NZZ Folio 02/97 - Thema: Vom Herzen   Inhaltsverzeichnis

Herz aus fremdem Leib

Wie ein Spenderorgan zum Empfänger kommt.

Von Martin Woker

«WER ZU UNS KAM, hatte noch ein halbes, allerhöchstens ein Jahr Leben vor sich.» Ruth Schindler, Krankenschwester in der Kardiologieabteilung des Zürcher Universitätsspitals, spricht von der Vergangenheit. Heute ist die Lage glücklicherweise weit weniger dramatisch. Seit Herztransplantationen in Zürich, Bern, Lausanne und Genf zur Routine gehören, besteht für Patienten mit irreparabler Herzschädigung wieder Hoffnung. In acht von zehn Fällen sind die Operationen heute erfolgreich; die Empfänger lebten mit dem neuen Herz ein Jahr später noch.

Die erste gelungene Herztransplantation in der Schweiz, ausgeführt am Universitätsspital Zürich, liegt elf Jahre zurück. Derzeit leben in unserem Land Hunderte von Empfängern fremder Herzen weitgehend beschwerdefrei. Es steht ausser Frage: Die wiedergewonnene Lebensqualität, so bestätigt eine Überzahl der Operierten, rechtfertigt den Aufwand der Transplantation. Auch dass der eigene Körper mit dem fremden Herzen nur dank einer strikte einzuhaltenden Tagesdosis von Medikamenten zu Rande kommt, fällt, gemessen am wiedergewonnenen Leben, wenig ins Gewicht.

Die Empfänger von Lunge, Niere, Leber und Herz haben einen Namen: Man nennt sie die Transplantierten. Warum nur diese eigenartige Wortschöpfung? Ist mit der Einpflanzung fremder Organe in einen Körper eine neue Gattung Mensch entstanden, die man speziell bezeichnet haben möchte? Wäre einer mit dem implantierten Herzen eines Affen oder Schweines, ein Xenotransplantierter also, immer noch ein homo sapiens? Während unsere Wortschöpfungen der rasenden Entwicklung in der Medizin wenigstens hinterherstolpern, ist unser Empfinden Organtransplantationen gegenüber zwiespältig; der Gedanke an den eigenen Tod wird verdrängt. Wie anders ist erklärbar, dass sich laut einer 1995 durchgeführten Erhebung des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich drei Viertel aller Befragten zwar als Befürworter von Organtransplantationen bezeichneten, aber nur gerade jeder zehnte über einen Organspenderausweis verfügte? Dieses Schriftstück in Kreditkartenformat trägt auf sich, wer bereit ist, nach seinem Tod Organe zur Rettung fremder Leben herzugeben.

Es ging eben einfach alles zu schnell. Was bis vor kurzem noch Stoff für Science-fiction nach den Rezepten des Herrn Dr. Frankenstein war, ist heute - theoretisch zumindest - möglich: Seit dem jähen Unfalltod der eigenen Ehefrau lebt der böse, missgünstige (und schwer herzkranke) Nachbar von vis- à- vis dank ihrem nach dem Hirntod noch schlagenden Herzen frisch und fröhlich weiter. Trauer ob dem Verlust der Geliebten vermischt sich hier mit der Bitterkeit darüber, dass ein Teil der entrissenen Person (ausgerechnet ihr Herz!) im Körper eines andern, ausgerechnet des bösen Nachbarn, weiterlebt. Zugegeben, der Fall ist hypothetisch. Doch mit der Transplantationsmedizin haben sich eine Reihe Fragen ergeben, die noch längst nicht alle abschliessend beantwortet sind. Während Medizin und Pharmakologie ihre Höchstleistungen mit dem schwer widerlegbaren Beweis geretteter Menschenleben weiter steigern, melden Patientenorganisationen, aber auch manche Ethiker und Theologen, Vorbehalte an.

Laut einer Informationsschrift, die im Zürcher Universitätsspital an alle eintretenden Herzpatienten verteilt wird, gehören dem Herztransplantationsteam folgende Berufsleute an: der Herzgefässchirurg, der Kardiologe, die Anästhesistin, die Transplantationskoordinatorin, diverse Pflegeteams, der Psychosomatiker, der Spitalpfarrer, die Physiotherapeutin, die Sozialarbeiterin, die Diätassistentin. Hinzu kommt die begleitende Logistik, deren einwandfreies Funktionieren für die Operation entscheidend ist.

Eine Herztransplantation kostet, je nach Fall und Berechnungsart zwischen 70 000 und 200 000 Franken. Dies ist wohl teuer, sollte aber in Relation zu den horrenden Pflegekosten eines Herzkranken im Endstadium gesetzt werden. Würde man gar die Gesamtkosten nach einem Todesfall errechnen - Rentenzahlungen an Angehörige zählen dazu -, so drängten sich in manchen Fällen Transplantationen von den Kosten her gesehen geradezu auf. Derzeit bezahlen die Krankenkassen, unabhängig vom Wohnort des Patienten, eine Pauschale von 40 000 Franken an die Operation; weitere 40 000 Franken übernimmt der Wohnortkanton.

Ging es mit rechten Dingen zu bei jenem legendären deutschen Adligen, von dem immer wieder erzählt wird, er habe als siebzigjähriger noch ein zweites Spenderherz bekommen, nachdem das erste abgestossen worden war? Im Spezialistenteam des Unispitals hat keiner je von dem Blaublütigen gehört. Ausschlaggebend für die Aufnahme auf die Warteliste für ein neues Herz seien weder Rang noch Name, noch Geld, sondern ausschliesslich medizinische Erwägungen, sagt der Zürcher Chefarzt für Viszeralchirurgie, Felix Largiadèr. Jede Auswahl oder Bevorzugung widerspräche ärztlichem Denken.

Wegen chronischer Knappheit von Spenderorganen besteht für die Empfänger von Herz, Lunge und Leber eine Alterslimite von 60 bis 65 Jahren, je nach körperlichem Zustand des Patienten. Nach Largiadèr - er steht der schweizerischen Stiftung für Organspende und Transplantation SwissTransplant als Vizepräsident vor?, haben derzeit alle Patienten die gleichen Chancen. Wie aber kommt es, dass dieselben Herzpatienten in Bern an der Alterslimite scheiterten, in Lausanne aber auf die Warteliste für die Transplantation gesetzt wurden? Ärztliches Ermessen, sagt der Arzt. Allgemeingültige Richtlinien hält Largiadèr für kaum realistisch. Letztlich hätten immer der Chirurg und der Internist zu entscheiden. Es ist eine Wahl zwischen Leben und Tod, und allzu häufig lässt sie sich wegen mangelnder Organe gar nicht treffen. Derzeit wären laut Largiadèr in der Schweiz rund doppelt so viele Herztransplantationen wie die 41 im Jahre 1996 durchgeführten angezeigt. Voraussetzung dafür wären genügend Spenderorgane.

WIE KOMMT MAN zu einem fremden Herzen? Ein Fall, wie er sich zugetragen haben könnte: 2 Uhr 45 Die diensthabende Koordinatorin von SwissTransplant in Genf erhält einen Anruf des Kantonsspitals Sion. Gemeldet wird ein 25jähriges weibliches Opfer eines Autounfalls. Zwei Ärzte haben den Hirntod der Patientin festgestellt. Die Angehörigen des Opfers wurden kontaktiert und haben sich mit einer Organspende einverstanden erklärt. Damit akzeptieren sie, dass die hirntote Frau bis maximal 24 Stunden weiter an der Beatmungsmaschine angeschlossen bleibt, ihre Körperorgane durch intensive medizinische Massnahmen in Funktion gehalten werden. Die nationale Koordinatorin in Genf notiert sich die medizinischen Daten der Spenderin und bietet nun nach einem haargenau festgelegten Verteilschlüssel deren Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Nieren den sechs schweizerischen Transplantationszentren an.

3 Uhr 30 Die lokale Koordinatorin am Zürcher Universitätsspital erhält von SwissTransplant Genf telefonisch Nachricht über die Verfügbarkeit des Spenderherzen in Sion.

4 Uhr 15 Zürich informiert Genf, dass ein geeigneter Empfänger für das Herz aufgeboten werden konnte. Sein Körpergewicht differiert um weniger als die maximal tolerierbaren 15 Prozent von dem der Spenderin. SwissTransplant überprüft, ob sein Name auf der Warteliste eingetragen ist. Nach Vorliegen aller Ergebnisse der aufwendigen Untersuchungen organisiert die Koordinatorin den Transport je eines Chirurgenteams aus Zürich (per Helikopter) und Lausanne (per Ambulanz mit Blaulicht) nach Sion. Auch für die anderen Organe haben sich unterdessen Empfänger gefunden.

11 Uhr 45 Das chirurgische Zweierteam aus Zürich ist in Sion eingetroffen, öffnet den Thorax und beginnt mit der Entnahme des Herzens und später der Lunge und der Bauchspeicheldrüse. Gleichzeitig ist das aus Lausanne angereiste «Bauchteam», ein Chirurg und sein Gehilfe, mit dem Entnehmen von Leber und Niere beschäftigt. Das Universitätsspital Zürich wird telefonisch über den Zustand des Spenderherzens orientiert; es ist bereits gespült und kühl gelagert verpackt. Nach dem Abstellen des Beatmungsgeräts und dem Durchtrennen der Aorta sind auch die letzten Organfunktionen der Spenderin erloschen.

13 Uhr 45 Der 55jährige Empfänger wird in Zürich nach positivem Bericht aus Sion in Narkose versetzt. Ein neues Operationsteam bereitet die Transplantation vor.

15 Uhr Ankunft des Chirurgenteams mit dem Spenderherzen in Zürich. Der operierende Chirurg entfernt störende Gewebereste am Spenderherzen und beginnt mit der Einpflanzung.

19 Uhr Ende der Operation. In Zürich wird das kranke Herz der Pathologie zur Untersuchung übergeben. In Sion haben die Angehörigen der Toten nun Gelegenheit, beim kosmetisch wiederhergestellten Körper der Spenderin Totenwache zu halten.

WÄHREND DER LETZTEN ZEHN JAHRE ist in der Schweiz eine generelle Abnahme von Organspenden feststellbar; 1986 standen noch 151 Spender zur Verfügung, 1996 waren es gerade noch 88. Erklärbar ist diese Entwicklung zum einen mit der sinkenden Zahl von Verkehrsopfern als Folge präventiver Massnahmen wie Sicherheitsgurten, Temporeduktionen, Airbag und Helmobligatorium. Zum andern nahm aber auch die Spendebereitschaft ab, wofür Verantwortliche in der Transplantationsmedizin negative Medienberichte verantwortlich machen. Einmal mehr also die bösen Medien?

Der Schluss wäre zu einfach. Die Medien haben in der Regel nur rapportiert, was ihnen Angehörige der Unfallopfer berichteten. Denn was in Sion klappte, ist längst nicht der Normalfall. Manchmal wird ein unerfahrener Assistenzarzt mit der heiklen Aufgabe betraut, die Einwilligung zur Organentnahme einzuholen: Der Kontakt zu den Angehörigen eines Spenders ist, darin ist man sich einig, die Schwachstelle in der Kette der Handlungen rund um eine Organtransplantation.

In der Schweiz gilt für die Organentnahme aus einem hirntoten Körper kantonales Recht; und dieses könnte unterschiedlicher nicht sein. Während gewisse Innerschweizer Kantone gar keine Regelung kennen, sind Organentnahmen in andern, etwa im Aargau, nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Spenders möglich. Eine liberalere Regelung kennen Zürich, Bern, Basel, Genf und die Waadt, wo sie prinzipiell gestattet sind, ausser der Verstorbene oder seine Angehörigen hätten dagegen Einspruch erhoben.

Häufig sind die im Falle eines tödlichen Unglücks ohnehin überforderten Angehörigen schlicht nicht in der Lage, einer Organentnahme zuzustimmen. Ein hirntoter, aber noch nicht biologisch toter Mensch ist warm, ist nicht bleich und wirkt auch sonst lebendig; man will, entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnis, nicht wahrhaben, dass er für immer gegangen sein soll. Wohl aus diesem Grund haben Angehörige oft das Bedürfnis, Sterbende bis zum Eintreten der Totenstarre zu begleiten. Der Verlust eines Menschen will in unserer an Sitten und Bräuchen so schändlich armen Zeit auf irgendeine Art bewältigt sein. Zum Abschiednehmen aber - das haben sich die Mediziner vielleicht noch zu wenig überlegt - ist die Ambiance einer Intensivstation wenig geeignet. Erst recht schwierig wird es, wenn, wie übrigens oft der Fall, hirntote Spender aus kleinen Regionalspitälern zur Organentnahme in ein Transplantationszentrum geflogen werden.

Auf die verbreitete Zurückhaltung gegenüber Organentnahmen angesprochen, verweist Alberto Bondolfi vom Institut für Sozialethik der Universität Zürich auf die völlig unterschiedlichen Verhaltensweisen in Europa. So sind die Lateiner, allen voran die Spanier, viel spendefreudiger als die Deutschschweizer und die Deutschen. Bondolfi erklärt das im germanischen Sprachraum generelle Misstrauen gegenüber der modernen Medizin mit dem Trauma der im Dritten Reich verübten medizinischen Perversionen. Er selbst als Ethiker bewertet das Recht auf Leben eines potentiellen Empfängers stärker als die Gefühle der Angehörigen, die weder einen rechtlichen noch einen moralischen Anspruch auf den Toten hätten. Eine Leiche gehöre schliesslich niemandem.

So würde dies Rosmarie Battaglia-Hug, Beraterin an der Patientenstelle Zürich, nie unterschreiben. Sie fordert eine Lösung, wie sie in gewissen Teilstaaten der USA mit Erfolg praktiziert werde. Dort sei im Fahrausweis angegeben, ob dessen Inhaber im Falle seines Todes mit der Organentnahme einverstanden wäre. Nur dann könne man von einer Spende sprechen, und jeder Empfänger müsse die Gewissheit haben, dass sein neues Organ auch tatsächlich eine Gabe sei.

Wohl alle Herztransplantierten haben sich schon gefragt, in welchem Körper ihr Herz zuvor geschlagen hat. Manche sagen, sie wollten den Spender nicht kennen. Ihnen genüge die Gewissheit, dass es ein guter Mensch war, einer, der als letzten Akt in seinem Dasein ein anderes Leben gerettet hat. Spender und Empfänger bleiben ohnehin anonym. Man will nicht, dass bei Angehörigen Wunden aufbrechen oder dass zum Beispiel Angehörige des Spenders mit emotionalen oder gar finanziellen Forderungen an den Empfänger heranträten. Die von SwissTransplant strikte gewahrte Anonymität der Spender ist in einem kleinen Land wie der Schweiz allerdings nicht immer einzuhalten. Denn wer die Identität seines Spenders kennen will, kann sich beim Durchsehen der Unfallmeldungen vom Tag oder Vortag der Transplantation manchmal ausrechnen, wer etwa in Frage käme.

Erstaunlich ist sie nicht, diese Neugier mancher Empfänger fremder Herzen. Aus Todgeweihten wurden wieder aktive Menschen, die Tennis spielen und Rennvelo fahren. Ihre Nächsten haben sich auf einen Kranken eingestellt und begegnen mit einem Male einem Gesunden - einem neuen Menschen mit einem Herz aus einem fremden Leib.


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