NZZ Folio 09/05 - Thema: Krankenkassen   Inhaltsverzeichnis

Sind Sie auch falsch versichert?

Wie wechselt man die Kasse? Welches ist die beste Jahresfranchise? Wann lohnt sich HMO? Wissen Sie mehr als Ihr Kassenberater? Machen Sie den Test.

Von Urs Zanoni

1. Sie wollen die Grundversicherung wechseln und kündigen fristgerecht Ende November. Am 10. Dezember 2005 melden Sie sich schriftlich bei der neuen Kasse an, hören aber nichts von ihr. Der Kundendienst ist laufend besetzt. Bei wem sind Sie am 1 . Januar 2006 versichert?
a) Bei Ihrer bisherigen Krankenkasse.
b) Bei der neuen Krankenkasse.
c) Bei keiner der beiden – Sie sind unversichert.

2. Sie vergleichen Prämien: Beim Wechsel zur billigsten Kasse könnten Sie 1200 Franken im Jahr sparen.
a) Sie können bedenkenlos wechseln; jede Kasse bietet in der Grundversicherung genau die gleichen Leistungen.
b) Sie wechseln versuchsweise; wenn Sie nicht zufrieden sind, treten Sie Mitte Jahr einfach wieder aus.
c) Sie prüfen weitere Kriterien; die Prämienhöhe ist kein hinreichendes Kriterium für einen Kassenwechsel.

3. Sie möchten sich in einem Hausarztmodell versichern und damit 10 Prozent Prämien sparen. Was können Sie tun, wenn Sie mit der gewählten Hausärztin nicht klarkommen?
a) Sie können jederzeit ins Standardmodell zurückwechseln.
b) Sie können zu einem anderen Arzt wechseln, der diesem Modell angeschlossen ist.
c) Sie wenden sich an die Mediationsstelle Ihrer Kasse.

4. Die Groupe Mutuel offeriert Ihnen die Grundversicherung (GV) für 230 Franken im Monat. Ihrem 28-jährigen Sohn, der studiert und bei Ihnen wohnt, macht dieselbe Kasse ein Angebot von 210 Franken. Darf sie das?
a) Ja, in der GV sind risikogerechte Prämien erlaubt – und Ihr Sohn ist ein besseres Risiko, als Sie es sind.
b) Ja, die Groupe Mutuel ist ein Kassenverbund und kann die Versicherten beliebig einzelnen Kassen zuordnen.
c) Nein, in der GV sind die Prämien in der gleichen Altersgruppe und Prämienregion einheitlich.

5. Sie wollen Prämien sparen und deshalb die Jahresfranchise erhöhen. Welche ist die optimale Variante?
a) 2500 Franken; die höchste Wahlfranchise bringt auch den höchsten Rabatt.
b) 1000 Franken; der Rabatt steht in einem günstigen Verhältnis zum Risiko, das man zusätzlich übernimmt.
c) Die optimale Variante lässt sich nicht bestimmen, da Sie Ihre künftigen Krankheitskosten nicht kennen.

6. Sie sind Mutter geworden. Vier Monate nach der Geburt schliessen Sie für Ihre Tochter die Grundversicherung ab und schicken die Spitalrechnung zur Rückerstattung ein. Doch die Kasse weigert sich zu zahlen. Was können Sie tun?
a) Da Sie die Anmeldefrist von drei Monaten verpasst haben, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als zu zahlen.
b) Sie appellieren an die Kulanz der Kasse.
c) Sie drohen, die Grundversicherung gleich wieder zu kündigen, falls die Rechnung nicht bezahlt werde.

7. Sie ziehen von Dübendorf ZH nach Uznach SG, gehen aber weiterhin zu Ihrer Ärztin in Dübendorf. Neben der ordentlichen Kostenbeteiligung verrechnet Ihre Kasse 250 Franken Tarifdifferenz zwischen Dübendorf und Uznach. Was tun Sie?
a) Sie berufen sich auf die freie Arztwahl und zahlen nicht.
b) Sie reichen beim Bundesamt für Gesundheit eine Aufsichtsbeschwerde ein.
c) Sie zahlen und suchen sich eine Ärztin in Uznach und Umgebung.

8. Ihre Krankenkasse bietet eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin an, die die GV seit Mitte 2005 nicht mehr deckt. Nehmen Sie sie an?
a) Ja, damit Sie sich weiterhin bei Ihrer Hausärztin homöopathisch behandeln lassen können.
b) Nein, denn Sie würden die Gesundheitsprüfung nicht bestehen.
c) Nein, weil Ihre Hausärztin homöopathische Leistungen weiterhin und ganz legal über die GV abrechnen kann.

9. Kurz nach Ihrem 60. Geburtstag kündigt Ihnen die Krankenkasse die Spitalzusatzversicherung «Privat». Darf sie das?
a) Ja, wenn der Vertrag am genannten Kündigungsdatum abläuft.
b) Ja, wenn Ihnen die Krankenkasse eine vergleichbare Ersatzversicherung anbietet.
c) Nein, Krankenkassen können Zusatzversicherungen nur im Schadenfall kündigen.

10. Sie kündigen Ihre Grundversicherung, damit Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln können. Die ambulante Zusatzversicherung bei derselben Kasse lassen Sie weiterlaufen. Diese streicht darauf den Familienrabatt und verlangt noch einen Administrativzuschlag. Darf sie das?
a) Ja, die Krankenkasse versucht damit, zumindest einen Teil der entgangenen Prämien zu kompensieren.
b) Ja, falls Sie sich nicht verpflichten, innerhalb der nächsten fünf Jahre mit der GV wieder zurückzuwechseln.
c) Nein, Grund- und Zusatzversicherung müssen bei der gleichen Kasse abgeschlossen sein.

Auflösung
1. Richtig ist Antwort A: Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schliesst zum einen aus, dass jemand doppelt versichert ist, zum anderen, dass man keine Grundversicherung hat. Sie brauchen also nichts zu unternehmen, wenn Sie keine Aufnahmebestätigung erhalten – die neue Kasse darf Sie gar nicht ablehnen. Anderseits sind Sie erst bei der neuen versichert, wenn diese den Wechsel Ihrer bisherigen gemeldet hat. Sollte Ihnen das zu lange dauern, können Sie der neuen jederzeit mitteilen, dass Sie auf den Wechsel verzichten. Dann bleiben Sie einfach bei der bisherigen.
Der übliche Kündigungstermin für die Grundversicherung ist der 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat; das Schreiben muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eintreffen. Änderungen des Versicherungsmodells oder eine Senkung der Jahresfranchise sind ebenfalls bis zu diesem Zeitpunkt zu melden (für eine Erhöhung reicht Ende Dezember).

2. Antwort C kommt der Wahrheit am nächsten: Die Prämienhöhe sollte nur eines der Kriterien bei der Wahl einer Krankenkasse sein. Denn günstige Prämien sagen wenig über die Qualität eines Anbieters aus. Und höchstens bei Kleinstkassen sind sie das Resultat von einem sorgsamen Umgang mit den eingenommenen Mitteln.
Viel häufiger sind tiefe Prämien dank unverblümter Risikoselektion und knallharter Leistungsverweigerung möglich. Denn entgegen allen Beteuerungen von Medien-, Branchen- und Behördenvertretern, die Leistungen in der Grundversicherung seien bei jeder Kasse gleich, gibt es beträchtliche Unterschiede. Weil der vielzitierte Leistungskatalog kein abschliessender Katalog ist, sondern bestenfalls eine Loseblattsammlung, die reichlich Raum lässt für Ermessensentscheide und gegensätzliche Auslegungen. Und tatsächlich knausern genau jene Kassen, die aggressiv und mit günstigen Prämien werben, bei den Leistungen.
Wenn Sie eine neue Kasse suchen, sollten Sie Ihren Bekanntenkreis fragen. Oder durchforsten Sie einschlägige Internetforen, zum Beispiel auf www.comparis.ch oder www.kassensturz.ch. Und lassen Sie sich von den in Frage kommenden Kassen frühzeitig dokumentieren.

3. In aller Regel trifft Antwort B zu: Innerhalb eines Hausarztmodells kann man frei von einem Arzt zum anderen wechseln. Genaues erfahren Sie bei der Krankenkasse, die das Modell anbietet. Der Wechsel zurück ins Standardmodell ist erst nach einem Jahr möglich.
Die Hausarztversicherung orientiert sich am einstigen Leibarzt: Er ist die erste Anlaufstelle bei Beschwerden und kennt alle bisherigen Diagnosen und Behandlungen. Dies verhindert Irrläufe durch das Versorgungssystem, unnötige Therapien und Doppelspurigkeiten. Als Gegenleistung für den Verzicht auf freie Arztwahl erhalten die Versicherten einen Prämienrabatt. Die Koordination der Behandlung kann auch ein HMO-Gesundheitszentrum leisten oder ein ärztliches Beratungscenter, das telefonisch kontaktiert wird. Managed-Care-Modelle wie etwa HMO sind eine prüfens werte Alternative zur herkömmlichen Grundversicherung. Zumal es Hinweise gibt, dass die Behandlungs- und Betreu ungsqualität besser ist als in der klassischen Einzelpraxis.

4. Richtig ist Antwort B. Und Antwort C im Prinzip auch. Denn es gilt der Grundsatz: Innerhalb der gleichen Altersgruppe ( 0 –18; 19 – 25; ab 26) und Prämienregion muss eine Krankenkasse allen Versicherten den gleichen Preis anbieten – unabhängig von Geschlecht und Gesundheitszustand. So will es das Gesetz. Und so hat es das Volk an der Urne mehrfach bestätigt.
Gleichwohl handelt die Groupe Mutuel nicht widerrechtlich. Denn sie ist ein Verbund von 13 Einzelkassen und darf ihre Versicherten nach Gutdünken den einzelnen Kassen zuordnen. Diese «Risikoselektion» war lange verpönt und wird jetzt von der (teureren) Konkurrenz kopiert: Die Helsana betreibt mit Progrès, Sansan und Avanex drei Trabanten, über die sie neue Mitglieder werben kann. Bei der CSS heissen die Billigtöpfe Arcosana und Auxilia, bei der Visana ist es die Internetkasse Sana 24. Wenn Sie in einen solchen Kassenverbund wechseln möchten, sollten Sie die Modalitäten genau klären: Gelten für alle Versicherungsmodelle die ordentlichen Kündigungsfristen? Kosten die Zusatzversicherungen bei allen Kassen im Verbund gleich viel? Welche Regeln gelten für Familienrabatte?

5. Am nächsten bei der Wirklichkeit liegt Antwort C: Da die Krankheitskosten des nächsten Jahres nicht absehbar sind, ist die Wahl der optimalen Franchise ein Vabanquespiel. Was sich allerdings mit Sicherheit sagen lässt: Sie sollten den Prämienrabatt immer ins Verhältnis zum zusätzlichen Risiko setzen, das Sie übernehmen. Ein Beispiel: Die Intras verlangt im Kanton Appenzell Innerrhoden bei einer Franchise von 1500 Franken eine Monatsprämie von 91 Franken (ohne Unfalldeckung). Wer die maximale Franchise von 2500 Franken wählt, zahlt lediglich einen Franken weniger im Monat. Das heisst: Für die letzten 1000 Franken Eigenverantwortung wird man nur mit 12 Franken belohnt.
Deshalb sollten Sie auch andere Sparmöglichkeiten prüfen: Die Wahl eines Managed-Care-Modells bringt 5 bis 25 Prozent Rabatt, die Einmalzahlung der Prämien maximal
2 Prozent Skonto. Und letztlich ist auch der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter eine Option – es muss ja nicht der billigste sein.

6. Antwort A ist richtig, leider: Neugeborene sind innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei einer Kasse gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Zwar muss jede Kasse ein Kind auch später in die Grundversicherung aufnehmen. Doch dann gilt die Deckung erst ab Eintritt. Deshalb empfiehlt es sich, ein Baby schon vor der Geburt anzumelden – was prämienfrei möglich ist. Die Aufnahme ist garantiert, auch wenn ein Kind im Mutterleib krank wird oder krank zur Welt kommt.
Neben der Grundversicherung ist für Neugeborene eine ambulante Zusatzversicherung prüfenswert, die Zahnstellungskorrekturen deckt. Ausserdem eine Versicherung für unfall- und krankheitsbedingte Invalidität. Kinder sollten bei derselben Krankenkasse versichert sein wie die Eltern. Dies erleichtert die Übersicht und ermöglicht Familienrabatte bei den Zusatzversicherungen. Andererseits lohnt es sich kaum, für Kinder eine hohe Jahresfranchise zu wählen, da regelmässig Kosten anfallen (bei Kleinkindern für Impfungen und Kinderkrankheiten, bei jungen Frauen für gynäkologische Untersuchungen).

7. Antwort C ist richtig: Die freie Arztwahl ist zwar gesetzlich verankert und erweist sich in allen Versichertenbefragungen als unantastbar. Doch so frei ist sie beileibe nicht. Denn die Grundversicherung übernimmt bei ambulanten Behandlungen höchstens den Tarif, der am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person oder in der näheren Umgebung gilt. Wenn Sie dies missachten – wobei die «nähere Umgebung» nicht festgeschrieben ist – und sich in einem teureren Kanton behandeln lassen, müssen Sie die Differenz selber tragen. Diese Einschränkung gilt auch für alle ärztlich delegierbaren Leistungen wie Psychotherapie, Diabetesberatung oder Physiotherapie. Bei Klinikaufenthalten ist die Wahl noch stärker eingegrenzt: Hier gilt die Spitalliste des Wohnkantons.
Die «freie Arztwahl» ist so missverständlich wie die «volle Kostendeckung», die viele Krankenkassen propagieren. In Wirklichkeit gilt für die Grundversicherung eine gesetzlich verankerte Kostenbeteiligung: Jahresfranchise (minimal 300, maximal 2500 Franken) plus Selbstbehalt ( 10 Prozent, maximal 700 Franken pro Jahr) plus 10 Franken pro Spitaltag (nur für Alleinstehende).

8. Richtig ist Antwort C, verkauft wird Antwort A: Der Entscheid des Gesundheitsministers Couchepin, die Komplementärmedizin – mit Ausnahme der Akupunktur – aus der Grundversicherung zu kippen, ist ein Scheinentscheid. Erstens sind komplementärmedizinische Arzneimittel, die auf der Liste der kassenpflichtigen Medikamente stehen, nicht betroffen. Zweitens können Ärzte komplementärmedizinische Behandlungen auch über andere Tarifpositionen abrechnen als die bisherigen. Dies ist legal und wird von Medizinern ohne speziellen Fähigkeitsausweis seit je gemacht. Zumal bei vielen Therapien nicht klar ist, ob sie eindeutig schulmedizinisch sind. Deshalb sind die Zusatzversicherungen, die nach Couchepins Entscheid als Ersatz für die grundversicherte Komplementärmedizin auf dem Markt landeten, fragwürdig bis dreist.
Sinnvoll sind ambulante Zusatzversicherungen hingegen, wenn Sie aus einer breiten Palette an komplementär medizinischen Methoden wählen und sich auch von Nicht ärzten behandeln lassen möchten. In der Regel enthalten solche Versicherungen weitere Leistungen wie Psychotherapie oder nichtkassenpflichtige Medikamente; meist zahlen sie einfach mehr als die Grundversicherung.

9. Im Prinzip ist Antwort A richtig: Bei Vertragsablauf können beide Seiten kündigen. Die meisten Krankenkassen verzichten aber auf dieses Recht – nachzulesen in den all gemeinen Versicherungsbedingungen. Eine Kasse, die nicht auf das Kündigungsrecht verzichtet, sollten Sie meiden.
Da die Anbieter ihre Zusatzversicherungen weit freier gestalten können als die Grundversicherung, sind ältere Menschen ohnehin benachteiligt. Wer über 45 bis 50 ist, wird kaum mehr einen Zusatz abschliessen oder einen hohen Selbstbehalt senken können. Allerdings ist das Alter auch für Grundversicherte ein Hindernis: Beim «Beobachter» melden sich laufend Senioren, die schikaniert werden bis hin zur Aufforderung: «Gehen Sie lieber zu einer anderen Kasse!» Zahlreiche ältere Leute tragen sich überdies mit dem Gedanken, ihre Zusatzversicherungen zu kündigen, weil die Prämien zur Belastung werden. Davon ist abzuraten, denn mit einer Kündigung verliert man alles: die bisher bezahlten Beiträge wie auch die Leistungen. Sinnvoller ist es, mit der Kasse einen Zahlungsaufschub oder einen Abzahlungsplan auszuhandeln oder in eine tiefere Versicherungskategorie zu wechseln (halbprivat statt privat).

10. Antwort A ist richtig: Medien- und Konsumentenvertreter propagieren die Trennung von Grund- und Zusatzversicherung allenthalben, die Kassen halten mit Tricks und Kniffs dagegen. Sie streichen Rabatte, zum Beispiel für Familien oder Managed-Care-Versicherte. Sie verlangen einen Prämien- oder Administrativzuschlag. Sie fordern, dass die Prämien pro Jahr oder pro Semester bezahlt werden. Ausserdem sind Kassen kulanter, wenn alle Versicherungszweige bei ihr sind. Dies zeigt sich vor allem bei teuren Medikamenten, die erst im Ausland zugelassen sind: Bei getrennten Versicherungen wird jede Kasse die Zahlungspflicht der anderen zuschieben.
Die Trennung bringt überdies administrativen Mehraufwand, der nicht zu unterschätzen ist. Vor allem wenn Sie eine ambulante Zusatzversicherung regelmässig beanspruchen. Deshalb sollten Sie erst andere Sparmöglichkeiten – höhere Jahresfranchise, Managed-Care-Modelle usw. – ausschöpfen, bevor Sie Grund- und Zusatzversicherung trennen.

Auswertung
8 bis 10 Richtige: Gratulation! Rufen Sie 031 322 80 01 an. Gesundheitsminister Pascal Couchepin gibt Ihnen gern einen Beratervertrag.
4 bis 7 Richtige: Nicht schlecht! Mancher Krankenkassenmitarbeiter wäre froh, so viel zu wissen.
0 bis 3 Richtige: Macht nichts! Sie sind der Traum aller Krankenkassen: unwissend, gutgläubig, genügsam und pünktlich zahlend.

Urs Zanoni ist Redaktor und Projektleiter beim «Beobachter»; er lebt in Aarau. Soeben ist von ihm der Ratgeber «Krankenkasse – was Gesunde und Kranke wissen müssen» im Beobachter-Buchverlag erschienen (www.beobachter.ch /buchshop).
Er ist bei der Progrès versichert (Standardmodell, 1500 Franken Jahresfranchise) und zahlt im Monat 147.10 Franken Prämie.


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