NZZ Folio 06/97 - Thema: Im Herzen Afrikas   Inhaltsverzeichnis

Gefangen im Wahnsinn

Eine überlebende des rwandischen Genozids.

Von Michael Bührer

GRATIA MUKAMAZIMPAKA hat wieder Kopfschmerzen. Seit April 1994 ist sie die Schmerzen nie ganz losgeworden. Doch als im letzten Dezember die Flüchtlinge aus Tansania zurückkehrten und sie unter ihnen diejenigen wiedersah, die ihre Familie ausgelöscht hatten und sie selbst töten wollten, wurden die Migräneanfälle chronisch. Nicht dass Gratia Angst hätte. Sie hat sogar den Milizsoldaten, der auf ihren Kopf eine Belohnung ausgesetzt hatte, im Gemeindegefängnis von Rwamagana besucht, wo er seit seiner Rückkehr eingesperrt ist. «Ich wollte ihn sehen, aus Neugierde. Und als er sich weigerte, aus seiner Zelle zu kommen, bin ich zu ihm hineingegangen: <Sieh mich an, ich lebe noch immer>, habe ich zu ihm gesagt.» Es war ein Versuch, die Albträume zu vertreiben, die Gratia auch drei Jahre nach den Ereignissen noch Nacht für Nacht heimsuchen. «Sogar tagsüber kann ich an nichts anderes denken, sobald ich einen Moment allein bin. Deshalb verlasse ich jedesmal mein Büro, wenn ich nichts zu tun habe, und unterhalte mich mit jemandem.»

Für Gratia begann alles am 7. April 1994, einen Tag nach dem gewaltsamen Tod des Präsidenten Habyarimana. Sie war damals Lehrerin in Rwamagana, einer rund 50 Kilometer östlich von Kigali gelegenen Stadt. An diesem Tag suchte sie in aller Frühe ein ehemaliger Schüler auf, der sich den Milizen angeschlossen hatte, und begrüsste sie mit folgenden Worten: «Du wirst dem Präsidenten noch vor heute mittag folgen.» Gratia war 37 Jahre alt, geschieden, im sechsten Monat schwanger und hatte drei Kinder: den fünfzehnjährigen Pierre-Bertrand, die um ein Jahr jüngere Yvette, die damals bei Verwandten in Kigali weilte, und den neunjährigen Christian. Sie erkannte die Gefahr sofort und flüchtete mit den Kindern ins Haus eines benachbarten Polizisten namens Anatole. Dort verbrachte sie drei Tage. Die Angehörigen der 1991 von der Partei des Präsidenten gegründeten Interahamwe-Miliz wussten, wo sie sich aufhielt. Aber zu diesem Zeitpunkt gehorchten sie noch der Polizei, und Anatole gelang es, Gratia und ihre beiden Söhne zu beschützen.

In Rwamagana begann die Metzelei nicht sofort; vorerst wurde nur geplündert. Wie überall in Rwanda folgten die Leute strikte den Richtlinien der lokalen Zivil- und Militärverwaltung. Und der für den Bezirk verantwortliche Polizeichef hatte sich gegen die Massaker gestellt. Doch am Samstag, dem 9. April, kam eine Einheit von Soldaten aus Kigali, wo das Gemetzel bereits am Morgen des 7. Aprils begonnen hatte, nach Rwamagana und sorgte für Ordnung. Es wurden vorerst jene Polizisten identifiziert, die Tutsi Schutz gewährten. Der Polizeichef und Anatole standen weit oben auf dieser schwarzen Liste. Anatoles Rolle als Beschützer wurde zu risikoreich, er musste seine Gäste loswerden. Er erklärte sich bereit, die Kinder in die Kirche zu bringen. Gratia verbrachte die Nacht in einem Versteck unter freiem Himmel und folgte am Morgen ihren Kindern, um «mit den anderen zu sterben».

Als die ersten Gewalttaten verübt wurden, waren sich nur die Intellektuellen und politisch engagierte Leute der drohenden Gefahr bewusst; deren Ausmass ahnte niemand. Natürlich erinnerten sich die Alten an die gegen die Tutsi gerichteten Pogrome in den sechziger und siebziger Jahren, die einen Teil ihrer Verwandtschaft vernichtet oder ins Exil getrieben hatten. Auch die Jüngeren hatten von dem 1992 in Bugesera an den Tutsi verübten Massaker gehört. Es war die erste bekanntgewordene Aktion der Interahamwe-Miliz. Und seit einigen Monaten hatte besonders in Kigali die Spannung bedrohlich zugenommen. Dennoch erfassten viele Rwander nach dem Attentat auf den Präsidenten den Ernst der Lage nicht. Und erst recht war ihnen nicht bewusst, wer Ziel der aufbrechenden Gewalt sein könnte.

Hutu und Tutsi wurden von derselben diffusen Angst ergriffen, und so begaben sie sich zu ihrem eigenen Schutz gemeinsam in Kirchen, Schulen oder Gemeindehäuser. Dort aber merkten sie schnell, worum es ging. An den Eingängen kontrollierten Milizionäre sämtliche Identitätskarten und trennten die Ankommenden auf Grund der darin vermerkten «Ethnie» in Hutu und Tutsi. Gratia wusste bereits, dass sie persönlich bedroht war und man ihren Kopf wollte. Drei Wochen zuvor hatte ein Nachbar sie gewarnt. Dessen Sohn Murwanashyaka war bei den Milizionären dabei und erzählte, dass etwas gegen Gratia vorbereitet wurde.

Am Sonntag traf Gratia in der Kirche ihre beiden Söhne wieder. Gemeinsam wohnten sie der Messe bei. Thaddée, der Chorleiter, war da. Ebenso der junge Vianney, der aus der Bibel las. Eine Woche später sollten die beiden ihr wieder gegenüberstehen - mit einem Knüppel in der Hand. Die Kirche war voll von Flüchtlingen aus Bicumbi und Gikoro. Entsetzt berichteten sie von Blutbädern in ihren Gemeinden. Gratia beschloss, sich mit ihrem jüngsten Sohn zum Schulhaus durchzuschlagen, wo sich bereits eine Menschenmenge versammelt hatte. Ihren Ältesten schickte sie zu einem Freund in die Nachbargemeinde. Er fand am darauffolgenden Samstag im Muhazi-See den Tod. Rund 2000 Personen hatten sich dort beim Morgengrauen ins Wasser geflüchtet, nachdem sie einem ersten Massaker im Gemeindehaus entkommen waren. Doch bewaffnete Milizionäre verfolgten die Flüchtenden in Kanus. Wie überall im Lande forderten sie auch hier die Hutu-Bauern zum Mitmachen an den Blutorgien auf oder zwangen sie gar dazu. Die Mitschuld an dem Gemetzel sollte möglichst breit verteilt sein. Bis zum Nachmittag konnten sich lediglich neun Überlebende ans andere Seeufer retten, wo sie von Kämpfern der Rwandischen Patriotischen Front (RPF) in Obhut genommen wurden.

Am selben Samstag, es war der 16. April, brachen die Milizen mit Hilfe der Armee in Rwamagana ins Schulhaus ein, in das Gratia geflüchtet war. «Die Soldaten vergewisserten sich zuerst, dass wir keine Waffen auf uns trugen. Dann begannen sie mit Knüppel- und Machetenhieben mit dem Töten. Als sie mich sahen, sagten sie, ich käme zuletzt dran. Mit ein paar anderen trieb man mich in den Hof hinaus. Dort sah ich Murwanashyaka, den Sohn meines Nachbarn, der gerade einen Knüppel mit Nägeln beschlug. Es war die Waffe, die mich töten sollte.» Unter den Milizionären erkannte Gratia auch Thaddée und Vianney aus der Kirche wieder. Sie flehte um Mitleid für ihren Sohn - vergeblich. So beschloss sie, gemeinsam mit ihrem Kind zu sterben. Die Schläge gingen auf sie nieder, erst auf die Gelenke, dann auf den Kopf. Gegen Mittag hielt man Gratia und ihren Sohn für tot und liess sie zwischen den Leichenhaufen liegen.

IN NEW YORK debattierte zur selben Zeit der Uno-Sicherheitsrat über die Situation in Rwanda und die Rolle der Minuar (Mission des Nations Unies d'Assistance au Rwanda). Doch eine Entscheidung konnte an diesem 16. April immer noch nicht gefunden werden. Die Uno war vollauf mit dem überstürzten Rückzug des belgischen Kontingents aus der Minuar beschäftigt. Nach der Ermordung von zehn belgischen Fallschirmjägern am Morgen des 7. Aprils hatte Brüssel beschlossen, alle seine Blauhelmtruppen aus Rwanda abzuziehen. Am 21. April erst rang sich der Uno-Sicherheitsrat zu einem Entscheid durch. Beschlossen wurde aber nicht etwa eine Verstärkung des Kontingents, um militärisch wirksam intervenieren zu können; der Rat ordnete im Gegenteil die Evakuation des Gros der Truppen an und liess lediglich 270 Blauhelmsoldaten weiterhin in Kigali stationiert.

Die im Oktober 1993 ins Leben gerufene MinuarMission war eine der friedenserhaltenden Massnahmen der Uno. Die Blauhelmsoldaten sollten zur Sicherheit in Kigali beitragen und über die Einhaltung der Vereinbarungen von Arusha und den Waffenstillstand zwischen der rwandischen Regierung und der RPF wachen. Aber ihr Mandat war zu vage formuliert, und ihre Mittel waren zu begrenzt, als dass sie diesen schwierigen Auftrag hätten erfüllen können. Als der Völkermord begann, zählte die Uno-Truppe lediglich 2165 Soldaten und 321 Militärbeobachter. Ob eine Verstärkung um mehrere tausend Blauhelmsoldaten den Lauf der Dinge geändert hätte, lässt sich heute nicht mehr ausmachen. Eine eingehende Lagebeurteilung jedenfalls wurde nie vorgenommen.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Attentats auf Präsident Habyarimana nahmen die Rebellen der RPF den Kampf wieder auf. In Kigali, wo gemäss den Vereinbarungen von Arusha Truppen stationiert waren, und im Norden des Landes kam es zu ersten Gefechten. Die gleichzeitig einsetzenden Massaker an politischen Oppositionellen und an Tutsi ereigneten sich jedoch an ganz andern Orten. Ihnen ging eine umfangreiche Planung voraus, sie wurden von den Behörden mitgetragen und von gewissen Medien forciert, etwa von Radio des Mille Collines. Doch der Uno-Generalsekretär Boutros Ghali, der eine Verstärkung der Minuar-Truppen befürwortete, beurteilte die Situation in einem Rapport vom 20. April als Konfrontation zwischen zwei politischen Gegnern. Er unterstrich die Notwendigkeit eines «Waffenstillstandes», damit der Friedensprozess - eine Voraussetzung für jeden Blauhelmeinsatz - wieder in Gang gebracht werden könne.

Exakt zu der Zeit setzte in der Stadt Butare im Süden des Landes eine regelrechte Hetzjagd ein. Die Universitätsstadt war bis dahin dank ihrem Präfekten von der Gewalt verschont geblieben. Am 19. April aber wurde dieser abgesetzt und getötet. Innert Tagen wurden um die 100 000 Tutsi eliminiert, mit der Unterstützung von aus Kigali und Cyangugu herbeigerufenen Milizionären. Zu diesem Zeitpunkt war es in zahllosen Kirchen bereits zu Massakern gekommen; nicht zu reden von den Gemetzeln in Gemeinde- und Schulhäusern, Spitälern und Stadien.

Zehn Tage später, am 30. April - die Opferzahl wurde mittlerweile auf 200 000 geschätzt -, verurteilte der Uno-Sicherheitsrat «die Massaker an der Zivilbevölkerung» und verlangte von der RPF und von der interimistischen Regierung, dafür zu sorgen, dass Personen, «die solche Angriffe anzetteln oder daran teilnehmen, verfolgt und bestraft werden». Inzwischen durchkämmten die Würdenträger dieser Regierung die Gemeinden und trieben die Hutu-Bevölkerung dazu an, sich der Tutsi ein für allemal zu entledigen.

Drei Wochen nach Ausbruch der Massaker weigerte sich die Uno also, der Wahrheit ins Gesicht zu sehen. Was in Rwanda stattfand, hat einen Namen: Völkermord. Und gemäss der Uno-Konvention von 1948 über Völkermord sind die unterzeichneten Staaten in solchen Fällen zum Eingreifen verpflichtet. Aber niemand war dazu bereit: Im April 1994 war die Uno weltweit an 17 Orten in friedenserhaltenden Missionen engagiert und hatte noch kaum das Fiasko des Einsatzes in Somalia überwunden.

BEI ANBRUCH DER DUNKELHEIT kam Gratia wieder zu sich. Ihr Sohn lag neben ihr. Auch er war noch am Leben. Sie hörte, wie andere Überlebende nach Wasser verlangten. Ein Soldat gab ihnen zu trinken und lenkte die noch in der Gegend umherstreifenden Milizionäre ab. Blutüberströmt schleppten sich Gratia und ihr Sohn mit letzter Kraft zu dem nur einen halben Kilometer entfernt liegenden Spital. Der diensthabende Arzt verweigerte ihnen den Einlass, doch zwei Hebammen insistierten so lange, bis man die beiden in der Gynäkologie-Abteilung aufnahm. Die Interahamwe-Milizionäre fanden sie dort am nächsten Morgen. Sie sahen ihre schweren Verletzungen und beschlossen, Gratia langsam sterben zu lassen.

Drei Tage später, am 20. April, marschierten die Kämpfer der RPF in Rwamagana ein. Gratia und ihr Sohn wurden in das Spital von Gahini überführt, wo sie bis im Juli Pflege erhielten. Noch im Spitalbett erfuhr Gratia von einer Überlebenden des Massakers am Muhazi-See, was ihrem ältesten Sohn dort widerfahren war. Am 7. Juli brachte sie ihr viertes Kind zur Welt.

IN DER ZWISCHENZEIT tobte innerhalb der Uno ein Papierkrieg. Aus humanitären Gründen hatte sich die Menschenrechtskommission eingeschaltet und einen Sonderberichterstatter für Rwanda ernannt. Er qualifizierte in einem Bericht vom 28. Juni die Geschehnisse im Lande als Völkermord. Der Befund implizierte, dass die Uno sämtliche Beziehungen mit der am Völkermord beteiligten Regierung hätte abbrechen müssen. Diese Konsequenz zu tragen, lehnte der Sicherheitsrat aus politischen Gründen ab. Er ernannte am 1. Juli eine neutrale Expertenkommission, die dann allerdings vier Monate später zum selben Befund wie der Sonderberichterstatter kam: Völkermord. Bereits am 23. Juni war der Sicherheitsrat einem Vorschlag Frankreichs gefolgt und hatte in den drei Präfekturen im Südosten des Landes unter der Bezeichnung Zone Turquoise eine humanitäre Zone eingerichtet. Diese halbherzige Massnahme rettete wohl einige der Verfolgten vor dem sicheren Tod, doch gleichzeitig entstand damit für viele der am Völkermord beteiligten Anhänger des Regimes Habyarimana ein ideales und sicheres Rückzugsgebiet.

Den politischen Kampf hatte die Uno verloren. Dafür wollte sie sich nun mit dem Mittel der humanitären Hilfe rehabilitieren. Um die Hilfeleistungen der verschiedenen Uno-Agenturen und der in die Regionen strömenden privaten Hilfsorganisationen zu koordinieren, hatte das Uno-Departement für humanitäre Angelegenheiten bereits am 18. April eine Vertretung für Rwanda gegründet, erst mit Sitz in Nairobi und später in Kigali. Die Sicherheit der humanitären Operationen gewährleistete ein neues Kontingent von 5500 Blauhelmen (Minuar II), deren Entsendung vom Sicherheitsrat am 17. Mai endlich beschlossen worden war. Bedingung war allerdings, dass ab dem 30. Juli nur noch 550 Blauhelmsoldaten im Lande zurückblieben. Zu diesem Zeitpunkt war das Schicksal der rwandischen Armee allerdings bereits besiegelt. Schon Mitte Juli hatten etwa eine Million Rwander die Grenze nach Zaire überquert - als Flüchtlinge oder gezwungen von Befehlshabern der geschlagenen Armee. Die RPF kontrollierte das gesamte rwandische Territorium, verkündete einen einseitigen Waffenstillstand und ernannte eine neue Regierung.

DIE MÖRDER, deren Verbrechen Gratia am eigenen Leib erfahren hatte, waren auf der Flucht vor der vorrückenden RPF gegen Ende April über die Grenze nach Tansania verschwunden. Rund 250 000 Personen überschritten damals innert 24 Stunden den Grenzübergang bei Rusumo. Wie für alle anderen Überlebenden kam nun auch für Gratia die Zeit, die Toten unter den Angehörigen zu zählen. Allmählich begann sie das Ausmass des Blutbades zu erfassen, nach und nach bestätigte sich das Schlimmste.

Gratias Tochter war am 8. April im Haus ihrer Tante von Interahamwe-Milizionären umgebracht worden. Diese waren eigens aus Gratias Heimatregion Kibungo angereist, um ihre Schwester, deren Ehemann und die ganze übrige Familie auszulöschen. In Kibungo selbst wurde am 7. April ihr Onkel, der mit einer Hutu-Frau verheiratet war, mit seinen fünf Kindern vom eigenen Schwager ermordet. Die Tante mütterlicherseits, die Gratia aufgezogen hatte, wurde am selben Tag zusammen mit ihrem Mann und ihren sechs Kindern in der Kirche von Kibungo niedergemetzelt. Gratia realisierte, dass ausser ihrem Neugeborenen und dem neunjährigen Sohn nur zwei Brüder und eine Schwester in Europa die Massaker überlebt hatten. Zuweilen fragte sie sich, ob ein Weiterleben überhaupt noch einen Sinn habe.

Mit der Zeit kehrten die Vertriebenen, die im Laufe der verschiedenen Gewaltwellen gegen die Tutsi seit 1959 aus Rwanda geflüchtet waren, mit ihren Angehörigen als Sieger in die alte Heimat zurück. Und die mit der verzweifelten Suche nach versprengten Familienmitgliedern beschäftigten Überlebenden rückten in den Hintergrund. Ohnehin galt die internationale Aufmerksamkeit inzwischen in erster Linie den fast zwei Millionen Hutu, die sich entlang der Landesgrenzen in Lagern ausserhalb Rwandas niedergelassen hatten.

Was dort geschah, erfüllte Gratia wie auch alle andern Überlebenden mit Bitterkeit. Die Lagerbewohner lebten unter der Kontrolle der für den Genozid verantwortlichen Befehlshaber aufgeteilt in denselben Verwaltungsstrukturen wie in Rwanda. Dem Flüchtlingshochkommissariat der Uno kamen solch straffe Strukturen gelegen, denn so liessen sich die Hilfsgüter mit weniger Aufwand verteilen. Gratia wollte es nicht in den Kopf, dass die Uno, nachdem sie den Völkermord zugelassen hatte, nun auch noch die Haupttäter unterstützte. War es die in den Lagern herrschende geistige Verwirrung? Die Lagerinsassen sahen sich einer massiven Propaganda ausgesetzt. Die bereits während des Völkermords verbreiteten Hetzparolen konnten ungestraft wiederholt werden.

In einem an den Papst gerichteten Schreiben vom 2. August 1994 behaupteten zum Beispiel dreissig Diözesan-Priester aus dem Exil im zairischen Goma, der Völkermord sei, wenn es ihn überhaupt gegeben habe, ein gegenseitiger gewesen. Es seien mehr Hutu von den Tutsi umgebracht worden als umgekehrt. Trotz aller Verbitterung beschloss Gratia weiterzuleben; ihren eigenen Kindern und den fünf Waisenkindern zuliebe, die nun mit ihrer Grossmutter und einer Nichte bei ihr wohnten. Da ihr Haus zerstört worden war, mietete sie sich eine kleine Wohnung. Für mageren Lohn fand sie eine Arbeit in der Präfektur. Als Lehrerin würde Gratia besser verdienen. Doch seit sie während der Massaker ehemalige Schüler als Milizionäre wiedertraf, zweifelt sie daran, in Zukunft alle Kinder gleich ins Herz schliessen zu können.

In der Stadt begegnete Gratia den unzähligen Komplizen der Mörder, die so taten, als sei nichts vorgefallen. Sie überwand innere Schranken und nahm wieder Kontakt auf mit Frauen, deren Ehemänner sich als flüchtige Milizionäre ins Ausland abgesetzt hatten. Nur vergessen kann Gratia nicht. Ab und zu sucht sie einen der Schauplätze der Massaker auf, die man als Gedenkstätte unverändert belassen hat und wo noch die Überreste der Opfer zu sehen sind. Solche Besuche, sagt sie, beseitigten ihre Nervosität. Anfang 1996 erhielt sie Drohbriefe aus den Lagern in Tansania. Zu ihrer Sicherheit zog sie in eine andere Wohnung, direkt gegenüber dem Gemeindegefängnis. Sie weiss, dass sich noch immer Milizionäre im Busch verstecken und von ihren Angehörigen mit Lebensmitteln versorgt werden. Sie weiss auch, dass regelmässig Zeugen der Massaker verschwinden.

Ende Dezember 1996 leerten sich die Lager jenseits der Grenze, und die Leute kamen in Scharen zurück. Zu Beginn war Gratia bei der Ankunft solcher Transporte immer dabei. Irgendwo hegte sie noch die Hoffnung, ihr ältester Sohn sei vielleicht doch nicht im Muhazi-See umgekommen. Sie sah Mörder heimkehren, die sich nun vor ihr als Zeugin der Massaker fürchteten. Aber Gratia musste sich damit abfinden, Schuldige in Freiheit zu sehen - die Gefängnisse waren längst überfüllt.

Auch die Familie des Mörders ihres Onkels ist heimgekehrt. Die Witwe ihres Onkels, die Hutu-Frau Anastasia, entschied sich nach ihrer Rückkehr, gegen den eigenen Bruder, den Mörder ihres Mannes und ihrer fünf Kinder, auszusagen. Als Gratia einmal zufällig Anastasias Schwester begegnete, hat diese sie angeschrien: «Wir werden vielleicht zum Tode verurteilt, aber wenigstens werden wir nicht wie Hunde krepieren, so wie deine Leute.»

Gratia hofft, dass die Gerichte ihres Landes den Überlebenden zu einer Art Gerechtigkeit verhelfen können. Aber sie weiss, dass dies zur Versöhnung nicht ausreichen wird. «Damit ich vergeben kann, muss der andere seine Fehler eingestehen. Tut er das nicht - mit wem sollte ich mich denn versöhnen?»

Michel Bührer, freier Journalist und Fotograf in Orbe im Kanton Waadt, ist Autor einer Portraitsammlung von Überlebenden des Genozids. «Rwanda - Mémoire d'un génocide». Le cherche midi/Unesco, Paris 1996.


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