Am Anfang ist die Rache. «Jetzt wollen wir Rache an dir nehmen für Frövins Tod», rufen die Söhne des Ermordeten dem gestellten Täter, König Adil, zu. Dieser versucht sich freizukaufen: «Ich bin bereit, euch Busse für den Fall eures Vaters zu bieten; für euch wird es immer ein hoher Ruhm sein, einen so mächtigen König zum Wergeld gezwungen zu haben.» Doch das Betteln nützt ihm nichts. «Wähnst du, wir wollen unseren Vater im Geldbeutel tragen? Andere mögen sich ihre Rache abkaufen lassen. Tritt an zum Zweikampf!»
Diese Szene, festgehalten in der mittelalterlichen «Historica Danica» von Saxo Grammaticus, beschreibt die Grundmechanik des Strafens: Ein Unrecht geschieht, Rache wird geübt. Um sein Leben kämpfend, versucht der König aber, die Rächer davon zu überzeugen, aus diesem simplen Strafmuster auszubrechen. Könnte man die Sache nicht mit Geld, sogenanntem Wergeld, ins Reine bringen? Für uns, die wir in einem fein verästelten Strafsystem leben, klingt der verzweifelte Vorschlag Adils modern und altmodisch zugleich. Viele Vergehen sind heute mit einer Geldbusse belegt, doch für Mord scheint uns das keine angemessene Strafe zu sein.
Rückblickend aber war es ein Fortschritt, für einen Mord Geld zu verlangen, anstatt Rache zu üben. Denn einst drohte die archaische Gesellschaft sich selbst zu liquidieren. Jeder Rachemord führte wiederum zu einer Gegentat, da die Sippe ihre Ehre nur durch Rache wahren konnte. In der modernen Strafrechtstheorie ist der Vergeltungsgedanke zurückgedrängt worden. Prävention steht in der Regel an erster Stelle. Doch in manchen Weltregionen spielt die Rache noch immer eine bedeutende Rolle, wenn auch verbotenerweise, in Teilen Afrikas etwa oder auf dem Balkan. Auswanderer tragen sie ab und zu in andere Länder. Im Juli 2002 erschoss ein Mann aus dem Kosovo den albanischen Mörder seines Sohnes beim Bahnhof Opfikon in der Agglomeration Zürichs. Der Polizei gegenüber nannte er als Motiv «Blutrache».
Bei der Rachenahme stehen sich Opfer und Täter Auge in Auge gegenüber. Kein Dritter vermittelt, und kein Richter oder Vollzugsbeamter schiebt sich zwischen die Parteien. Der Ausgleich geschieht unmittelbar. Die Geschichte der Strafe ist die Geschichte der Eindämmung dieser ungebremsten Reaktion. Und sie ist die Geschichte des Bemühens, eine Gesellschaft zu befrieden, in der der Mensch zum Wolf des anderen Menschen geworden war.
Wer die tödlichen Folgen der Blutrache verhindern wollte, musste die nach Vergeltung rufenden Gefühle der Opfer in andere Bahnen lenken. So ging man dazu über, die Tat nicht mit einem weiteren Menschenopfer, sondern mit einer Zahlung zu entgelten. Zuhauf lassen sich Busskataloge finden, die detailliert auflisten, welches Delikt welches Bussgeld verlangte. In einem fränkischen Gesetz aus dem 7. Jahrhundert heisst es: «Wenn jemand einen freigeborenen Kleriker tötet, werde er wegen zweimal 50 Schillingen als schuldig erachtet.» Oder: «Wenn einer aber die Spitze des Daumens abschlägt, büsse er mit 6 Schillingen. Wenn aber ganz, mit 12.» Für einen ganzen Daumen konnte man auch zwei gebeizte Kraniche geben.
Ein Trend des zeitgenössischen Strafvollzugs zeigt in eine ähnliche Richtung: Immer mehr wandeln die Gerichte kurze Freiheitsstrafen in Bussen um. Der Griff in den Geldbeutel schmerzt den Täter mehr als ein paar Tage Gefängnis – und diese Strafe belastet die arg gebeutelten Staatsbudgets erst noch weniger.
Doch von einer Strafe im modernen Sinn kann man bei den in den Katalogen aufgeführten Bussen nicht sprechen. Denn diese Bussen waren nicht die zentrale Reaktion eines Staates auf eine Straftat. Den Staat gab es zu dieser Zeit noch gar nicht. Die herrschende Schicht verwandelte mit der Busse die Rache in Sühne. Von durchschlagendem Erfolg war diese Methode der Streitregelung zunächst nicht gekrönt. Bezahlte der Täter seine Busse nicht, leistete er also keine Sühne, fiel er wieder der Rache anheim.
Erst die Christianisierung brachte eine in unserem Sinne konstruktive Konfliktlösung hervor. Die Christen sagten: Der Mensch ist sündig, und die Schuld trifft nicht seine Sippe, sondern ihn persönlich. Nach dem Tod, im Jenseits, da werden die guten und die bösen Taten für jeden Einzelnen gegeneinander abgewogen und abgerechnet. Hier auf Erden aber, im Diesseits, kann der Sünder seine Schuld durch Busse und Sühne tilgen. Die Vorstellung eines persönlichen Verhältnisses zu Gott führte zu einem Begriff von individueller Strafe, wie wir ihn heute noch kennen. Wir nehmen nicht mehr die Sippe in Haft, sondern den einzelnen Täter.
Wer gesündigt und sich damit gegen die von Gott geordnete Gesellschaft gewendet hatte und anschliessend Busse tat, durfte in den Schoss des Sozialverbandes zurückkehren. Einige Übeltäter schickte man auf eine Wallfahrt. Damit führte man die Schuldigen nicht nur auf den Weg der Tugend zurück, sondern man entfernte sie auch für eine Zeitlang aus der Gemeinschaft: Allfällige Rachegelüste, die trotz der gepredigten Nächstenliebe nicht so einfach aus der Welt zu schaffen waren, konnten sich wieder abkühlen.
Ähnliche Muster, Streit beizulegen, finden sich ausserhalb von Europa. Beim südsudanesischen Stamm der Nuer rennt derjenige, der jemanden getötet hat, sofort in das Haus des «Mannes mit dem Leopardenfell», des Priesters also. Dort ist er für die Rächer tabu. Der Priester unterzieht ihn einer rituellen Reinigung. Während der nächsten Zeit ist es dem Totschläger zu empfehlen, die Hütte nicht zu verlassen. Der Priester beginnt mit Vergleichsverhandlungen zwischen den verfeindeten Familien, die sich Monate hinziehen können. Am Schluss übergibt die Sippe des Täters der Familie des Opfers üblicherweise einige Rinder, und man feiert ein Versöhnungszeremoniell.
Ab dem Jahr 1000 übernahmen in Europa immer mehr Dritte, in der Regel die Herrscher, den Vollzug der Strafe und trennten Opfer und Täter. Besonders dort, wo bereits eine Zentralmacht existierte, etwa in den Städten, wurden die Strafen schriftlich festgehalten, bekanntgemacht und vollzogen. In Freiburg im Breisgau galt im 12. Jahrhundert: «Wenn einer innerhalb der Stadt den Stadtfrieden bricht, das heisst, wenn er einen andern im Zorn blutig verletzt, dann soll ihm die Hand abgeschlagen werden. Wenn er ihn aber tötet, dann soll er enthauptet werden.» Das war im Grunde nicht mehr so weit entfernt von unserem Strafsystem.
Doch etwas hat sich seit dem Mittelalter fundamental geändert: Gleiches wird nicht mehr mit Gleichem vergolten. Das sogenannte Talionsprinzip kommt heute in den meisten westlichen Staaten nicht mehr zur Anwendung. Die alttestamentarische Vorstellung «Auge um Auge, Zahn um Zahn» nahm hingegen bis zur Zeit der Aufklärung eine dominante Stellung ein. Was man dem andern tat, das sollte auch einem selbst geschehen. Die Tat wurde am Körper des Täters gespiegelt: «Bem der mund wird ab gesniten oder dy augen aus gestochen oder dy oren ab gesniten oder dye zung wirt aus gesniten, wer dy ding dem andernn tut dem sol man das selbig hinbider tun.»
Das klingt barbarisch; doch das Talionsprinzip schränkte die Sanktionsmöglichkeiten auch ein. Es war also durchaus ein zivilisatorischer Fortschritt hin zu einer deeskalierenden Wirkung des Strafens: Eine Körperverletzung durfte nicht mehr mit einer Tötung bestraft werden, sondern nur noch mit einer gleichartigen Verletzung.
Im sonnigen Kalifornien fällt man heute in die Zeit vor der Talion zurück. Dort gilt: Drei Verstösse gegen das Gesetz, egal welchen Schweregrads, und man wandert für lange Zeit ins Gefängnis. Ein Ladendieb, der 1995 Videos im Wert von 153 Dollar gestohlen hatte, wurde zu 50 Jahren Gefängnis verurteilt. Da er zwölf Jahre zuvor drei Einbrüche begangen hatte, kam die «Three Strikes»-Regel zur Anwendung. Das oberste Gericht der USA hiess im März 2003 diese Praxis mit 5 zu 4 Stimmen gut: Wenn die Kalifornier denken, damit könnten sie die Kriminalität wirksam bekämpfen, dann sollen sie es so tun.
Die Körper- und Lebensstrafen der frühen Zeit waren noch drastischer. Sie sollten den Menschen vor Augen führen, was böses Tun für Folgen haben konnte. Hinrichtungen waren regelrechte Zeremonien. Hängen, Enthaupten, Verbrennen, Ertränken, Pfählen und Rädern gehörten zum Repertoire. Das Rädern war besonders grausam, zerbrach der Henker doch dem Täter mit einem speziellen Rad die Knochen und flocht ihn zwischen die Speichen. Dann stellte er den Geräderten der Bevölkerung zur Schau. Überhaupt war die Entblössung des Bestraften ein wichtiger Bestandteil des Strafens. Bis Mitte des 19. Jahrhundert hatte der Pranger in Europa Bestand.
Heute hat das Internet die Aufgabe des Schandpfahls übernommen. Unter www.parentsformeganslaw.com werden amerikanische Sexualdelinquenten publik gemacht. Man wählt einen Ort, und nach wenigen Mausklicks bekommt man Namen, Bild und Adresse der aus dem Gefängnis entlassenen Täter, die dort wohnen. In der Schweiz würde eine solche Praktik gegen den Persönlichkeitsschutz verstossen. Im Strafgesetzbuch finden sich nur noch Spuren des Pranger-Prinzips: Ist die Veröffentlichung (in der Regel im Amtsblatt oder in der lokalen Tageszeitung) eines Urteils im öffentlichen Interesse oder in demjenigen des Verletzten, so kann sie der Richter anordnen – auf Kosten des Verurteilten.
Den Denkern im 16. Jahrhundert war mit den drakonischen Strafen dem Strafzweck Genüge getan. Der Humanist und Reformator Philipp Melanchthon schrieb: «Für die Strafe gibt es drei Gründe: Der erste ist die Gerechtigkeit Gottes, der zweite ist die Besserung oder die Beseitigung zur Sicherung des Rechtsfriedens, der dritte ist das abschreckende Beispiel zur Hebung und Mässigung der Sitten.» Und Luther meinte: «Nun aber das Schwert ein grosser nötiger Nutzen ist aller Welt, dass Friede erhalten, Sünde gestraft und den Bösen gewehrt werde.»
Wurden die Strafzwecke hier noch mit einem Glaubensbezug begründet, änderte sich dies mit dem Eintritt ins Zeitalter des Vernunftrechts. Die Rationalität trat an die Stelle der Transzendenz. Den Körper des Menschen und den Staat verstand man als ein mechanisches Räderwerk, das gemäss Ursache und Wirkung funktionierte: Dreht man an jener Schraube, geschieht dieses, stoppt man diese, folgt jenes. Der niederländische Jurist Hugo Grotius packte die neue Sicht in die Formel: «Strafe ist ein Übel, das man erdulden muss, weil man ein Übel zugefügt hat.» Nicht Gott verlangt die Strafe, sondern schlicht die Vernunft. Und jetzt ist es die Vernunft, die vor Rache schützt: «Je weniger ein Mensch des Gebrauchs seiner Vernunft mächtig ist, desto mehr neigt er zur Rache.»
Die Aufklärer dachten zudem utilitaristisch. Sie fragten, was es dem Gemeinwohl nütze, wenn man jemanden zum Tod verurteile. Und sie antworteten: Nichts, also lassen wir die Mörder und Diebe arbeiten, am besten in Gebieten, die noch nicht bewohnt sind. In Russland besiedelten die Verurteilten im 18. Jahrhundert Sibirien. Die Engländer schickten ihre Verbrecher in die Kolonien, nach Australien etwa. Spanien zählte im 17. Jahrhundert rund 2000 Männer, die eine Galeerenstrafe verbüssten. Die französische Flotte und damit auch ein beträchtlicher Teil der Wirtschaft Frankreichs wären stillgestanden, wenn neben den Sklaven nicht auch Tausende von Verurteilten, die meisten davon Diebe, die 40 Galeeren über die Weltmeere gerudert hätten. 12 000 Mann mussten für die Grande Nation am Riemen reissen, bis die Segelschifffahrt aufkam und die Zwangsarbeiter in die Arsenale geschickt wurden.
Die Verurteilung zu harter Arbeit statt zur Todes- oder zu einer Körperstrafe war also nicht nur ethisch legitim, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Noch heute sollen die Gefängnisinsassen nicht nur ihre Zeit in der Zelle absitzen, sondern auch eine (in der Schweiz in der Regel körperlich leichte) Arbeit verrichten, die dem Gemeinwohl nützt.
In der Morgendämmerung der Moderne hatte sich eine Strafart entwickelt, die bis heute zu einer der wichtigsten zählt: die Freiheitsstrafe. 1555 wurde das erste Gefängnis in Betrieb genommen. Es lag in Bridewell bei London, zwischen Fleet Street und der Themse. Bridewell war ein «house of correction». In erster Linie wollte man die Insassen zur Ordnung erziehen. Innert kürzester Zeit war es nicht nur mit Verbrechern und Vagabunden, sondern auch mit Bettlern und Arbeitsscheuen gefüllt.
Was die Zahl der Eingesperrten betrifft, ist die Erfolgsgeschichte des Gefängnisses eindrücklich: Heute, rund 450 Jahre später, sitzen im Land des ersten Zuchthauses 74 000 Menschen hinter Gittern. Die Anzahl Gefangener ist weltweit in den vergangenen Jahren steil angestiegen. Die grösste Gefangenenpopulation der Welt bilden die über zwei Millionen Häftlinge in den USA. Dort sitzt mittlerweile einer von 140 Einwohnern hinter Gittern. In der Schweiz sind die Zahlen hingegen relativ stabil, und die Quote ist zehnmal tiefer: Am statistischen Stichtag vom 4. September 2002 waren 4987 Menschen in Haft, davon 3077 im Strafvollzug, die anderen in Untersuchungs- oder Auslieferungshaft. Immer mehr Freiheitsstrafen werden zudem nicht im Gefängnis vollzogen, sondern in gemeinnützige Arbeit umgewandelt.
Der quantitative Erfolg des Gefängnisses ist jedoch kein qualitativer: Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand eine Straftat begeht, erhöht sich markant, wenn er bereits im Gefängnis war. Allein in Grossbritannien werden pro Jahr mehr als eine Million Taten von Exsträflingen begangen, was einem Fünftel aller Delikte entspricht. Gefängnisse seien, so ist in einem Bericht der britischen Regierung von 1990 zu lesen, ein teurer Weg, um aus schlechten Menschen noch schlechtere zu machen. Oder wie es der französische Philosoph Michel Foucault in seinem epochalen Werk «Überwachen und Strafen» von 1975 ausdrückte, «die verabscheuungswürdige Lösung, um die man nicht herumkommt».
Die Gefängnisse platzen nicht nur in den USA und Grossbritannien aus allen Nähten. Mit ähnlichen Problemen kämpfen auch andere Staaten. Manchmal führt dies zu überraschenden Lösungen. Vor kurzem hat ein Richter in der Türkei einen 28-jährigen Mann wegen Betrunkenheit und Ruhestörung statt für 15 Tage ins Gefängnis in die Bibliothek geschickt: Dort soll er täglich mehr als eine Stunde Bücher lesen, ein Polizist schaut währenddessen auf die Uhr. Für einen heissspornigen jungen Haudegen eine wahre Strafe. Er wird mit den Worten zitiert: «Allah soll nicht mal meinem Feind eine solche Strafe aufbürden.»
Von Beginn an war das Wegsperren von Tätern mit dem Erziehungsgedanken verbunden oder, wie es Foucault nannte, mit der «technischen Umformung der Individuen». Als nach Bridewell im 16. Jahrhundert auch auf dem Kontinent erste Anstalten eröffnet wurden, versuchte man der damaligen Ideologie des Calvinismus gemäss, die Gefangenen durch Arbeit zu erziehen. Zudem sollten die Gefangenen Reue und Busse üben, forderte die Kirche, die damit nicht nur ihre Weltanschauung durchsetzen wollte, sondern auch auf die zum Teil desaströsen Zustände reagierte, die in den Gefängnissen herrschten: Hinter den Mauern entstand eine Welt, die die Gefallenen nicht dazu verleitete, wieder auf den rechten Weg zu finden. Voltaire bezeichnete 1777 die Gefängnisse als «cloquages d’infection, qui répandent les maladies et la mort».
Die Philanthropen verbanden den Gedanken der geistigen Einkehr mit dem protestantischen Arbeitsethos, was zum «Arbeitshaus» führte, in dem die Insassen tagsüber – oft schweigend – arbeiteten, die Nacht aber in Isolationshaft verbrachten. Disziplin, Sauberkeit, Arbeit, Gottesdienste, kurz: die Zucht, das waren die Mittel, die Täter wieder gemeinschaftstauglich zu machen. Oder anders gesprochen: sie zu resozialisieren.
Das zentralisierte Strafsystem im Verbund mit der Ideologie der Erziehung der Täter zu besseren Menschen bereitete den Weg in das Zeitalter des modernen Strafrechts. Als dessen Begründer gilt Paul Johann Anselm von Feuerbach. Er brachte um 1800 das bis heute wichtige Element der Psychologie in die Straftheorie ein. Der Täter ist in den Augen Feuerbachs nämlich wie alle Menschen von sinnlichen Antrieben gesteuert. Diese Eigenschaft muss der Staat berücksichtigen, wenn er nicht nur auf Straftaten reagieren, sondern diese verhindern will. Prävention war das Anliegen Feuerbachs. Dazu muss dem potentiellen Täter die Strafe vor Augen geführt werden. So kann er Vor- und Nachteile abwägen. «Die Übertretungen werden verhindert, wenn jeder Bürger gewiss weiss, dass auf die Übertretung ein grösseres Übel folgen werde, als dasjenige ist, welches aus der Nichtbefriedigung des Bedürfnisses nach der Handlung (als einem Objekt der Lust) entspringt», schrieb Feuerbach.
So nachvollziehbar dieser Gedanke für den heutigen Homo oeconomicus klingt, so wenig ist er nachweisbar. Ist es nicht so, dass viele zwar wissen, dass auf eine üble Tat eine Strafe folgt, aber davon ausgehen, nicht erwischt zu werden? Nicht einmal die Todesstrafe in einzelnen US-Staaten hat dazu geführt, dass die schweren Verbrechen zurückgegangen wären. Abschreckung ist ein schönes Prinzip, doch es funktioniert nur bedingt.
Feuerbach war es auch, der das grundlegende Prinzip aller Rechtsstaatlichkeit formulierte: Keine Strafe ohne Gesetz. Nur wenn eine Strafe schriftlich angedroht ist, darf sie verhängt werden. Die Staaten begannen, Juristen damit zu beauftragen, Strafgesetze zu verfassen. Feuerbach selber schrieb ein «bayerisches Strafgesetzbuch». 1871 folgte eines für das Deutsche Reich, das 1975 stark erneuert wurde. In der Schweiz dauerte es etwas länger, da lange Zeit die Kantone für die Strafgesetzgebung verantwortlich waren. Doch seit 1942 besitzt auch die Schweiz ein Strafgesetzbuch. Darin findet sich ein Bündel an Strafformen, in denen die über die Zeit entwickelten Strafgründe aufscheinen. Die grundlegenden Strafen, Freiheitsstrafe und Geldbusse, werden phantasievoll variiert und auch kombiniert. Eine Freiheitsstrafe kann ein Sträfling ganz im Sinn des protestantischen Arbeitsethos in Halbgefangenschaft verbringen: Er arbeitet tagsüber am gewohnten Ort, die Nacht verbringt er hinter Gittern.
Auch wenn in den letzten Jahrzehnten die Bedürfnisse der Opfer stärkere Beachtung finden, ist eines der obersten Ziele des modernen Strafvollzugs noch immer die Besserung des Täters, die Resozialisierung. Selbst für Freiheitsstrafen will man den Täter nicht aus seiner gewohnten Umgebung reissen, sondern man bindet ihm eine elektronische Fessel um den Fuss, die den Vollzugsbehörden Kontrolle über seinen Aufenthaltsort gibt: ein Hausarrest mit Funkverbindung zum Aufseher, was den Steuerzahlern die Gefängniskosten erspart. Und mit differenzierten Nebenstrafen reagiert der Staat auf die besondere Situation des Delinquenten: Behördenmitgliedern kann das Amt entzogen werden, einem Wirt das Patent, Eltern die elterliche Gewalt, man kann Täter des Landes verweisen oder ihnen das Betreten von Kneipen untersagen.
Die Zukunft des Strafens weist in zwei sehr unterschiedliche Richtungen: Versöhnen oder Verwahren. Kleinere Übel versucht man mit Hilfe der Mediation zu lösen. Täter und Opfer sitzen sich gegenüber, schauen sich ins Gesicht, und ein staatlicher Vermittler, gleichsam der «Mann mit dem Leopardenfell», schlichtet den Konflikt, wenn dies das Opfer wünscht. Unter der Aufsicht des Mediators arbeiten sie gemeinsam eine Vereinbarung aus. Der Täter soll eine symbolische Handlung unternehmen, um seine Tat wiedergutzumachen. Dabei kann es sich um gemeinnützige Arbeiten handeln, um das Versprechen, gewisse Dinge nicht mehr zu tun, oder – ganz simpel – um ein Entschuldigungsschreiben. Die Konfrontation des Täters mit seinen Taten vor den Augen des Opfers, das «Shaming», soll als konstruktiver und sozialverträglicher Beitrag zur Streitschlichtung beitragen.
In die andere Richtung geht die Verwahrung: Hier trennt man Täter und Opfer oder ihre Angehörigen vollständig voneinander. Menschen, die ein sehr schweres Delikt verübt haben, verwahrt man für unbestimmte Zeit in Hochsicherheitstrakten. Im Jargon der Strafrechtler handelt es sich bei der Verwahrung nicht um eine Strafe, sondern um eine Massnahme. Nicht die Schuld des Täters ist entscheidend dafür, dass sie angeordnet wird, sondern seine Gefährlichkeit. Fachkommissionen befinden darüber, ob die gemeingefährlichen Mörder, die Kinderschänder und Vergewaltiger irgendwann vor ihrem Tod der Gesellschaft wieder zugemutet werden können.
Doch von Seiten der Opfer wird gefordert, die Schwerverbrecher wenn immer möglich überhaupt nicht mehr auf freien Fuss zu setzen. In der Schweiz werden die Bürger im Februar darüber abstimmen, ob extrem gefährlichen Tätern nur dann wieder die Tore zur Freiheit zu öffnen sind, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass sie geheilt werden können.
Diese Strafe, die unerbittliche Wegschliessung des Täters, geht über eine Ausgleichshandlung, ja über die Sühne hinaus. Bei der langsamen Tötung, wie die lebenslange Verwahrung auch genannt wird, geht es nicht nur um die Sicherheit der Gesellschaft, sondern auch um Vergeltung. Am Ende also ist sie wieder da, die man zu unterdrücken hoffte, die Rache.
Markus Hofmann ist NZZ-Redaktor im Ressort Inland.