Immer wieder wählt Elisabeth Kopp in ihrem Büro im Bundeshaus West dieselbe Nummer. Doch es meldet sich niemand, sie hört bloss ein leises Knacken in der Leitung. Die Justizministerin ist in grosser Sorge. Von einer Mitarbeiterin hat sie soeben erfahren, dass der Name ihres Mannes in einem Ermittlungsersuchen der Bundesanwaltschaft erwähnt wird. Darüber will sie ihn informieren. Sie kann nicht wissen, dass die Anwaltskanzlei von Hans W. Kopp wegen eines falschen Feueralarms an diesem Morgen evakuiert worden ist.
Die Abhörspezialisten warten auch an diesem 27. Oktober 1988 vergeblich. Vor Tagen schon haben sie die Linie der Kopps angezapft. Der Wirtschaftsanwalt soll mit einem seiner Mandate in einen dubiosen Fall von Geldwäscherei verstrickt sein. Doch das Verfahren verläuft im Sand. Auch der Verdacht gegen die Justizministerin auf Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung erweist sich als haltlos, sie hat sich gemäss einhelliger Meinung des Gesamtbundesrats weder rechtlich noch moralisch irgendetwas zuschulden kommen lassen. Politiker und Medien, die eben noch aufgeregt über die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission spekuliert haben, wenden sich bald gelangweilt anderen potentiellen Skandalen zu. Auf der Bundesanwaltschaft nimmt man die Sache sportlich und widmet sich fortan wieder konzentriert der flächendeckenden Bespitzelung zwielichtiger 1968er – die davon allerdings nie erfahren werden.
Die Justizministerin geht gestärkt aus der Intrige hervor und besticht mit Brillanz und Integrität in der Amtsführung. Davon profitiert der Zürcher Freisinn, der auch während der Affäre wie ein Mann hinter seiner ersten Bundesrätin gestanden ist. Im Verlauf der 1990er Jahre kann die FDP dank der beliebten Landesmutter gerade bei urbanen und weiblichen Wählern massiv zulegen. Es ist nicht zuletzt auch einer Charmeoffensive Elisabeth Kopps zu verdanken, dass das Schweizer Stimmvolk 1992 knapp seine Zustimmung zum EWR-Vertrag gibt.
Drei Jahre später gelingt dem Freisinn mit Hilfe der entsprechend schwächelnden bürgerlichen Partner in einer Nacht-und-Nebel-Aktion sogar der Rauswurf der SP aus dem Bundesrat. Das Parlament wählt im September 1995 anstelle des nominierten Sozialdemokraten Moritz Leuenberger mit der Sprengkandidatin Vreni Spoerry überraschend und gegen alle Usanzen eine zweite Zürcher Freisinnige in die Landesregierung.
Der übergangene Moritz Leuenberger findet dank einem gelungenen Gastauftritt in der TV-Soap «Die Pizza-Connection» doch noch zu nationaler Bekanntheit und wechselt definitiv ins Schauspielfach. Der frühere Anwalt brilliert später im Kinofilm «Herbstreise ins Fichenland» nach der gleichnamigen dystopischen Groteske aus dem Nachlass seines einstigen Klienten Niklaus Meienberg.
Elisabeth Kopp aber bleibt bis Ende 2008 im Bundesrat. Auf dem Höhepunkt ihrer Popularität entschliesst sie sich nach 24 Amtsjahren zum Rücktritt, dies gegen den ausdrücklichen Wunsch ihrer Fraktion. Über den Entscheid informiert sie telefonisch ihren Ehegatten. Dieser entspannt sich gerade am Gardasee, ist nun aber dank Erfindung des Handys immer und überall problemlos erreichbar.
Wie es wirklich war: Elisabeth Kopp wurde 1984 als erste Frau in den Bundesrat gewählt. Im Herbst 1988 geriet ihr Ehemann, der Wirtschaftsanwalt Hans W. Kopp, ins Visier der Medien. Die Devisenhandelsfirma Shakarchi Trading, der Kopp als Vizepräsident des Verwaltungsrates vorstand, wurde der Geldwäscherei verdächtigt. Ein Verdacht, der sich im nachhinein als unbegründet herausstellen sollte.
Am 27. Oktober 1988 erfuhr Elisabeth Kopp von einer persönlichen Mitarbeiterin von den Ermittlungen. Sie orientierte noch am selben Tag telefonisch ihren Mann. Über dieses Telefonat, das sie lange verschwieg, stolperte die freisinnige Justizministerin schliesslich. Sie wurde von ihrer Partei fallengelassen und trat am 12. Januar 1989 aus dem Bundesrat zurück. Die Kopp-Affäre gilt heute symbolisch als der Anfang vom Niedergang des einst dominierenden Freisinns.
Am 31. Januar 1989 wurde eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) eingesetzt mit dem Auftrag, die Vorkommnisse im Justizdepartement und in der Bundesanwaltschaft zu durchleuchten. Die PUK wurde vom damaligen Nationalrat Moritz Leuenberger präsidiert und deckte unerwartet auf, dass die Bundesanwaltschaft viele Leute in der Schweiz systematisch bespitzelte. Die Kopp-Affäre wurde so zum Auslöser des sogenannten Fichenskandals. Leuenberger holte sich als PUK-Präsident seine politischen Meriten und wurde 1995 für die SP in den Bundesrat gewählt. Die bürgerliche Sprengkandidatin Vreni Spoerry blieb chancenlos.
Das Bundesgericht sprach Elisabeth Kopp im Februar 1990 vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung frei. Ob der Telefonanruf vom 27. Oktober 1988 zwischen dem Ehepaar Kopp abgehört wurde, ist nicht erwiesen. Gerüchte besagen, der amerikanische Geheimdienst habe die Linie angezapft. Tatsache ist, dass die Bundesanwaltschaft Ende 1989 im Zusammenhang mit einem Rechtshilfegesuch aus den USA die Telefonlinien von Kopps Anwaltspraxis wie auch die privaten Anschlüsse des Ehepaars Kopp überwachen liess.
Martin Senti ist Inlandredaktor der NZZ.