NZZ Folio 04/99 - Thema: Im Vatikan   Inhaltsverzeichnis

Habemus papam!

Die Papstwahl einst und heute.

Von Urs Bruderer

IN DEN LETZTEN 2000 JAHREN hat die katholische Kirche 265 Päpste und 264 Machtwechsel überstanden. Hinter dieser einzigartigen Erfolgsgeschichte stehen nicht zuletzt eine gut organisierte Betriebsleitung und ein ausgeklügeltes Besetzungsverfahren für den Chefposten. Ein neuer Papst fällt nicht vom Himmel, sondern er wird gewählt, und zwar in einem ungewöhnlichen Prozedere, das sich in seinen Grundzügen vor 800 Jahren herausgebildet hat und seither beinahe unverändert angewandt wird.

Mit den Worten «Du bist Petrus, der Fels, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen» erkor Jesus Christus seinen Stellvertreter auf Erden und ernannte damit den ersten Papst. Da Petrus der Bischof von Rom gewesen sein soll, gilt seither der Inhaber dieses Amtes als das Oberhaupt der Kirche. Der Papst ist also der Papst, weil er der Bischof von Rom ist.

Bischöfe wurden in der Frühzeit des Christentums von «Klerus und Volk» einer Diözese gewählt. Mit dieser vagen Formulierung fuhr man in Rom so lange gut, wie der Vatikan noch nicht mächtig und reich war. Als dann der Kirchenstaat im frühen Mittelalter wuchs und der Heilige Vater über bedeutende Güter, Länder und Pfründen verfügen konnte, wurde die Papstwahl von verschiedenen Seiten manipuliert.

So stand der Vatikan zeitweilig unter der Kontrolle des Kaisers von Konstantinopel. Der war aber weit weg und sein Einfluss entsprechend gering. Schlimmer wurde es, als ab dem 10. Jahrhundert die römische Aristokratie den Heiligen Stuhl korrumpierte. Im Jahr 903 setzte sich Sergius III. gegen zwei Konkurrenten durch, weil er unter der Protektion Theophilakts stand, des Oberhaupts der mächtigsten Familie Roms. Als Papst liess er dann seine Konkurrenten in den Kerker werfen und erdrosseln.

Wie es damals in Rom zu und her gehen konnte, zeigt ein den Geruch von Verwesung verströmender Vorfall aus dem Jahr 897, der unter der Bezeichnung «Kadaversynode» in die Geschichtsbücher einging. Neun Monate nach seinem Tod wurde der Leichnam des vorbildlichen Papstes Formosus auf Befehl seines ruchlosen Feindes und Nachfolgers Stephan VI. exhumiert, in päpstliche Kleider gehüllt und unter fadenscheinigen Vorwänden vor ein Gericht gebracht. Ein Diakon stand neben dem toten Popanz und musste die an ihn gerichteten Fragen beantworten.

Nach einem kurzen Prozess sprachen die Richter Formosus schuldig und erklärten seine Amtshandlungen für null und nichtig. Dann wurden dem bereits verwesenden Körper die drei Schwurfinger der rechten Hand abgeschnitten, anschliessend schleifte man ihn durch die Stadt und warf ihn in den Tiber. Ein Einsiedler fand die angeschwemmte Leiche und beerdigte sie zum zweitenmal. Die wohlverdiente Grabesruhe war Formosus immer noch nicht vergönnt: Seine Überreste wurden später noch einmal ausgegraben und in den Petersdom übergeführt.

Zeitweilig zählten die herrschenden römischen Clans den Heiligen Stuhl zu ihrem Privatbesitz. So hatte Sergius III. ein Verhältnis mit Marozia, der Tochter Theophilakts, und zeugte mit ihr einen Knaben. Im Jahr 931 konnte die ehrgeizige Mutter und einflussreiche Senatrix ihren Sprössling auf den Heiligen Stuhl hieven. Die Zeit zwischen dem Pontifikat des Vaters und dem des Sohnes hatte sie mit fünf Zwischenpäpsten überbrückt, deren Lebensdauer sie mittels Gift steuerte. Von diesen fünf war einer zwei Jahre, zwei je ein gutes halbes Jahr und der letzte keine drei Monate im Amt. Einer aber brachte es auf vierzehn Jahre - er war der Liebhaber von Marozias Mutter.

Damals verluderte der Vatikan wie nie zuvor und nie mehr danach. Das nirgends festgehaltene, althergebrachte Wahlverfahren war der neuen Machtfülle nicht angemessen und öffnete der Korruption Tür und Tor. Kurze Pontifikate wurden so sehr die Regel, dass ein Kardinal im 11. Jahrhundert auf die Frage Papst Alexanders II., warum das Haupt der römischen Kirche nicht länger lebe, antwortete: «Die Kürze des Lebens ist ein Wesensmerkmal des Papstes.»

1046, nachdem angeblich ein Minderjähriger auf dem Heiligen Stuhl gesessen und sein Amt für zweitausend Silberpfund der Familie eines Gegenpapstes verkauft hatte, griff König Heinrich III. ein. Er brachte einen Bischof mit nach Rom und machte ihn zu Papst Clemens II. Ihm folgten vier weitere Deutsche, die alle zur Spezies des Lebe-schnell-und-sterbe-jung-Papstes gehörten. Der Nachweis einer hohen Bleiacetat-Konzentration in den Knochen Clemens II. deutet darauf hin, dass nicht nur Marozia wusste, wie man dem Papst zu einem Wesensmerkmal verhalf.

Die Zustände im Vatikan besserten sich erst ab dem Jahr 1059, als die römische Geistlichkeit sich zusammenraufte und auf einer Synode entschied, den Papst in Zukunft ausschliesslich von den Kardinälen wählen zu lassen. Damit hatte die Kirche einen ersten Schritt zurückgelegt auf dem langen Weg, bis sie den Mann an ihrer Spitze wieder selber und ohne äussere Einmischung wählen konnte. Erreicht war das Ziel noch nicht. Wer bei der Wahl des Papstes nicht mitreden durfte, dem blieben immer noch einige Möglichkeiten, das Ergebnis mehr oder weniger direkt (mit Waffengewalt) oder indirekt (mit Bestechungsgeldern) zu beeinflussen. Ausserdem beanspruchten die Oberhäupter der drei grossen katholischen Staaten (Österreich, Frankreich, Spanien) sehr lange ein Vetorecht bei der Besetzung des Heiligen Stuhls; noch im Jahr 1903 verhinderte Kaiser Franz Josef die Wahl eines ihm unliebsamen Kandidaten.

DIE NÄCHSTE PAPSTWAHL kommt bestimmt, und die Wahlordnung sieht vor, dass alle unter 80jährigen Kardinäle daran teilnehmen. Sie werden sich einige Tage nach dem Ableben ihres Oberhauptes im Vatikan versammeln und in der Sixtinischen Kapelle (und einem mit ihr durch einen unterirdischen Tunnel verbundenen Schlaftrakt) einschliessen lassen, um im sogenannten Konklave einen neuen Papst zu wählen.

Für die Dauer der Wahl bleibt den Kardinälen jegliche Möglichkeit zur Kommunikation mit der Aussenwelt verwehrt. Sie dürfen weder Zeitungen lesen noch Radio hören oder fernsehen. Auch Kameras und Tonbandgeräte dürfen nicht ins Konklave mitgenommen werden. Vor der Wahl werden sämtliche Räume von Technikern nach Wanzen und anderem technischem Gerät abgesucht. Über das, was im Konklave geschieht, herrscht absolute Schweigepflicht. Und wer einmal drin ist, darf nicht mehr hinaus, bis es zu Ende ist.

Auch Telefone sind verboten, die Fenster werden versiegelt und die Vorhänge gezogen, damit keine Signale mit der Aussenwelt ausgetauscht werden können. Während des vorletzten Konklaves in der Hitze des Augusts 1978 soll die Luft zum Ersticken gewesen sein. Die einzigen Signale, die nach aussen dringen, sind die vom Petersplatz aus sichtbaren Rauchzeichen: Die Zettel jeweils zweier Wahlgänge werden unter Beimischung von Chemikalien verbrannt; schwarzer Rauch bedeutet «kein Erfolg», weisser Rauch «Erfolg». Den der erste Kardinal, der das Konklave verlässt, dann mit den Worten bestätigt: «Habemus papam».

Die Abschottung der Wählenden soll heutzutage vor allem jede Manipulation verhindern; der Heilige Geist soll den Ausgang der Wahl beeinflussen, nicht die Medien. Entstanden ist das Konklave vor 800 Jahren aber aus einem anderen Grund. Weil Uneinigkeiten im Kardinalskollegium immer wieder zur Erhebung von Gegenpäpsten und zu Kirchenspaltungen geführt hatten, wurde von Papst Alexander III. im Jahr 1179 festgelegt, dass eine Papstwahl nur gültig ist, wenn sie von mindestens zwei Dritteln aller Kardinäle getragen wird. Alexander, der während seines Pontifikats unter vier Gegenpäpsten litt, erinnerte sich wohl an das Handgemenge während seiner Wahl, als der von wenigen Anwesenden unterstützte Gegenpapst Viktor IV. ihm den purpurnen Mantel vom Leibe riss und entführte.

Mit der Zweidrittelklausel, die zu einer Einigung zwingt, verringerte sich zwar die Gefahr einer Kirchenspaltung. Dafür zogen sich die Wahlen nun dahin, und die Sedisvakanzen (papstlose Zeiten) konnten Monate oder sogar Jahre dauern. Indem man begann, die Kardinäle für die Dauer der Papstwahl einzusperren, wollte man dieser Entwicklung entgegenwirken.

Erstmals griff der Senator von Rom im Jahr 1241 zu diesem Mittel. Als sich wieder eine lange Sedisvakanz abzeichnete, verhaftete er kurzerhand das tief gespaltene Kardinalskollegium und liess es in einem lottrigen Palast bis zum Abschluss der Wahl leiden. Die Haftbedingungen waren so schrecklich, dass fast alle Purpurträger schwer erkrankten und einer von ihnen sogar starb. Dennoch einigten sie sich erst nach zwei Monaten der Qual auf einen der Anwesenden und verliessen dann Rom fluchtartig. Wie sich herausstellte, mit gutem Grund: Der Gewählte starb nach nur siebzehn Tagen im Amt. Nun weigerten sich die Kardinäle, nach Rom in den Wahlkerker zurückzukehren, und erst anderthalb Jahre später gab es wieder einen dauerhaften Papst.

Die längste Sedisvakanz aller Zeiten dauerte von 1268 bis 1271, als in Viterbo eine nicht enden wollende Papstwahl abgehalten wurde. Die Bürger des Städtchens vermauerten im zweiten Jahr die Zugänge zum Wahllokal und setzten die Kardinäle auf Wasser und Brot. Als das nichts nützte, deckten sie auch noch das Dach ab und gaben die halsstarrigen Wähler der Witterung preis. Diese aber blieben stur und ertrotzten, dass das Gebäude wieder instand gesetzt und die Ausgangssperre aufgehoben wurde. Als endlich ein Kandidat die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht hatte, verweigerte er auch noch die Wahlannahme und versteckte sich, bis nach fast drei Jahren Gregor X. gewählt wurde.

Dieser Papst zog die Konsequenzen aus dem Debakel und erliess eine strenge Konklave-Wahlordnung. Künftig sollten die Kardinäle je nur einen Diener zur Wahl mitbringen und sich in einem einzigen, nach aussen hin völlig verschlossenen Schlaf- und Abstimmungslokal einsperren lassen. Nach drei ergebnislosen Wahltagen sollte ihnen nur noch eine Hauptmahlzeit pro Tag, nach fünf weiteren Tagen gar nur noch Wasser, Wein und Brot gereicht werden. (Ein Fenster blieb als Durchreiche offen.) Vor allem aber legte Gregor X. fest, dass die Kardinäle während einer Papstwahl auf sämtliche Einkünfte aus der Apostolischen Kammer oder aus Pfründen verzichten müssen.

Diese Ordnung wurde von den Kardinälen nicht geliebt, setzte sich aber in ihren Grundzügen durch. Lediglich das Massenlager wurde im 14. Jahrhundert zugunsten von Einzelappartements aufgehoben. Damit waren die drei wichtigsten Prinzipien der Papstwahl beisammen: das Kardinalskollegium als Wahlgremium, die erforderliche Zweidrittelmehrheit und der Rückzug ins Konklave. An ihnen wagte bis heute niemand zu rütteln.

GEMÄSS KIRCHENRECHT KANN immer noch jedes unbescholtene, gesunde und männliche Mitglied der katholischen Kirche zum Papst gewählt werden. Im neunten Jahrhundert, so hört man, soll sogar einmal eine Päpstin namens Johanna gelebt haben, eine in Männerkleider gehüllte Notarin, die mit ihrer Intelligenz und ihrem anmutigen Wesen die Geistlichen Roms für sich einnahm. Der Schwindel sei erst aufgeflogen, als sie während einer Prozession niedergekommen sei.

Diese Legende ist ebenso schön und unwahr wie eine andere, daran anknüpfende. Nachdem man aus Versehen ein Weib zum Stellvertreter Jesu Christi gemacht hatte, so die Sage, sei man im Vatikan vorsichtig geworden und habe zukünftige Päpste gezwungen, auf dem Kotstuhl Platz zu nehmen, einem Sessel, der in der Sitzfläche ein grosses, nach vorne offenes Loch aufwies. Darunter habe jemand mit einem kühnen Griff nach den (hoffentlich) hängenden Zeichen der Männlichkeit gesucht und, wenn er fündig wurde, ausgerufen: «Habet», «Er hat welche!» Wahr an dieser Geschichte ist, dass es tatsächlich einmal Mode war, angehende Päpste auf einen Kotstuhl zu setzen. Die ungewöhnliche Sitzgelegenheit wurde aber nicht für einen Geschlechtstest gebraucht, sondern sollte den Papst daran erinnern, dass er wie alle Menschen aus Dreck geworden und aufgestiegen sei.

Wer ernsthafte Ambitionen auf den Heiligen Stuhl hegt, der sollte heutzutage nicht nur unbescholten, gesund und männlich, sondern auch Kardinal sein. Seit über 600 Jahren wählt das Kardinalskollegium nämlich ausschliesslich Männer aus seiner Mitte. Und er sollte wenn möglich sowohl den Betrieb im Vatikan, der Zentrale der katholischen Kirche, als auch die Probleme des bischöflichen Aussendienstes aus eigener Erfahrung kennen. Die Vertreter beider Lager legen nämlich grossen Wert darauf, dass ihr zukünftiger Chef mit ihrem Alltag vertraut ist. Weiter ist ein Papstaspirant auf Protektion angewiesen. Wenn nicht einer der wenigen einflussreichen Kardinäle während des Konklaves für ihn den Wahlkampf organisiert, hat er keine Chance. Und er sollte möglichst keine Gegner haben. Wer viele Freunde und viele Feinde hat, scheitert eher an der Zweidrittelhürde als ein farbloser Kompromisskandidat.

Zum Anforderungsprofil eines Heiligen Vaters gehört auch, dass er sprachenkundig ist. Im Petrusamt sind heutzutage gute Kenntnisse in Italienisch (der Arbeitssprache im Vatikan), Spanisch (der Sprache der Mehrheit aller Katholiken), Englisch und Französisch beinahe unerlässlich. Auch medientauglich sollte der «Diener der Diener Gottes» sein, wie einer seiner schöneren Titel lautet. Man weiss in Rom, dass die öffentliche Meinung über die katholische Kirche wesentlich vom Auftreten ihres Oberhauptes abhängt. Schliesslich muss ein Kandidat das richtige Alter haben. Zu jung darf er nicht sein, weil man allzu lange Pontifikate fürchtet, gebrechlich sollte er aber auch nicht sein. Das Durchschnittsalter der Päpste bei ihrer Wahl liegt in neuerer Zeit bei etwa 65 Jahren.

Bis zur Wahl Johannes Pauls II. waren fast alle Päpste Italiener. Es war eine grosse Überraschung, als 1978 mit Karol Wojtyla ein Pole das Rennen machte. Ob im nächsten Konklave wieder ein Italiener gewählt wird oder ob noch weitere Nationen zum Zuge kommen werden, ist ungewiss. Manchmal hört man, als nächstes könnte sogar ein schwarzer Kardinal aus Afrika zum Papst gewählt werden.

Vor und während eines Konklaves kursieren natürlich Prognosen über den Ausgang der Wahl. Aber die einzige Vorhersage, die sich schon oft bestätigt hat, lautet, dass ein Kardinal, der als Favorit ins Konklave zieht, es auch als Kardinal wieder verlässt. Diese Regel ist so zuverlässig, dass vor einem Konklave Favoritengerüchte gestreut werden, um unliebsame Anwärter zu bremsen, und man die wahren Hoffnungsträger oft nicht nennt, um ihre Chancen zu wahren.

EIN PAPST BESTIMMT seinen Nachfolger nicht wie Jesus selber. Aber er kann zweierlei Vorkehrungen treffen, damit ein Vertreter seiner Linie gewinnt. Erstens steht es allein in seiner Macht, Kardinäle zu «kreieren» (wie man sagt und weshalb man im Vatikan witzelt, nur Gott und der Papst seien fähig, etwas aus nichts zu erschaffen). Die Zusammensetzung des Wahlgremiums ist also einzig und allein seine Sache. Zweitens hat der Papst die Möglichkeit, eine Wahlordnung zu erlassen. Theoretisch könnte er auf diesem Weg seinen Nachfolger vielleicht sogar eigenmächtig ernennen oder von der Gesamtheit aller Christen wählen lassen. In der Praxis aber halten sich die Päpste bei den Eingriffen in die Wahlordnung meist an den engen Spielraum einer jahrhundertealten Tradition.

Wie seine Vorgänger hat auch Johannes Paul II. eine neue Konklave-Ordnung erlassen, die, um Wahlmanipulationen zu verhindern, alles bis ins letzte Detail festlegt. Das Los soll entscheiden, wer in welchem Zimmer schläft; am ersten Nachmittag findet ein Wahlgang statt, an den kommenden Tagen können jeweils zwei morgens und zwei abends folgen; nach drei Tagen oder sieben ergebnislosen Wahlgängen darf ein Tag Pause eingelegt werden; die Wahlzettel müssen rechteckig und doppelt faltbar sein; die Kardinäle sollen sie in verstellter Schrift ausfüllen und mittels eines Tellers in die Urne gleiten lassen - und so weiter.

Neben der Regelung dieser Kleinigkeiten hat Johannes Paul II. auch das Wahlverfahren festgelegt: Jeder Kardinal soll pro Wahlgang schriftlich eine Stimme abgeben, bis ein Kandidat die nötige Stimmenzahl erreicht. Früher konnte sich das Kardinalskollegium auch dazu entschliessen, die Wahl einem kleineren Kreis von Wahlmännern zu übertragen (was aber nur selten vorkam). Abgeschafft hat der gegenwärtige Papst auch das sogenannte Wahlverfahren «per acclamationem». Es sah vor, dass die Kardinäle - inspiriert vom Heiligen Geist - frei und spontan und einmütig und wie aus einem Mund eine Person als Papst ausrufen. Zu Akklamationswahlen ist es in der langen Geschichte des Papsttums nur ein- oder zweimal gekommen. Sie waren beinahe ein Wunder, und an ein Wunder innerhalb der Mauern des Vatikans scheint man in Rom nicht mehr zu glauben.

Ohne in der sonst eher geschwätzigen Konklave-Ordnung ein Wort des Kommentars darüber zu verlieren, hat Johannes Paul II. das Wahlverfahren aber in einem Punkt gravierend verändert: Er hat die Zweidrittelklausel unterhöhlt. Nach sechzehn Tagen oder vier mal sieben ergebnislosen Wahlgängen kann neuerdings die einfache Mehrheit beschliessen, den Wahlmodus zu ändern und den neuen Papst mit einfachem Mehr zu wählen. Wenn sich also in den ersten Tagen eine knappe Mehrheit für einen Kandidaten bildet, dann müssen die ihr angehörigen Kardinäle lediglich zusammenhalten und die Nerven haben, das gesamte Kollegium zwei Wochen im Konklave festzuhalten, bevor sie ihren Favoriten durchsetzen können.

Das seit 800 Jahren bewährte Prinzip, die Kardinäle so lange verhandeln zu lassen, bis eine deutliche Mehrheit von zwei Dritteln für den zukünftigen Papst stimmt, ist von Johannes Paul II. faktisch also abgeschafft worden. Eine Kirchenspaltung droht deswegen heute wohl nicht. Da Johannes Paul II. für die Kardinäle im Konklave auch neue, komfortablere Unterkünfte geschaffen hat, ist es aber gut möglich, dass die nächste Papstwahl wieder einmal etwas länger dauern wird.


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