NZZ Folio 09/05 - Thema: Krankenkassen   Inhaltsverzeichnis

Der Fahnder

Roland Amstutz ist Krankenkassendetektiv und das rote Tuch der Götter in Weiss: Er jagt zu teure Ärzte und bringt sie wenn nötig vor Gericht.

Von Monika Rosenberg

Eigentlich wäre er am liebsten monatelang mit dem Wohnwagen unterwegs. Zum Beispiel in der Bretagne oder in Griechenland. Nicht um Kirchen und Klöster zu besichtigen, sondern um schlicht und einfach Gottes freie Natur zu geniessen. Vielleicht hätte er neben Frau und Kindern noch ein Bike und einen Thriller dabei. Nichts Hochstehendes, ein bisschen Schund darf durchaus sein. Vorausgesetzt, der Schmöker zählt mindestens 500 Seiten.

Jetzt sitzt Roland Amstutz allerdings in einem stickigen Büro in Bern. Braungebrannt und athletisch, wie er sich präsentiert, sieht man ihm den Naturburschen auch an diesem unwirtlichen Ort an. Statt aufs wilde Meer schaut er gebannt auf den Flachbildschirm. Dort tauchen Statistiken auf, die sich wie Fieberkurven lesen. Die rote Kurve, die sich von den anderen absetzt und nach oben ausschlägt, verrät einen möglichen Sünder: Sie ist sozusagen der Fingerabdruck eines Arztes, der kostenmässig über die Stränge haut. Roland Amstutz wird seine Spur aufnehmen.

Der offizielle Titel des 45-jährigen Berner Fürsprechs lautet: Projektleiter Wirtschaftlichkeitsverfahren. Seit vier Jahren macht er für den Krankenversicherungsverband Santésuisse landesweit, was er vorher zehn Jahre für den bernischen Krankenkassenverband tat: Er kontrolliert mit einem Stab von Mitarbeitern, ob die Ärzte haushälterisch mit den Prämiengeldern umgehen. Das Krankenversicherungsgesetz und eine Verordnung ermächtigen die Versicherer ausdrücklich zu solchen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Ernst genommen hat man diese Aufgabe bisher erst in einigen Deutschschweizer Kantonen. Aber angesichts des zunehmenden Kostendrucks werden die Kontrollen nun auf das ganze Land ausgedehnt.

Die Grundlage dafür ist der Datenpool von Santésuisse, der die Leistungs- und Prämienabrechnungen von 98 Prozent aller Versicherten in der Schweiz enthält. Aufgrund dieser Daten wurde ein Programm entwickelt, das einen fairen Vergleich der direkten Arztkosten sowie der vom Arzt verschriebenen Laboruntersuchungen, Medikamente und Therapien ermöglicht. Die Ärzte werden dabei mit Kollegen derselben Spezialisierung und aus derselben Region verglichen. Ein Glarner Allgemeinpraktiker wird also nicht einem Zürcher Neurologen gegenübergestellt. Zudem werden Alter und Geschlecht der Patienten berücksichtigt. Und schliesslich gibt es noch den Toleranzfaktor: Erst wenn ein Arzt 30 Prozent über den Durchschnittskosten liegt, wird er als kritisch eingestuft.

Dies ist der Moment, in dem der Krankenkassendetektiv aus dem Schatten tritt und gemeinsam mit Versicherungsexperten den auffälligen Mediziner mit seinen überhöhten Kosten konfrontiert. Zuerst wird der Arzt mit einem Brief auf sein Problem aufmerksam gemacht. Wenn nötig, kommt es zu einem direkten Gespräch. In manchen Fällen können die Ärzte ihre teuren Behandlungen begründen. Betreut beispielsweise ein Allgemeinpraktiker besonders viele Aidspatienten, kann dies das höhere Kostenniveau rechtfertigen. Damit ist der Fall bereits erledigt. Kann der Arzt keine ausreichende Begründung liefern, hat er ein Jahr Zeit, seine Kosten unter das kritische Mass zu senken.

Erst wenn er auch das nicht tut, stehen Rückforderungen zur Debatte. Notfalls gehen die Versicherungen vor Gericht, um einen uneinsichtigen Arzt zur Rückzahlung überhöhter Rechnungen zu zwingen. Das Risiko für die Versicherungen ist dabei gering, haben sie doch die Rechtsprechung bis zum letztinstanzlichen Eidgenössischen Versicherungsgericht auf ihrer Seite. Roland Amstutz hat jedenfalls noch keinen der Prozesse verloren, die in seinem Büro drei Schubladen füllen. In den Kantonen Bern und Zürich kommen pro Jahr fünf bis zehn Ärzte vor Gericht. In anderen Kantonen, namentlich in der Westschweiz, wurden die Götter in Weiss bisher noch geschont. Die höheren Gesundheitskosten in diesem Landesteil lassen grüssen.

Natürlich haben die Ärzte keine Freude an den Kontrollen der Versicherer. Noch immer gibt es Mediziner, die das Nachbohren der Krankenkassen als Majestätsbeleidigung betrachten. Weil das Wirtschaftlichkeitsverfahren nun aber allmählich landesweit greift und die Kriterien des Kostenvergleichs verfeinert und vereinheitlicht wurden, kommen auch die Ärzte nach und nach zur Vernunft. Der Warnbrief der Versicherer wird jedenfalls nicht mehr einfach wie früher sogleich in einem Ordner entsorgt, sondern ernst genommen.

Für manche ist das Schreiben geradezu ein Schock. Junge Mediziner, die viel Geld in ihre Praxis investiert haben, sind darauf bedacht, ja nicht durch zu hohe Kosten aufzufallen. Würden sie mit einer Rückforderung der Krankenkassen konfrontiert, könnte das ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Umgekehrt gibt es gestandene Ärzte, die in der Lage sind, die Forderungen der Versicherer aus der Portokasse zu begleichen; oder sich durch einen Trick entziehen, indem sie Vermögenswerte auf die Gattin übertragen. Oder die sich, wie ein namhafter Chirurg aus Bern, einfach nach Südafrika absetzen und einen Schuldenberg hinterlassen.

Es gibt auch Ärzte, die wild um sich schlagen und den Krankenkassendetektiv bedrohen. Ein Unverbesserlicher deckte ihn mit Strafanzeigen quer durchs Strafgesetzbuch ein – sogar des Mordversuchs beschuldigte er ihn: Er unterstellte ihm, am Wagen seiner Frau Schrauben gelockert zu haben. Zudem wurde er mit einem Pamphlet bei Behörden, Banken und Nachbarn verunglimpft. Ein Extremfall, sagt Roland Amstutz. Bei dem Mediziner, dem inzwischen die Zulassung erstinstanzlich entzogen wurde, stehen noch immer Rückforderungen in der Grössenordnung von mehreren hunderttausend Franken aus.

Trotz diesen Schattenseiten liebt Roland Amstutz seinen Job. Ihm, der als Verbandsjurist in die Krankenversicherung eingestiegen war, behagt die Vielseitigkeit seiner Tätigkeit und vor allem der Dialog mit den Ärzten. Unterdessen kann er durchaus auch bei einem medizinischen Fachgespräch mithalten. Es gehe ihm nicht in erster Linie darum, schwarzen Schafen den Prozess zu machen, sagt er. Sein Ziel sei es vielmehr, die Ärzte zu einer umfassenden Änderung ihres Verhaltens zu bringen, um unnötige Kosten zu sparen.

Ob das tatsächlich gelingt, wagt auch der Krankenkassendetektiv nicht mit Sicherheit zu sagen. Wenn ein Allgemeinpraktiker beispielsweise seine Kosten senkt, indem er Patienten einfach an den Spezialisten überweist, ist der Spareffekt im Eimer. Schon viel wäre hingegen erreicht, wenn die Ärzte vermehrt den Mut zum Nein aufbrächten – vor allem montags, wenn die Patienten mit neuen Behandlungswünschen kommen, die ihnen am Fernsehen suggeriert wurden. Bei den Krankenversicherungen spricht man in Anlehnung an den Moderator der TV-Sprechstunde vom «Stutz-Effekt».

Roland Amstutz, der sich in alle möglichen Sportarten stürzt, um seine Rückenprobleme unter Kontrolle zu behalten, ist nicht nur ein untypischer Jurist, sondern auch ein nicht gerade durchschnittlicher Zeitgenosse. Konsequent lehnt er seit je eine Vollzeitbeschäftigung ab, um sich angemessen an Haushalt und Kinderbetreuung beteiligen zu können. Eher unzeitgemäss ist auch seine Begeisterung für ehrenamtliche Tätigkeiten. Er präsidiert die Schulkommission seines Wohnorts und ist Vizepräsident der Vormundschaftskommission.

Mit sechzig möchte er sich pensionieren lassen, um noch mehr Zeit für freiwillige Einsätze zu haben. Beispielsweise als Fahrer eines Behindertentaxis oder als Rechtsberater von Behindertenorganisationen. Vielleicht kommt er dann auch endlich zum Klavierspielen, das möchte er noch lernen. Sicher wird er aber mit seiner Frau wieder mehrere Monate unterwegs sein, wie früher, als noch keine Kinder da waren. An fernen Küsten wird er seine Westerngitarre auspacken und musizieren – «lagerfeuermässig», wie er sein Können relativiert. Und selbstverständlich wird er weiterhin im Wohnwagen schlafen. Denn privat hat er zeit seines Lebens noch nie in einem Hotel übernachtet.

Monika Rosenberg ist Bundeshauskorrespondentin der NZZ; sie lebt in Bern.
Sie ist bei der Visana versichert (HMO-Modell mit Halbprivatzusatz, 300 Franken Jahresfranchise) und zahlt im Monat 430.20 Franken Prämie.


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