NZZ Folio 01/04 - Thema: Strafe   Inhaltsverzeichnis

Kuriose Paragraphen

Bevor Sie in Sydney Ihr Auto waschen, in Oklahoma einen Polizisten anspucken, in New York eine Zigarette anzünden oder in Le Lavandou sterben: Werfen Sie einen Blick in die örtlichen Gesetzbücher.

Von Viviane Manz

ANSPUCKEN GIBT LEBENSLÄNGLICH (USA)
Einen Polizisten anzuspucken, mag harmloser erscheinen, als einer Frau den Arm zu brechen. Im US-Staat Oklahoma sollte man sich – vor die unwahrscheinliche Wahl gestellt – trotzdem für Letzteres entscheiden. Das willentliche Herausschleudern von Körperflüssigkeiten auf einen Beamten gilt dort als Schwerverbrechen und kann mit lebenslanger Haft geahndet werden (den Nachbarn anspucken wird hingegen nur mit Bussgeld bestraft). So besagt es ein Gesetz, das die Regierung 1996 im Zug der Aidshysterie verabschiedete und seitdem nicht nur nicht widerrufen, sondern im Gegenteil mehrfach angewandt hat.

Zuletzt wurde der wegen Vergewaltigung und Raub vorbestrafte John C. Marquez im Juli 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er bei einer erneuten Festnahme einen Polizisten angespuckt hatte. Die Geschworenen entschieden sich für die Höchststrafe, obwohl weder Aids noch eine andere Krankheit durch die Spuckattacke übertragen worden war und Marquez auch nichts Derartiges im Sinn hatte. Der Grund der Verhaftung: Marquez hatte eine Frau angegriffen und ihr den Arm gebrochen. Dafür hätte er höchstens mit einem Jahr Gefängnis und 3000 Dollar Busse bestraft werden können.

AUTOWASCHEN WIRD TEUER (AUSTRALIEN)
Zweihundert Franken sind viel Geld für eine Autowäsche; vor allem dann, wenn man eigentlich Geld sparen wollte, indem man das Auto vor der eigenen Haustür mit dem Schlauch abspritzte. Weil Wasser in Sydney nach Monaten der Trockenheit knapp wurde, ist es seit dem 1. Oktober 2003 verboten, mit dem Gartenschlauch feste Oberflächen wie Autokarosserien oder Gartenwege zu waschen oder Rasen und Blumenbeete mit Hilfe einer Sprinkleranlage zu wässern. Fehlbare werden mit einer Busse von 220 australischen Dollar (210 Franken) belegt. Erlaubt ist hingegen das Wässern des Gartens mit dem Schlauch, weshalb sich findige Köpfe fragten, ob man das Auto nicht auf eine Wiese stellen und dann die Wiese spritzen dürfe (man darf nicht).

Eine eigens eingesetzte Wasserpolizei sorgt dafür, dass die neuen Vorschriften auch respektiert werden. Ihr Bestand von 50 Personen nimmt sich zwar lächerlich aus angesichts der mehr als 4 Millionen Einwohner von Australiens grösster Agglomeration, doch den ersten Sünder haben sie schon erwischt. Dem Mann, der im Nobelvorort Cremorne vergass, seine Sprinkleranlage auszuschalten, dürften die 220 Dollar wohl weniger ausmachen als die Tatsache, dass er als erster Bestrafter in den Zeitungen gebührende Beachtung fand. Weitere werden allerdings wohl bald folgen, denn die Wasserpolizei zählt mittels einer eigens dafür eingerichteten Telefonlinie auf die Hilfe der Bevölkerung. Allein in den ersten zwei Wochen sollen rund 2000 Anrufe eingegangen sein.

STERBEN UNZULÄSSIG (FRANKREICH)
Im malerischen Küstenort Le Lavandou an der Côte d’Azur ist das Leben süss – und das Sterben für die grosse Mehrheit der Bewohner ausdrücklich verboten. Am 19. September 2000 hat der Bürgermeister des 5000-Seelen-Ortes kraft seines Amtes verfügt: «Personen, die auf dem Friedhof über keinen bereits reservierten Grabplatz verfügen und trotzdem in Le Lavandou begraben zu werden wünschen, ist das Sterben untersagt.»

Wie Bürgermeister Gil Bernardi betont, ist der ungewöhnliche Erlass weniger als Auflehnung gegen die Endlichkeit menschlichen Daseins zu verstehen («Politiker sind nicht allmächtig, auch wenn es viele glauben») denn als Protest gegen die Machtwillkür der übergeordneten Verwaltung. Wie die Hotels zur Hauptsaison ist auch der Friedhof des beliebten Ferienorts und Altersruhesitzes längst ausgebucht; die Gemeinde erwarb deshalb ein neues Grundstück in Meeresnähe, um für ihre Bewohner eine neue Stätte der ewigen Ruhe anzulegen. Das Verwaltungsgericht in Nizza schritt ein und stoppte das Projekt aus Gründen des Uferschutzes.

Dieser Entscheid, grollt seither der Bürgermeister, verunmögliche es der Gemeinde, der Verpflichtung nachzukommen, «alle verstorbenen Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde auf Gemeindegebiet gemäss ihrem Kultus und Glauben zu bestatten». Und weil er nicht einfach nach einem neuen Platz für den künftigen Friedhof suchen wollte, beschloss er kurzerhand, dass in seinem Dorf nur noch sterben dürfe, wer auch einen Grabplatz habe oder wenigstens in einem Familiengrab Unterschlupf finde. Strafen für Fehlbare sind aus offensichtlichen Gründen keine vorgesehen.

Jedem, der noch keinen Platz auf dem Friedhof hat, rät der Bürgermeister jedoch: «Einen guten Dienst erweisen der Gemeinde wie auch den Angehörigen all jene, die sich kremieren lassen.»

KAUGUMMI WIEDER ERLAUBT (SINGAPUR)
Wer hätte gedacht, dass das Scheitern der Welthandelsgespräche in Seattle vor vier Jahren Singapur neue Freiheiten verschaffen würde? Nach Seattle wollte Singapur ein bilaterales Freihandelsabkommen mit den USA schliessen. Während der Verhandlungen kam die unverschämte Anfrage aus dem Hause Wrigley: Ob man in Singapur in Zukunft wieder Kaugummi verkaufen dürfe – so wie in jedem anderen Land auch? Wer, so die Überlegung in Chicago, frei handeln wollte, sollte auch frei kauen dürfen.

Die Regierung Singapurs hatte 1992 den Verkauf, den Import und das Kauen von Kaugummi verboten. Für das Kauen oder das Päcklein in der Hosentasche wurde zwar noch niemand bestraft; wer das Zeug aber importiert und gewerbsmässig vertreibt oder damit klebrigen Unfug treibt, muss mit Geldstrafen von bis zu 10 000 Singapur-Dollar (rund 7500 Franken) rechnen.

Anders als später Wrigley nahm die Verbote gewohnte Bevölkerung das Gesetz mit Gleichmut auf. Den Chewing Gum brauchte in Singapur eigentlich niemand. Singapur wurde von Amerikanern weder besetzt noch befreit und der Kaugummi nie zum Freiheitssymbol. Die Briten hatten ohnehin feinere Sitten, von der Prügelstrafe, die sie hier einführten, natürlich abgesehen. Zudem bereiten Kaugummis im tropischen Klima praktische Probleme. Sie trocknen nicht und kleben deshalb immer und überall: an Schuhen, Kleidern und mitunter an den Türen der U-Bahn, die deshalb klemmten. Weil sich auch die Reinigung öffentlicher Plätze als immer zäher erwies, griff die Regierung schliesslich zum Verbot.

Bald wird das Freihandelsabkommen in Kraft treten. Doch wie immer, wenn sich Singapur einem westlichen Einfluss öffnet, tut es das in kleinen Schritten. So werden Kaugummis nicht im Supermarkt, sondern nur in Apotheken erhältlich sein. Auch dort nur auf Rezept des Arztes oder des Zahnarztes und vorderhand nur die Zuckerlosen von Orbit und Orbit White. Etwas Besseres hätte sich Wrigley wohl kaum wünschen können: die faktische Gleichstellung mit Arzneimitteln – ohne umständliches Bewilligungsverfahren. Davon kann die Tabakindustrie nur träumen.

BROTVERKAUF ILLEGAL (ISRAEL)
«Zwischen dem 14. Nissan um Mittag und dem 21. Nissan, 20 Minuten nach Sonnenuntergang, ist es Ladeninhabern verboten, Brot, Brötchen oder sonstige aus gesäuertem Getreide hergestellte Lebensmittel zu präsentieren oder zu verkaufen. Ausgenommen von dem Verbot sind Ortschaften, in denen die Mehrheit der Bewohner Nichtjuden sind. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbusse bestraft.» Dieses ursprünglich religiöse Verbot gilt in Israel für die Pessach-Feiertage, die jeweils im März oder April stattfinden. Da in dem jüdischen Staat Religion und biblische Gesetze eine grosse Rolle spielen, wurde das Verbot 1986 zu einem Gesetz des Landes erhoben. Seitdem ist die Zurschaustellung und der Verkauf von Brot- und Brotwaren während der Pessach-Woche unter Strafe gestellt. Auch Bier, das bekanntlich aus Hopfen hergestellt wird, darf zu Pessach nicht feilgeboten werden.

Mit dem Verbot wird an den Auszug des jüdischen Volkes aus Ägypten erinnert. Als die Sklaven auf Geheiss des Pharaos Hals über Kopf aus Ägypten abreisten, hatten sie keine Zeit, Brot für den Reiseproviant zu backen. Stattdessen nahmen sie ungesäuerte Fladen mit, Matza genannt, die sie dann an der Sonne aufgehen liessen. Seit damals essen jüdische Gläubige während der Pessach-Woche nur noch Matza. Strenggenommen ist auch Privatleuten der Besitz von Getreideprodukten untersagt – sogar übersehene Brotkrumen hinter dem Sofa fallen unter das Verbot –, doch geht das Gesetz nicht so weit. Um der biblischen Instruktion trotzdem gerecht zu werden, verkauft der Oberrabbiner des Landes vor Beginn der Feiertage in einem zeremoniellen Akt alle Brot- und Getreideprodukte des jüdischen Volkes für ein symbolisches Entgelt an einen Araber.

Dass arabische Ortschaften oder Stadtkreise von dem Verbot ausgenommen sind, führt dazu, dass Israeli jüdischen Glaubens, die es mit den religiösen Geboten nicht so genau nehmen, in die Nachbarorte fahren, um sich ungestraft mit normalem Brot einzudecken. Die Bäckereien in Ostjerusalem machen dann jeweils ein besonders gutes Geschäft. Darüber erzählt man sich folgende Anekdote: Ein Passant, der an einer Bäckerei in Ostjerusalem vorbeiging, sah, dass der Bäcker ein Stück der ungeliebten Matza verzehrte. Er fragte ihn mit Erstaunen, ob er diese trockenen Scheiben denn möge. Nein, antwortete der Bäcker, aber die Juden aus Westjerusalem haben mir meine ganze Ware abgekauft.

MISSIONARSSTELLUNG EMPFOHLEN (USA)
«Straftaten wider die Natur» mag man in Paris begehen oder in Rimini, aber keinesfalls in den USA. Dort steht die Dauer der möglichen Strafe in krassem Missverhältnis zu der des Vergnügens. Mitchell Smith sieht das genauso, und er muss es wissen: Der Mann liess sich furchtlos in einem Hotelzimmer von einer Reisebekanntschaft oral befriedigen. Französisch, halt. Laut Statute 14.89 des Criminal Code im US-Staat Louisiana eine widernatürliche Sache, auch wenn zwei Erwachsene das in bestem Einvernehmen und mit grösstem Vergnügen tun. Weil die Reisebekanntschaft später der Polizei von den frivolen Machenschaften erzählte, bezahlte Mitchell Smith seinen auf illegalem Weg erreichten Orgasmus mit drei Jahren Gefängnis, die er vor kurzem abgesessen hat. Nun folgen zwei Jahre Bewährung, in denen er weder wählen noch verreisen darf.

Wiederholt gegen die Natur strafbar gemacht haben sich auch 21 Homosexuelle, die derzeit in Virginia auf ihren Prozess warten. Auch sie hielten sich nicht an die Ordnungsvorschriften für den bürgerlichen Bettverkehr. Verständlich, ist die Missionarsstellung unter Männern etwas schwierig umzusetzen. «Willentliche, unnatürliche und laszive Akte, um an die Lust, Leidenschaft oder das sexuelle Verlangen anderer zu appellieren», nennt das die Staatsgewalt. Nicht nur in Virginia, auch in 11 weiteren Staaten der USA wird oraler oder analer Sex mit bis zu 2000 Dollar Bussgeld und bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Etwa die Hälfte davon, zum Beispiel Idaho, Kansas, Oklahoma und North Carolina, setzen diese Gesetze tatsächlich noch durch.

Das ist bereits ein Fortschritt: Vor zehn Jahren hatten noch 24 Staaten ähnliche Gesetze. Und bis 1962 stellten alle 50 US-Staaten ausnahmslos jedes Liebesspiel, das nicht in der Ehe stattfand und nicht der reinen Fortpflanzung diente, unter Strafe. In der Landeshauptstadt Washington D. C. ist vorehelicher Sex theoretisch nach wie vor illegal (praktisch wird aber heute niemand mehr dafür verfolgt). Aussereheliche Vergnügen sind hingegen legal (juristisch gesehen war Bill Clinton also fein raus).

Ein Urteil des obersten Verfassungsgerichtes erklärte im Sommer 2003 ein texanisches Gesetz für verfassungswidrig, das einvernehmlichen Sex zwischen Erwachsenen gleichen Geschlechts auch in ihrer Privatwohnung unter Strafe stellt. Es gehe den Staat nichts an, so die Begründung, was Erwachsene in ihrem Schlafzimmer täten. Damit sind genaugenommen auch alle noch existierenden Verbote von oralem und analem Sex verfassungswidrig. Ein Zustand, den konservative Sittenwächter nicht wortlos hinnehmen. In Virginia etwa entschied der Richter, dass die 21 Homosexuellen trotzdem angeklagt werden. Schliesslich hätten einige von ihnen Sex in einem Park gehabt, nicht in Privaträumen. Vorerst also bleibt die Empfehlung: Rimini. Oder eben Paris.

SCHUSSWAFFEN OBLIGATORISCH (USA)
Mit den Verfassungsrechten nimmt man es genau im idyllischen Örtchen Kennesaw im US-Staat Georgia. Besonders mit dem zweiten Amendment, laut dem jeder Bürger der USA ein Recht darauf hat, eine Schusswaffe zu besitzen. Recht? «Es ist eine Bürgerpflicht, sich zu bewaffnen», sagt Bürgermeister Leonard L. Church. In Kennesaw gibt es ein Gesetz, das den Besitz einer Pistole, eines Revolvers oder Gewehrs vorschreibt. Jeder Haushalt des 21 000-Seelen-Ortes, so beschloss der Stadtrat 1982, muss eine funktionstüchtige Schusswaffe samt Patronen griffbereit haben, ausgenommen sind Vorbestrafte, geistig oder körperlich Behinderte und Patienten unter Einfluss von Medikamenten.

Dass Europäer diese Massnahme für drastisch halten, irritiert Bürgermeister Church und Polizeichef Tom Callahan. «Drastisch? Wieso? Das Gesetz hat unsere Kriminalitätsrate um 30 Prozent gesenkt und seitdem niedrig gehalten», sagt Church. Tatsächlich gibt es weniger Verbrechen, seit die Waffe Pflicht wurde, und die nationale Diskussion ist endlos, ob wirklich das Gesetz die Ursache für den Rückgang sei. Beschlossen wurde es aus einem anderen Grund: «Um Position zu beziehen, weil eine Stadt in Illinois damals gerade den privaten Waffenbesitz verboten hatte», sagt Bürgermeister Church, «so ein Unfug!» Was also passiert einem in Kennesaw, wenn man ohne Knarre daheim erwischt wird? Polizeichef Callahan sagt gelassen: «Das kommt sowieso so gut wie nie vor. Zum Waffenbesitz muss man hier niemanden zwingen.»

ZAUBERN UNTERSAGT (KENYA)
Die staatliche Kaffeepflanzung Kwa Matingi östlich von Nairobi wirkt heruntergekommen. Zur allgemeinen Misere im Kaffeegeschäft gesellt sich nun noch ein weiteres Unglück. Diebe haben Wasserleitungen, Stromkabel und die Radachse eines Traktors gestohlen. Wie üblich in solchen Fällen verliefen die Ermittlungen der kenyanischen Polizei im Sand. Die Farmleitung half sich deshalb selbst. Über das Radio und durchs Buschtelefon verkündete sie, dass man die Übeltäter verfluchen werde, falls sie das Diebesgut nicht umgehend zurückbrächten.

Für die in der Gegend lebende Volksgruppe der Kamba ist das keine leere Drohung. Denn der «Kithitu» genannte Fluch kennt nur eine Strafe: den Tod der Bösewichte mitsamt Angehörigen. «Todesangst hat einen der Diebe dazu getrieben, die gestohlene Radachse zurückzubringen, und zwar am Morgen, bevor wir das Ritual des ‹Kithitu› vollziehen liessen», sagt Samuel Matini, der Manager der Farm. Ein alter Hexenmeister hatte Kaurischnecken, Kräuter und Pülverchen auf den Boden gestreut und mit einem Stab über die Utensilien gestrichen, dazu Zaubersprüche gemurmelt. Noch habe man nichts von einem abrupten Todesfall gehört, aber das sei nur eine Frage der Zeit, gibt sich Samuel Matini überzeugt. Das Beste am «Kithitu»-Fluch sei, dass er, anders als die Polizeibeamten und die Richter, nicht bestechlich sei.

Die Behörden hielten diesen Rachefluch jedoch für illegal und wollten den Manager der Farm verhaften lassen: In Fällen, die eigentlich Sache der Polizei seien, könne der Staat unorthodoxe und primitive Methoden nicht tolerieren. Trotz dieser Drohung ist Matini immer noch auf freiem Fuss. Er und seine Mitstreiter hatten dabei grosses Glück. Andere afrikanische Länder setzen ihre Gesetze gegen die Hexerei durch.

Noch harmlos ist der Fall der beiden besten tansanischen Fussballvereine, die wegen Hexenritualen auf dem Spielfeld zu happigen Geldstrafen verurteilt wurden. Die Zentralafrikanische Republik verfolgt Hexen von Staates wegen und foltert sie nicht selten. In Kongo-Kinshasa bezichtigen viele Familien ihre Kinder der Hexerei und verstossen sie. Einigen von ihnen treiben dann Sekten den Teufel in brutalen Ritualen wieder aus. Und in vielen afrikanischen Ländern fallen angebliche Hexen der Lynchjustiz zum Opfer. In Uganda hat das Verfassungsgericht kürzlich ein Gesetz gegen die schwarze Magie für ungültig erklärt. Es stammte noch aus der Kolonialzeit – die Briten wollten damit unter anderem verhindern, dass Unschuldige der Hexerei bezichtigt werden.

RAUCHEN GEFÄHRDET IHR BUDGET (USA)
Zigarette in der Museumsvorhalle anzünden: sofortiger Rausschmiss, Strafandrohung möglich, Beschimpfung wahrscheinlich. Beim heimlichen Rauchen auf der Restauranttoilette erwischt werden: 100 bis 200 Dollar Busse. In einer Downtown-Bar am Tresen eine qualmen: 200 Dollar Busse für den Barbesitzer, der seinen Gast nicht davon abgehalten hat. New Yorks Bürgermeister Michael R. Bloomberg arbeitet derzeit hart an seiner Reputation als unerschrockener Nachfolger des Aufräumers Rudy Giuliani. Was rigorose Verbote angeht, hat Giuliani bekanntlich kaum etwas übriggelassen: Die Strasse bei Rot überqueren ist strafbar, Stripclubs sind weitgehend verboten, und Verbrecher werden härter bekämpft denn je. Da blieb nur der Kampf gegen die Verunreinigung unschuldiger Lungen.

«Clean Indoor Air Act» heisst das Gesetz, das seit dem 1. Mai 2003 das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden New Yorks, ebenso in Firmen- und Betriebsräumen, Restaurants und sogar «Smoking Bars» offiziell verbietet. Ob im Museum, auf dem Arbeitsamt oder in Büroetagen – Verstösse werden mit bis zu 2000 Dollar Strafe geahndet. Selbst in Strassencafés unter freiem Himmel darf nur in einem abgetrennten Teil gepafft werden, der nicht mehr als 25 Prozent der gesamten Caféfläche einnimmt. 524 Restaurants und Bars sind allein in den ersten vier Monaten zu Geldstrafen verurteilt worden. Ausnahmen werden keine gemacht, auch nicht für New Yorks illustre Promi-Szene. So wurde John Malkovich bei der Premiere seines Films «The Dancer Upstairs» vor die Tür des Bryant Park Hotel verwiesen, als er sich eine Zigarette anzünden wollte. Noch gnadenloser traf es «Vanity Fair»-Chefredaktor Graydon Carter, der in seinem geräumigen Büro am Times Square eine Camel rauchte – laut Gesetz eine Luftverschmutzung, die andere Angestellte gefährdet, was ebensolche Angestellte dazu brachte, anonym die Gesundheitsbehörden zu rufen. Dreimal kamen die Beamten, dreimal war die Luft in Carters Büro alles andere als rein, dreimal musste der Conde-Nast-Verlag Busse zahlen, jedes Mal ein wenig mehr.

Wo also ist Rauchen noch erlaubt? In der Privatwohnung, im Hotelzimmer (sofern es ein Raucherzimmer ist), im Privatauto (nein, nicht im Taxi), auf der Strasse (aber nicht in der Nähe von Hauseingängen), im Tabakladen. That’s it. Das heisst, es gibt noch einen weiteren Zufluchtsort: das Uno-Hauptquartier. Es ist internationale Zone, in der lokale Gesetze – sehr zum Ärger von Bürgermeister Bloomberg – nicht gelten.



Die Beiträge wurden verfasst von Stefanie Friedhoff, Journalistin in Ann Arbor, Michigan; Rudolf Hermann, NZZ-Korrespondent in Sydney; Manfred Rist, NZZ-Korrespondent in Singapur; Andreas Heller, Redaktor NZZ-Folio; Kurt Pelda, NZZ-Korrespondent in Nairobi; George Szpiro, NZZ-Korrespondent in Jerusalem.


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