NZZ Folio 11/03 - Thema: Erben   Inhaltsverzeichnis

Das jüngste Gericht

© Jens Sundheim, Dortmund (D)
Friedhof Zürich Fluntern.

Linktext
Wenn sich an der Testamentseröffnung Trauer in klingende Münze verwandelt oder auch nicht, wird nochmals klar, wem das letzte Wort gebührt.

Von Berthold Rothschild

Ein Winzer, der im Tode lag,
rief seine Kinder an und sprach:
«In unsrem Weinberg liegt ein Schatz,
grabt nur danach!»

Unausweichlich wird es für alternde Menschen, an ihren Tod zu denken, sich mit der bitteren Vorstellung zu befassen, wie es wohl sein wird, wenn sie einmal nicht mehr dabei sind – es sei denn, sie werden von ihrem jähen Ende überrascht. Ohne mich, denke ich gelegentlich, wird es gar langweilig hienieden, da mache ich nicht mehr mit. Manchen gelingt es, über die grausame Mauer des Sterbens hinaus zu phantasieren und sich, mal ernsthaft, mal genüsslich, ganze Inszenierungen ihrer ewigen Abwesenheit vorzustellen, ein Überleben quasi, das sich von der Einengung der irdischen Grenzen befreit hat.

So sagte kürzlich der Schriftsteller Christoph Geiser am Radio, er hoffe im Jenseits sein reserviertes Wölkchen neben den Kollegen Friedrich Dürrenmatt und Walter Vogt einzunehmen, damit sie sich als literarisch-hedonistisches Trio über die da unten im Durcheinandertal auslassen könnten. Andere fixieren sich in ihren Todesbildern viel konkreter, mit dem minutiösen Ablauf ihres Begräbnisses (das Adagio von Albinoni und ja keine Vereinsnekrologe) oder des Totenmahls (im Säli des «Wilden Rössli», mit Rotwein und kalter Platte, aber ohne Büchsenspargeln bitte), dieser allerletzten Gelegenheit, noch einmal im Zentrum des Geschehens zu stehen respektive zu liegen.

«Kein Mensch ist so schlecht wie sein Ruf und so gut wie sein Nachruf», pflegte mein Vater zu mahnen. Und so sind dann in dieser letzten, innigen Feierstunde all die Getreuen versammelt, die feindlichen Brüder, die weinenden Töchter und die Freunde, von denen man vielleicht seit Jahren nichts mehr gehört hatte, und da werden sie – endlich – merken, wen und wie viel sie verloren haben. Und die dann vergossenen Tränen, sind sie nicht ein Elixier, das mich, den so brutal Erkalteten, wieder zum Leben erwecket?

Besonders geeignet für solche Transzendenz-Vorstellungen sind die Vermächtnisse der Erbschaft, so es denn überhaupt etwas zu vererben gibt. Da wurde zeitlebens gespart, damit man über den Tod hinaus etwas zu hinterlassen hat, das den Stempel des Abgegangenen trägt und so – hofft man – die Erben zwingt, des längst Verblichenen immer wieder zu gedenken. Sie hatten ja damals in der Todesanzeige, oben in der Ecke, mit den Sinnsprüchen, sozusagen geschworen, ihn nicht zu vergessen: «Der Mensch, den wir lieben, ist nicht mehr da, wo er war – aber überall dort, wo wir sind und seiner gedenken. Augustinus.»

Wie könnte man sich besser und nachhaltiger unvergesslich machen als mit seinem Nachlass, den Gütern und Dingen, die, wie man noch vom eigenen Erben her weiss, den Tod durch seine Verdinglichung in Erbschaftseinheiten säkularisieren und damit auch den Warenaspekt des Todes offenbaren. Die Verwandlung von unsäglicher Trauer in klingende Münze ist ein Übergangsphänomen, in dem sich allerdings die Klassengesellschaft trans mortem fortsetzt. Denn wer nichts zu vererben hat, lässt die Rückblende auf sein Leben gerade nochmals kläglich erscheinen.

Grund genug also, selbst in kargen Verhältnissen, «das Kapital um Gottes willen ja nicht anzutasten». Das Erbe soll Nachhaltigkeit einer besonderen, persönlichen Art erzeugen und die Bedachten nicht in ihr rasches Vergessen entlassen. Manchmal wird es sogar zur Rache an den herzlos gewordenen Kindern, wenn sie später entdecken müssen, dass die Alten sie eben dennoch bedacht, an sie gedacht haben.

« An welchem Platz?»
schrie alles laut den Vater an.
«Grabt nur!»
O weh! da starb der Mann.

Der Erblasser argwöhnt mit einer Mischung aus Stolz und Misstrauen etwaige Erbschleicherei («Gewiss muss die Tante erst tot sein, die man beerben will, doch vorher schon kann man sich sehr genau im Zimmer umsehen…», spöttelt Ernst Bloch in «Erbschaft dieser Zeit»), und er tut gut daran, die sich anbahnenden Zwistigkeiten und Komplikationen vorauszuahnen, und wird versuchen, sie testamentarisch zu regeln, versehen mit spätpädagogischen Ermahnungen manchmal (mein Vater, ein zehnkindriger Patriarch: «Füreinander einstehen, aber niemals eine Bürgschaft leisten – auch nicht für Geschwister! Lieber Frieden untereinander als recht haben gegeneinander! Kein Armer soll mit leeren Händen das Haus verlassen! Das teure Gebiss des Sohnes E. wird nicht angerechnet!»).

Noch einmal, nach der verdichteten Anwesenheit des Dahingeschiedenen beim Begräbnis, drängt er sich den Nachkommen auf: an der Testamentseröffnung. Was gibt es nicht für wunderbare Filmszenen und literarische Darstellungen dieses feierlichen Moments, wenn der Tote sich ein letztes Mal offenbart und die Familie zu seinem persönlichen Jüngsten Gericht zitiert.

Nie hatte man so andächtig seinen Worten gelauscht, nie war es wichtiger, von ihm oder ihr bedacht zu werden als jetzt, beim unwiderruflich letzten Mal. Und nie wird die Dramatik grösser, als wenn im Testament nun plötzlich eine verborgene Geliebte erscheint oder die Verblichenen sich gar erkühnten, die eine oder den anderen so deutlich zu begünstigen oder zu benachteiligen, so dass erst jetzt die wahren Beziehungsverhältnisse aufgedeckt werden.

Hei, wie lieben dies die Advokaten, die nun plötzlich auch am Erbe mitknabbern dürfen! Eigentlich aber und in den meisten Fällen beflügelt den Toten zu Lebzeiten noch die Phantasie, wie dankbar nun und wie mit schicksalhafter Verspätung die Erben erkennen müssen, dass er für sie über die Zeiten hinweg gesorgt hat. «Nachlass zu Lebzeiten» betitelte Robert Musil ein Bändchen mit, wie er meinte, gewagten Kurzgeschichten, weil er wusste, dass die Beliebtheit, deren sie sich trotzdem erfreuen, davon kommen mag, dass die Lesewelt eine verzeihliche Schwäche für einen Dichter hat, der sie zum letzten Mal in Anspruch nimmt.

Der Verstorbene will aber sein letztes Ma(h)l hinauszögern und es in seinem Nachlass möglichst so lange verewigen, bis auch die Erben das Hinterlassene weitergeben müssen. Die goldene Taschenuhr des Grossvaters, die Familienbibel oder etwaige Auszeichnungen, Briefe und Diplome werden im Safe oder in der Vitrine verstaut, auf dass sie weiter dahindösen bis zur nächsten Generation. Weil es eben nicht genügt, sein Erbgut nur in der biologischen Genform weiterzugeben; mit dazu gehören allerlei Errungenschaften, von denen die Erblasser hoffen, sie drückten ihren Nachkommen den Stempel der Unvergesslichkeit, der Unsterblichkeit, wenn nicht gar der Bewunderung für sie auf.

Kaum war der Alte beigeschafft,
so grub man nach aus Leibeskraft.
Mit Hacke, Karst und Spaten ward
der Weinberg um und um geschart.

Dabei müsste man sich nur wieder einmal auf einen dieser Prachtfriedhöfe in Genua, Wien oder Paris begeben, um zu merken, wie wirklich ephemer und tragisch die vermeintliche Grandiosität wird, die man damals in pompösen Monumenten und marmornen Gruften zu verewigen versuchte, mit einem Aufwand, der die Familie vielleicht ein ganzes Jahr ernährt hätte. Da stehen sie nun, in Reih und Glied, unter tausend anderen, zeremoniell entsorgt und vergessener eigentlich, als wären sie nicht auf solche Weise bestattet. («Und selbst die Vergangenheit ist nicht mehr sicher vor der Gegenwart, die es nochmals dem Vergessen weiht, indem sie es erinnert …» T. W. Adorno).

Drastischer noch erging es mir kürzlich auf dem Moskauer Prominentenfriedhof Nowodewitschi, wo in realsozialistischer, atheistischer Pracht die Grossen der Sowjetunion, Generäle, Politbüromitglieder, aber auch Dichter und Denker (in der Überzahl Männer natürlich), gar klotzig verewigt sind: riesige Bronzebüsten oder überlebensgrosse marmorne Versteinerungen, die Orgelpfeifen der Orden auf der gegossenen Brust, manchmal unter immensen Plexiglashauben wie zu Hause die vererbte Standuhr, so, als ob die Würmer in Ehrfurcht vor diesen Fetischen die Flucht ergreifen müssten. Misslungener als dort kann sich die Metamorphose vom dialektischen zum historischen Materialismus wohl nicht darstellen. Viel bescheidener und gesetzlich geregelt setzt man hierzulande den Toten das Denkmal ihrer vermeintlichen Unvergänglichkeit im pays imaginaire – die Hinterlassenschaft, das Erbe im pays réel, muss dann entsprechend wirksamer sein.

Da war kein Kloss, der ruhig blieb;
man warf die Erde gar durchs Sieb
und zog die Harken kreuz und quer
nach jedem Steinchen hin und her.

In den klassischen Agrarkulturen ist das Erbgut, der Boden zum Beispiel, selbständig in dem Sinne, als es schon a priori und gemäss klaren Gesetzen von Generation zu Generation weitervererbt wird. Das Verdienst des Hingeschiedenen besteht lediglich darin, das Gut wie ein Lehen bestellt oder vermehrt zu haben, um es dann weit über die nächste Generation hinaus den Nachkommen zu hinterlassen. In biblischen Zeiten war die Willkür im Umgang mit dem Erbgut so weit eingeschränkt, dass dieses nach fünfzig Jahren (dem Jubeljahr), ob verkauft oder verpachtet, wieder an die Stammfamilie zurückfiel. Der Einzelne steht im Kontinuum der Generationen und der Traditionen, und es ist der Boden, der das Gedächtnis verkörpert.

Ganz anders heutzutage, wo das zu Vererbende ausschliesslich mit der Person des Erblassers verbunden und zudem noch mit den konjunkturellen Turbulenzen seines Wertes belastet ist. Wie schrecklich etwa, wenn im Sparstrumpf Tausende von Deutschen Mark versteckt sind oder im Safe noch bündelweise Swissair-Aktien entdeckt werden. In der heutigen Psychologie des Vererbens steckt eine transgenerationelle, wenn nicht gar transzendentale Intimität, bei der sich der Staat, dieser ewige Einmischer, dieses gefrässige Steuertier, bitte heraushalten soll.

Alte Muster der Familienhierarchie werden unbewusst heraufbeschworen: Jetzt sollen die Kinder nochmals wissen, wer und wie sorgsam ihr Vater oder ihre Mutter war, wie unverdient und sorglos sie waren, als sie sich von den Eltern abtrennten. Hört ihr das Glöckchen läuten? St. Erben ruft zur späten Besinnung.

Allein da ward kein Schatz verspürt,
und jeder hielt sich angeführt.

Die Dahingeschiedenen mögen noch so bescheiden oder mutlos gelebt haben, im Erbgang glimmt noch einmal ein letztes Machtmoment auf. Wir sind doch wer, letztendlich, wenn wir etwas hinterlassen können. Manchmal wirken gar sadistische Momente mit, es jemandem heimzuzahlen, nochmals zu zeigen, wer denn nun eigentlich das Sagen hat und wem das letzte Wort gebührt. Aber auch Angst kann den Erblasser beschleichen: die Nachkommen könnten, wenn das Vermögen verbraucht ist, recht bekommen mit ihrer Kälte oder Interesselosigkeit der letzten Jahre, es werde nun endgültig offenbar, welch ein Versager der Verstorbene war.

Die Phantasien über den eigenen Tod hinaus beschäftigen vermutlich alle Sterbenden, und die Bilder davon verfolgen oder ergötzen sie. Sie wissen zwar aus eigener Erfahrung, wie schnell die Erinnerung an die Toten abflacht oder verschwindet, aber sie wollen nicht darauf verzichten, auch dann noch mitwirken zu können, wenn sie längst abgetreten sind. Nicht nur in der schalen und sentimentalen Erinnerung der anderen, sondern mit einer Wirkung, die sie nicht vergessen lässt.

Man mag zwar aus religiösen Gründen sich der Unsterblichkeit versichern, sich ausmalen, im Paradies mit den Ahnen den köstlichen Leviathan zu verzehren, nichts aber ersetzt die Vorstellung, man sei in seinen Nachkommen dennoch ungestorben zurückgeblieben. Das Erbe wird zum Kitt solcher Verbindlichkeiten, der Illusion, noch einmal die innige Bindung der frühen Eltern-Kinder-Jahre heraufbeschwören zu können, damals, als materielle Abhängigkeit das Selbstverständliche war.

Doch kaum erschien das nächste Jahr,
so nahm man mit Erstaunen wahr,
dass jede Rebe dreifach trug.

Die «lachenden Erben», jene, die sich mit dem Erbgut sorglos aus der Erinnerung stehlen, sie stören den Erblasser, obwohl er sich freuen müsste, wenn sie lachen. Aber er fürchtet das «Heredis fletus sub persona risus est» (Das Weinen der Erben ist ein maskiertes Lachen), er möchte, dass sie ihn vermissen, dass sie über sein Verschwinden endlos traurig sind, aber materiell glücklich dürfen sie seinetwegen dennoch sein. Mischt sich hier die eigene Todesangst über diesen schrecklichen Vorgang mit seinem Trost zugleich, der Tod habe eben auch Segen verbreitet?

Vielleicht ist es so gemeint: Wenn sie sich meiner erinnern (passiv), dann sollen sie ruhig traurig sein, weil ich nicht mehr da bin – aber wenn sie meiner gedenken (aktiv), dann sollen sie froh und glücklich sein, dass sie mich gehabt haben.

Natürlich nicht nur wegen des hinterlassenen Erbes, sondern manchmal auch mittels desselben.

Da wurden erst die Söhne klug
und gruben nun jahrein, jahraus
des Schatzes immer mehr hinaus.

Gottfried August Bürger, 1747–1794

Berthold Rothschild, Psychologe und Psychiater, lebt in Zürich.


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