SCHARFSINN und kombinatorisches Geschick erfordert die Lektüre dieses Büchleins mit dem unprätentiösen Titel «Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung für natürliche Personen»; ein Buch mit sieben Siegeln bleibt es für viele trotzdem.
So lesen wir in der appenzell-ausserrhodischen Variante der Wegleitung, dass alle Ausgaben privater Natur und für den Haushalt sowie die Kosten für das häusliche Dienstpersonal nicht zu den Gewinnungskosten gehören. Und weiter im Text: «Vertritt jedoch die Ehefrau des Pflichtigen die Stelle einer bezahlten Arbeitskraft im Betrieb, so werden kantonal die notwendigen Mehrkosten für die Wartung der Kinder durch Drittpersonen als Gewinnungskosten angemessen berücksichtigt.» - Dass im Land der Appenzeller erwerbstätige Mütter nicht oder höchstens als Angestellte im Betrieb des Gatten vorgesehen sind, ahnten wir ja; aber was zum Teufel stellen sie mit ihren Kindern an?