NZZ Folio 04/92 - Thema: Drogenpolitik auf Irrwegen   Inhaltsverzeichnis

Ende einer Illusion

Die Alkoholprohibition in den USA.

Von Sebastian Scheerer

Wenn von der Prohibition die Rede ist, dann denkt man meist unwillkürlich an das Alkoholverbot in den Vereinigten Staaten von Amerika (1919?1933), an die Zeit der Whiskyschmuggler und der illegalen Kneipen, an Bandenkriege und Gangsterfilme. Doch ob dieses berühmtesten aller Versuche, Polizei und Justiz zur Unterdrückung eines Genussmittels (und eines ganzen Lebensstils) einzusetzen, sollte nicht vergessen werden, dass es zu verschiedenen Zeiten und an unterschiedlichen Orten immer wieder Versuche gab und gibt, psychoaktive Substanzen zu ächten. Offenbar geht von allen bewusstseinsverändernden Stoffen - den Rauschmitteln wie den Ernüchterern, den Stimulantien wie den Tranquilizern - eine ambivalente Faszination aus, die es leicht macht, sie als Sündenbock für alle möglichen Verhaltensweisen, Ängste und Befürchtungen hinzustellen.

Bei Drogen und Genussmitteln, die neu in einen Kulturkreis gelangen, liegt diese Versuchung besonders nahe. So manches unserer liebgewonnenen Volksgetränke ist zunächst im Wortsinn verteufelt worden. Man denke nur an den Kaffee, eine bestens domestizierte «Droge». Eine Kaffeeprohibition ist heute nicht mehr vorstellbar, dennoch hat es sie sowohl im islamischen wie im christlichen Kulturkreis gegeben: im 16. Jahrhundert in Mekka und Kairo, im 17. mit besonderer Härte in Istanbul (wo unter Murad IV. nicht nur die Kaffeehäuser niedergerissen, sondern auch Kaffeetrinker verstümmelt und getötet wurden), aber auch schon in Europa. Das vermutlich erste Kaffeeverbot auf deutschem Boden wurde 1766 vom hessischen Landgrafen Friedrich II. zu Kassel verhängt. Da vom Kaffeegenuss eine «Schwächung ihrer Gesundheit» ausgehe, sah sich der Landgraf gezwungen, seinen Untertanen sowohl den Handel mit wie den Genuss von Kaffee strengstens zu verbieten. Als «Kaffeeschnüffler» tätige Gendarmen mussten jeden, den sie beim Rösten, Handeln oder Trinken ertappten, anzeigen - und erhielten dafür die Hälfte der einzutreibenden Geldstrafe. Freilich: obwohl der Landgraf sein Dekret gegen das «allzu stark eingerissene Caffe-Trinken» mit den drohenden Worten schloss «Das meinen wir ernstlich», liess sich das Verbot offenbar nicht durchsetzen. Hannoversches Territorium, wo der Kaffee noch legal (oder schon legalisiert?) war, liess sich zu Fuss oder per Postkutsche erreichen und wurde zur Drehscheibe eines regen Schleichhandels mit den geächteten «Böhnerchen».

Noch Jahrzehnte später sollten andere Fürsten und Könige ähnliche Prohibitionen verkünden und moralisch wie medizinisch untermauern - zum Beispiel in England, wo auf Grund der «Petition der Frauen gegen den Kaffee, worin öffentlich zu bedenken gegeben wird, welche Unannehmlichkeiten ihrem Geschlecht erwachsen auf Grund des übermässigen Gebrauchs dieses austrocknenden und schwächenden Getränks» (1674), ein ebenso ernstlich gemeintes Drogenverbot erlassen wurde wie wenig später in Preussen; doch ganz allmählich wandelte sich die moralische und gesundheitspolitische Bewertung und machte den Weg frei für eine gelungene Akkulturation.

Als in Amerika die Alkoholprohibition mit verfassungsmässiger Mehrheit in den Rang eines Zusatzartikels zur Constitution der Gründerväter erhoben wurde, lagen die Dinge insofern etwas anders, als eben jene founding fathers, von den ersten puritanischen Kolonisatoren bis zu den Freiheitskämpfern des Unabhängigkeitskrieges, mit der Droge Alkohol offenbar wenig Probleme hatten. Sogar der Rum, bekanntlich ein etwas stärkeres Getränk, wurde von den Puritanern als «Gottes gutes Geschöpf» bezeichnet und praktisch zu jeder Tages- und Nachtzeit getrunken. Die alkoholischen Getränke waren also schon Teil der amerikanischen Kultur, als sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine von den Kirchen der weissen Mittelschichten - den Methodisten, Baptisten und Presbyterianern - getragene Mässigkeitsbewegung entwickelte. Diese drängte zunächst nur auf eine moralische Verurteilung exzessiven Konsums, dann auf den Verzicht auf Spirituosen und schliesslich unter Führung der National Prohibition Party (gegründet 1869 in Chicago) auf ein staatlich garantiertes Totalverbot von Alkohol.

Dass es überhaupt zu dem dramatischen Versuch kam, die Kulturdroge Alkohol aus einer Gesellschaft, in die sie bereits integriert war, mit Hilfe von Staat und Recht wieder hinauszuwerfen, wird allgemein auf das Wirken der 1893 in Oberlin im Bundesstaat Ohio gegründeten Anti-Saloon-League, der Anti-Kneipen-Liga, zurückgeführt. Die Liga gehörte zu den Mitbegründerinnen des modernen politischen Lobbyismus. Sie band sich an keine Kirche und keine Partei und war gleichwohl äusserst aktiv. Sie verfügte über einen grossen Stab bezahlter Mitarbeiter und Anwälte, die sorgfältig formulierte Gesetzesentwürfe schrieben und Druck auf Wahlkandidaten in Bund, Bundesstaaten und Gemeinden ausübten, indem sie erhebliche Wahlunterstützung in Aussicht stellten, wenn sie nur «trockene» politische Positionen verträten - und mit der Unterstützung der Konkurrenz drohten, sollte sich die Zusammenarbeit nicht wie gewünscht entwickeln. «Diese Strategie», schreibt der bekannteste Prohibitionsforscher, der New Yorker Soziologe Harry Gene Levine, «war äusserst wirkungsvoll, und in der ersten Dekade dieses Jahrhunderts wurden nach und nach viele Städte, Gemeinden und Staaten <trocken>. 1913 erklärte die ASL, die bis dahin nur auf der Ebene der Gemeinden und Bundesstaaten gearbeitet hatte, dass sie für eine Änderung der amerikanischen Verfassung im Sinne ihrer Bewegung eintreten wolle.»

Die Argumentation der Liga konstruierte ein simplifiziertes Weltbild, indem sie reale Probleme durchaus realistisch ansprach - etwa die Slums und die Armut, die Jugendkriminalität und die Gewalt in der Familie -, sie aber alle in letzter Konsequenz auf den Alkoholmissbrauch zurückführte. So wurde dem Alkohol die Hauptschuld an fast jedem Problem aufgebürdet, das die wilden Jahre des amerikanischen Kapitalismus kennzeichnete. Das Erfolgsgeheimnis der Prohibitionsideologie - nämlich eine einfache Erklärung für fast alle hochkomplexen sozialen Probleme anzubieten und dem verängstigten Mittelstand auf diese Weise eine Projektionsfläche für seine diffuse Beunruhigung zur Verfügung zu stellen - war freilich zugleich höchst riskant. Denn je greller die Farben, in denen der Teufel Alkohol ausgemalt wurde, desto höher mussten die Wellen der Erwartung für die Zeit nach Einführung der Prohibition schlagen. Wie aber sollte die jemals zu erfüllen sein?

Um das Ausmass an Wunschdenken zu illustrieren, das hinter der Prohibitionspolitik stand, wird gerne der damals bekannte Prediger Billy Sunday zitiert, der das Inkrafttreten des Prohibitionsgesetzes im Januar 1919 mit geradezu messianischen Erwartungen überhäufte und jubilierte, dass nunmehr ein neues Zeitalter anbreche, in dem die Herrschaft der Tränen vorüber sei. Doch damit nicht genug: «Die Slums werden bald nur noch eine Erinnerung sein. Wir werden unsere Gefängnisse in Fabriken, in Lagerhäuser und Kornspeicher verwandeln. Die Männer werden wieder aufrechten Ganges gehen, die Frauen neuen Mut fassen, und die Kinder werden wieder fröhlich sein. Die Hölle wird nicht mehr gebraucht - sie ist für immer leer!» Kein Wunder, dass die hehren Wünsche der radikalsten Prohibitionisten sich nicht erfüllten.

Aber auch die moderateren Alkoholgegner mussten mit zahlreichen Enttäuschungen fertig werden. Zwar ging der Alkoholkonsum infolge des Verbots (und der deshalb in die Höhe geschnellten Preise für illegale Ware) besonders in den unteren Einkommensschichten ganz erheblich zurück. Doch zugleich führte die Prohibition dazu, dass der durchschnittliche Wirkstoffgehalt anstieg und die illegal vertriebenen Alkoholika per definitionem jeder lebensmittel- und gewerberechtlichen Kontrolle entzogen waren. So häuften sich in den zwanziger Jahren trotz der geringeren Alkoholverbreitung die gravierenden Problemfälle von Erblindungs- und Lähmungserscheinungen, die als Folge der fehlenden Kontrolle auftraten.

Eine zeitgenössische Untersuchung des deutschen Professors Günter Schmölders aus dem Jahre 1930 zeigte für die grossen Städte ein besonders ungünstiges Bild, wies die Entwicklung der Sterbeziffern hier doch «auf eine geradezu erschreckende Zunahme des Alkoholismus im Vergleich mit der Vorprohibitionszeit hin. Am schlimmsten steht es in dieser Beziehung in Chicago, der Stadt, deren Bierbanden und Schwarzbrenner mit ihrer blutigen Gewaltherrschaft der Stadt einen traurigen Ruhm in der ganzen Welt verschafft haben. Die Zahl der an Alkoholismus Verstorbenen hat hier heute das Drei- bis Vierfache der Vorprohibitionszeit erreicht, und die Zahlenreihen der städtischen Obduktionsstelle werden von der Statistik des Gesundheitsamtes und der Polizei überzeugend bestätigt.»

Der Alkoholhandel, bis 1919 ein Geschäft wie jedes andere, war durch einen Federstrich des Gesetzgebers zum organisierten Verbrechen geworden. Eine Reihe kanadischer Whiskyfirmen profitierte davon. Die lange und unkontrollierbare Grenze zwischen Kanada und den USA lud förmlich dazu ein, Alkohol per Auto oder Lastwagen über die Grenze zu schmuggeln. Grössere Mengen wurden per Boot transportiert. Aber auch innerhalb der USA schossen Whiskydestillerien wie Pilze aus dem Boden. Sie wurden zwar häufig von bewaffneten Leuten gegen Störungen seitens der Konkurrenz oder der Polizei bewacht, doch bestand der hauptsächliche Schutz der «Moonshine Distilleries» aus schlichten grünen Dollarnoten.

Das Ausmass der Korruption nicht nur unter Polizisten, sondern auch unter den mit der Prohibitionsdurchsetzung in den Bürostuben betrauten Beamten war in den zwanziger Jahren Untersuchungsgegenstand zahlloser Ausschüsse und Regierungskommissionen. Dabei offenbarte sich, dass häufig schon die Anwärter auf Posten in der Prohibitionsverwaltung bestochen wurden, dass sogar die Staatsanwälte, Richter und Zeugen, die sich mit Alkoholvergehen befassten, in zahllosen Fällen Geld für das Fällen einer «richtigen» Entscheidung empfangen hatten. So musste die gesamte Mannschaft der 3500 Stellen umfassenden Prohibitionsbehörde innerhalb von sechs Jahren dreimal ausgewechselt werden, «um ehrenhafte Elemente zu gewinnen», ohne dass es, laut Schmölders' Untersuchung, irgendwelche Anzeichen gegeben hätte, dass getreue Beamte in die freigewordenen Stellen nachgerückt wären. Obwohl es an Versuchen der Regierung nicht mangelte, dem Gesetz Geltung zu verschaffen, mussten sich immer mehr Bürger von der Unwirksamkeit, ja Kontraproduktivität des Prohibitionsgesetzes überzeugen lassen. Vorangetrieben wurde diese Überzeugungsarbeit von einer antiprohibitionistischen Gruppe, die in Organisation und Taktik ironischerweise ganz so aufgebaut war wie die Anti-Saloon-League von 1893. Nur mit dem Unterschied, dass sie, die Association Against the Prohibition Amendment (AAPA), gegründet 1926, genau das Gegenteil dessen anstrebte, was die Anti-Kneipen-Liga wenige Jahre zuvor durchgesetzt hatte. Und die Symmetrie der Ereignisse ging darüber noch weit hinaus. So war bei der Kampagne für das Alkoholverbot die Rolle des Züngleins an der Waage den Vertretern der wirtschaftlichen Elite Nordamerikas zugefallen. Ohne die moralische und finanzielle Unterstützung der Prohibitionsbewegung durch Leute wie John D. Rockefeller und seinen Sohn sowie viele andere reiche Kapitalisten «wäre die Prohibition nie erfolgt» - so Harry Levine in Übereinstimmung mit allen anderen Autoren, die sich zu den Ursachen der Alkoholprohibition wissenschaftlich geäussert haben.

Merkwürdigerweise sollte es bei der Aufhebung der Prohibition nicht anders sein, nur dass der Einfluss des Big Business in diesem Fall noch viel deutlicher war. Die AAPA bestand aus den reichsten der Reichen. Den Verwaltungsrat leitete Pierre Du Pont von Dupont Chemicals in Zusammenarbeit mit John J. Raskob von General Motors. Als einfache Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten waren die Präsidenten und Generaldirektoren von Boeing, Anaconda Copper, General Electric, US Steel, Richfield Oil, AT&T und vielen anderen mehr. Die naheliegende Frage, warum sich so viele so reiche und beschäftigte Männer für die Aufhebung des Alkoholverbots einsetzten, muss bei ihren eigenen persönlichen Interessen ansetzen. Pierre Du Pont, so heisst es, sei überzeugt gewesen, dass er bei einer Wiedereinführung der Getränkesteuer Millionen weniger an persönlichen und geschäftlichen Einkommenssteuern zahlen müsste und dass eine Wiederbelebung der Alkoholindustrie neue Arbeitsplätze mit zusätzlichen Einnahmen für die öffentliche Hand schaffen würde: «So wie man sich einst von der Einführung des Alkoholverbots eine Ära neuer Produktivität und Wohlstand versprochen hatte, so versprach man sich nun von der Aufhebung genau das gleiche», schreibt Levine.

Am 7. Juni 1932 kam dann die entscheidende Wende. Die Presse in den USA veröffentlichte einen Brief, den ihr John D. Rockefeller jr. am Vorabend des Republikanischen Parteitages übergeben hatte - einen Brief, in dem der «geborene Prohibitionist», wie Rockefeller sich bezeichnete, seine Wandlung zum Antiprohibitionisten begründete. Er erinnerte sich darin an seinen und seines Vaters Einsatz für die Anti-Kneipen-Liga, um dann zu erklären, wie er «langsam und widerstrebend» zu der Überzeugung gelangt sei, dass die Nachteile, die seit dem Inkrafttreten des Totalverbots entstanden seien und gewuchert hätten, die ursprünglichen Vorteile der Prohibition inzwischen nicht nur auf-, sondern deutlich überwögen. Der 18. Zusatzartikel zur Verfassung der USA, das Totalverbot von Alkohol, sollte deshalb aufgehoben werden.

Rockefellers Erklärung schlug wie eine Bombe ein. Für die «New York Times» war sie «die grösste politische Sensation in der Hauptstadt seit Jahren». Die meisten Kommentatoren waren begeistert; viele Politiker schienen nur auf diesen Tag gewartet zu haben, um sich ebenfalls als Prohibitionsgegner zu erkennen zu geben. Der Mut von John D. Rockefeller jr. wurde allgemein gepriesen. Der entscheidende Punkt seiner Argumentation hiess lawlessness, Gesetzlosigkeit: Das Totalverbot, sagte Rockefeller, habe Millionen von Amerikanern nicht davon abhalten können, weiter Alkohol zu trinken - darunter «viele unserer besten Bürger, die darüber verärgert sind, wie der Staat in ihre Privatsphäre eingreift». Der millionenfache und regelmässige Ungehorsam gegenüber diesem einen Gesetz habe aber unweigerlich zu einem generellen Niedergang des Vertrauens in das Gesetz und des Respekts vor den Gesetzen geführt, was wiederum die Kriminalität insgesamt habe ansteigen lassen. Wenn dagegen jetzt nichts unternommen werde - und das erste müsse die Aufhebung der Prohibition sein -, dann würden die Verhältnisse im Lande «unaussprechbar schlimmer als jene, die vor dem Alkoholverbot herrschten». Das war die letzte Symmetrie: So wie man einst befürchtet hatte, dass es ohne die Einführung eines Totalverbots zu immer unerträglicheren Zuständen kommen würde, so glaubte man nun, dass diese einträten, wenn man es nicht sofort aufhebe.

Die USA befanden sich mitten in der grossen Depression. Doch als der neue Präsident, Franklin D. Roosevelt, am 13. März 1933 dem Kongress vorschlug, Bier mit einem Alkoholgehalt bis zu 3,2 Prozent zu entkriminalisieren, reagierte der Gesetzgeber schnell und positiv. Am 7. April gab es schon zwei Kästen Freibier für den Präsidenten - angefahren in einem nagelneuen Bierlieferwagen mit der Aufschrift: «Präsident Roosevelt, das erste richtige Bier gehört Ihnen.» Als sich der Wagen um 12 Uhr und 4 Minuten dem Weissen Haus näherte, musst er sich mühsam den Weg durch eine begeisterte Menschenmenge bahnen. Wohin man an diesem Tag auch ging, in Hotels, Restaurants, Klubs - überall sah man fröhliche Menschen das neue Bier trinken, und nicht wenige, so berichtete jedenfalls der Reporter der «New York Times», sangen das Lied, das Roosevelt zum Wahlkampfschlager gemacht hatte: «Happy Days Are Here Again.»

Es dauerte noch bis zum 5. Dezember, bis genügend Bundesstaaten für die Aufhebung des 18. Zusatzartikels zur Verfassung der USA gestimmt hatten, dann war die Geschichte der Alkoholprohibition zu Ende.

Sebastian Scheerer ist Professor für Kriminologie in Hamburg.


Teilen

Für 94 Franken pro Jahr gibt es NZZ Folio auch im Abonnement. Näheres hier.

Urheberrecht gilt auch im Internet: Verlinken erlaubt, Kopieren verboten.