, dann wird auch Anzeige erstattet.» Der hehre Vorsatz wird durch die Praxis relativiert. Wenn eine Schadensforderung mit guten Gründen nicht erfüllt wird, bedeutet dies noch lange nicht, dass ein strafrechtlicher Betrug dadurch erwiesen wäre. Oft bewegen sich die Schummeleien in einem Graubereich, der schwer zu fassen ist. Im Gegensatz zur Strafjustiz, die in der Schuldfrage keine Grautöne kennt, können Private nach Belieben feilschen. So kann eine Versicherung zum Beispiel auf eine Anzeige verzichten, wenn der mutmassliche Betrüger eine ertrogene Zahlung zurückerstattet.

Zu solchen Kuhhändeln kommt es ab und zu, wie Josef Weibel einräumt. In einem zweifelhaften Fall kann die Versicherung auf diesem Weg das Risiko umgehen, doch noch zahlungspflichtig zu werden, wenn das Gericht «in dubio pro reo» zu einem Freispruch gelangt. Auch besteht die Gefahr, dass für die Geschädigte nach einer Verurteilung gerade noch ein Verlustschein verbleibt. Eine Strafanzeige erfolgt in der Regel nur bei nachgewiesenen Betrügereien - was immerhin zur Folge hat, dass die Polizei bei Versicherungsbetrug eine ungewöhnlich hohe Aufklärungsquote vorweisen kann. Bei den allermeisten Fällen von Versicherungsbetrug dürfte es aber gar nicht erst zur Anzeige kommen; und wo kein Kläger ist, ist bekanntlich auch kein Richter. Wer an die präventive Kraft des Strafrechtes glaubt, der mag sich daran stossen. Tatsache ist, dass die Kriminalstatistik des Kantons Zürich für das letzte Jahr gerade 121 erfasste Fälle von Versicherungsbetrug ausweist. Rechnete man diesen Wert auf die gesamte Schweiz hoch (die entsprechende Statistik ist erst am Entstehen), käme man auf Fälle in der Grössenordnung von 300 bis 500.

Thomas Schwyzer, Chef des auf Vermögensdelikte spezialisierten Kriminalkommissariates 3 der Stadtpolizei Zürich, macht sich keine Illusionen: wenn die Polizei aus eigener Kraft einen Versicherungsbetrug aufdeckt, war meistens Kommissar Zufall am Werk. Der klassische Typus «notorischer, aber geständnisfreudiger kleiner Einbrecher» liefert oft Hinweise auf gutbeleumdete Gelegenheitsbetrüger. In Schwyzers Strafakten tauchen öfters schlecht belegte Schadensposten auf, die der sonst tiefe Reue offenbarende Gauner aus unerfindlichen Gründen störrisch in Abrede stellt. Das macht das mutmassliche Opfer des Diebstahls noch nicht zum Versicherungsbetrüger. Aussage steht gegen Aussage; man fragt sich dann bloss, welche Version wohl die glaubhaftere sei.

Nun kommt es allerdings immer wieder vor, dass die Polizei über ein schweres Nebendelikt auf den verschuldensmässig dann eher nebensächlichen Versicherungsbetrug stösst. Ein Klassiker ist da die Brandstiftung am eigenen Besitz, im Volksmund «warme Sanierung» genannt. Von der Feuersbrunst im Teatro Petruzzelli von Bari, der ein bombastischer Nachhall bis in die höchsten Römer Regierungskreise folgte, bis zur Brandkatastrophe in einer thailändischen Puppenfabrik mit 240 Todesopfern wären zahllose Beispiele und Variationen aufzulisten. In der Schweiz geht die Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen davon aus, dass jeder fünfte Brand, aus welchen Gründen auch immer, vorsätzlich gelegt wurde.

Eher ein Stoff für Kriminalromane denn alltäglich ist der kaltblütige Mord zulasten der Lebensversicherung. Immerhin gehört die Frage nach der Versicherung ins Standardrepertoire bei jedem aussergewöhnlichen Todesfall. Die Winterthur-Versicherung siedelt im Schnitt 4 von jährlich rund 1200 durch Tod ausgelöste Leistungsfälle in der «Grauzone» an. Mordverdacht steht jedoch selten im Vordergrund. Wusste ein an Aids gestorbener Zeitgenosse zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses von seiner Infektion? War der hochverschuldete Unternehmer X tatsächlich Opfer eines Unfalls, oder hatte er seinen Mercedes bewusst gegen den Brückenpfeiler gesteuert? Hat das Opfer seinen Tod gar bestellt, wie etwa der gestrauchelte Genfer Treuhänder Rene R., der 1988 in Saanen einen Bekannten gegen gutes Entgelt mit seiner Tötung beauftragte?

Totgesagte leben bisweilen länger. Zum Beispiel Cengiz Y., ein in der Schweiz aufgewachsener Türke. 1987 wurde es zunehmend enger für den dreifachen Vater, hochverschuldeten Kaufmann und ehemaligen Polizeispitzel, dem nunmehr selber Delikte zur Last gelegt wurden. Vor den Augen eines befreundeten Polizisten verschwand Cengiz Y. am 8. Juni 1988 in den Fluten des Bosporus. Die trauernde Witwe sowie Gläubiger machten bei diversen Lebensversicherungen annähernd sechs Millionen Franken anheischig. Doch tauchte der von Heimweh und Liebeskummer geplagte Familienvater im Oktober auf den Kanarischen Inseln unversehrt wieder auf; wegen Betruges wurde Y. zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt.

Am 27. Oktober 1929 - ein klassischer Fall der Kriminalgeschichte - preschte kurz vor Regensburg ein Opel «Laubfrosch» gegen einen Kilometerstein und ging in Flammen auf. Die verkohlte Leiche des Wageninsassen konnte auf Grund der Wagennummer als ein gewisser Kurt Erich Tetzner identifiziert werden. Frau Emma Tetzner meldete den Tod ihres Gatten umgehend bei drei Versicherungsgesellschaften. Diese wurden misstrauisch, waren die Policen doch erst wenige Wochen vor dem Unfall abgeschlossen worden. Verdächtig war auch, dass der hochverschuldete Caféinhaber über die Zeitung einen Reisebegleiter seiner Altersklasse gesucht hatte; die verkohlte Leiche, in deren Lunge kein Russ festgestellt werden konnte, hatte überdies nicht die Grösse des Autobesitzers. Tatsächlich starb Kurt Erich Tetzner erst ein paar Jahre später. Zwei Monate nach dem Unfall wurde der vermeintliche Tote verhaftet und 1931 wegen Mordes hingerichtet. Tetzner hatte sein Opfer während der Fahrt getötet und anschliessend mit seinem Fahrzeug den Flammen übergeben.

Der wohl bekannteste Versicherungsbetrug ist der Fall Lucona. Am 23. Januar 1977 sank die angeblich mit einer 600 Tonnen schweren, rund 30 Millionen Franken teuren Uranerz-Aufbereitungsanlage befrachtete «Lucona» im Indischen Ozean und riss sechs Seeleute mit sich in die Tiefe. Tatsächlich dürfte der Frachter von seinen Besitzern mit frisch lackiertem Schrott beladen und mittels einer Sprengladung planmässig versenkt worden sein. Brisant war die Sache nicht zuletzt deshalb, weil einer der beiden Haupttäter, der schillernde österreichische Zuckerbäcker Udo Proksch, über beste Beziehungen zu SPÖ- Spitzenpolitikern verfügte, welche die Strafuntersuchung nach Kräften zu torpedieren wussten. Der Skandal erschütterte die österreichische Parteienlandschaft in ihren Grundfesten; Udo Proksch wurde im März 1991 vom Wiener Landesgericht wegen Mordes, Betrugs und Sprengstoffdelikten zu 20 Jahren Freiheitsentzug verurteilt.

Gelegentlich bringen sich Versicherungsbetrüger selber in Lebensgefahr. So wohl auch die Piloten des Helikopterunternehmers Viktor Granella, die Anfang der neunziger Jahre auftragsgemäss drei Hubschrauber zu Schrott manövriert haben sollen und dabei unverletzt blieben. Die mutmasslich fingierten Unfälle brachten der ins Trudeln geratenen Tui-Air AG elf Millionen Franken ein. Alltäglicher, aber nicht minder gefährlich sind die bewusst provozierten Unfälle mit überversicherten Autos. Gewiefte Gauner lauern ihren Opfern nach Mitternacht vor Gasthäusern auf und verwickeln diese in einen Unfall - bei angetrunkenen Automobilisten steigt die Bereitschaft zu einer schnellen Schuldanerkennung ohne Beizug der Polizei markant. Für den nächsten Crash wird dann das oft mehrfach versicherte Unfallfahrzeug behelfsmässig aufgemöbelt.

Schiebereien mit Fahrzeugen bereiten der Polizei allgemein am meisten Kopfzerbrechen. Nicht zuletzt dank verbesserten Sicherheitsvorkehrungen ist in Deutschland die Zahl der endgültig verschwundenen Autos im letzten Jahr zwar von 54 616 auf 46 301 zurückgegangen. Nach Schätzungen des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA) wurde jedes dritte als vermisst gemeldete Fahrzeug jedoch gar nie gestohlen. Wenn der Besitzer dem «Dieb» für ein paar Tausender den Schlüssel seines überversicherten Luxuskreuzers in die Hand drückt, hilft auch die modernste Wegfahrsperre nicht viel.

Geht dann die Diebstahlsanzeige bei der Polizei ein, ist die Karosse schon längst über die Grenze im nachholbedürftigen Osten. Während der Schieber juristisch nicht einfach zu fassen ist - er kann behaupten, das Auto legal erstanden zu haben -, kann die Sache für den meist amateurhaften Betrüger bös ins Auge gehen. Fliegt der Deal auf, verliert er alles und muss überdies mit einer Strafe rechnen. Nach den Worten von Fritz Schneider, Chef der Fahrzeuggruppe bei der Zürcher Stadtpolizei, funktioniert die Zusammenarbeit mit den Behörden im Osten oft erstaunlich gut. So meldeten russische Behörden auch schon auf eigene Initiative verdächtige Autos. Bei einer grossangelegten Aktion des BKA wurden im Sommer vor zwei Jahren an der polnisch-litauischen Grenze 107 verdächtige Fahrzeuge mit deutschen Nummernschildern registriert - 65 Autos wurden erst nachträglich bei der Versicherung als gestohlen gemeldet.

Je mehr Geld im Spiel ist, desto blumiger die Phantasie der Gauner. So tauchen nach Katastrophen regelmässig Opfer auf, die in Wirklichkeit nie gelebt haben. Nach dem Untergang der «Estonia» musste die Passagierliste fünfmal neu angelegt werden, weil die estnische «Mafia» immer neue Geschädigte unterzubringen versuchte. Findet sich angeblich eine Maus in einer Bierdose, ist der Hersteller unter Umständen gerne bereit, das Schweigen des «schockierten» Konsumenten mit einem Rückgriff auf die Produktehaftpflichtversicherung zu belohnen.

Der Beispiele gibt es unzählige. Sie können allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die meisten Schummeleien mit der Versicherung von sonst unbescholtenen Gelegenheitstätern begangen werden. Just jenes stille Heer von Trittbrettfahrern kann für die Institution Versicherung zur grössten Bedrohung werden, weil ihnen kaum beizukommen ist.

Die Branche versucht der Plage mit einer zentralen Datenbank (ZIS) zu begegnen, in der alle grösseren verweigerten Versicherungsleistungen abgelegt werden. Gezielte Appelle an den Gemeinsinn, die von den Medien meist bereitwillig aufgenommen werden, sollen das Volk auf den richtigen Weg zurückführen und vermeintliche Schlaumeier als Parasiten entlarven. Allzu betrugsanfällige Policen wurden bei der einen oder anderen Gesellschaft entschärft oder gar ersatzlos aus dem Angebot gestrichen. Die Schweizerische Rückversicherungs-Gesellschaft fordert vermehrte Kontrollen durch die Versicherer, warnt aber zugleich vor allzu rigorosen Massnahmen: «Strenge Kontrollen könnten zu extrem hohen Kosten und - durch Verärgerung ehrlicher Kunden - indirekt ebenfalls zu einer höheren Betrugsbereitschaft der Klientel führen.»

Bei der Schweizer Rück hat sich mittlerweile die Einsicht durchgesetzt, dass das Phänomen mit Habgier allein nicht zu erklären ist. Zumindest die alltäglichen Schummeleien im Grenzbereich des Strafbaren können auch als Ausdruck eines Zeitgeistes gedeutet werden, der nicht mehr gerade viel von Solidarität und Gemeinsinn hält; die Gewinne werden privatisiert und die Risiken sozialisiert. Und nicht selten sind es die Versicherer selber, die über ihre Werbung einer trügerischen Erwartungshaltung Vorschub leisten, indem sie absolute Sicherheit suggerieren. Doch wehe, wenn ein Schaden durch die Police nicht gedeckt ist!

Wohl wird kein vernünftiger Mensch von seiner Versicherung erwarten, dass sie ihn vor eigenen Fehlern oder unvorhersehbaren Schicksalsschlägen bewahre. Noch keine Diebstahlversicherung hat einen Diebstahl verhindert, noch keine Lebensversicherung hat ein Leben gerettet (wohl aber den einen oder andern das Leben gekostet). «Der Wunsch nach Schadenfreiheit, Unversehrbarkeit und Unverletzlichkeit», schreibt der Psychologe Klaus Höfer in einer Studie des Instituts für Versicherungswirtschaft der Universität Linz, «ist natürlich unbewusst, irrational und beruht in Wirklichkeit auf einer Selbsttäuschung.» Von der Selbsttäuschung zur Täuschung einer anonymen Versicherungsgesellschaft ist es dann nur noch ein kleiner Schritt.

Alex Baur ist freier Journalist in Zürich.


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