KAUM WAR DAS HOCHFEST des heiligen Silvester vorüber, bestieg Carlo Carletti in Ancona den Zug nach Rom. Die Reise war lange vorbereitet, wie es dem Anlass entsprach. Carletti hatte im Vatikan ein hehres Anliegen vorzutragen. Elvis Presley, so fand er als 48jähriger Fan, sollte endlich in die Schar der Heiligen der katholischen Kirche aufgenommen werden. Und wenn das nicht ginge, wenigstens in die Gruppe der Seligen.
Ziel Carlettis war die Congregazione delle Cause dei Santi, eines der zehn vatikanischen «Ministerien». Er eilte also zur Piazza Pio XII gegenüber dem Petersplatz, wo die für Heilig- und Seligsprechungen zuständige Kongregation ihren Sitz hat. Hier wollte er die Argumente vorbringen, die für den Diener Gottes aus Tupelo im US-Bundesstaat Mississippi sprachen: die grossmütigen Spenden, das Interesse für Religion und die Heerscharen von Verehrern, die auch 23 Jahre nach Elvis' Tod noch in Trance fallen, wenn die Stimme ihres Idols aus dem Lautsprecher dringt.
Der Fan aus Ancona hatte eine dumpfe Ahnung davon, dass hohe Hürden zu überwinden sind, ehe die Kirche Menschen heilig nennt. Wie hoch sie sind, davon machte er sich allerdings keine Vorstellung. Von den vielen Erfordernissen erfüllte Elvis gerade eines: er war seit mehr als fünf Jahren tot. Was sonst noch für ihn spricht, ist wenig hilfreich vor dem päpstlichen Gericht. Und wenn der Mann heilend die Spitäler von Memphis leergefegt hätte, und wenn er zu Lebzeiten sein letztes Schlotterhemd den Armen gestiftet hätte, es würde ihm nichts nützen: Elvis war nicht katholisch. Dass immer der Heimatbischof eines Kandidaten für die ersten Verfahrensschritte zuständig ist und Carletti in Rom daher an der falschen Adresse war, schrumpft gegen diesen Mangel zum banalen Formfehler zusammen.
NICHT IMMER WAREN FORMALITÄTEN auf dem Weg zur Heiligkeit so wichtig wie heute. Im ersten Jahrtausend der Christenheit drängten sich Objekte der Verehrung geradezu auf: die Märtyrer. Für die frühen Christen waren das Menschen, die das «Vorrecht der Redefreiheit bei Gott haben, was den Lebenden Segen bringt», wie das Lexikon für Theologie und Kirche feststellt. Mit der feierlichen Übertragung ihrer Gebeine auf einen Altar gab der Bischof dem Brauch der Gemeinde seinen Segen, mehr war nicht nötig. Später, nach den Zeiten der Verfolgung, traten zu den Blutzeugen ehrwürdige Bischöfe, Eremiten und Asketen, christliche Ritter und Könige. Man nannte sie Selige oder Heilige, ohne einen Unterschied zu machen.
Erst 993 verfielen deutsche Christen auf den Gedanken, der Sache durch päpstliche Bestätigung mehr Gewicht, Gewissheit und Glanz zu verleihen. Johannes XV. sollte die heroischen Tugenden des verblichenen Bischofs Ulrich von Augsburg amtlich bestätigen. Das tat er gerne, und seine Nachfolger fanden Geschmack an dem Brauch, nicht zuletzt um zunehmendem Missbrauch zu wehren: Ab dem 12. Jahrhundert behielten sich die Päpste allein die Anerkennung der Heiligen vor. Die Proklamation von lokalen Vorbildern, die fortan «Selige» heissen sollten, überliess die Kirche zunächst weiterhin dem Ortsbischof.
Die religiösen Gefühle der Gläubigen erwiesen sich als schwer disziplinierbar. Bonifatius VIII. (1294-1303) sah sich genötigt, mit drastischen Methoden gegen die widerrechtliche Verehrung eines gewissen Ermanno di Ferrara vorzugehen. Er liess den Leichnam des Usurpators kurzerhand exhumieren und verbrennen. Und noch in den achtziger Jahren unseres Jahrhunderts musste der Bischof von Innsbruck die kleine Tiroler Wallfahrtskirche von Rinn versperren lassen, um den so alten wie dubiosen Kult um das «Anderl» abzustellen. Ein Kind dieses Namens, so behaupten seine Verehrer noch heute hartnäckig, sei im Mittelalter einem jüdischen Ritualmord zum Opfer gefallen und also ein verehrungswürdiger Märtyrer des Glaubens.
Das erste wirksame Instrument zur Durchsetzung des päpstlichen Anspruchs auf Kontrolle schuf Papst Sixtus V. im Gefolge des Konzils von Trient. Diese Kirchenversammlung hatte die Heiligenverehrung als Kampfmittel gegen den Protestantismus forciert. 1588 gründete Sixtus die sogenannte Ritenkongregation und beauftragte sie, nach genau festgelegten Regeln Selig- und Heiligsprechungsprozesse durchzuführen. Ohne solche Approbation sollte künftig niemand kultisch, das heisst im Rahmen der Liturgie, verehrt werden dürfen. Papst Urban VIII. verschärfte fünfzig Jahre später die Vorschrift noch. Er wollte überhaupt nur solche Kandidaten zur Überprüfung zulassen, die bis zum amtlichen Erweis ihrer Heiligkeit nicht kultisch verehrt worden waren. Das bedeutete die Umkehrung der damaligen Praxis nachträglicher Genehmigung öffentlicher Heiligenverehrung durch Rom. Bis heute muss eine Untersuchung super non cultu den Nachweis erbringen, dass dem Kandidaten nicht vorzeitig zuviel der öffentlichen Ehre erwiesen wurde. Erst dann kann ein Prozess beginnen. Private Devotion ist allerdings schon vorher zugelassen, ja das Gesetz fordert sie sogar als Bedingung für die Einleitung einer Seligsprechung.
Die derzeit gültige Prozessordnung stammt aus dem Jahr 1983. Sie löste das hochkomplizierte Verfahren des alten Kodex von 1917 ab. Ohne diese Reform, die vor allem die Zahl der erforderlichen Wunder auf ein Minimum reduzierte, wäre die Flut neuer Heiliger und Seliger, die Johannes Paul II. dem Kanon der christlichen Vorbilder hinzufügte, nicht zu bewältigen gewesen. Bis zum Ende des letzten Jahres hat Karol Wojtyla die Dekrete zur Proklamation von 280 Heiligen und 805 Seligen unterzeichnet. Das sind mehr, als alle Päpste seit der Gründung der Ritenkongregation im 16. Jahrhundert zur Ehre der Altäre erhoben haben.
Gemessen an der Gesamtzahl der Heiligen, ist es freilich wenig. Im Jahr 1600 fasste der niederländische Jesuit Heribert Rosweyde den Plan, in akribischer Kleinarbeit alle Heiligenviten zu sammeln, deren er habhaft werden konnte. Er wollte Legenden vom historischen Kern lösen und was blieb nach Festtagen geordnet publizieren. Kardinal Bellarmin, den Rosweyde mit dem auf 18 Bände angelegten Projekt konfrontierte, reagierte mit Hohn. «Dieser Mann scheint zu glauben, dass er zweihundert Jahre alt wird», soll der mächtige Mitbruder des Niederländers in Rom geunkt haben. Die Geschichte gab ihm recht. Erst fünfzig Jahre später und lange nach Rosweydes Tod erschienen die ersten beiden Bände der «Acta Sanctorum» - über 2500 Seiten allein über die Heiligen des Monats Januar. Heute, vierhundert Jahre und 68 Folianten später, stockt die Arbeit bei den Heiligen vom Dezember.
WOZU TUT DIE KIRCHE DAS? «Der Grund für Heiligsprechungen ist einzig und allein pastoral», erklärt der Jesuit Peter Gumpel, der einen grossen Teil seines Lebens solchen Prozessen gewidmet hat. «Wir wollen so viel gelebtes Christentum wie möglich vorstellen.» Aus allen Weltgegenden, Kulturen und Lebenslagen sollen beispielhafte Menschen ausgesucht werden, die auf originelle und vorbildliche Weise versucht haben, das Evangelium zu leben.
Pater Gumpel kennt alle Seiten des Verfahrens. Erst war er Richter, später Postulator und Relator. «Ein Relator macht ungefähr das, was ein Untersuchungsrichter tut, nur dass wir es hier nicht mit Verbrechern zu tun haben», sagt Gumpel. Der Postulator hingegen wirke als «Anwalt des Kandidaten». Rund vierzig Fälle betreut der Jesuit aus Hannover noch, auch wenn er, 75jährig, schon seit fünf Jahren in Pension ist. Gumpels Kandidaten reichen von Papst Pius XII., über den er als Postulator mehr als 100 000 Aktenseiten und manchen polemischen Zeitungsartikel lesen musste, bis zum schlichten Schweizer Obstbauern Niklaus Wolf von Rippertschwand. In diesem Fall ist Pater Gumpel der Relator. Er schaut sich an, was der Postulator des 1832 verstorbenen Landwirts, «Gesundbeters», Politikers und Familienvaters ihm an Argumenten vorzulegen hat. Das prüft er dann auf Stichhaltigkeit, ehe es der Theologenkommission, dann den Kardinälen und Bischöfen der Kongregation vorgelegt wird.
Der Postulator des Schweizer Bauern ist Hans-Peter Röthlin, Schweizer und Laie wie sein Kandidat. Der Sotto-Segretario im päpstlichen Medienrat ist schon der fünfte Postulator, dem die Niklaus-Wolf-Stiftung in Neuenkirch im Kanton Luzern das seit fast fünfzig Jahren laufende Verfahren anvertraut. Er hat die 1000 Seiten dicke «Positio» mit allen Argumenten, die für den Kandidaten sprechen, von Alois Estermann übernommen. Der kürzlich ermordete Kommandant der Schweizergarde war neun Jahre zuvor als erster Laie Postulator geworden. Röthlins Kandidat, zu Lebzeiten schon der «fromme Wolf» genannt, hatte erst spät seine Fähigkeit entdeckt, Menschen durch Gebet und Handauflegen zu heilen. Kirchliche Untersuchungen gegen ihn schreckten den reichen Bauern nicht ab, im Namen Jesu durchs Land zu ziehen und seine Dienste für Gotteslohn anzubieten. Zu seinem Grab pilgern bis heute jedes Jahr Tausende. Ihre Spenden helfen, die Verfahrenskosten zu decken. Im Schnitt verschlingt so ein Prozess 200 000 Franken, die Zeremonie eingeschlossen.
Für eine Seligsprechung (die Vorstufe zur Heiligsprechung) genügt es jedoch nicht, dass die «Positio» die Hürde der sechsköpfigen Theologenkommission der Kongregation nimmt. Die Vorschrift verlangt ein amtlich beglaubigtes, neues Wunder, das auf die Fürsprache des Toten zurückzuführen ist. Von dieser Regel befreit sind nur Märtyrer, und das war Niklaus Wolf nicht. «Das Wunder muss er schon selber wirken, das habe ich ihm deutlich zu verstehen gegeben», sagt Röthlin und schmunzelt. Vor der eventuellen Heiligsprechung, die den weltweiten Kult gestattet, müsste ein zweites Wunder geschehen, das den skeptischen Blicken der Mediziner standhält.
VIELE HALTEN NICHT STAND. «Von hundert Fällen, über die uns berichtet wird, können Sie neunzig ausscheiden», weiss Pater Gumpel aus Erfahrung. «Den Rest legen wir Vertrauensärzten vor. Die müssen sagen, ob es Sinn hat, einen Prozess durchzuführen. Dann bleibt wenig übrig.» Der Prozess selbst ist Sache einer fünfköpfigen Expertenkommission. Wenn drei von ihnen zur Ansicht gelangen, es handle sich um eine nicht erklärbare Heilung, kommt der Fall vor die Theologenkommission, die mit Zwei-Drittel-Mehrheit den «Kausalnexus» zwischen der Bitte des Geheilten an den Kandidaten und der Heilung bestätigen muss. Hat der Geheilte aber mehr als einen toten Nothelfer um Hilfe angefleht, «ist der Bart ab», weiss Pater Gumpel. Will heissen, die Wirksamkeit des zu prüfenden Fürsprechers ist wegen Fremdeinwirkung nicht mehr einwandfrei feststellbar. Zuletzt diskutiert das Kollegium der achtzehn Kardinäle und acht Bischöfe, die der Kongregation angehören, den Fall, ehe das Dossier dem Papst zur Entscheidung und Unterschrift vorgelegt wird. War der Kandidat zuvor mit der Unterzeichnung des Dekrets über die «heroischen Tugenden» durch den Pontifex vom «Diener Gottes» zum «Venerabile» aufgerückt, so macht die Anerkennung des Wunders den Weg zur Seligsprechung frei.
Die vorgeschriebenen Wunder bereiten der Kongregation manches Kopfzerbrechen. Renommierte Universitätsprofessoren oder Chefärzte - minderqualifizierte Mediziner werden nicht herangezogen - fürchten um ihren Ruf. Würde bekannt, dass sie mit der Prüfung eines «Wunders» befasst sind, könnten die Kollegen sie für Scharlatane oder gar für abergläubisch halten. Besonders unter Katholiken ist diese Furcht sehr verbreitet, klagt Pater Gumpel. «Wir beschäftigen heute schon fast mehr nichtkatholische Ärzte.» Und das, obwohl die Experten das Wort Wunder gar nicht in den Mund nehmen müssen. Sie bestätigen im Gutachten lediglich, dass ihnen nach dem heutigen Stand ihrer Wissenschaft keine Erklärung für diese Heilung einfällt.
Das zweite Problem hat mit dem Wohlstandsgefälle in der Welt zu tun. Medizinische Tests, wie sie zur Prüfung eines Wunders notwendig sind, kosten viel Geld und benötigen hochkomplexe technische Apparaturen. Das benachteiligt Kandidaten aus der Dritten Welt. Gumpel plädiert dafür, auch andere göttliche Zeichen als körperliche Heilungen zur Bestätigung heranzuziehen. «Nicht weil ich nicht an Wunder glaube - für einen Christen ist es logisch, Wunder für möglich zu halten -, sondern weil wir in Gefahr kommen, die Dritte Welt gegenüber reichen Ländern zu diskriminieren.»
Der letzte Akt einer Heiligsprechung findet meistens auf dem Petersplatz statt, manchmal auch in der Basilika. Vom kleinen Balkon baumelt dann ein riesiges Portrait des approbierten Kandidaten, während der Präfekt der Kongregation mit einem rituellen Gesuch an den Papst herantritt: «Heiliger Vater, die Heilige Mutter Kirche bittet Sie, den seligen XY zu kanonisieren, damit er von allen Christgläubigen als Heiliger angerufen werden kann.» Die Antwort des Papstes klingt bombastisch wie eine byzantinische Krönungsformel: «Zu Ehren der allerheiligsten Dreifaltigkeit, zum Ruhm des katholischen Glaubens und zur Förderung des christlichen Lebens entscheiden wir nach reiflicher Überlegung und Anrufung der göttlichen Hilfe, dem Rat vieler unserer Brüder folgend, kraft der Autorität unseres Herrn Jesus Christus, der heiligen Apostel Petrus und Paulus und in der Vollmacht des uns übertragenen Amtes, dass der selige XY ein Heiliger ist.»
Ungefähr 1500 Namen warten im Verzeichnis Pater Gumpels darauf, das XY zu ersetzen. Carlo Carlettis abgewiesener Sänger aus Tupelo aber hat sich inzwischen selbständig gemacht. Von der Homepage der «First Presleyterian Church of Elvis The Divine» herab verkündet er «Das Neue, Verbesserte Testament».
Thomas Götz ist Korrespondent der österreichischen «Kleinen Zeitung» und der «Berliner Zeitung» in Rom.