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NZZ Folio 01/96 - Thema: Menschenrechte Inhaltsverzeichnis
Die Menschenrechtsorgane der Uno
Von Martin Woker
Der Hochkommissar verfügt über das Initiativrecht und sitzt dem Menschenrechtszentrum mit Sitz in Genf vor.
Der Sicherheitsrat (in New York) kann angesichts einer Friedensbedrohung oder einer Angriffshandlung in einem Staat, die den Weltfrieden gefährden oder Menschenrechte verletzen, dringliche Massnahmen treffen.
Die Menschenrechtskommission setzt sich aus 53 Mitgliedstaaten zusammen und trifft sich jährlich für sechs Wochen, während deren bis zu 100 Resolutionen zur Abstimmung gelangen. Sie äussert sich zu nachgewiesenen Menschenrechtsverletzungen durch Staaten oder beauftragt Arbeitsgruppen und Sonderberichterstatter mit der Untersuchung einer Thematik (wie z. B. der Religionsfreiheit) oder einer speziellen Situation (wie der Menschenrechtssituation in Kuba).
Die Unterkommission besteht aus 26 Experten, die durch ihre Regierungen nominiert werden, und tritt jährlich im August zusammen. Sie sammelt spezifische Akten (z. B. Kurden, Irak) oder trifft eine Vorauswahl unter den Fragen, die der Kommission vorgelegt werden.
Der Menschenrechtsausschuss wird von 18 Juristen und unabhängigen Experten gebildet. Er untersucht die periodischen Berichte der Unterzeichnerstaaten des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte.
Jede Sonderkonvention (z. B. gegen die Folter oder für die Rechte der Kinder) verfügt über einen Sonderausschuss, der die Berichte der Unterzeichnerstaaten der jeweiligen Konvention prüft.
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