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Degressiv? Dual? Negativ?
© Ruedi Widmer
Alternative Steuermodelle: Wie sie funktionieren, welche Vorteile und Nachteile sie haben. Eine kleine Übersicht.
Von Beat Kappeler
Flat Tax
Von den Ökonomen Robert E. Hall und Alvin Rabushka entwickeltes Modell (siehe auch S. 22): Ein einziger Steuersatz gilt für Personen und Unternehmen wie auch für die Konsumsteuer. Es gibt keinerlei Abzüge.
Vorteile: Die Steuererklärung füllt nur eine Postkarte. Für die Aktionäre und Obligationenbesitzer sind Dividenden beziehungsweise Zinszahlungen steuerfrei. Die Unternehmen hingegen dürfen diese Zahlungen nicht mehr als Kosten abziehen, müssen sie also versteuern. Für ein Unternehmen ist es damit gleichgültig, ob es sich mit eigenem Kapital oder mit Krediten finanziert; die betrieblich oft riskante Versuchung entfällt, sich aus steuerlichen Gründen zu verschulden.
Nachteile: Alle Länder müssten dieses System einführen, sonst verzerren und komplizieren sich die Steuern auf Dividenden, Zinsen und Gewinnen, die bei internationalen Firmen über die Grenzen fliessen. Eventuell wäre der Steuerföderalismus nicht mehr möglich.
Flat Rate Tax
Ein einziger Steuersatz gilt für persönliche Einkommen aller Art. Im Unterschied zur Flat Tax ist jedoch ein Pauschalabzug möglich: Ein grösserer Freibetrag sorgt für Entlastung bei tiefen Einkommen und steigert den Steuerbetrag bis zur oberen Mittelschicht progressiv; bei hohen Einkommen verläuft die Steuer proportional. So zahlt man bei 40 000 Franken Einkommen und einer Tax Rate von 15% nach Abzug eines Freibetrags von 20 000 Franken noch 3000 Franken Steuern, was einem effektiven Steuersatz von 7,5% entspricht. Bei einem Einkommen von 100 000 Franken sind es 12 000 Franken oder 12% und ab 500 000 Franken nähert man sich den vollen 15%.
Vorteile: Für die Steuererklärung genügt eine Postkarte. Auch ein auf den ersten Blick tieferer Satz kann dem Staat mehr einbringen als das heutige System, weil ausser dem Freibetrag keine weiteren Abzüge erlaubt sind. Personen mit hohen Einkommen können der Steuer nicht entgehen, indem sie hohe Einlagen in die zweite Säule tätigen oder ihr Eigenheim renovieren. Steuerverwaltung und Treuhänder haben weniger Arbeit und die Bürger Anreiz zu mehr Leistung und zu weniger Hinterziehung. Der Steuerwettbewerb der Kantone, Gemeinden und Nationen bleibt möglich und wird transparent. Nachteile: Der Handlungsspielraum des Parlaments wird eingeschränkt. Wenn es Abzüge beschliesst – sei es zur Lenkung des Verhaltens der Bürger oder als Geschenk an die Wähler –, verliert das System seine Schlüssigkeit. Es brauchte deshalb eine Verfassungsregel, wonach die Steuer entfällt, sobald das Parlament auch nur einen einzigen Abzug einführt. Hohe Einkommen können nicht mehr progressiv besteuert werden, allerdings gibt es auch keine Steuerschlupflöcher mehr.
Tobin-Steuer
Der Ökonom und Nobelpreisträger James Tobin schlug 1971 vor, auf allen Devisentransaktionen der Welt eine Steuer zu erheben.
Vorteile: Ist die Steuer genug hoch, werden Devisenspekulationen unterbunden und Devisentransaktionen auf ihren eigentlichen Zweck, die Finanzierung von Handel und Investitionen, beschränkt. Wenn Spekulationswellen ausbleiben, können die armen Länder ihre Kapitalmärkte gefahrlos öffnen und an den globalen Märkten für Geld und Kapitalanlagen teilnehmen.
Nachteil: Eine Devisensteuer ist kaum durchzusetzen – zwischen 180 Ländern und ihren Millionen von Akteuren. Ökonomisch gesehen sind Spekulationswellen oft Seismographen, die Fehlentwicklungen anzeigen.
Ein-Prozent-Steuer
Jeder Haushalt kann in seiner Steuererklärung eine nicht gewinnorientierte Organisation bezeichnen, die ein Prozent des Steuerbetrages erhalten soll. Dies ist in einigen Ländern Osteuropas möglich. Der Staat verzichtet auf dieses «Kulturprozent», fördert aber die entsprechenden Zwecke auch nicht mehr.
Vorteile: Die Bürger können der Kunst, der Wissenschaft, dem Sport, den Kirchen und Hilfsorganisationen ihrer Wahl Geld überweisen. Der Staat und seine Kommissionen aus miteinander verbandelten Insidern mit oft elitären Vorstellungen werden umgangen.
Nachteile: Der Staat muss eine Auswahl berechtigter Organisationen erstellen. Bei den Bürgern kommen eher die populärsten Einrichtungen zum Zuge.
Bodensteuer
Der Amerikaner Henry George wollte im 19. Jahrhundert nur noch den Boden besteuern. Gemäss dem eingeschätzten Wert – wie heute beim Eigenmietwert – würden 1 oder 2 Prozent jährlich an den Staat abgeführt. Da die Bodenkosten in jede Nutzung der Volkswirtschaft eingehen und überwälzt werden, würden alle Bürger Steuern bezahlen; die Reichen viel, da sie mehr Fläche und Güter beanspruchen, die Armen weniger. Belastet würden also die Villen und ihre Parks, aber auch die Mietwohnungen, immer anstelle aller anderen Steuern. Über die Steuer auf Fabrik-, Büro- und Ladenflächen würden schliesslich auch Güter und Dienstleistungen fiskalisch erfasst.
Vorteile: Es gibt keine Steuerhinterziehung mehr. Der Boden wird gut genutzt und auf Ertrag getrimmt. Auch öffentliche Körperschaften müssten bezahlen und darum haushälterisch mit ihrem Besitz umgehen. Die «Bodenrente», also der in Wachstumsgesellschaften stetig steigende Bodenwert, würde nicht privatisiert, sondern für öffentliche Aufgaben herangezogen. Die heutigen Bodenabgaben wie Liegenschaftssteuern, Vermögenssteuern oder Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern würden ersetzt.
Nachteile: Der Übergang zur Bodensteuer wäre ein politischer Kraftakt. Einmal eingeführt, könnte die Politik sie wegen der langen Überwälzungskette in Gütern, Diensten und Haushaltsbudgets kaum rasch verändern und steigern. Der steuerliche Spielraum ist eng.
Steuer auf konsumiertem Einkommen
Die englischen Ökonomen James Meade und Nicholas Kaldor und der Lausanner Professor Firmin Oulès wollten das gesamte Arbeits- und Kapitaleinkommen eines Haushalts progressiv besteuern – abzüglich all dessen, was nachweislich davon gespart und investiert wird. Der Effekt: Der Einzelne kann Geschäfte treiben, Gewinne erwirtschaften und sparen, also Kapital bilden, ohne belangt zu werden; doch je mehr er konsumiert – und konsumieren kann –, umso stärker wird dieser Einkommensteil besteuert.
Vorteile: Einkommensstarke Haushalte werden zur Kasse gebeten, wenn sie verschwenderisch sind und wenn sie, beispielsweise als Erben, Vermögen auflösen. Jeder geerbte Franken, der ausgegeben wird, wird besteuert. Die volkswirtschaftlich erwünschte Kapitalbildung hingegen bleibt von der Steuer befreit, Sparen und Investieren wird belohnt. Der kapitalvermehrende Bürger wird als volkswirtschaftlicher Funktionsträger gesehen und geschont, nämlich als Quelle neuen Kapitals für Fabriken, Dienstleistungen und Infrastrukturen.
Nachteile: Der private Konsum, ein wichtiger Motor für Wirtschaft und Wohlstand, wird steuerlich bestraft. Die Umstellungsphase wäre schwierig: Alle heutigen Strategien der Steuervermeidungen würden auf den Kopf gestellt. Denn heute bemüht sich der Steuerzahler, sein Vermögen und dessen Mehrung aus laufendem Einkommen als möglichst gering darzustellen. Nur die schon heute mögliche steuerfreie Aufstockung der zweiten und dritten Säule zielt in dieselbe Richtung wie dieses Modell.
Degressive Steuer
Anders als allgemein üblich, steigt der Steuersatz bei sehr hohen Einkommen nicht steil an, er nimmt, im Gegenteil, leicht ab. Der Kanton Obwalden wollte ein solches Modell einführen. Das Bundesgericht wies die Degression zurück.
Vorteile: Mit einer degressiven Steuer können auch wirtschaftlich schwächere Kantone Grossverdiener anlocken. Selbst bei einer degressiven Steuer zahlen diese noch erhebliche Beträge, was allen zugute kommt.
Nachteile: Die mit höheren Sätzen besteuerten Bezüger kleinerer Einkommen fühlen sich benachteiligt. Die Steuermoral sinkt. Im Fall Obwalden rügte das Bundesgericht ausserdem, das in der Verfassung erwähnte, aber nicht näher definierte Leistungsfähigkeitsprinzip sei verletzt.
Frondienst, allgemeine Dienstpflicht
Der Staat bietet seine Bürger zu direkten, persönlichen Leistungen auf. Die Feuerwehr, das Auszählen von Stimmzetteln, der Zivildienst folgen diesem Muster. Man könnte auch eine allgemeine Dienstpflicht einführen, beispielsweise für alle Jungen.
Vorteile: Der Staat erhält Leistungen, ohne dafür zu bezahlen. Die Bürger werden gleich herangezogen, ohne Ansehen der Person; der Zeitaufwand wirkt als egalitäre Last.
Nachteile: Die allgemeine Dienstpflicht betraut Dilettanten mit Staatsfunktionen. Vorhandene Qualifikationen werden zu wenig genutzt. Eine hochdifferenzierte, arbeitsteilige Gesellschaft muss auf Märkte setzen, um die Leistungserbringer und die Empfänger aus freien Stücken zusammenzubringen.
Negative Einkommenssteuer
Wenn ein Haushalt in angelsächsischen Ländern unterhalb einer bestimmten Einkommensschwelle liegt, erhält er automatisch Zuschüsse vom Steueramt. Steigen im Haushalt die Einkommen wieder an, sinken die Zuschüsse weniger rasch, als der Arbeitsverdienst zunimmt.
Vorteile: Der Anreiz, zu arbeiten, wird trotz Sozialhilfe aufrechterhalten. Der Arbeitgeber weiss nichts davon und muss mindestens den Minimallohn zahlen. Im offenen Weltmarkt kann ein Land eine Familie und Erwerbstätige mit Kinderpflichten so stützen, ohne jedem einzelnen Unqualifizierten einen «familiensichernden» Einzellohn zu zahlen, wie oft gefordert wird. Man muss die Firmen nicht zu hohen Mindestlöhnen zwingen, die über dem Leistungsniveau Unqualifizierter liegen und ihre Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Anbietern aus Asien schwächen.
Nachteile: Geld allein genügt nicht. Zusätzlich zum automatischen Zuschuss sollte – wie in der schweizerischen Arbeitslosenversicherung – eine arbeitsmarktliche Beratung und Aktivierung erfolgen. Massgeblich für die Zuschüsse ist die Steuererklärung, und wie die aktiv Besteuerten können natürlich auch die Zuschussempfänger zu schummeln versucht sein.
Duale Einkommenssteuer
Löhne werden progressiv besteuert wie heute, Gewinne proportional, gleichgültig ob in einer AG oder Einzelfirma. Von diesen Gewinnen darf die «Normalverzinsung», in der Höhe der Staatsobligationen, abgezogen werden. Alle ausgeschütteten Gewinnteile, wie Dividenden, Entnahmen, werden proportional besteuert. Wer die Gewinnbezüger als Funktionsträger volkswirtschaftlich erwünschter Kapitalbildung sieht, wird dieses Modell attraktiv finden. Wer die Besteuerung nach «Leistungsfähigkeit» in progressiven Tarifen auf Gewinnen und Dividenden sieht, wird das Modell ablehnen.
Vorteile: Die Besteuerung trennt Lohn und Gewinn als verschiedene Einkommensarten. Der Gewinn wird unabhängig von der Rechtsform oder der Finanzierung mit Eigen- oder Fremdkapital besteuert. Das Unternehmen wählt diese Formen ohne Blick auf die Steuerfolgen. Daraus ergibt sich hohes Wachstum der Firmen und damit in der Summe auch der Volkswirtschaft und der Arbeitsplätze.
Nachteile: Nicht ganz einfach in der Praxis. Die «Normalverzinsung» wird immer wieder umstritten sein, ebenso was eine «Entnahme», was ein Lohn ist.
Beat Kappeler ist Autor der NZZ am Sonntag.
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