NZZ Folio 06/97 - Thema: Im Herzen Afrikas   Inhaltsverzeichnis

Schuld und Sühne

Suche nach Gerechtigkeit in Rwanda.

Von Andrea König

NOVEMBER 1996. Nur vereinzelte Sonnenstrahlen vermögen die tiefhängende Wolkendecke zu durchstechen. Schwüle liegt über der Grande-Barrière von Gisenyi, dem Grenzübergang zwischen Rwanda und dem zairischen Goma am Kivusee. Halb gesenkt schwebt der Schlagbaum über der Strasse, und schwer hängen die Früchte an den Zweigen des mächtigen Avocadobaums daneben. «Das sind nicht hundert, auch nicht tausend und nicht zehntausend - das sind Hunderttausende, die hier auf die Grenze zukommen», raunt ungläubig einer der herumstehenden Berichterstatter. Die Rückkehr der Rwander aus den grossen Flüchtlingslagern bei Goma hat begonnen.

Am nächsten Tag überqueren sie die Grenze. Ihre gleichmässigen Schritte überlagern die gespenstige Stille in Gisenyis Strassen. Es ist Samstagmorgen. Ausser der Apotheke sind alle Geschäfte geschlossen. Einige Einwohner haben sich vor den verriegelten Läden auf Stühlen niedergelassen und betrachten die Heimkehrer. Weder Freude noch Hass ist in ihren Gesichtern. «Was soll ich schon sagen?» meint einer. «Nun sind sie also zurück. Wir werden sehen, was geschieht.» Sein Nachbar wendet sich ihm zu: «Es ist gut, dass sie zurückkommen», meint er drohend. Dann schweigt er wieder. Kälte liegt in seinen Augen.

Sechs Wochen später hat sich in Rwanda die Sicherheitslage radikal verschärft, es wird wieder gemordet im Lande. Nur wenige Strassen sind gefahrlos passierbar. Fidèle, ein Gärtner in Kigali, berichtet aufgebracht, wie am Vortag Hutu-Extremisten mit Waffengewalt einen Minibus angehalten und alle Tutsi unter den Passagieren ermordet hatten. Eines der Opfer war Fidèles Cousin. Der Gärtner, der im Genozid bereits seine ganze Familie verloren hatte, kann seine Wut auf die Hutu-Extremisten nicht länger verbergen. «Weshalb soll man diese Mörder überhaupt noch vor Gericht stellen? Wenn man sie auf frischer Tat erwischt, sollte man sie auf der Stelle umbringen. Wir wissen nicht, was die noch alles anrichten können!» Von Justiz oder gar Versöhnung will Fidèle nichts mehr wissen.

Seit der Rückkehr von über einer Million Hutu aus den Lagern in Ostzaire und Tansania ist in Rwanda Versöhnung nicht länger ein leeres Wort. Mit einem Male sind nun Opfer und Täter direkt miteinander konfrontiert. Mit den Massen der Rückwanderer sind unentdeckt auch Hutu-Extremisten in ihre Heimat zurückgekehrt. Ihnen steht der Sinn nach Rache und Vergeltung für die Niederlage im Frühling 1994 gegen die von Tutsi dominierte Rwandische Patriotische Front (RPF), die heute die Regierung stellt. Die rwandische Armee ist sich der Gefahr bewusst, markiert massive Präsenz im ganzen Lande und schlägt beim kleinsten Vorfall sofort zu. «Dieses Land hat ein ganz einzigartiges Problem», sagt Omar Bakhet, ständiger Vertreter der Uno in Rwanda, «eine Million Menschen sind in Angst nach Rwanda zurückgekehrt und wurden von einer Bevölkerung begrüsst, die sich vor ihnen fürchtet.»

Angst herrscht überall. Angst davor, als Mörder oder Komplize der Schlächtereien vom Frühling 1994 erkannt zu werden; eines Genozids, der innert dreier Monate zwischen 500 000 und einer Million Menschen - mehrheitlich Tutsi - das Leben gekostet hat. Und jetzt, da die Überlebenden die aus den Flüchtlingslagern zurückgekehrten Mörder entlarven und anzeigen könnten, fürchten sich viele vor diesem Schritt. So will etwa ein junger Mann, der in Kigali zufällig auf den Mörder seiner Schwester gestossen ist, dies um keinen Preis der Polizei melden. «Niemand weiss, wer sich an mir für eine Anzeige rächen würde», sagt er. Ein Einzelfall? Mit Straffreiheit können die Rückkehrer nicht rechnen. Viele von ihnen versuchen darum, sich erneut ins benachbarte Ausland abzusetzen. Sie fürchten sich vor der Justiz, vor Rachemorden und vor Übergriffen der Armee.

IM JULI 1994, als der Sieg der RPF dem drei Monate dauernden Morden an Tutsi und oppositionellen Hutu ein Ende gesetzt hatte, gab die neue rwandische Regierung bekannt, die Kultur der Straflosigkeit sei ein für alle Male zu Ende. Dieser Genozid dürfe nicht ungesühnt bleiben, nur eine Verurteilung der Schuldigen könne den Boden für wahre Versöhnung schaffen. Unter der Diktatur Habyarimanas gehörten Morde an politischen Gegnern, vor allem an Tutsi, zum Alltag und waren oft von höchster Stelle abgesegnet. Innert kürzester Zeit waren die wenigen und engen Gefängnisse Rwandas zum Bersten gefüllt. Häftlinge starben wie die Fliegen. Doch die neue Regierung schien das nicht gross zu kümmern. Auf die Vorwürfe aus aller Welt antworteten Überlebende des Genozids: «Weshalb sollen wir diese Mörder füttern, die von unseren Müttern, Vätern oder Kindern Geld forderten, damit sie mit einer Kugel getötet und nicht mit der Machete in Stücke zerhackt wurden?»

Dank ausländischer Hilfe und aktiver Mitarbeit des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz brachte die rwandische Regierung die prekäre Lage in den Gefängnissen schliesslich unter Kontrolle. Niemand aber kann heute sagen, wie viele der rwandischen Gefängnisinsassen tatsächlich schuldig sind. Denn drei Zeugen genügten, um jemanden in Haft zu setzten. Die Wahrscheinlichkeit, dass offene Rechnungen unter dem Vorwand des Genozids beglichen wurden, ist gross. Derzeit warten in den Gefängnissen rund hunderttausend Rwander darauf, einem Richter vorgeführt zu werden.

IN DER IN RWANDA üblichen Häftlingskleidung, rosa Hemd und rosa Shorts, steht Froduald Karamira vor den Richtern des Sondergerichts in Kigali und nimmt sein Todesurteil entgegen. Kurz nach der Rückkehr der Massen aus Zaire und Tansania haben in Rwanda Ende des letzten Jahres die ersten Prozesse gegen die Génocidaires, die Beteiligten am Völkermord, begonnen. Karamira behält die Fassung. Während der zweistündigen Verlesung des Urteils mag er gar manchmal mit den Anwesenden lachen. Aussenstehenden bleibt der Witz in der einheimischen Sprache Kinyarwanda verborgen. Ausser ein paar Juristen, einigen Hinterbliebenen von Opfern und einer Handvoll Journalisten scheint niemand besonderes Interesse an der Urteilsverkündung zu haben. Es war von Anfang an klar, dass Froduald Karamira wegen Planung des Genozids für schuldig befunden und zum Tod verurteilt werden würde. Die Beweislast war erdrückend.

Karamira war der Begründer der 1993 entstandenen radikal-ethnischen Splitterpartei MDR-Power, eines Sammelbeckens rassistischer Ideologen auf der Linie der militanten Hutu-Power. Die Partei war Sammelbecken zur Rekrutierung der gefürchteten Interahamwe-Milizen, der eigentlichen Schlächter. Als 1993 der eben erst demokratisch gewählte Präsident des Nachbarlandes Burundi, Melchior Ndadaye, umgebracht wurde, war dies Wasser auf die Mühle von Leuten wie Froduald Karamira: Ndadaye war Hutu. Jetzt gehe es auch den rwandischen Hutu an den Kragen, argumentierten die Extremisten. Im Stadion Nyamirambo in Kigali rief Froduald Karamira die Hutu auf, sich zu verteidigen.

Als am 6. April 1994 in Kigali die Massaker begannen, sei Karamira von Strassensperre zu Strassensperre gefahren, um die «Arbeit» der Milizionäre zu begutachten. «Abends resümierte er jeweils im Programm des privaten Radiosenders Mille Collines, welche Strassensperren gute Arbeit geleistet hatten, und rief Milizionäre und Bevölkerung auf, ihre Arbeit noch besser zu tun, noch mehr zu töten», erinnert sich mit Schaudern ein rwandischer Journalist. Karamira ist der bedeutendste Todeskandidat in Rwanda. Er war international ausgeschrieben und wurde während eines Transitaufenthalts in Addis Abeba verhaftet. Die äthiopischen Behörden lieferten ihn aber nicht, wie alle übrigen im Ausland verhafteten Rwander, an den eigens dafür geschaffenen internationalen Gerichtshof aus, sondern überstellten ihn direkt nach Kigali. Die rwandische Regierung wusste diese Freundschaftsgeste sehr zu schätzen, da sie das von der Uno im tansanischen Provinzort Arusha eingerichtete Sondergericht eher als lästige Konkurrenz empfand.

Vor dem Gerichtssaal in Kigali empfängt eine Schulklasse den in Handschellen abgeführten Todeskandidaten mit Buhrufen. Das Todesurteil war der kürzeste Teil der langen Urteilsverkündung: Jetzt verliest im Saal der Richter Namen und Zahlen. Vielen der Anwesenden steht Befriedigung ins Gesicht geschrieben; Hinterbliebene von Opfern haben Kompensationszahlungen erhalten. Geld macht ihre Familienangehörigen zwar nicht wieder lebendig, aber durch die Zahlungen wird öffentlich anerkannt, dass ihnen Unrecht geschehen ist.

Die Anwältin, Béatrice Umubyeyi, selbst eine Überlebende des Genozids, steht strahlend vor dem Gerichtsgebäude. Nicht, weil Karamira mit dem Tod bestraft wurde, sondern weil ihr dieses Urteil die Menschenwürde zurückgegeben hat. Wichtiger noch als die Verurteilung Karamiras war für sie, dass mit diesem Urteil auch der rwandische Staat seine Verantwortung mitzutragen hat. Denn es verpflichtete auch den Staat, nicht nur Karamira, zu Kompensationszahlungen. Bis dahin hatte die Regierung jegliche Haftung des Staates abgelehnt. «Unsere Behörden betreiben keine Siegerjustiz», sagt sie.

Dass die Genozidprozesse in Rwanda blosse Rachejustiz in Form von Schauprozessen sein könnten, befürchteten viele Beobachter nach den ersten beiden Todesurteilen des Sondergerichtes gegen zwei Angeklagte im Distriktshauptort Kibungo. In beiden Fällen waren keine Zeugen vorgeladen. Keiner hatte einen Anwalt, was allerdings in Rwanda nicht ungewöhnlich ist. Pflichtverteidiger sieht das rwandische Strafrecht keine vor, und Zeugen müssen nur dann vorgeladen werden, wenn die Angeklagten dies vor dem Prozess beantragen. Empörung über diese Umstände sei nicht angebracht, meint eine unabhängige europäische Juristin. Das angewandte Recht sei nicht von den «Siegern» geschaffen worden, sondern stamme aus der Zeit des ehemaligen Präsidenten Habyarimana.

Derzeit werden die Angeklagten von Juristen der belgischen Organisation Anwälte ohne Grenzen vertreten, damit jeder Verdacht einer Willkürjustiz vermieden wird. Rwandische Anwälte können oder wollen die Angeklagten nicht verteidigen. Ein rwandischer Anwalt sagt: «Die meisten von uns sind selbst Überlebende des Genozids. Wie sollten wir die Täter verteidigen? Und andere tun es aus Angst nicht.»

Nicht anders sieht die Situation auf der Seite der Justiz aus. Sie war mit dem Massenmord und der Massenflucht von 1994 völlig zusammengebrochen. Es fehlte an den nötigen Mitteln und am Personal, an Richtern und Ermittlern; die waren entweder geflüchtet oder umgebracht worden. In Rwanda wurden deshalb Laien in fünfmonatigen Kursen zu Richtern ausgebildet. Sie sind es nun, die in den speziell nach dem Genozid geschaffenen Sondergerichten arbeiten und über Leben und Tod der Angeklagten entscheiden.

MIT EINER RACHEJUSTIZ wäre niemandem gedient. Weder den Opfern noch den Tätern und auch nicht jenen, die unschuldig im Gefängnis sitzen; und einer nationalen Versöhnung zuletzt. Aber es besteht kein Zweifel daran, dass die rwandische Regierung mindestens einige der Todesurteile vollstrecken wird. Die Überlebenden des Genozids würden eine Begnadigung aller Verurteilten nicht akzeptieren, für sie ist die Todesstrafe die einzige gerechte Strafe. Anders sieht es die internationale Gemeinschaft: Manche der westeuropäischen Länder sind grundsätzlich gegen die Todesstrafe und drohen der rwandischen Regierung mit einer massiven Kürzung der Hilfsgelder. «Entschieden ist noch nichts, man wird einige Vollstreckungen in Kauf nehmen müssen», meint eine juristische Beobachterin aus Europa, «aber wenn es in die Tausende geht, wird die rwandische Regierung mit Konsequenzen zu rechnen haben. Diese Haltung ist nicht ganz fair. Weshalb verlangt man ausgerechnet von Rwanda die Abschaffung der Todesstrafe? In Osteuropa zum Beispiel existiert sie auch, und Urteile werden vollzogen, aber niemand sagt etwas.»

Falls Todesurteile vollstreckt werden, ist es sehr wichtig, dass die Prozesse einigermassen fair verlaufen. Ein Überlebender der Massaker, der alles Interesse an einer Bestrafung der Schuldigen hat, sagt: «Für mich ist es keine Genugtuung, dabei zuzusehen, wie im Prozess von Kibungo die beiden Angeklagten in einer Art Schnellverfahren zum Tod verurteilt wurden. Sie sind zwar effektiv schuldig, doch ihnen hätte ein fairer Prozess gemacht werden müssen. Weshalb können die obersten Verantwortlichen wie der ehemalige Kabinettschef des Verteidigungsministeriums, Bagosora, auf eine faire, internationale Justiz zählen, während unwichtigere Akteure des Genozids hier abgeurteilt werden?»

IN EINEM ELEGANT GESCHNITTENEN dunklen Anzug betritt der Angeklagte Jean-Paul Akayesu ungefähr zur selben Zeit wie Froduald Karamira in Kigali den Saal des internationalen Strafgerichts für Rwanda im tansanischen Arusha. Kein Spiessrutenlaufen für Akayesu: Die Sicherheitsvorkehrungen in Arusha sind ausgesprochen strikt. Durch einen Separateingang wird er vor die Richter geführt. Hinter Panzerglas, beschützt von zwei Polizisten, sitzt Akayesu auf der Anklagebank und protokolliert die Aussagen der Zeugen. Jean-Paul Akayesu ist des Völkermords, der Verbrechen an der Menschheit und der Verletzung von Artikel III der Genfer Konventionen angeklagt. Er war Bürgermeister einer kleinen Gemeinde in Zentralrwanda, wo er - laut Anklageschrift - die Ermordung von Tutsi zumindest nicht verhindert hat.

Bis ins letzte Detail werden die Zeugen befragt. Ein Beispiel: «Zeuge Z., kennen Sie Jean-Paul Akayesu»? «Ja.» «Sitzt Jean-Paul Akayesu hier im Saal»? «Ja.» «Können Sie uns Jean-Paul Akayesu mit dem Finger zeigen»? Zeuge Z. zeigt auf Akayesu. «Können Sie beschreiben, was Jean-Paul Akayesu gerade trägt»? «Mir scheint, als ob er einen grünen Rollkragenpullover trüge.» Akayesus Prozess, wegen Verfahrensfragen bereits zweimal verschoben, wurde nach der Zeugenanhörung ein weiteresmal unterbrochen, damit die Verteidigung ihre Zeugen suchen konnte.

Das internationale Gericht wurde geschaffen, um die Architekten des Genozids überhaupt zur Verantwortung ziehen zu können. Die Mehrheit der Planer und Ausführenden des Völkermordes hatte sich bis spätestens im Juli 1994 ins Ausland abgesetzt, wo sie für die rwandische Justiz unerreichbar waren. Im Oktober 1994 installierte die Uno nach dem Vorbild des Tribunals für Ex-Jugoslawien in Arusha das Gericht für Rwanda, wo die beiden Kammern des Strafgerichts tagen. Bis zu Beginn dieses Jahres hatten die sechs Richter in ihren imposanten schwarz-roten Roben vor allem Verfahrensfragen zu lösen. Kaum hatte ein Prozess begonnen, wurde er auch schon vertagt. «Als internationale Justiz können wir es uns nicht leisten, Verfahrensfehler zu begehen», begründet die südafrikanische Richterin Navanethem Pillay die Verzögerungen.

Darüber hinaus haben aber Inkompetenz, Missmanagement und Nepotismus das internationale Tribunal für Rwanda lahmgelegt. Das Gericht hatte von Anfang an zwei Kammern, aber bloss einen Gerichtssaal. Die Prozesse können deshalb nicht parallel stattfinden. Zudem sind in Arusha die Kommunikationsmöglichkeiten beschränkt. Kigali, wo sich das Ermittlungsbüro des Anklägers befindet, ist nur per Flugzeug erreichbar, und die Telefonlinien sind oft überlastet. Dreimal innerhalb eines Jahres wurde das Tribunal in Arusha auf Geheiss der Uno inspiziert. Schliesslich wurden der Ankläger und der Gerichtsschreiber Anfang 1997 entlassen.

Viele Zeugen haben Angst, in Arusha auszusagen. Nicht nur waren bis vor kurzem ihre Stimmen zu hören - das Gericht hatte versprochen, diese zu verzerren -, die Zeugen blieben beim Betreten des Saals auch für alle sichtbar. Die Panik wuchs, als Anfang Januar eine Frau, die in Arusha hätte aussagen sollen, in Rwanda umgebracht wurde. Das Gericht reagierte langsam. Diesen Frühling erst wurden ein paar Schutzmassnahmen eingeführt. Die Zeugen bleiben dem Publikum nun verborgen, und zu hören ist einzig noch die Stimme der Übersetzer.

Das internationale Gericht arbeitet langsam und ist von einem riesigen Verwaltungsapparat abhängig, dessen Büros von Arusha über Kigali bis nach New York verteilt sind. Dass sich dieser Apparat vor allem mit sich selbst beschäftige und sich zu wenig in den Dienst der Rechtsfindung stelle, ist kein völlig haltloser Vorwurf. Wie auch in Rwanda entsteht hier der Eindruck, Verfahrensfragen, juristische Probleme, stünden im Vordergrund und die Opfer spielten nur eine Nebenrolle. Ob hier wirklich Recht gesprochen wird, wird sich erst zeigen, wenn erste Urteile gefällt und von der Appellationskammer bestätigt worden sind.

Die Einrichtung des internationalen Strafgerichts in Arusha hatte für ganz Afrika Signalwirkung. Hoffnung keimte, dass die Urteile gegen die Verantwortlichen des Genozids in Rwanda der auf dem ganzen Kontinent verbreiteten Kultur der Straflosigkeit generell ein Ende setzen könnten. Gerechtigkeit durch internationale Justiz als Basis für die Versöhnung? Viele Rwander haben den Glauben daran verloren. Seit Beginn der Prozesse wirft die rwandische Regierung dem internationalen Gericht Ineffizienz vor. Dann missbrauchten gewisse Verteidiger Arusha als Plattform für politische Polemik. Der belgische Anwalt Luc de Temmerman, Verteidiger des Interahamwe-Vizepräsidenten Rutaganda, fordert vor Medienleuten immer wieder den Beweis, dass überhaupt ein Genozid an den Tutsi stattgefunden habe. Der wirkliche Völkermord sei, so behauptet der Belgier, von der Rwandischen Patriotischen Front während ihren Offensiven zwischen 1991 und 1994 an den Hutu verübt worden. Was nach dem 6. April 1994 geschehen ist, sei als pure Notwehr der Hutu zu betrachten.

ES IST DENKBAR, dass die Verantwortlichen des Genozids ihre damaligen Greueltaten noch heute als einen Akt der Notwehr sehen. Sie und ihre Anhänger waren von der Ideologie der Hutu-Power besessen und rechtfertigen damit, was sie vorhatten und was ihnen teilweise gelang: den Genozid an den Tutsi. Sie müssen sich als Helden fühlen, die damals sich und ihre Brüder vor den aus Norden anrückenden RPF-Rebellen retten wollten. Wie sollten sie heute Reue zeigen? Je härter sie und ihre Gefolgschaft nun von den neuen rwandischen Machthabern bedrängt werden, desto eher besinnen sie sich darauf zurück, was Froduald Karamira und Konsorten 1994 in Rwandas Massenmedien verbreitet hatten: Zerstört den Feind, der die Hutu ausrotten will. Zerstört ihn restlos. Männer, Frauen, Kinder und Ungeborene. Tötet alle Tutsi und auch jene Hutu, die nicht einsehen wollen, wer unser Feind ist.

Alle Angeklagten in Arusha haben sich bisher als nicht schuldig bekannt. Notwehr oder Völkermord? Wie abstrus die juristischen Spiegelfechtereien auch sein mögen, sie ändern am Kernproblem nichts: Nach dem 6. April 1994 sind in Rwanda gegen eine Million Unschuldiger massakriert worden. Viele der Täter sind namentlich bekannt. Ohne ihre rechtmässige Verurteilung bleibt Versöhnung nur ein Wort.

Andrea König ist freie Korrespondentin für Fernsehen DRS und die Berliner «Tageszeitung» in Nairobi.


Teilen

Für 94 Franken pro Jahr gibt es NZZ Folio auch im Abonnement. Näheres hier.

Urheberrecht gilt auch im Internet: Verlinken erlaubt, Kopieren verboten.