NZZ Folio 09/09 - Thema: Der Lehrlingsreport   Inhaltsverzeichnis

Der Stift und sein Meister

Der eine konnte nicht ohne den andern – und der andere nicht ohne den einen. Aus der Geschichte einer wechselvollen und symbiotischen Arbeitsbeziehung.

Von Hans Peter Treichler

Als im Januar 1688 der Zürcher Pfarrherr Johann Jakob Ulrich mit dem hiesigen Goldschmied Johannes Weber einen Lehrvertrag für seinen Sohn aufsetzt, gelten noch feste Regeln, so wie sie die Ordnungen der Zürcher Zünfte vorsehen. Der junge Hansjakob wird die nächsten vier Jahre in der Werkstatt Webers verbringen, wird unter seinem Dach wohnen und die Mahlzeiten mit der Meistersfamilie einnehmen. In dieser Zeit wird ihn der Meister das handtwerck lehren ohne einichen vorhalt der kunst. Dafür zahlt ihm ­Ulrich, Pfarrer an der Predigerkirche, ein Lehrgeld von hundert Talern, dies in zwei Raten. Eine fällt bei Antritt, die andere bei Halbzeit der Lehre an; hinzu kommt ein stattliches Trinkgeld für die Meistersfrau. Beide Partner sichern sich ab für den Fall, dass der Bub oder sein Meister während der Lehrzeit von Gott durch den zeitlichen todt berüft werden sollten. Solche Klauseln sind leider unabdingbar: In diesem Jahrhundert haben bereits drei verheerende Pestepidemien die Stadt heimgesucht; Gott allein weiss, was die nächsten Jahre bringen.

Nur zwei Jahrhunderte später hätten Handwerksmeister wie Lehrlingsväter über einen solchen Kontrakt die Köpfe geschüttelt. Die einst so selbstverständliche Laufbahnperspektive, die vom Lehrling zum Gesellen und zum selbständigen Meister führte, gilt nur noch für wenige Berufe, und nur eine Minderheit der Lehrbuben isst und wohnt bei der Meistersfamilie. Lehrgeld wird nur noch in Ausnahmefällen bezahlt. Im Gegenteil richtet jetzt der Meister einen Lohn aus, der mit der Anzahl der Lehrjahre steigt.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Auszubildenden jetzt die Taschen voll Geld haben. Denn die Industrialisierung, die wachsende Zahl von Fabriken und Grossbetrieben machen dem Gewerbe das Leben schwer. Manche Kleinbetriebe beschäftigen drei, vier oder noch mehr Lehrlinge und beziehen sie so schnell wie möglich in ihre Produktion ein. Es ist von «Lehrlingszüchterei» und Ausbeutung die Rede; manche Betriebe würden «weit über Bedarf junge Knaben einstellen» und diese im dritten und vierten Lehrjahr «als fertige Arbeiter für eine lächerlich geringe Entschädigung» für sich arbeiten lassen. Das gehe so weit, «dass dagegen die Arbeit in der Fabrik als Idealzustand erscheint».

Aber wie ernst darf man die idyllische Vorstellung vom in der Meistersfamilie eingebetteten Pfarrerssohn, der treulich sorgenden Goldschmiedin nehmen? Und waren Lehrlinge im ausgehenden 19. Jahrhundert tatsächlich bessere Hilfsarbeiter? Was die obenstehende kleine Epochenklammer andeutet, sind Grobkonturen, Tendenzen in der Entwicklung der Institution «Lehre». Schon der Vertrag um den angehenden Goldschmied Hansjakob Ulrich gibt, genau gelesen, den einen und anderen überraschenden Durchblick preis. So lässt etwa der Passus stutzen, Goldschmied Johannes Weber habe den Lehrbuben «vorbehaltlos» in alle Geheimnisse des Handwerks einzuführen: Es gab mithin im 17. Jahrhundert Meister, die dem Auszubildenden gewisse Berufsgeheimnisse vorenthielten. Bemerkenswert ist die Klausel, der Pfarrherr stelle ein halbes bett zur Verfügung, so lang der knab bey dem lehrmeister liegen wirt. Gemeint ist ein kurzes Bett für Kinder oder ­Jugendliche, das offenbar nach Lehrabschluss wieder ins Pfarrhaus zurückgeht. Soll hier vermieden werden, dass Hansjakob das Bett mit einem Gesellen oder zweiten Lehrknaben teilen muss? Dass der Meister den knaben mit speiss und tranck ehrlich versehen solle, wird ebenfalls ausdrücklich festgehalten: offenbar keine Selbstverständlichkeit. Auch die Dauer der Lehre unterliegt gewissen Bedingungen. Sofern sich der Knabe in wärender lehrzeit ehrlich und wohl verhalten wirdt, heisst es hier, verspricht imme der lehrmeister ein halbes jahr zu schenken.

Aber wirkt sich das auf die Höhe des Lehrgelds aus? Die genannten 100 Taler oder 150 Gulden stellen eine ganz beträchtliche Summe dar – mehr, als zu dieser Zeit ein Handwerksmeister im Jahr verdient, immerhin auch etwa ein Drittel vom Jahreseinkommen des Pfarrherrn. Begreiflicherweise gilt der längste Vertragsabschnitt also dem möglichen Ableben des einen oder anderen Vertragspartners. Zusammengefasst lautet er so: Stirbt der Goldschmied im Verlauf der ersten drei Lehrjahre, so müssen seine Erben eine gleichwertige Lehrstelle für Hansjakob suchen und hier auch das Lehrgeld übernehmen. Sollte der Knabe selbst vor Ablauf der Lehre sterben, geht ein entsprechender Teil der Summe an den Vater zurück.

Um gleich bei diesem Punkt einzuhaken: Wie üblich war ein Lehrgeld von 150 Gulden? Tatsächlich führten im zeitgenössischen Vergleich Gold- und Silberschmiede sowie Uhrmacher den Branchenvergleich an. Ein Degenschmied – so die Zunftordnung bei den Zürcher Schmieden – verlangte bloss 40 bis 60 Gulden, ebenso ein Schneider, ein Kürschner oder ein Tuchscherer. Angehende Tischmacher bezahlten laut Empfehlung der Zunft 25 bis 90 Gulden. Die gleiche Spannweite galt bei den Küfern. Bei den Hufschmieden heisst es sogar, das geforderte Lehrgeld könne während der Lehre mehrtheils abverdienet werden. Das offerierten auch die Giesser, allerdings für die auf die Lehre folgenden fünf Jahre. Am günstigsten kam die Familie des Lehrlings in der Bau- und der Nahrungsmittelbranche weg. Manche Bäcker gaben sich entgegenkommend; hier wurde ein grosser und starcker Mensch öfters gar ohne Lehrgeld angenommen. Die Zunftordnung der Zürcher Zimmerleute sieht sogar einen Lehrlingslohn vor: des tags 6 bis 10 Schilling zu lohn, je nachdem wie er beschaffen.

Auch wenn dieser Taglohn wohl nur für die auswärtige ­Arbeit an einem bestimmten Projekt galt, so erstaunt die Bandbreite der Ausbildungskosten. Es gab prestigeträchtige Berufe wie jene des Uhr- und Büchsenmachers, des Steinmetzen und – eben – des Goldschmieds. Hier waren Lehrstellen begehrt und wurden entsprechend hoch bewertet. Bezeichnenderweise entschieden sich Pfarrherr Ulrich und Sohn denn auch für die Ausbildung zum Goldschmied: Wenn der junge Hansjakob schon nicht studierte, sollte er doch zumindest ein angesehenes Handwerk erlernen! Was die Lehrgeldpalette weiter kompliziert, ist die Möglichkeit des «Freilernens»: Ein Lehrbub, dessen Familie das Lehrgeld nicht oder nur teilweise aufbrachte, blieb ein Jahr oder länger zum Abverdienen in der Werkstatt des Meisters. Dieser Praxis waren aber Grenzen gesetzt. Mehrfach bezeugt sind Fälle, wo der Abverdiener passiven Widerstand leistete: Er konnte «den Meister so lange in Verdruss und Schaden setzen, bis derselbe darob ermüdete» und den Buben «freisprach», ihm also den Lehrbrief er­teilte.

Gerade Ausdrücke wie «Lehrbrief», «Lehrgeld zahlen» zeigen, dass sich die Hierarchie von Meister, Geselle und Lehrling auch in zahlreichen Sprichwörtern und Redewendungen spiegelt. Naturgemäss ist hier der Meister, das Oberhaupt des Betriebs, am auffälligsten vertreten. «Jemandem den Meister zeigen», heisst es. Man spricht von einer «meisterlichen Leistung», vom «Meisterstück». Wer eine Sache «meistert», kennt die Tricks und Kniffe seines Metiers, im Sport bringt es der Fähige zum «Landes-» oder «Europameister» oder gar zum «Weltmeister». Aber Achtung: Dahinter steckt hartes Training, zähes Arbeiten, denn: «Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.» Das Schachspiel kennt die «Meisterklasse», das Freimaurertum den «Logenmeister», der Fussballclub beendet die erste Saisonhälfte als «Herbstmeister». Im klassischen Orchester gibt der «Konzertmeister» den Ton an, umgekehrt verdienen die «Meistersinger» des Spätmittelalters ihren Namen nicht durch besondere musikalische Fähigkeiten, sondern weil sie einem Betrieb vorstehen.

Viel stiefmütterlicher behandelt die Sprache den Lehrling, etwa in der abschätzig gebrauchten Wendung vom «Zauberlehrling»: ein Bursche, dem seine angemassten Fähigkeiten über den Kopf wachsen. Wer «Lehrgeld» zahlt, muss wegen mangelnder Kenntnisse einen Rückschlag in Kauf nehmen, und das schweizerdeutsche «Lehrblätz» erinnert an den Stofflappen, an dem ein Schneiderlehrling seine ersten Versuche im Flicken oder Sticken vornahm. Dagegen schwingt im «Gesellenstück» eine wohlwollende Note mit, und das Adjektiv «gesellig» zeugt von der fröhlichen Kameradschaft der Handwerksburschen. Sie scheint im weiteren Sinn ansteckend zu wirken, denn nicht nur die Mitglieder einer Handwerkerrunde werden gern als «fröhliche Gesellen» bezeichnet.

Heute werden Kleinbetriebe wie Grossfirmen ermutigt, Lehrstellen zu schaffen: ein Anzeichen, dass sich Angebot und Nachfrage nicht die Waage halten. Wie stand es damit unter dem Zunftregime von einst? Am leichtesten fiel angehenden Lehrlingen die Suche im Gefolge der Pestzüge, wenn eine Epidemie wie im Jahr 1629 fast einen Drittel der Stadtbevölkerung weggerafft hatte. Dann war der Markt an Arbeitskräften ausgedünnt, zeigten sich Meister bereit, das Lehrgeld herabzusetzen. Kehrten wieder normale Verhältnisse ein, so blieben offene Stellen erst einmal den Söhnen der städtischen Meister vorbehalten. Wer im eigenen Familienbetrieb aufwuchs, erhielt den Lehrbrief oft ohne grosse Umstände – so der spätere Zeichner und Maler Conrad Meyer, ein Zeitgenosse unseres Hansjakob Ulrich. Er sei zum ryssen und mahlen ufferzogen worden, erinnert er sich später, sein bruder Rudolff habe ihn mahlen gelehrt ohne auffdingung gwüsser jahren.

Und so wie heute wich ein junger Bursche auf ein Handwerk mit geringerem Prestige aus, wenn sich in seinem Wunschberuf nichts fand. Am ehesten hatten Schuhmacher oder Gerber offene Lehrstellen zu bieten, ausserdem Gewerbe mit ausgefallenen Arbeitszeiten, vor allem Bäcker. Im 18. Jahrhundert sahen die Zürcher Hafner (Ofen- und Kachelmacher) das Weiterbestehen ihrer Branche wegen Nachwuchsmangels gefährdet. Auch hier fielen mitunter Nachtschichten am Brennofen an, und trotz beschwerlichen langen Arbeitsstunden blieben die Verdienstmöglichkeiten gering. Es war denn auch ein Hafnermeister, der 1769 eine Annonce in den «Donnerstagsnachrichten» aufgab: eine ungewöhnliche Sache! Er nehme, so plädierte er, einen Buben «mit oder ohne Lehrgeld» auf, allerdings müsse der Bursche «von einer gesunden und starken Natur seyn, weil diese Profession solches erfordert».

Aber was, wenn es mit diesem Beruf zweiter Wahl nicht klappte, wenn sich ganz allgemein kein Vertrauensverhältnis zwischen Meister und Lehrbub bildete? Zahlreiche Artikel der Zunftordnungen regeln das «Entlaufen», den verfrühten Abbruch der Lehre. Bei den Zürcher Steinmetzen, so wie anderswo auch, nahm man diese Sache ernst. Beim «Aufdingen«, also bei Antritt der Lehre, war «das ganze ehrsame Handwerk der Steinmetzen zusammengerufen» worden, der Bub war mit zwei Bürgen angetreten. Wenn jetzt der Lehrling ohne begründt ursachen von dem meister louffen wurde, mussten die Bürgen den Meister mit zehn Gulden entschädigen.

Umgekehrt konnte sich der Bub gegen unkorrektes Verhalten des Meisters wehren, den Fall dem gesamten handtwerch vorlegen und den Wechsel zu einem anderen Lehrmeister verlangen. Ein Goldschmiedlehrling, der mit vilen schwüren und übernahmen übel tractiert wurde, tat dies im Jahre 1639 mit Erfolg. Da der Meister ihm nicht nur mit Schimpfworten und Überstunden zugesetzt hatte, sondern nachweisbar ein ganzes Jahr im Ausland geweilt hatte, stellte sich das Meistergremium auf die Seite des Lehrlings. Er erhielt einen Teil des Lehrgelds zurückerstattet, um in einer anderen Werkstatt auszulernen.

In den allermeisten Fällen «entlief» der Lehrbub in den ersten Wochen oder Monaten am neuen Arbeitsplatz. Vielerlei Gründe werden genannt: unerwartet harte Arbeitsbedingungen, schlechtes Essen am Meistertisch, rüde Behandlung durch Meister oder Gesellen. Naturgemäss führte die Unerfahrenheit des Ankömmlings zu allerlei Konflikten. Material wurde verschlissen, der Produktionsprozess aufgehalten; entsprechend steckte der Lehrbub Schelte oder gar Schläge ein. In manchen Fällen obsiegte der natürliche Bewegungsdrang eines jungen Menschen, der das stundenlange Sitzen in einer Schuster-, Weber- oder Sattlerwerkstatt nicht vertrug.

Ein enttäuschter Druckerlehrling klagte: «Ich, der ich keine Minute stillgehalten hatte, sollte nun auf einmal den ganzen Tag, frisch vom Stall und Acker weg, wie ein Klotz auf dem Drehstuhl ruhig sitzen!» In seltenen Fällen warf der Lehrling noch im dritten oder vierten Jahr den Bettel hin, wenn er bereits einige Fähigkeiten erworben hatte. Selten blieben solche Fälle vor allem aus einem Grund: Die Zürcher Meister schützten sich mit der gegenseitigen Zusicherung, keine Entlaufenen in ihre Werkstatt aufzunehmen.

Aber was hiess schon: «ohne begründete Ursachen»? Der Sozialhistoriker Reinhold Reith, der das Lehrlingswesen im ganzen deutschsprachigen Raum untersucht hat, führt zwar als Pluspunkt die emotionelle und wirtschaftliche Integration des jungen Menschen im Meisterhaushalt an, die Geborgenheit im «neuen Heim». Aber auch für ihn bleibt das der Idealfall. Lehrlinge wurden in vielen Fällen ausgenutzt und ausgebeutet. Wenn ihnen nicht in der Werkstatt wochenlange Zulieferdienste für die «Stuckarbeit» aufgebürdet wurden, spannte die Meistersfrau sie für Haushaltsdienste ein: Wasser tragen, Böden schrubben, jäten im Gemüsegarten. Hinzu kamen Botengänge für die Gesellen, die Tabak oder Bier verlangten.

Nicht von ungefähr brachte der angehende Goldschmied Ulrich sein eigenes Bett mit. Unterkünfte für Lehrlinge und Gesellen waren oft dürftig ausgestattet. So berichtet der Schwarzwälder Bäckerlehrling Karl Ernst: «Ein ausgedienter, mit Spreu gefüllter Mehlsack bildete das ganze Bett. Im Winter machten wir unser Lager in der warmen Backstube zurecht, bei strenger Kälte auf dem Muldendeckel oder sogar auf dem Backofen.»

Ein Schreinerlehrling in einem Bodenseestädtchen schildert seine Unterkunft als «Speicher über der Werkstatt mit einer Hühnerstiege als Aufgang. In diesem ‹Stall›, wie wir Lehrbuben den Raum bezeichneten, standen fünf Betten eng zusammengedrängt. Von einer Wascheinrichtung war nicht die Spur zu sehen.» Häufig schliefen Lehrbuben auf dem ungeheizten Dachboden, teilten sich zu zweit ein Bett.

In der ökonomischen Gemeinschaft, die eine Handwerkerfamilie bildete, nahm der Lehrling die unterste Stufe der Hierarchie ein. Als Einziger wurde er mit du angeredet. Im Unterschied zu den Gesellen durfte er in der Werkstatt nicht rauchen, trinken oder singen. Gesellen gingen am Samstagabend zum Tanz, trugen im Ausgang Stock oder Hut – er nicht. Lehrlinge arbeiteten in der Regel länger als Gesellen: Frühmorgens heizten sie die Werkstatt und wischten das Pflaster vor dem Eingang; nach Arbeitsschluss fielen noch Aufräumen und Säubern des Werkzeugs an. Schneiderlehrlinge mussten vor dem Öffnen der Werkstatt die Bügeleisen aufwärmen und nach Arbeitsschluss fertig gewordene Kleider an die Kunden austragen. In der Bäckerei galt es noch das Brot auszuliefern; nicht von ungefähr wurde oft das «fahle und abgehärmte Aussehen der Bäckerlehrlinge» beklagt. Zu den frühmorgendlichen Arbeitszeiten kam der Sonntagsdienst. August Bebel, selber Druckerlehrling und späterer Arbeiterführer: «Der Bäckerlehrling ist das beklagenswertheste Geschöpf, das es gibt.»

Immerhin: An Essen fehlte es in einer Backstube nie. Der genannte Schreinerlehrling dagegen erhielt zur Vesper nur eine halbe Portion Most zugemessen und bekam das Brot vorgeschnitten, während die Gesellen sich frei bedienen durften. Andere junge Burschen klagten über die unvertrauten Essgewohnheiten am Meistertisch, die ihnen den Appetit verschlügen: Jedermann bediene sich ungeniert aus einer gemeinsamen Schüssel, egal ob mit dem Löffel oder den von der Arbeit schmutzigen Fingern.

Und weshalb eigentlich immer nur «Lehrknabe» und nicht «Lehrmädchen»? Tatsächlich ist die männliche Form bis ins letzte Drittel des 19. Jahrhunderts angebracht. Das spätmittelalterliche Handwerk hatte noch Lehrtöchter zugelassen. Mit der Konsolidierung des Zunftregimes wurden Frauen auch in Zürich zunehmend von der Ausübung eines selbständigen Handwerks ausgeschlossen – und damit auch von der Handwerkslehre. Immerhin blieb es einem Schneidermeister oder Bürstenbinder unbenommen, neben Gesellen und Lehrjungen auch Frau und Töchter im Betrieb zu beschäftigen. Als aber Familien mit stattlichem Nachwuchs eigentliche Grosswerkstätten zu bilden begannen, schalteten sich die Zunftvorstände ein. Ums Jahr 1670 galt eine Beschränkung auf vier «Sessel» oder Arbeitsplätze pro Betrieb – Familienangehörige mitgerechnet! Entsprechend verknappte sich das Lehrstellenangebot. Kurz darauf wurde die Regelung nochmals verschärft: pro Betrieb nur ein Lehrling und nach Ablauf der Ausbildung ein Zwischenjahr ohne Lehrlinge.

Als gelte es die Lehrstellensuche zusätzlich zu erschweren, kamen weitere Bedingungen hinzu. Söhne von Eltern mit «unehrlichen» Berufen wie Schinder oder Henker hatten keine Chance auf Anstellung, ebenso wenig wie ausserehelich Geborene. So wies man 1717 den Kupferschmied Konrad Thomann mit seinem unehelichen Sohn vorerst zurück; erst nachdem dieser als ehrlich, ehelich und erb­licher burger erklärt wurde, konnte «aufgedingt» werden. ­Buben von Stadtbürgern erhielten den Vorzug gegenüber Buben vom Land; diese kamen am ehesten noch bei einem Schuster oder Bäcker unter.

Erklärte sich endlich ein Meister zum Abschluss bereit, so kamen beim «Aufdingen» weitere Kosten hinzu. Manche Zünfte gestalteten die Aufnahme als kleines Zeremoniell, mit dem Aufmarsch zweier Bürgen, des Zunftmeisters oder gar des gesamten Handwerks. Zum Lehrgeld hinzu kam ein Aufdinggeld von bis zu fünf Gulden, oft musste der Vater ein köpflin win dazu verehren. Ähnlich gestaltete sich das «Abdingen» mit dem Ausstellen des Lehrbriefs, das in den Händen der Zunft lag. Hier mussten Lehrbub und Meister gemeinsam das handtwerk gastfrey halten oder einen abendtrunck ausrichten. Gemeinsam hörten sie sich die kleine Ansprache des Obmanns an, die Aufforderung an den Burschen, sich gebührlich zu verhalten und ehrlicher gesellschaft ze beflyssen.

Die mahnenden Worte kamen zur rechten Zeit. Vom frischgebackenen Gesellen wurde erwartet, dass er jetzt in die Fremde zog: die Wanderjahre. Um 1620 schreibt die Zunftordnung der Zürcher Tischmacher ein Mindestmass von zwei Jahren auf der Walz vor; erst danach kann der junge Mann um Aufnahme als vollberechtigter Handwerksmeister ansuchen. Keine schriftliche Regelung brauchte es hingegen für das Zeremoniell, das dem eben «losgesprochenen» Lehrling bevorstand. Hier warteten die Altersgenossen in jedem Gewerbe mit einem anderen Brauch auf: das Gautschen im Brunnentrog bei den Buchdruckern, das Schlüsselbeissen der Schlosser, das Schleifen der Zimmerleute oder Feilenmacher. Aber der frisch getaufte Geselle, ob pudelnass in voller Kleidung oder mit dem Mund voller Sägespäne, wusste eins: die Lehrzeit war vorbei, die Unabhängigkeit ein Stück näher gerückt.

Hans-Peter Treichler ist Kultur- und Sozialhistoriker. Er lebt in Richterswil. Im Frühling 2010 erscheint von ihm im NZZ-Libro-Verlag «Lehrjahre am Broadway», Tagebücher eines Horgener Seidenkaufmanns.

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