NZZ Folio 04/96 - Thema: Eherne Ehe   Inhaltsverzeichnis

«Es ist, wie es ist. Punkt.»

Die Argumente der Ehebewahrer.

Von Lilo Weber

MAN GEHE HALT einfach schneller auseinander, wenn man nicht verheiratet sei. Eine gesetzlich nicht abgesicherte Beziehung löse man «ringer» auf, wie das helvetisch-mundartlich heisst. Argumente wie dieses tauchen in fast allen Gesprächen auf, die ich führe, um die Eheschützer im Land ausfindig zu machen. «Wer im Konkubinat lebt, statt eine Ehe einzugehen, der hat Vorbehalte gegenüber dem Partner», weiss zum Beispiel Ueli Maurer, Nationalrat, Präsident der Schweizerischen Volkspartei und Vater von fünf Kindern. «Der will sich nicht mit Haut und Haar auf etwas einlassen, der wählt den Leasingvertrag statt den Kaufvertrag.»

Auch der Präsident der Evangelischen Volkspartei, Otto Zwygart, weiss Wesentliches über das Konkubinat, nämlich, dass es oft «keine grundlegende», sondern eine «vorübergehende Gemeinschaft» ist. Ob er da Zahlen habe, will ich wissen. Nein, er rede aus Erfahrung, sagt er. Seiner Erfahrung halte ich die meine entgegen, erwähne Freundespaare, darunter auch gleichgeschlechtliche, die seit Jahren fröhlich konkubinieren, ohne an Trennung auch nur zu denken.

Ja, solche kennt Otto Zwygart schon auch. Wenn aber Kinder kommen, sehe die Situation doch anders aus. Man stelle sich vor: «Da kommen ein Herr Meier und eine Frau Brand als Eltern zum Lehrer. Wie steht dann ein Kind da? Welches ist dann die Bezugsperson?» Als ob seit der Revision des Eherechts von 1988 nicht auch verheiratete Paare unterschiedliche Namen tragen könnten. Und gibt es nach Scheidungen nicht noch ganz andere Namensgemische als nur einen Herrn Meier und eine Frau Brand? Otto Zwygart denkt, dass Beziehungen schaffen für die Kleinen leichter ist, wenn die Grossen mittels Vertrag verbunden sind.

«Der Staat hat ein legitimes Interesse an Ehe und Familie», sagt der EVP-Politiker. «Denn in einem Sozialstaat sind wir auf Nachwuchs angewiesen.» Und die Familie nehme als «natürliche Grundform des menschlichen Zusammenseins» dem Staat viele Aufgaben ab. Otto Zwygart hat darum 1994 eine noch hängige parlamentarische Initiative eingereicht, die die Abänderung des Artikels über den Schutz der Ehe in der Bundesverfassung verlangt: «Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Bundes.» Die Ehe allein hat diesen rechtlichen Schutz schon. Zwygart, Präsident einer jener Parteien, die sich Mittelpartei nennen, ist auch dagegen, dass die Bundesbahnen die verbilligten Generalabonnements nicht nur an Ehe-, sondern auch an Konkubinatspaare abgeben. Er hat im Parlament in dieser Sache eine Anfrage eingereicht.

Die evangelisch-reformierte Kirche, in deren Sinn Zwygarts Partei zu politisieren vorgibt, ist da aufgeschlossener. Der Kirchenrat des Kantons Zürich hielt bereits 1985 in einem Antrag an die Kirchensynode fest: «Aus der Sicht evangelischer Ethik können, was die Beziehung zwischen Mann und Frau betrifft, sowohl in der Ehe wie im Konkubinat die hier dargestellten ethischen Werte gesucht und gelebt werden. Insofern kann nach der Auffassung des Kirchenrats eine christliche Lebensgemeinschaft auch im Konkubinat gestaltet werden.»

Es gehe eben um das Wohl der Kinder. Das führt auch die Christliche Volkspartei ins Feld, wenn sie die Ehe als «ideale Form der Partnerschaft» postuliert, wie Annemarie Minder vom Sekretariat der CVP Schweiz dies tut. Die Ehe biete, so sieht es die wissenschaftliche Mitarbeiterin der Partei, eine gewisse Gewähr für Stabilität, und die hätten die Kinder nötig: «Die Ehe bietet mehr Sicherheit.»

Und die Scheidungszahlen? 38 Prozent - sprechen die nicht gegen diese «Sicherheit»?

Die müsse man nur genau lesen, sagt sie: «Die Scheidungszahlen sind ganz am Anfang der Ehe am höchsten und dann wieder nach 15 bis 20 Jahren, wenn die Kinder grösser sind.» In der Zeit, da die Kinder die Eltern am nötigsten haben, seien die Scheidungszahlen niedrig.

Ich folge Frau Minders Rat und lese die Statistiken genau: Im Ehejahr Null wurden 1994 in der Schweiz 147 Ehen geschieden, nach 1 bis 2 Jahren deren 1806, nach 3 bis 4 Jahren 2278, nach 6 bis 7 Jahren 2213, nach 7 bis 9 Jahren 2022, nach 10 bis 14 Jahren 2461 und nach 15 bis 19 Jahren 1596. Und 7651 geschiedenen Ehen ohne unmündige Kinder stehen 7983 Ehen mit unmündigen Kindern gegenüber.

Die Ehe also als Sicherheit für die Nestwärme der Kinder? Annemarie Minder: «Ich will mich vor Ihnen nicht verteidigen.» Meine Frage, ob es noch zu vertreten sei, die Ehe als einzige Lebensform mit einem speziellen staatlichen Schutz zu versehen, nervt und provoziert Widersprüche.

«Die Ehe interessiert uns eigentlich nicht besonders», sagt Marie-Louise Baumann-Bruckner vom Generalsekretariat der Freisinnig-Demokratischen Partei. «Von einer liberalen Weltauffassung her gesehen, müsste jeder erwachsene Mensch fähig sein, für sich allein zu sorgen. Auch die Frauen.» Und als würde dieser Gedanke sie selbst überraschen, fügt sie hinzu: «Aber schreiben Sie das besser nicht, sonst heisst es noch, die FDP sei gegen die Ehe.» Das Generalvikariat der katholischen Kirche hat mir auf meine Frage hin einen Auszug aus dem kanonischen Recht geschickt, das die Ehe für unauflöslich erklärt - und mit gleicher Post tröstlicherweise eine Broschüre, wie in der Kirchgemeinde mit Geschiedenen und Wiederverheirateten umzugehen sei. Ich frage eine städtische Standesbeamtin, weshalb Leute heiraten. Sie weiss es nicht, fragt auch nicht nach den Gründen, muss auch nicht fragen - im Unterschied zum Scheidungsrichter das eine oder andere Jahr danach.

Die Dame vom Partnerwahlinstitut will mit ihrer Antwort auf dieselbe Frage nicht zitiert werden, das schade dem Geschäft. Der Ehevermittler erzählt vom ungebrochenen Drang zur Ehe, selbst wenn die Scheidungszahlen dagegen sprächen und viele seiner Kundinnen und Kunden bereits ihren Teil zu diesen Zahlen beigetragen hätten. Der reformierte Eheberater hält den hohen Scheidungszahlen den Willen jener über 50 Prozent entgegen, die sich nach einer Scheidung wiederverheirateten. Und SVP-Nationalrat Christoph Blocher, der in den achtziger Jahren an vorderster Front gegen das neue Eherecht ins Feld zog und von dem ich gerne gehört hätte, wie er angesichts der hohen Scheidungsraten die Sonderstellung der Ehe noch legitimiert, lässt durch seine Sekretärin ausrichten, für Ehefragen sei seine Frau zuständig.

Man weicht aus, preist die Vorzüge der Ehe gegenüber dem Konkubinat oder dem Alleinleben. Um mich von der Notwendigkeit einer Institution zu überzeugen, die nicht einmal allen Liebespaaren offensteht, werden falsche Zahlen bemüht und Karten gezinkt: «Eheliche Kinder stehen erbrechtlich besser da», hat die wissenschaftliche Parteimitarbeiterin gesagt. Das ist schlichtweg falsch. Seit 1978 sind die unehelichen Kinder den ehelichen gleichgestellt. «Die Ehe ist schliesslich ein Sakrament», tönt es in argumentativer Not sogar aus der reformierten Ecke. Oder wenn gar nichts mehr greift, dann: «Das war schon seit Jahrtausenden so.»

Dagegen hat es die katholische Kirche gut. Sie hat Argumente, und schwergewichtige zudem, stünde doch mit dem Fall der Ehe nichts weniger als sie selbst auf dem Spiel. Die Ehe wird in jüdisch-christlicher Tradition schöpfungsgeschichtlich begründet, als Gemeinschaft zwischen Mann und Frau zum Wohle ihrer selbst und zur Zeugung von Nachkommenschaft. Anders als die reformierte Kirche begreift die katholische die Ehe tatsächlich als Sakrament, als «signum gratiae efficax», als eines von sieben göttlichen Gnadenzeichen, in denen die Kirche sich expliziert. Der Ehe wird somit Heilsfunktion zugesprochen. Durch sie nimmt der Mensch an der Erlösung teil, wie er durch jedes der sieben Sakramente eine je eigene Angleichung an Christus und seine Heilstat erlangt. Die durch das Sakrament vermittelte Gnade, die res sacramenti, weist über die Gattenliebe hinaus auf die Liebe Christi zu seiner Kirche, die Eheleute bilden mit ihrem Bund den Bund Christi mit der Kirche nach. Die katholische Ehe ist notgedrungen nicht nur einheitlich, das heisst zwischen Mann und Frau geschlossen, sondern aus theologischer Sicht auch unauflöslich.

Wer daran rüttelt, der rüttelt an den Mauern des Vatikans viel stärker als jede Bischofstochter und jeder heiratslustige Priester. «Viel eher wird der Zölibat für Priester aufgehoben», erklärt denn auch dezidiert Franz Herger, Sekretär am Generalvikariat Zürich, «als die Sakramentalität der Ehe. Diese Frage ist ungleich brisanter.» Und sie liegt auch nur zum Teil in der Kompetenz der Kirche: «Der Zölibat ist eine Frage der innerkirchlichen Disziplin, den könnte die Kirche auch abschaffen, nicht aber ein Sakrament, das ja Grundlage ist in der Überreichung des Evangeliums, sozusagen ein Urelement des kirchlichen Rituals.»

Wie aber können Eheleute ihre Heilsfunktion wahrnehmen, wie soll sich Gottes Gnade durch sie vermitteln, wenn sie sich, wie dies oft geschieht, nur noch hassen? Er frage sich das auch, sagt Franz Herger. Die vielen Scheidungen seien eine Realität, vor der sich die katholische Kirche nicht verschliessen könne. Die Zeiten hätten sich eben geändert: «Die Unauflöslichkeit der Ehe wurde zu einer Zeit sanktioniert, da die Menschen viel früher starben als heute. Damals dauerte eine Lebensgemeinschaft vielleicht zehn oder fünfzehn Jahre, heute können es gut fünfzig sein.»

Heute aber steht die Kirche vor der Wahl: Entweder sie beseitigt ein Sakrament, das aus einer Zeit stammt, als ein früher Tod die Ehe früh beendete, und damit unter Umständen sich selbst - oder sie schaut zu, wie geschiedene Gläubige woanders den Segen für eine Zweitehe holen. Und sie handelt, wie immer, wenn sich die katholische Kirche mit ihren Dogmen in die Enge getrieben sieht, listig: «Man wird die Gründe für die Annullierungen einer Ehe ausweiten müssen», sagt Herger. Er spricht damit jene Kirchengerichtsverhandlungen an, in denen in wundersamen Mehrfachsalti menschlicher Logik der Beweis zu erbringen versucht wird, dass die Ehe, über die man befindet, gar nicht existiert. Während das kanonische Recht Ehen, die vollzogen worden sind, als gültig und unauflösbar erklärt, gilt, wie Franz Herger sagt, heute zum Beispiel auch als Annullationsgrund, wenn einer der beiden Partner sich weigert, Kinder zu haben, oder Gewalt gegen den anderen ausübt.

Widersprüche auch hier. Sie mögen belustigen, doch sie weisen auch auf die Denkprozesse hin, die da und dort in Gang sind. Die hohen Scheidungszahlen geben zu denken, selbst wenn daraus kein dringender Handlungsbedarf abgeleitet wird. «Die Tatsache, dass viel gestohlen wird, veranlasst uns ja auch nicht, das Gesetz zum Schutze des Eigentums abzuschaffen», sagt EVP-Politiker Otto Zwygart. Und als Problem erkannt wird auch die rechtliche Ungleichbehandlung von hetero- und homosexuellen Paaren, denn nur Ehepaare kommen unter anderem in den Genuss erbrechtlicher Vorteile. Ruth Bürgi, Präsidentin der Arbeitsgruppe für Familienfragen der SVP, gibt sich aufgeschlossen: «Persönlich wäre ich sofort für die Heirat von Homosexuellen, aber wie wollen wir so etwas unseren Mitgliedern erklären?»

Alle sind sie fortschrittlich, solange es im Unkonkreten bleibt. Die SVP stützt zwar die traditionelle Familie, verurteilt «andere Formen des Zusammenlebens» aber nicht. Die CVP bezeichnet zwar die Ehe als ideale Voraussetzung für eine Familie, aber die Lebensformen seien heute «vielfältig geworden». Eine gesetzliche Regelung von Beziehungen für gleichgeschlechtliche Paare würde die CVP zwar nicht auf die Fahne schreiben, aber bekämpfen würde sie sie auch nicht. Die FDP spricht sich für eine «Pluralität von Familienformen» aus und dafür, dass die «Organisation des Familienlebens» dem «Individuum und nicht dem Staat» obliegt. Und die SP fordert eine geschlechts- und zivilstandsunabhängige Familienpolitik.

Und Walter Ritter, Eheberater der reformierten Kirche, sagt, nach dem Wert der Ehe befragt: «Man braucht doch einfach jemandem zum Reden oder Chäre, ob verheiratet oder nicht.»

Wieso nicht die Ehe als staatlich geschützte Institution abschaffen? Wieso mit dem Festhalten daran eine wachsende Zahl von Leuten ausgrenzen? Wieso nicht die Beziehungen, die Kinder, die Schwächeren einer Lebensgemeinschaft auf einer anderen Ebene als der institutionellen schützen? Das Zusammenleben gleich welcher Art von Lebensgemeinschaften privatrechtlich regeln?

Mag sein, dass Ueli Maurer, der eingangs zitierte SVP-Präsident, der Volksseele aus dem Herzen spricht, wenn er sagt: «Es ist nun einfach so, wie es ist. Punkt.»

Lilo Weber ist redaktionelle Mitarbeiterin der Seite «Zürcher Kultur» der NZZ.


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