NZZ Folio 10/97 - Thema: Copyright   Inhaltsverzeichnis

Das Vietnam des Internet

Warum der Cyberspace Grund zum Klagen gibt.

Von Daniel Weber und Franz Zauner

FRÜHER WAR ES SO: Wer ins Netz wollte, machte sich mit HTML und Netiquette vertraut und lud seine Seiten in aller Unschuld auf einen Server. Heute tut man gut daran, sich rechtzeitig der Dienste eines Juristen zu versichern: Recht und Gesetz sind für die Zukunft des ehemals rechtsfreien Raums Internet mindestens so wichtig geworden wie die Innovationen der Programmierer.

Es muss nicht gleich ein massiver Verstoss gegen Wettbewerbsregeln sein, der Grund zum Klagen gibt - ein einfacher Hyperlink tut's auch. Links zu Seiten, die gegen nationales Recht verstossen, haben schon mehrmals Staatsanwälte zum Eingreifen bewogen. In jüngster Zeit beschäftigen sich aber auch die Copyright-Anwälte mit jenen kleinen elektronischen Nahtstellen des Internet, die es per Mausklick ermöglichen, von einem Dokument zum anderen zu hüpfen.

Handfeste kommerzielle Interessen sind es, welche Inhaltsanbieter vermehrt Nachschau halten lassen, wie auf ihre eigenen Seiten verwiesen wird. Immer noch ist es gängige Praxis, den Link in die Fremde direkt zu den Webseiten zu legen, die am besten zum eigenen Informationsangebot passen - und das ist meist nicht eine Homepage. Just auf der konzentriert sich aber die Werbung, und deshalb sehen manche Anbieter ihr Werbeaufkommen vermindert, wenn der User an der mit Inseraten gepflasterten Haustür vorbei zum eigentlichen, oft werbefreien Inneren geführt wird.

Die ersten Musterprozesse wurden in den USA und England bereits geführt - und im Sinne der Beschwerdeführer entschieden. Unter dem Verdacht, nicht mit der richtigen Tür ins Haus zu fallen, stehen theoretisch auch die Robots der grossen Suchmaschinen, die das Netz durchkämmen. Immerhin ist noch niemand auf die Idee gekommen, Lycos oder Alta Vista deshalb zu verklagen.

«Die Frage des Copyrights verspricht, zum Vietnam des Netzes zu werden», meinte einst der Lotus-Gründer Mitch Kapor. Auf der einen Seite ist das Recht auf geistiges Eigentum eine Bedingung, damit überhaupt Ideen und Werke produziert werden - auf der anderen Seite mehren sich die Beispiele dafür, dass der Schutz geistigen Eigentums die Idee des freien Informationsaustausches ad absurdum führt.

Seit das Internet auch zu einem Marktplatz geworden ist, findet jede seiner technischen Neuerungen ihren Niederschlag in Prozessakten. Als Netscape die Frames erfand, mit denen sich mehrere Seiten gleichzeitig auf einem Bildschirm darstellen lassen, bescherten unbedarfte Web-Designer den Usern manches Missvergnügen, indem sie fremde Seiten irrtümlich in einen der eigenen Rahmen leiteten. Doch es gibt keine Not, aus der sich nicht eine Tugend machen lässt: Das Fünf-Mann-Unternehmen Totalnews framte kurzerhand die Online-Versionen berühmter Weltblätter und Nachrichtendienste - darunter die «Washington Post», «Time» und «CNN» -, versah diesen Service mit eigener Werbung und erfreute sich steigender Einnahmen. Die prompt folgende Schlacht vor Gericht ging für die News-Parasiten zwar verloren, aber den Krieg für ihre eigenwillige Version des freien Informationsflusses führen sie weiter: Auf der Website von Totalnews blieb soweit alles beim alten, nur die Nachrichten der Kläger erscheinen nun auf Mausklick in einem separaten Browserfenster. Da es offenbar kein Copyright-Gesetz ohne Lücke gibt, fällt es nicht schwer, exegetisch veranlagten Jus-Adepten mit dem Schwerpunkt Cyberrights eine glänzende Zukunft zu prophezeien.

ES IST NICHT VERWUNDERLICH, dass die Copyright-Lobbyisten - zuvorderst Hollywood - alles daran setzen, internationale Vereinbarungen zum Schutz ihrer Produkte durchzusetzen. In den USA haben sie einen mächtigen Verbündeten, Bruce Lehman, den obersten Copyright-Hüter der Regierung Clinton. Unter seiner Federführung entstand 1995 das berüchtigte Weissbuch «Intellectual Property and the National Information Infrastructure», das eine radikale Verschärfung des amerikanischen Copyrights im Lichte der Digitalisierung vorschlägt - noch dieses Jahr soll der amerikanische Kongress über entsprechende Gesetzesänderungen befinden. Und mit diesen Reformvorschlägen trat Lehman im vergangenen Dezember auch in Genf auf, als die World Intellectual Property Organization (Wipo) tagte, um einheitliche Richtlinien für ihre 160 Mitgliedstaaten festzuschreiben. Denn im Zeitalter des Internet sind nationale Grenzen bedeutungslos geworden.

Hätten sich die Copyright-Maximalisten durchgesetzt, wären die Rechte der Öffentlichkeit, die zu wahren dem Urheberrecht ja ebenso obliegt wie der Schutz geistigen Eigentums, stillschweigend ausverkauft worden. Verschwunden wäre weitgehend das Konzept des «fair use», welches das Kopieren eines geschützten Werks zum persönlichen, nichtkommerziellen Gebrauch erlaubt. Als Verstösse gegen das Urheberrecht geahndet worden wären beispielsweise das Speichern einer Datei auf der Festplatte des Computers - was beim Surfen im Internet automatisch geschieht - und die elektronische Weitergabe eines Dokuments per E-Mail. Und nicht zuletzt hätten jene für Copyright-Verstösse verantwortlich gemacht werden können, über deren Kanäle die Informationen transportiert werden: Telefongesellschaften und Internet-Provider.

Welch absurde Folgen das haben kann, wird zurzeit in Australien vorgeführt. Die Musik, mit denen Firmen Anrufer quälen, während die darauf warten, von der Telefonzentrale verbunden zu werden, unterliege dem Copyright, befand im vergangenen August der australische High Court. Dafür bezahlen soll die nationale Telefongesellschaft Telstra, über deren Linien die Gespräche geführt werden. Triumphierend hat die Klägerin, eine australische Urheberrechtsgesellschaft, nun auch einen der grössten Internet Provider des Landes vor Gericht gebracht: einen Dollar pro Abonnent soll der für gebührenpflichtige Musik entrichten, die seinen Kunden im Internet potentiell zugänglich ist.

DIE RADIKALEN konnten sich an der Wipo-Konferenz in Genf nicht durchsetzen. Die beiden Verträge, auf die man sich geeinigt hat, halten explizit fest, dass die bestehenden Copyright-Gesetze auch im Cyberspace Gültigkeit haben sollen. Sie müssen nun in den Wipo-Mitgliedstaaten ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden, was nicht ohne harte Auseinandersetzungen abgehen wird. Besonders umstritten ist ein Punkt, der die Produktion von Software zur Umgehung der Kontrollvorrichtungen verbietet, mit denen im Netz geschütztes Material gesichert wird. Unter dem Stichwort «Copyright Management» sollen Zugriffe auf solche Daten überwacht und im Detail verfolgt werden können. Programme, mit denen man im Internet seine Privatsphäre bewahren kann (etwa durch Anonymisierung), würden damit in die Illegalität abgedrängt. Selbst die Computerindustrie, die zu den grössten Leidtragenden des Raubkopierens gehört, reagiert mit gemischten Gefühlen auf ein Gesetz, das die Entwicklung neuer, legaler Produkte behindern könnte.

Unter der Wipo-Gesetzgebung hätte der Videorecorder nicht entwickelt werden können, gibt der Präsident der amerikanischen Unterhaltungselektronik-Hersteller zu bedenken, weil man damit illegal Kopien von urheberrechtlich geschützten Filmen anfertigen kann. Tatsächlich hatten Universal und Disney einst Sony gerichtlich zwingen wollen, den Verkauf der Betamax-Videogeräte einzustellen. Der US Supreme Court liess die Filmstudios abblitzen und entschied im Sinne des «fair use», dass eine Technologie nicht zu verbieten sei, die nicht primär illegalen Zwecken diene.

Ein drittes Vertragswerk, das das Copyright auf den Inhalt von Datenbanken ausgedehnt hätte, wurde an der Wipo-Konferenz zurückgestellt, obwohl die EU bereits eine entsprechende Direktive erlassen hat, die von den Mitgliedstaaten bis Ende dieses Jahres gesetzlich verankert werden müsste. Vor allem die Wissenschaftsorganisationen wehren sich dagegen, mit dem einleuchtenden Argument, Forschung und Lehre sei auf den freien Zugang zu wissenschaftlichen Daten angewiesen. Schützenhilfe erhielten sie von Anbietern von Börseninformationen wie Dow Jones und Bloomberg, die nicht daran interessiert sein können, dass die Daten der verschiedenen Börsen urheberrechtlich geschützt werden.

DAS PROBLEM BLEIBT, dass die Ureinwohner des Internet vom Copyright nichts wissen wollen. Der gefährlichste Feind der Musikindustrie ist bezeichnenderweise ein Student, der einen Decknamen wie Elvis oder Dead Addict trägt und ausgerüstet ist mit MP3. Das hat nichts zu tun mit einer Maschinenpistole, die Abkürzung bezeichnet ein Verfahren zur Datenkomprimierung. Ohne Qualitätsverlust lassen sich damit digitale Tondateien auf einen Zwölftel reduzieren - ein durchschnittlicher Popsong von 60 Megabyte auf 5 - und aus dem Internet herunterladen. Glaubt man den Anwälten der Musikindustrie, erleichtern die jugendlichen Soundpiraten die Branche jährlich um Millionen, ja Milliarden Dollar.

Ihre Werkzeuge beschaffen sich die Raubkopierer, die an den Universitäten über eine erstklassige technische Infrastruktur verfügen, gratis im Internet: Programme, mit denen sich eine CD auf die Festplatte des Computers holen, ins MP3-Format übersetzen und nachher auch wieder abspielen lässt. Das Verfahren, das das Zeug dazu hat, zum Standard auch für kommerzielle Verkäufer von Musik übers Internet zu werden, öffnet den Bootleggern den Weg ins Paradies. Seit ein paar Monaten schiessen MP3-Sites aus dem Boden, getrieben von sportlichem Ehrgeiz legen die Hacker immer umfangreichere Sammlungen an; von Abba bis Zappa lassen sie nichts aus, und auch die Freunde der E-Musik finden bei ihnen inzwischen ein reiches Angebot vor. In ein paar Minuten hat man ein Stück auf seine Festplatte geladen, und wer entsprechend ausgerüstet ist, kann sich mit den geklauten Tönen sogar seine eigene CD brennen.

Vor ein paar Monaten hat der Branchenverband Recording Industry Association of America (RIAA) gegen drei besonders üppig ausgestattete MP3-Archive und ihre unbekannten Betreiber geklagt. Angesichts Hunderter von MP3-Sites eher ein symbolischer Akt, von dem sich die RIAA dennoch Signalwirkung erhofft. «Wir meinen es ernst», kommentierte ein Verbandssprecher trotzig den Schritt, was auf englisch heisst: «We mean business.»

Um Big Business geht es bei den Copyright-Verletzungen im Internet in der Tat. Weltweit wirft das Musikgeschäft jährlich 38 Milliarden Dollar ab, und die Branche rechnet damit, dass in fünf Jahren der Anteil der online verkauften Musik bereits 15 Prozent des Handels ausmachen wird. Nicht nur die Musikindustrie, die ganze Unterhaltungsbranche hat höchste Alarmbereitschaft ausgegeben. Denn es ist nur eine Frage der Zeit, dass es technisch möglich wird, auch ganze Filme auf die Festplatte eines Computers herunterzuladen. Natürlich wird die Polizei auch weiterhin raubkopierte CDs und Videokassetten beschlagnahmen und vernichten. Aber die Piraten von heute und morgen brauchen keine Lagerhäuser, um ihre illegale Ware zu verstecken, und keine Lastwagen, um sie zu transportieren. Dafür genügt ihnen ein Laptop und ein schnelles Modem. Da auch für den legalen Musikvertrieb die Zukunft im Internet liegt, ist es für die Branche von vitalem Interesse, dass den Musikpiraten das Handwerk gelegt wird. Anfang September hat die erste grosse Plattenfirma, Capitol Records, damit begonnen, einzelne Musikstücke für 99 Cent zum Herunterladen im Netz anzubieten.

MUSS DAS COPYRIGHT auch im Cyberspace bleiben, was es in der wirklichen Welt ist, nämlich ein rigoroser Schutz geistigen Eigentums, gemildert von Ausnahmebestimmungen für Wissenschaft, Forschung, Lehre und privaten Gebrauch?

Richard Stallman, Gründer der Free Software Foundation, kam als erster auf die Idee, ausgerechnet mit Hilfe des Copyrights den Begriff des geistigen Eigentums zu unterminieren. Programme der Free Software Foundation gehören auf der Basis einer General Public Licence grundsätzlich der Allgemeinheit, und alle Änderungen und Verbesserungen an den Programmen müssen der Allgemeinheit zurückgegeben werden - zusammen mit dem Quellcode. Mit einer grossen Schar von Mitstreitern entwickelte Stallman ein Unix-kompatibles Softwaresystem mit dem Namen Gnu («GNU's not Unix»). Finanziert wird das Projekt aus Spenden und einem Distributionsservice. Es ist jedem erlaubt, mit den freien Programmen soviel zu verdienen, wie er nur kann: «Wir reden von Freiheit, nicht von Geld - denken Sie an <freie Rede>, nicht an -Freibier?.» «Frei» bezieht sich auf den Umgang mit der Software - man darf sie nach Lust und Laune kopieren und verändern.

Der Gnu-C/C++Compiler, ein Programm zur Herstellung von Programmen, und das mächtige Textprogramm Emacs zählen zu den Hauptwerken des Gnu-Projects. Zusammen mit FreeBSD und Linux ergänzt sich die Gnu-Software zu einem kompletten, Unix-ähnlichen System, das mittlerweile auf allen möglichen Plattformen - von Intels 386 über den Power PC bis zum Alpha-Chip - läuft.

Verdient wird in dieser Szene mit dem «Support», und Firmen zahlen eben nicht für die Programme, wie sie das bei der Software aus den grossen Häusern tun müssen, sondern für die Experten, welche die Softwarepakete installieren und warten. Man schätzt, dass weltweit zwischen drei und sechs Millionen Linux-Installationen laufen, und das ist ein ziemlicher Erfolg für ein Betriebssystem, hinter dem weder Werbe- noch Marketingexperten stehen und das von Hackern in freiwilliger Arbeit geschaffen wurde. Linux gilt als ausgereift, robust, technisch brillant und manchen Experten als ernsthafter Konkurrent für das Microsoft-Flaggschiff Windows NT. Linux-Distributionen, die das Betriebssystem um weitere Programmpakete ergänzen, gibt es auf CDs, sie können aber auch gratis aus dem Internet heruntergeladen werden: In Ländern der Dritten Welt, wo man sich selten teure Software leisten kann, befindet sich Linux nachgerade auf einem Siegeszug. Das von dem Finnen Linus Torvalds initiierte System offeriert in der Version 2.0 Neuerungen, von denen die kommerzielle Konkurrenz noch träumt. Und da Tausende von Programmierern rund um den Erdball Linux unter ihre Fittiche genommen haben, werden auch Fehler sehr rasch behoben.

Bezahle für den Support, nicht für den Code: Die Internet-Vordenkerin Esther Dyson sieht generell die Bedeutung des geistigen Eigentums in der elektronischen Umwelt schwinden. Service, Selektion, Präsenz und Authentizität hält sie für jene Faktoren, welche die Ökonomie im Netz bestimmen - eine Konsequenz könnte sein, dass die kopierfähigen Inhalte, um derentwillen Copyright-Bestimmungen erlassen werden, von selbst an Bedeutung verlieren.

Weltweite Konkurrenz drückt die Preise, und Profite ergeben sich nicht aus dem Besitz von Bytes, sondern aus ihrer Transformation: «Diese Art geistigen Eigentums kann nicht so leicht via Netz nachgebildet werden. Es beruht auf der Aktivität oder Präsenz einer Person.» Das Ideal der Wirtschaft ist eben nicht Konkurrenz, sondern Konkurrenzlosigkeit - und gerade das, was nicht kopiert werden kann, verspricht die meisten Einkünfte. Das sei keine moralische Entscheidung, sondern eine Geschäftsstrategie, meint Dyson.

WENN DIE WERKE von selbst wüssten, was mit ihnen getan werden darf, könnte man glatt auf rigorose Copyright-Gesetze verzichten. Ein elektronisches Buch, das ein Leser erwirbt und einer Freundin borgen möchte, müsste sich von selbst von seiner Festplatte löschen, sobald es auf die andere übertragen wird. Einem Wissenschafter sollte es möglich sein, einige Zitate herauszukopieren, und einem Lehrer, einige Seiten davon für seine Schüler auszudrucken. Dann könnten die Urheber von geistigen und künstlerischen Werken ruhig schlafen. Viele von ihnen meiden das Internet, weil sie zu Recht befürchten, dass sie in den digitalen Kanälen die Kontrolle über die Nutzung ihrer Produkte verlieren. Mit einer Zugriffskontrolle - im einfachsten Fall einem Passwort - und mit Verschlüsselungsprogrammen kann man sich zwar gegen Datenräuber schützen; aber wenn die Datei einmal heruntergeladen ist, kann sie nach Belieben weiterkopiert werden.

Hier setzen die Trusted Systems an: Das Copyright-Problem wäre nach diesem Konzept gelöst, sobald vom Zugang über die Verschlüsselung bis zur Kontrolle der weiteren Nutzung alle Stufen der Aneignung geistigen Eigentums für den Urheber nachvollziehbar sind. Genau zu diesem Zweck entwickelte Xerox die Digital Property Rights Language (DPRL).

Ihr Schöpfer, Mark Stefik, ist gegenwärtig einer der wichtigsten Visionäre auf dem Feld des technischen Copyright-Schutzes. In seiner Sicht birgt der Cyberspace nicht das Ende des geistigen Eigentums, sondern ungeahnte Möglichkeiten, seinen Gebrauch zu kontrollieren. Wenn sich zum Beispiel eine Firma ein einziges Abonnement für einen Newsletter leistet, müsste sichergestellt sein, dass ihn immer nur ein einziger Angestellter zu Gesicht bekommt. Sobald er ihn zur nächsten Maschine weiterleitet, wird er auf seinem Gerät verschwinden. Selbst externe Mitarbeiter wären von der Lektüre nicht ausgeschlossen, wenn sie über einen registrierten Trusted Laptop mit Internetanschluss verfügen. Der Newsletter würde dann eben das Haus verlassen und dem Mitarbeiter am Strand oder sonstwo zur Verfügung stehen.

An einer untrennbaren Verbindung zwischen Recht und Werk arbeiten gegenwärtig mehr als ein halbes Dutzend Firmen, zum Beispiel InterTrust Technologies, die Bücher, Filme und Bilder in Digiboxen genannte Umschläge packt, die sich nur mit Hilfe einer Zusatzsoftware öffnen lassen. IBM entwickelte mit Cryptolope ein ähnliches System.

Wem der totale Schutz seines geistigen Eigentums zu aufwendig erscheint, der kann auf Verfahren zurückgreifen, die Verstösse gegen das Urheberrecht zwar nicht verhindern, aber nachvollziehbar machen. Musik, Text und Bilder werden dabei mit Markierungen versehen: Diese «Wasserzeichen» enthalten alle für das Urheberrecht relevanten Daten, und anhand der versteckten Informationen lässt sich feststellen, ob ein Produkt unerlaubt weitergegeben oder vervielfältigt wurde. Sie bringen eine Renaissance für eine im Zeitalter der frei zugänglichen Information schon vergessen geglaubte Kunst: die Steganographie, jene Wissenschaft, die sich mit dem Unsichtbarmachen von Daten beschäftigt.

Denn Wasserzeichen müssen nicht nur robust genug sein, um Kompressionsverfahren und Nachbearbeitungen zu überstehen, sie müssen auch möglichst unauffällig eingebettet werden, damit sie schwer zu entdecken sind - bei Audio- und Videosequenzen etwa im Hintergrundrauschen. Keines der vorhandenen Verfahren und Programme ist absolut sicher, denn wenn gar nichts hilft, hilft zumindest bei Bildern dieses: ausdrucken und noch einmal einscannen. Ein perfekter Markt für Copyright ist noch nicht in Sicht.




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Urheberrecht gilt auch im Internet: Verlinken erlaubt, Kopieren verboten.