DER RICHTER äugte vom hohen Tisch herab wie ein Habicht. «Angeklagter», krächzte er, «ich mache Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass Sie sich vor Gericht gebührlich zu benehmen haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie Ihre eigene Verteidigung besorgen!» «Ist mir klar, Hochwürden», sagte der Angeklagte. Im Publikum wurde gekichert. «Wir sind hier im Gerichtssaal und nicht in der Kirche», schnauzte der Richter. «Jawohl, Ehrwürden», sagte der Angeklagte, und die Protokollführerin vermerkte «verstärkte Heiterkeit». «Angeklagter», sagte der Richter, nachdem er die Ruhe wiederhergestellt hatte, «Angeklagter, Sie heissen Franz Blatter, sind 45 Jahre alt und wohnen in Zürich. Ist das richtig?» «Wenn Sie es sagen, Ehrwürden, wird es schon stimmen», antwortete der Angeklagte. Der Richter blätterte in seinen Unterlagen. «Ich lese hier», knurrte er, «dass Sie bereits im zarten Alter von dreizehn Jahren erstmals straffällig wurden. Stimmt das?» «Der Ernst des Lebens», sagte der Angeklagte, «ich musste leider schon früh seine Bekanntschaft machen.» «Schwafeln Sie nicht», rief der Richter. «Vor Gericht geht es um die Wahrheit, und die Wahrheit ist stets eindeutig. Sie haben also auf meine Fragen nur mit <Ja, Herr Richter>, oder <Nein, Herr Richter>, zu antworten. Ist das klar?» «Nein, Herr Richter», sagte der Angeklagte. «Wenn Sie erlauben, möchte ich Ihnen mit einer einzigen kleinen Frage vorführen, dass die Wahrheit keineswegs immer eindeutig ist.» «Fragen Sie», flüsterte der Richter, «fragen Sie jetzt und fragen Sie gleich!» Er hatte den Kopf in beide Hände gestützt und sah auf fast heitere Weise verzweifelt aus. «Ehrwürden», sagte der Angeklagte, «so frage ich Sie denn also: Haben Sie aufgehört, Ihre Frau zu schlagen?» (böh.)