NZZ Folio 04/96 - Thema: Eherne Ehe   Inhaltsverzeichnis

Über das Begehren

Plädoyer für Lebensformen ausserhalb der Ehe.

Von Katharina Ley

BEGEHRLICHES LEBEN, Faszination der Liebe - wer träumt nicht davon- Das Begehren der Menschen nach Liebeserfüllung zieht sich durch die Jahrhunderte. Liebesglück und Liebestragödien erscheinen zeitlos wie Geburt, Leben und Tod. Doch kaum irgendwo wird so wenig geliebt, wird die Sexualität so wenig gelebt wie in der Ehe. Liebe erscheint als grandioser Mythos: weil man sich liebt, zieht man zusammen und zeugt Kinder. Weil, wer liebt, auch züchtigt, wird in Familien geschlagen und gemordet, nicht nur, aber erschreckend häufig. Der Liebesauftrag der Gesellschaft an Ehe und Familie scheint sich ins Gegenteil zu verkehren. Dass das masslose Begehren in der Ehe zu pervertieren beziehungsweise zu ersticken droht, muss nicht sein, hat aber auch in der bürgerlichen Doppelmoral seit Bestehen der Ehe einen Ausdruck gefunden. Die Doppelmoral stabilisiert die Ehe. Der Preis dafür ist die kaum wegzudenkende Illusion, dass Liebe als exemplarische Opposition nicht nur mit der Verheissung der Lust, sondern auch mit der der Freiheit lockt.

Ein Leben lang liegt dem menschlichen Verhalten der Versuch zugrunde, die Konflikte zwischen Begehren und Ängsten zu lösen. Das Begehren als nach Begegnung und Berührung drängende Lebenskraft schafft Unruhe. Das sexuelle Verlangen will Erfüllung. Das Begehren verlangt nach Flüchtigkeit und Ewigkeit zugleich, nach Vertrag und Auflösung des selben, es verkörpert die gleiche Paradoxie wie die Ehe, die die Lebenslänglichkeit des Zusammenseins mit Leidenschaft und Sexualität verschreiben möchte. Die heutigen Scheidungszahlen - jede dritte Ehe wird geschieden - sind unter anderem ein Zeichen dafür, dass sich Begehren und Dauerhaftigkeit schlecht vertragen und dass das Diktat von Kirche und Gesellschaft, sie unbedingt zusammenzuhalten, an Wirkung verloren hat.

Und doch reden Paare wenig vom Begehren nach Liebeserfüllung, sondern vom Wunsch nach Heirat, nach Kindern und Familie. Hinter diesen konkreten Wünschen werden solche nach Liebe und Leidenschaft, Glück und Erfüllung, Geborgenheit und Sicherheit spürbar, aber auch Ängste, das alles könnte einem versagt bleiben. Ehe entlastet offenbar davon, sich über das Begehren auszutauschen. Die vollzogene Ehe manifestierte sich seit je in der Kinderschar. Es scheint, dass Ehe und Familie als Institutionen der Abwehr mannigfaltiger Wünsche und Ängste gelten und das Paar und sein Begehren zu schützen vorgeben.

Wenn die Lust schwindet, wird dies meist nur ganz leise und etwas schamhaft und schuldbewusst erwähnt, als hätte sich ein Grundschicksal des Paarlebens erfüllt, als sei es unumgänglich, dass der Rausch die Einfügung in das soziale Leben nicht überstehe. Auch wenn der lebenslange Liebesrausch nicht erwartet wird, erstaunen doch die Ernüchterung und Entfremdung, der Hass, die Scham und Schuld, die Paare in der Ehe ereilen können und die vor allem das sexuelle Begehren beeinträchtigen, das sehr sensibel für Spannungen zwischen Wünschen, Phantasien und Erwartungen ist. Die erstaunliche Wiederverheiratungszahl (über 60 Prozent bei Frauen und Männern; alle Zahlen beziehen sich auf die Schweiz 1990) zeigt wiederum, dass der Glaube an die Segnungen der Ehe relativ ungebrochen bleibt. Durch ihre Tradition und die rechtliche und gesellschaftliche Privilegierung vor anderen Formen des Daseins weckt die Ehe nach wie vor Hoffnungen, dass dort Begehren, Wünsche und Ängste gut aufgehoben sind.

Das Plädoyer für nichteheliche Lebensformen zielt auf eine Befreiung des Begehrens und auf Entmythologisierung der Ehe. «Nichtehelich», «unehelich» und «ausserehelich» waren unlängst noch abfällige Bezeichnungen für Lustbarkeiten und Beziehungen, die ohne den Segen der Ehe waren, und für Kinder, die daraus hervorgingen. Der Begriff steht heute noch für Ausgrenzung, für das Unabgesicherte, das Nicht-Institutionelle, zumal dann, wenn das Offizielle, «Sichere» unmittelbar daneben existiert. Das Nichteheliche hat aber eine pragmatischere Bedeutung erhalten; es ist längst nicht mehr immer Verzicht oder aufgezwungenes Ausgestossensein, sondern sehr oft frei gewählt.

Die Verbreitung neuer Formen des Allein- und Zusammenlebens, mit und ohne Kinder, gehört zu den wichtigsten gesellschaftlichen und individuellen Veränderungen der heutigen Zeit. Es sind nicht nur soziale und wirtschaftliche Veränderungen, die zu dieser Vielfalt geführt haben; es geht ebenso um Versuche, das Begehren von der Norm «Ehe» zu befreien. Die Möglichkeit, sich ohne grössere äussere Hindernisse finden und wieder trennen zu können (ein Zehntel der Paare lebt im Konkubinat), macht das nichteheliche Zusammenleben attraktiv. Allerdings ist das Konkubinat vor allem für jüngere Leute oftmals eine Vorstufe zur späteren Ehe; wenn Kinder da sind, wird geheiratet. Im Konkubinat leben aber zunehmend auch Männer und Frauen im mittleren und höheren Alter. Wenn da noch eine Ehe geschlossen wird, so geschieht es vorwiegend aus pragmatischen Gründen. Man verspricht sich von der Ehe dann nicht mehr in erster Linie, dass das Begehren in ihr am besten aufgehoben sei, sondern ganz nüchtern Vorteile in Alltag und Alter.

Wer heute in einer Ehe lebt, wird möglicherweise im Jahr darauf als geschiedener Single oder als alleinerziehender Elternteil sein Leben versuchen. Wer im Konkubinat zufrieden lebt, kann sich wenig später auf Grund einer Schwangerschaft für die Ehe entscheiden. Ehe bedeutet nicht mehr zwingend Elternschaft. Familien können unter verschiedenen Dächern mit verschiedenen Namen leben. Getrennte Partner können sich mit weiteren Partnern und allenfalls Kindern zu Fortsetzungsfamilien zusammenfinden. Wer nie ein Single werden wollte, wird es unversehens und ungewollt, und wer einstmals von Kindern träumte, verschreibt sich voll und ganz einer beruflichen Laufbahn und lebt ohne eheliche Bindung.

Die Reihe der Beispiele ist beliebig fortführbar. Der Zusammenhang zwischen Zivilstand und realer Lebensform hat sich in den letzten Jahrzehnten gelockert. Einfache Unterscheidungen in freiwillig oder unfreiwillig sind kaum zu treffen. Im Inneren der Seele gibt es kein klares Ja oder Nein, wohl aber gibt es die tiefe Sehnsucht nach Geborgenheit, Nähe, Begegnung, nach seelischer und körperlicher Befriedigung, zugleich aber ist da die Angst, sich auszuliefern. Ob ein Alleinleben oder eine Paarbeziehung aus eigener Wahl, aus Angst oder Abwehr gewählt werden, ist selbst für die Betroffenen oft schwer zu erkennen. Zudem können sich die Wünsche und Ängste verändern. Die Statistiken zeigen, dass heutige Lebensformen vielfach befristet sind, sei die Rede nun von Singles, Wohngemeinschaften oder von unterschiedlichsten Paar- und Familienformen.

Was ist es denn, was das Begehren, das innere Feuer, die Beziehungsfähigkeit am Leben erhält? Verspricht das Leben in einer nicht normierten Beziehung oder das Alleinleben mehr Erfüllung? Es gehört zum Wesen des Begehrens, dass es nicht auf sofortiger Befriedigung besteht. Es ist fähig, Aufschub zu ertragen. Aus diesem Grund kann es seine Ziele immer wieder ändern. Es kann im Zustand der Spannung verweilen, sich verstärken, sich auf ein neues Ziel richten. So können wir den verschiedenen Formen nachgehen, die der Mensch seinem Begehren gibt.

Allein zu wohnen erscheint wegweisend für die Erfüllung des Auftrags der Moderne, autonom zu sein, aus den eigenen inneren Quellen zu schöpfen und Abhängigkeiten zu vermeiden. Es geht dabei um weit mehr als nur darum, selber über die freien Abende, die Wochenenden und die Ferien zu bestimmen: Es geht um die Gestaltung des «inneren Raumes», um das Beleben des Begehrens aus eigenem Vermögen.

Berichte über die Singles (in der Schweiz gegen ein Drittel aller Privathaushalte) schwanken zwischen dem Frohlocken über die Moderne, über Selbständigkeit und Freiheit, und dem Eingeständnis von Unfreiwilligkeit und Einsamkeit. Single zu sein lässt eine Vielzahl von Deutungsmöglichkeiten zu, ist selten ein Lebensentwurf, sondern ergibt sich aus der eigenen Biographie und auf Grund äusserer Umstände. Allein zu wohnen heisst auch noch nicht zwingend, ohne Paarbeziehung zu leben. Wie auch immer: Nicht jede und jeder ist dem Alleinleben gewachsen; ebenso wie nicht jede und jeder den Anforderungen einer Partnerschaft gewachsen ist.

Homosexuelle Paare, für die noch unlängst undenkbar war, sich als solche zu erkennen zu geben, haben sich heute einen gewissen Platz in der Gesellschaft erobert. Hingegen wird ihnen in der Schweiz die rechtliche Anerkennung verwehrt. Dass sich vor allem viele Männerpaare die Ehe ersehnen, hat wohl vor allem mit den handfesten Benachteiligungen zu tun, die Partner in freien Beziehungen erleben. Abgesehen von den erbrechtlichen Nachteilen werden die Liebespartner kaum je als ernstzunehmende Zuständige wahrgenommen in Spitälern, bei Banken, in Betrieben. Ist ein homosexueller Partner krank, so kann dem anderen, da er nicht als Angehöriger gilt, das Besuchsrecht am Spitalbett verwehrt werden. Und der Angestellte, der sich getraut, zum Betriebsfest seinen Gefährten mitzunehmen, ist wohl immer noch selten. Gerade die gesellschaftlichen Institutionen zementieren die (heterosexuelle) Ehe als die einzige legitime Beziehungsform.

Wer nicht die Ehe und Familie wählt, entfernt sich in der Regel von der familiären Tradition, die Generationslinie fortzusetzen. Gerade jene, die allein leben oder in Beziehungen, die nicht ehelich sind und nicht der Fortpflanzung dienen, tun sich oft schwer mit dem Avantgarde-Charakter ihrer Lebensart. Dass es mit der Anerkennung der nichtehelichen Lebensformen noch nicht sehr weit her ist, manifestiert sich auch im Fehlen einer eigenständigen Bezeichnung dessen, was heute als Single oder als nichteheliche Klein- und Kleinstgruppe gelebt wird. Alternativ? Modern? Anders? Neu?

Es ist bis heute nicht gelungen, den Singles, den unverheirateten Paaren, anderen nichtehelichen Gemeinschaften eine soziale und rechtliche Anerkennung, ja ein der Ehe ebenbürtiges gesellschaftliches Siegel zu verleihen. Neben den erwähnten äusseren Benachteiligungen stehen in einer «Ehe-und-Familien-Gesellschaft», wie die Schweiz sie darstellt, daher vielen Menschen wohl innere Hemmungen im Wege, sich frei für eine Lebensart zu entscheiden, die auf den Segen von oben verzichten muss.

Es ist wichtig, die «anderen Lebensformen» zu dokumentieren und aufzuzeigen, was sie an Möglichkeiten und Qualität bieten. Das eheliche und familiäre traute Heim sieht heute anders und vielfältiger aus als einst. Es ist nicht zu unterschätzen, was in einer Biographie durch die Abfolge von Lebensabschnitten als Single, als Ehepartner, als Familienteil, als Geschiedene, als homosexuelle Partner und wiederum als Single an Erfahrungen zusammenkommt. Singles, Paare und Leute aus Wohngruppen gehen mit unterschiedlichen Voraussetzungen Partnerschaften ein, und in einer Paarbeziehung gelebte Jahre hinterlassen nach einer Trennung ihre Spuren. Wir wissen heute beispielsweise, dass Fortsetzungsfamilien (Zweit- und Drittfamilien) ihr Zusammenleben partnerschaftlicher und offener gestalten als Erstfamilien, die sich oft am Muster der Bilderbuchfamilie orientieren.

Eine Gesellschaft, in der jede dritte Familie von einer Scheidung betroffen ist, in der 6 Prozent der Kinder ausserehelich geboren werden und ein Zehntel der Kinder bei nur einem Elternteil aufwächst, vermittelt Kindern von vornherein Vorstellungen, die von der Möglichkeit von Trennung und Neugestaltung geprägt sind. Die wechselseitige Gestaltung von Begehren und Daseinsform prägt die heutige Wirklichkeit ausserhalb und zunehmend auch in der Ehe. Jeder Abschnitt fordert von den Betroffenen schöpferische Phantasie und Entscheidungen zugunsten eigener Entfaltung. Und in jeder Lebensform ergeht an die Frau und den Mann eine andere Einladung, das Begehren zu leben.

Katharina Ley ist Psychoanalytikerin und Soziologin und arbeitet in Bern in eigener psychoanalytischer Praxis.


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