NZZ Folio 03/95 - Thema: Mit den Augen   Inhaltsverzeichnis

Zur Not hilft Phantasie

Wie zuverlässig sind Augenzeugen.

Von Andreas Heller

HANSPETER B. WAR GERADE DABEI, das Hotel zu verlassen, als er mehrere Schüsse hörte. Durch die Glastüre stürzte er ins Freie, wo ein Mann am Boden lag. «Ich sah, wie das Blut aus seinem Kopf schoss, ich sah, wie einer mit Papiertaschentüchern das Blut zu stillen versuchte. Immer wieder neue Papiertaschentücher, die sich immer wieder mit Blut vollsogen, presste er auf die Wunde.» Hanspeter B. erinnert sich noch heute ganz genau an diesen 30. März im Jahre 1981. Er sah auch, wie ein anderer Mann in ein Auto gezerrt wurde, das mit quietschenden Reifen davonraste, und wie Sicherheitskräfte den Schützen überwältigten. Geistesgegenwärtig eilte Hanspeter B. ans nächste Telefon, um seinen Augenzeugenbericht zu übermitteln: Mehrere Schüsse, ein Mann wahrscheinlich tot, keine weiteren Opfer, der rund 35 Jahre alte Täter trug einen blauen Regenmantel, er wurde festgenommen.

Aussagen von Augenzeugen gehören zum Alltag von Polizei und Justiz. Oft sind sie der einzige Hinweis darauf, wie etwas gewesen sein könnte, doch längst nicht immer führen sie auf die richtige Spur. Aussagen von Augenzeugen bleiben meist bruchstückhaft, sind oft widersprüchlich. Hans-Rudolf Meier von der kriminaltechnischen Abteilung für Personenidentifizierung der Zürcher Kantonspolizei bestätigt: «Dass ein Augenzeuge eine genaue Beschreibung eines Verdächtigen oder Tathergangs geben kann, ist selten.» Am ehesten könne sich ein Zeuge an die Statur, die Haltung, das Alter einer Person erinnern, also an die allgemeine Erscheinung. Auch die Frisur setze sich relativ oft in der Erinnerung fest, während Angaben zu Mund oder Kinn nur selten möglich seien.

Da gibt es den Augenzeugen, der das Bild des Verdächtigen zwar «im Kopf» hat, doch ausserstande ist, dieses Gesicht auch in den erwünschten Details zu beschreiben. Da gibt es den Augenzeugen, der dem Täter direkt gegenüberstand, sich jedoch beim besten Willen nicht mehr an dessen Gesicht erinnern kann - weil er vielleicht gebannt auf die Waffe des Täters oder das Blut des Opfers blickte. Und es gibt den Augenzeugen, der sich in einfachsten Dingen täuscht, etwa in der Grösse des Täters, die je nach Perspektive unterschiedlich wahrgenommen wird. Um dem Zeugen trotzdem brauchbare Hinweise entlocken zu können, muss die Polizei fast immer zu Erinnerungshilfen greifen. Dazu gehören etwa Haarsträhnen in verschiedenen Farben, Fotos unterschiedlicher Menschentypen und schliesslich eine Auswahl von der Beschreibung nahekommenden Fotos aus der Kriminellenkartei. «Wir bauen darauf, dass die Wiedererkennungsfähigkeit des Menschen besser ist als seine Fähigkeit, das Gesehene zu beschreiben», sagt Meier.

In einem Viertel aller Fälle gelingt es dem Augenzeugen, den Täter auf Grund eines vorgelegten Fotos zu identifizieren; ist dies nicht möglich, versucht der Polizeibeamte, in Zusammenarbeit mit dem Zeugen wenigstens ein Bild zu bestimmen, das dem mutmasslichen Täter ähnlich ist. Dieses Bild wird mit einer Videokamera aufgenommen, im Computer abgespeichert und kann dann solange verändert und retuschiert werden, bis es der Vorstellung des Augenzeugen entspricht - ein in der Praxis oft recht komplizierter Prozess.

Daniela W., Leiterin einer kleinen Bankfiliale im Sankt Gallischen, wurde innert drei Jahren zweimal Opfer eines Banküberfalls. Das erstemal war sie derart überrascht und schockiert, dass ihr vom Täter einzig in Erinnerung blieb, dass er «ziemlich schlechte Zähne» hatte. Noch heute sieht Daniela W. jedoch die gegen sie gerichtete Waffe vor sich, und zwar so genau, «dass ich sie problemlos zeichnen könnte». Beim zweiten Überfall blieb die Filialleiterin schon gelassener. Sie versuchte den Täter in ein Gespräch zu verwickeln, merkte sich genau seine Grösse und sein Gesicht. Doch diesmal kam der Schock, nachdem der Räuber mit der Beute geflüchtet war. Daniela W. war es unmöglich, das gespeicherte Bild zu beschreiben. «Es war, wie wenn man ein Wort auf der Zunge hat und es nicht aussprechen kann.» Da half selbst die Kriminellenkartei nicht weiter, im Gegenteil, die Zeugin wurde dadurch noch mehr verwirrt.

Zufällig kam der Augenzeugin eine Woche nach dem Überfall eine Schallplatte des Sängers Peter Cornelius in die Hände. Und nun fiel es ihr wie Schuppen von den Augen: Fast genau so sah der Bankräuber aus. Das Foto wurde mit der Videokamera aufgenommen, am Computer noch leicht retuschiert - die Haare etwas kürzer, das Gesicht etwas rundlicher -, bis das Robotbild perfekt war. Kurze Zeit später konnte der Täter von der deutschen Grenzpolizei gefasst werden.

Wie in den Abhandlungen zur Glaubwürdigkeit von Augenzeugen nachzulesen ist, setzt eine korrekte Aussage voraus, dass der Augenzeuge ein Ereignis oder eine bestimmte Person richtig und vollständig wahrgenommen hat, dass er sich an das Gesehene erinnert, und dass er das Erinnerte auch richtig wiedergeben kann. Drei Bedingungen, die nur schwer zu erfüllen sind.

Das Malaise des Augenzeugen beginnt bereits damit, dass der Mensch von Natur aus nur selektiv wahrnimmt. Zwar vermag unser Auge durchaus eine Vielzahl von Informationen aufzunehmen, nämlich rund 125 Millionen Informationseinheiten pro Sekunde. Doch davon gelangen jeweils lediglich 10 Informationseinheiten in unser Bewusstsein und Kurzzeitgedächtnis. Wiederum nur ein kleiner Teil davon findet den Weg nach 10 bis 30 Sekunden ins Langzeitgedächtnis, wo sich das Wahrgenommene nach 10 bis 30 Minuten verfestigt. Aber endgültig gespeichert ist das Gesehene damit noch lange nicht. Schon beginnt es sich wieder zu verflüchtigen: Experimente belegen hohe Erinnerungsverluste in den ersten Tagen und Wochen nach einem Ereignis und danach eine Stabilisierung.

Der menschliche Wahrnehmungs-, Verarbeitungs- und Speicherungsapparat reduziert die Realität auf bestimmte Ausschnitte, auf Wirklichkeitspartikel. Von Tücke ist ausserdem, dass der Augenzeuge seine Auswahl der ins Bewusstsein getragenen Reize unter jeweils wechselnden Bedingungen trifft und die aufgenommenen Informationen im Verlauf der Verarbeitung bisweilen munter verändert, die Puzzleteile kombiniert, wie er es subjektiv für richtig hält. Bewusst und unbewusst entscheidet er, was er wahrnehmen will. Dabei lässt er sich leiten von seiner Befindlichkeit, seiner Motivation und seinen Interessen.

Zusätzlich beeinträchtigt wird unser Wahrnehmungsvermögen von äusseren Einflüssen wie Licht- und Witterungsverhältnissen. Und bald einmal sind wir überfordert, wenn wir von mehreren gleichzeitig ablaufenden Ereignissen überrascht werden, wenn wir nach Verkehrsunfällen, Tumulten oder Schlägereien um Auskunft gebeten werden. Was Augenzeugen in solchen Fällen zu Protokoll geben können, sind in der Regel nicht viel mehr als bruchstückhafte Wahrnehmungen, deren «Zwischenräume» ausgefüllt werden mit Erwartungen, nachträglichen Schlüssen oder zufälligen Verknüpfungen mit früheren Erfahrungen.

Typisch für die Untersuchung eines Unfalls ist, dass die ausgerückten Beamten von Zeugen sofort eine klare Auskunft darüber erhalten, wer am Unfall schuld ist. Hauptmann Hans Boller, stellvertretender Chef der Zürcher Verkehrspolizei: «Oft schauen die Leute erst hin, wenn es bereits gekracht hat. Dennoch wollen sie über den Hergang ganz genau Bescheid wissen. Nimmt man dann aber am Unfallort einen Augenschein, stellt sich nicht selten heraus, dass der betreffende Zeuge von seinem Standort aus das Geschilderte gar nicht wahrnehmen konnte.» Bei einem Unfall an einer Kreuzung wollten die beiden Beteiligten wie auch Augenzeugen gesehen haben, dass beide Ampeln grün anzeigten - obwohl dies technisch gar nicht möglich ist. Ein Zeuge sah bei einer Wirtshausschlägerei in der Hand des Beschuldigten etwas aufblitzen. Aus Erfahrung weiss er, dass Messer glänzen. Also hat er in der Hand des Beschuldigten ein Messer gesehen. In Wirklichkeit war es eine Armbanduhr mit Metallarmband, das die Saalbeleuchtung reflektierte.

Der Zürcher Stadtpolizei meldete der Anwohner eines Parkplatzes ein Fahrzeug mit einem Toten. Die Polizei rückte aus, und der Beamte stellte fest: ein Auto mit zersplitterter Scheibe und im Auto ein Toter mit blutüberströmtem Gesicht. Zwei Zeugen berichteten, sie hätten Schüsse gehört. Doch Spuren von Schüssen konnten keine festgestellt werden: der Mann war erschlagen worden.

Wenn Zeugen überzeugt sind, etwas wahrgenommen zu haben, was gar nicht sein konnte, ist die Verwirrung bei den Ermittlungsbehörden perfekt. Dank den Erkenntnissen der forensischen Psychologie weiss man zwar einiges über die möglichen Ursachen solcher Einbildungen, darunter die mitunter fatale Tendenz des Menschen, Realitätspartikel zu einem Ganzen zu vernetzen. Man weiss, dass die persönliche Motivation, Aussagen Dritter oder der geheime Wunsch, wie etwas «gewesen sein muss», Wahrnehmungen beeinflussen. Man weiss, dass in Fällen, die in der Öffentlichkeit grosse Beachtung finden, sich Zeugen oft ganz einfach zu profilieren versuchen. Doch: Wie war es wirklich?

Hat der Weichenwärter S. M. Holland tatsächlich vier Schüsse gehört und ein Rauchwölkchen unter den Bäumen hinter dem Grashügel gesehen? Seine Aussage stützte die Theorie einer Verschwörung beim Kennedy-Mord.

Hat Frau Fuhrer tatsächlich am Samstag, dem 24. Juli 1985, Christine noch auf dem Mofa gesehen? Hätte das Gericht ihrer Aussage geglaubt, wäre Bruno Zwahlen wahrscheinlich bereits im ersten Prozess freigesprochen worden.

Hat Mary Anne Gerghas tatsächlich zur Tatzeit vier verdächtige Männer vor dem Haus von Nicole gesehen? Für die Urteilsfindung im Prozess gegen O. J. Simpson ist das entscheidend.

Der Rechtsgelehrte Rolf Bender, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart und Mitautor des juristischen Standardwerks «Tatsachenfeststellung vor Gericht», kommt zum ernüchternden Schluss, zuverlässige Zeugenaussagen seien eher die Ausnahme als die Regel. Nicht die Lüge sei der grösste Feind der Wahrheit, bemerkt er im Verlauf seiner gross angelegten empirischen Überprüfung, sondern der Irrtum.

Auch was Hanspeter B. bei der eingangs geschilderten Schiesserei gesehen zu haben glaubte, war in Wirklichkeit anders. Als Radiokorrespondent in Washington D. C. wurde er Augenzeuge des Attentats auf Präsident Ronald Reagan. Der niedergestreckte Pressesprecher Reagans überlebte, der Präsident selbst wurde von einer Kugel in die linke Brust getroffen, der Attentäter John Hinckley war nicht 35 Jahre alt, sondern 23. Und sein Regenmantel war nicht blau, sondern grau.




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