Das Feld «Zürich Paradeplatz» ist blau. Wer es besitzt, gewinnt meistens. Oft setzen wir unser ganzes Geld dafür ein, jene grünen oder noch besser roten Steine darauf placieren zu können, denn sie bescheren uns beträchtliche Einnahmen. Wir ärgern uns denn auch über Konkurrenten, die auf der Jagd nach «Zürich Paradeplatz» weniger lukrative Felder verpfänden, Schuldbriefe und Zahlungsversprechen ausstellen - sie strapazieren nämlich die Spielregeln so sehr, dass wir befürchten müssen, die Übersicht zu verlieren. Wir kennen die Frustration, die uns jedesmal überkommt, wenn es uns auf das blaue Feld gleich vor dem Ziel verschlägt und wir unser Geld dem Besitzer aushändigen müssen. Vielleicht gibt es darum immer wieder solche, die Geld aus der Bank stehlen. Doch wehe, wir erwischen sie dabei: sie werden hart bestraft oder gar vom Spiel ausgeschlossen - so wollen es die Regeln.
Die Realität sieht anders aus. In Wirklichkeit ist «Zürich Paradeplatz» nämlich nicht blau, und es gibt dort für uns auch nichts zu gewinnen. Blau ist aber beim Spiel um realen Grundbesitz, das ab Mitte der achtziger Jahre in der Immobilienbranche gespielt wurde, trotzdem von entscheidender Bedeutung. Blau ist die Farbe des Geldes, das keines ist. «Blue Chip» nennen Insider eine brachliegende Liegenschaft, die zur Teilnahme am Spiel berechtigt. Und blauäugig waren verschiedentlich auch die Herren in den Kreditabteilungen der Banken, als sie den Immobilienhändlern in Zeiten des Wirtschaftsbooms das Geld regelrecht nachwarfen und später feststellen mussten, dass die ihnen präsentierten Sicherheiten keine gewesen waren.
Was man bei diesem Spiel alles anstellen konnte, zeigt das Beispiel des heute 34jährigen Gerhard M. Er gehörte in den achtziger Jahren zu jenen, die es schafften, den Immobilienmarkt arg ins Wanken zu bringen. Einzelfälle nennt man sie in der Branche, und sie sitzen wegen Fahrens ohne Führerschein oder Ähnlichem auf der Anklagebank, weil sie, wie die Behörden feststellen müssen, die Spielregeln des Geschäfts zwar oft bis an die Grenze ausgereizt, aber nur selten verletzt haben.
Im Wissen darum, dass die am Spiel Beteiligten über Regelverstösse, die sie selbst zu verantworten haben, nicht aussagen werden, hat der Immobilienhändler Gerhard M. während der dreitägigen Verhandlung am Zürcher Bezirksgericht im Mai 1993 seinen grossen Auftritt in der Öffentlichkeit; er stiehlt den nicht minder schillernden Figuren in den Nebenrollen der Vorführung die Schau. So erreicht eine Geschichte aus dem schweizerischen Alltag der Immobilienspekulation den Höhepunkt. Ihr Ende ist in diesem Jahrhundert kaum abzusehen - so lange werden Anwälte, Gerichte und Konkursämter mit Sicherheit brauchen, um das Durcheinander zu entwirren, das Gerhard M. angerichtet hat. Sein Fall ist als Beispiel interessant - gerade in seiner Undurchsichtigkeit. Dass diese Undurchsichtigkeit Spekulationen geradezu provoziert, wird uns erlauben, Stellungnahmen von Personen und Firmen ähnlich subjektiv zu beurteilen, wie die Fachleute Liegenschaften bewerten: Qualität, Marktwert und Ertrag von Aussagen lassen sich wohl einschätzen, aber kaum schlüssig belegen.
Die Rekonstruktion beginnt auf einem Viehmarkt im ländlichen Gebiet um Winterthur. Wir schreiben das Jahr 1966, Gerhard M. ist noch keine zehn Jahre alt. Mit wachem Auge und klarem Verstand kann er beobachten, wie Stammbaum und vorgelegter Ertragswert den Preis eines Stück Viehs bestimmen. Vielleicht fällt ihm dabei auch auf, dass die Bauern die Angaben der Verkäufer nur bedingt überprüfen können. Vertrauen scheint hier Ehrensache. Der Kleine ist fasziniert vom regen Treiben auf dem Markt, vom Handeln, Schätzen, Bieten und Kaufen. «De gschnäller isch de gschwinder.» An diesen Satz des Grossvaters wird er sich später erinnern; er wird ihn zu seinem Leitspruch machen. Vorher aber wird er auch bemerken, dass es Bauern gibt, die ihr Land lieber verkaufen als bewirtschaften, denn damit lässt sich mehr Geld verdienen.
Während der Ausbildung auf dem Notariat einer Nachbargemeinde erhält Gerhard M. Einblick ins Geschäft um Grund und Boden. Hypotheken, Belehnungen, Schuldbriefe, Verpfändungen und Schatzungen sind fortan sein täglich Brot. Seine Lehr- und Wanderjahre führen ihn schliesslich zum Zürcher Hauseigentümerverband. «Bist du etwas, oder bist du Lohnempfänger?» Der Spruch, den der Grossvater gern zitierte, mag ihm noch im Ohr hallen. Vielleicht ist es aber auch einfach die Lust, ins Spiel der «Grossen» einzusteigen, die Gerhard M. dazu bewegt, selber Hauseigentümer zu werden.
Als junger kaufmännischer Angestellter erwirbt Gerhard M. im Sommer 1985 eine der Liegenschaften, die sein Arbeitgeber jeweils zur Vermittlung für Kunden ausschreibt. Auf Grund seines Fachwissens und eines Handbuchs für Gebäudeschätzer ermittelt Gerhard M. den Verkehrswert des Objekts, das heisst, den hypothetischen Wert, der sich, je nach Marktlage, beim (Weiter-)Verkauf erzielen lässt oder die höhere Rendite nach einem Umbau bereits einbezieht. Der Verkäufer bietet sein Objekt für 650 000 Franken an, Gerhard M. ermittelt einen Verkehrswert von 950 000 Franken und lässt diesen von einer Bank überprüfen. Das Kreditinstitut akzeptiert seine Berechnung. Ansehnliche Differenzen zwischen momentaner und künftig möglicher Rendite einer Liegenschaft sind zu dieser Zeit normal; die Wirtschaft blüht, Rekorderträge werden erzielt, das Geld soll arbeiten. Grosszügige Kreditpolitik heisst die Strategie - und so wird jedem geglaubt, der nur halbwegs den Anschein macht, ein solventer Investor zu sein, und der eine Sicherheit anzubieten weiss. Auch dem Mittzwanziger Gerhard M., der als junger Kaufmann gelernt hat, dass Kredit das A und O der Wirtschaft, Sicherheit das A und O des Bankgeschäfts ist.
Innert kürzester Zeit ist der Handel zwischen Gerhard M. und dem Verkäufer abgeschlossen. Dass er mit dem Kauf dieser Liegenschaft gegen den Ehrenkodex seines Arbeitgebers verstösst, kümmert ihn nicht. Aber der Angestellte bekommt dies umgehend zu spüren: die Stelle beim Hauseigentümerverband wird ihm gekündigt. Oder wie er es formuliert: er macht sich selbständig. Durch die Belehnung seines ersten Hauses zu 100 Prozent, erhält er von der Bank 950 000 Franken; 650 000 gibt er an den Verkäufer weiter. Mit den ihm als Startkapital verbleibenden 300 000 kann der ehrgeizige junge Mann teilnehmen am grossen Spiel.
«Yuppie!» steht zu jener Zeit in grossen Lettern auf den grellen Titelblättern der Trendmagazine, die wie Pilze aus dem Boden schiessen. Es ist die Zeit der Offenbarung der Markenartikel. Nichts kann teuer genug sein, das Geld wird ausgegeben, ob man es hat oder nicht. Wer sich nicht verschuldet, ist selber schuld. Rege wird gekauft und verkauft. Vor allem auf einem Markt, in dem hauptsächlich auf Pump gehandelt wird. Liegenschaften zu kaufen ist für Eingeweihte denn auch kein Problem: der Immobilienmarkt ist gut, die Hypotheken sind billig. Wenn man die richtigen Objekte kennt, bleibt der finanzielle Erfolg nicht lange aus. Gerhard M. kennt sie; er kauft weitere Liegenschaften, hauptsächlich im Raum Winterthur. Als Sicherheit genügen den Banken, die seine Geschäfte finanzieren, jeweils jene Immobilien, die er bereits besitzt.
Anfangs lässt Gerhard M. die in den vorgelegten Schatzungen berücksichtigten Umbauten und Renovationen zur Wertsteigerung seiner Objekte auch tatsächlich ausführen. Er hat Kontakte zum Baugewerbe, ist mit den rauhen Sitten der Branche vertraut, denn schon als Kind hatte ihn sein Vater, ein Zimmermann, auf die Baustellen mitgenommen. Das kommt ihm nun zugute: Der biedere Notariatsangestellte, der sich als Waffennarr mit einem Hauch von Gefährlichkeit umgibt, spricht die Sprache der harten Männer vom Bau. Meist heuert er gleichaltrige Akkordarbeiter und selbständige Handwerker an, die nicht abgeneigt sind, Aufträge gegen bar ausführen zu können.
Die Bauvorhaben lassen sich aber oft nicht so reibungslos realisieren, wie der Jungunternehmer es sich vorgestellt hat. Da gibt es zum Beispiel das Gesetz, das es den Mietern ermöglicht, sich gegen eine Kündigung zu wehren. Dem kann er aber meist Abhilfe schaffen, etwa indem er den Mietern ein gutes Angebot für eine schnelle Umsiedlung unterbreitet - Bargeld dafür hat er genug. Da er Objekte zu dem Wert schätzt, den sie nach dem Umbau haben werden, und da seine Schätzungen akzeptiert werden, bleibt nach dem Handwechsel jeweils ein hübsches Sümmchen übrig. Grössere Probleme schafft ihm bei seinen Bauvorhaben auch der Umstand, dass es oft sehr lange dauert, bis die Behörden die Bewilligungen erteilen. Geld muss arbeiten - das hat der Kaufmann während seiner Ausbildung oft genug gehört, und damit sein Geld nicht zu lange liegenbleibt, investiert er es in den Kauf von weiteren Objekten. Damit, so denkt er, macht er ein doppeltes Geschäft: Erstens erhöht er seinen Immobilienbesitz, was ihn bei den Banken zum gerngesehenen Kunden macht; und zweitens kann er, sobald er die Baubewilligungen erhält, bei den Handwerkern mit einem Mengenrabatt rechnen. Denn das hat er auch gelernt: Je grösser das Auftragsvolumen, desto höher die Rabatte.
Der Erfolg gibt Gerhard M. recht. Er wird mit Kaufangeboten geradezu überhäuft. Bei den Kreditinstituten hat es sich bereits herumgesprochen, dass da ein hungriger Jungunternehmer auf dem Markt aufgetaucht ist, mit dem sich Geschäfte machen lassen. Auch wenn dieser sich gerne in Kampfanzugshosen und abgewetzter Fliegerjacke zeigt, steht sein Name Mitte der achtziger Jahre bei vielen Kreditsachbearbeitern, Prokuristen und Vizedirektoren ganz oben auf der Liste. Plötzlich hat Gerhard M. Geld im Überfluss - und Zeit, die er nicht länger zu Hause bei seiner Mutter verbringen will. Er zieht nach Zürich, an die Storchengasse, in die Nähe der Banken. Er gründet eine Firma, die er GMC nennt. Es sind seine Initialen, ergänzt durch ein C. Ob es für Company, Corporation oder Cash steht, ist nicht weiter von Belang, denn die aus ihm allein bestehende Firma wird weder ins Handelsregister noch sonstwo eingetragen.
Gerhard M. schart eine Handvoll Rauhbeine und Dropouts als gutbezahlte Angestellte um sich. Durch sie erhält er Einblick in eine Welt, die sich um Drogen, illegalen Waffenbesitz und Spielschulden dreht; eine Welt, wie er sie aus den vielen B-Pictures kennt, die er täglich ab Video konsumiert. Er betrachtet sich zwar als sozialen Wohltäter, aber in seinen Phantasien sieht er sich als Anführer einer Truppe von Abenteurern, die zum Sturm auf die Bahnhofstrasse ansetzt.
Ende 1987 kauft GMC unter anderem die Liegenschaft Langstrasse 134. St.-Pauli-Bar heisst das Etablissement, das zur Miete dort einquartiert ist und in dem nun Gerhard M.s Helfer dafür sorgen, dass seine Geschäftspartner Champagner und Tänzerinnen auf Kosten des Hauses konsumieren können. Der «Füdlipalast» sei ein guter Treffpunkt für die Zeit vor und nach den Geschäften gewesen, sagt einer der Helfer Jahre später während der Gerichtsverhandlung. Der Ausdruck treibt den ebenfalls auf der Anklagebank sitzenden ehemaligen Bankvizedirektoren die Röte ins Gesicht.
Für Gerhard M. erhält das Spiel eine neue Dimension: Seine Angestellten sollen sich nicht länger um die Ausführung der geplanten Umbauten kümmern, sondern nur noch als Kuriere und Bodyguards die schnelle und reibungslose Abwicklung der Geschäfte sicherstellen. Nicht selten sieht man darauf in elegantes Tuch gehüllte Bankangestellte des mittleren Kaders in Begleitung schwerbewaffneter Altersgenossen in Kampfanzügen einschlägige Lokale aufsuchen, um erfolgreiche Geschäftsabschlüsse zu feiern. Dabei lassen sie gelegentlich unter dem Tisch ihre Offizierspistolen sehen, um mit dem Revolver Colt, Modell King Cobra 357 Magnum, aus M.s Waffenarsenal mitzuhalten.
Im Nebel von Alkohol, Kokain und Männlichkeit verflüchtigen sich die Zweifel an der geschäftlichen Seriosität Gerhard M.s. Vielleicht fragt sich der eine oder andere Bankangestellte am Morgen danach, ob wohl alles mit rechten Dingen zugegangen sei; aber die Volumensteigerung in der Kreditabteilung ist für die jungen, aufstrebenden Banker der Treibstoff für das Erklimmen der Karriereleiter. Darum stellen sie keine Fragen, solange die GMC ihre Zinsen pünktlich zahlt. Mehr noch: Man nennt sich gute Freunde, nicht nur geschäftlich, auch privat, und es werden kleine Geschenke gemacht, die diese Freundschaft erhalten sollen. Und man hilft sich gegenseitig aus: Gerhard M. ist zum Beispiel grosszügig zur Stelle, als eine Firma kurz vor dem Bankrott steht, die von einem befreundeten Banker finanziell zu lange gestützt worden ist. Um ihn vor Schwierigkeiten zu bewahren, übernimmt der Immobilienhändler die Aktienmehrheit - und sieht sich unversehens im Besitz eines Privatjets samt Pilot.
Vor Gericht sind es dann später lediglich ein paar goldene Uhren im Wert von rund 18 000 Franken, die Gerhard M. den Vizedirektoren geschenkt haben will. Und solche Praktiken sind schliesslich nichts Ungewöhnliches in der Branche, in der ihm harte Konkurrenz erwachsen ist. Auch seine Mitspieler laden zu opulenten Diners, wilden Parties und machen stattliche Geschenke. Tagsüber pirschen sie durch den Markt auf der Suche nach geeigneten Liegenschaften. Haben sie ein Objekt im Visier, kaufen sie es, um es sogleich wieder mit Gewinn zu verkaufen. Für die Vermittlung der gewünschten Objekte und die Gewährung von Belehnungen bis zu 200 Prozent lassen auch sie gerne etwas springen. Liegenschaften wechseln oft mehrmals im Jahr den Besitzer, und bei jedem Handwechsel schraubt sich ihr Wert in die Höhe.
Gerhard M. gehört eher zur Spezies der Sammler. Er bleibt seinem Prinzip treu, durch die Präsentation von Schatzungen, die weit über dem realen Kaufpreis liegen, hohe Belehnungen auf Immobilien zu erhalten, die renovationsbedürftig sind und es auch bleiben. Angesichts der wachsenden Konkurrenz an den unerschöpflich scheinenden Geldtöpfen der Kreditinstitute muss Gerhard M. das Spiel jedoch etwas beschleunigen, um vorne dabeizubleiben: «De gschnäller isch de gschwinder.» Dabei kommt ihm zugute, dass die Finanzierungsmodelle für seine Liegenschaftskäufe nicht allzu akribisch überprüft werden. Wenn er aus der Kreditabteilung einer Bank oder von Gewährsleuten aus der Branche einen Blue Chip angeboten erhält, besichtigt er sofort das Objekt, redigiert innert Stunden die Schatzung nach seinen Vorstellungen, lässt diese unter dem Vorwand enormen Zeitdrucks (und auf der Basis von Provisionen) von einer anderen Bank flüchtig überprüfen und bietet schliesslich verschiedenen Kreditinstituten Schuldbriefe seiner eigenen Liegenschaften als Sicherheit für Hypothekardarlehen an, auch wenn diese Liegenschaften bereits über 150 Prozent belehnt sind.
So kommt es, dass Gerhard M. zur Finanzierung eines Blue-Chip-Kaufs am selben Tag von der einen Bank zur andern eilt, um das Geld abzuholen, das er zur Grundpfandverschreibung benötigt. Den Weg zum Grundbuchamt legt er im Laufschritt zurück, da ihm der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen worden ist. In Turnschuhen und im Kampfanzug, die Taschen voller Geld, besiegelt Gerhard M. den Handwechsel und freut sich, wenn er der Konkurrenz wieder einmal eine Nasenlänge voraus gewesen ist.
Das Imperium der GMC wächst rasch, und die Tempoverschärfung schafft Probleme, aber Gerhard M. weiss sie zu meistern. Skeptischen Fragen der Banker - warum beispielsweise noch nicht mit diesem oder jenem Umbau begonnen worden sei - begegnet er mit dem Hinweis auf nicht kooperierende Mieter und Baubehörden. Das leuchtet seinen Geldgebern ein, und ihr Verständnis ist ihm gewiss. Wenn er manchmal eine Liegenschaft kauft, um sie sogleich mit beträchtlichem Gewinn wieder zu verkaufen, profitiert im übrigen auch der Staat. Bis zu 80 Prozent schöpfen die Gemeinden bei einem Handwechsel innerhalb eines Jahres vom ausgewiesenen Gewinn ab. Aber auch Gerhard M. hält sich - zum Beispiel beim Erwerb der Liegenschaft Seefeldstrasse 52 - an die weitverbreiteten Schwarzgeldzahlungen, durch die dem Staat jährlich Millionen Franken an Grundstücks-Gewinnsteuern vorenthalten werden. Schnell hat er gemerkt, dass die Höhe der Beträge, die er den Verkäufern bar auf die Hand zu zahlen bereit ist, darüber entscheidet, wer beim Kauf von Liegenschaften das Rennen macht. Dass manche Verkäufer so zu Komplizen werden und darum auch einmal geduldiger warten, bis das Geld aus dem Handel überwiesen wird, weiss der Immobiliensammler zu schätzen.
In den Geschäftsräumen der GMC an der Storchengasse in Zürich hat man bis jetzt die Übersicht über die erworbenen Liegenschaften gewahrt, indem man sie mit Fähnchen auf einer «Kriegskarte» markierte. Aber buchhalterisch wird die Situation allmählich kompliziert. Um so mehr, als die einzige Frau in der Firma die Nerven verliert und ihren Job kündigt. Der zunehmende Drogenkonsum der übrigen Belegschaft und die steigende Hektik sind ihr wohl zuviel geworden. Da sie gleichzeitig der Buchhaltung und des Schreibmaschinenschreibens mächtig war, hat die GMC nun ernsthafte Probleme: Gerhard M. und seine Freunde hatten die teure Computeranlage meist nur zum Spielen benutzt, und keiner der Angestellten ist in der Lage, innert nützlicher Frist die Korrespondenz zu bewältigen, die oft mehrseitigen Schatzungen zu schreiben. The Gunman, wie einer der Angestellten genannt wird, ist zu langsam, die andern sind vom komplizierten Immobilien- und Bankenlatein überfordert. Es muss improvisiert werden.
Von nun an erledigt Gerhard M. die Korrespondenz selbst oder behilft sich mit klar definierten Anweisungen an die Angestellten oder an seine stets hilfsbereite Mutter. Er beschränkt sich zunächst auf eine rudimentäre Buchhaltung, später verzichtet er ganz darauf. Vor Gericht wird er dies mit der Erklärung dementieren, bei der Hausdurchsuchung hätten die Polizeibeamten sämtliche Buchhaltungsdaten gelöscht, als sie in ihrem Übereifer die Stromversorgung des Computers kappten. Damit das Erfolgsrezept der GMC - schnell reagieren, wenn neue Angebote auftauchen - weiterhin angewendet werden kann, führt Gerhard M. an der Storchengasse 23 den 24-Stunden-Betrieb ein. Um diesen durchzuhalten, dopt man sich. Warum nicht probieren, was Velorennfahrer zu sich nehmen, wenn sie sechs Tage und sechs Nächte draussen in Oerlikon im Kreis herumfahren? Mit Hilfe von Pervitin, aus Amerika importiert in 15-Gramm-Fläschchen à 1250 Franken, will Gerhard M. von nun an immer hundertprozentig leistungsfähig sein.
Nimmt man das Amphetamin in hohen Dosen ein, benötigt man kaum noch Schlaf. Um sich auch geistig wachzuhalten, kombiniert die Belegschaft der GMC die Droge mit grösseren Mengen Kokain.
Wir schreiben das Jahr 1989. Gerhard M. und seine Freunde erklären der Welt den Krieg, proklamieren die Generalmobilmachung und eröffnen eine «Kriegskasse». Die übrigen Geschäftsgewinne werden für den Kauf von Drogen und Verpflegung verwendet. In den Büroräumen veranstaltet die verschworene Männergemeinschaft Schiess- und Überlebensübungen. Wenn sie ihre Büros an der Storchengasse oder ihr Waffen- und Drogendepot in der firmeneigenen Liegenschaft Bellariastrasse 30 verlassen, begeben sich die GMC-Leute in «Feindesland». Die Truppe fühlt sich stark, hochmotiviert und bereitet sich auf den grossen Coup vor. Was das genau sein wird, wissen Gerhard M.s Leute zwar nicht, aber wozu Fragen stellen bei all dem Geld, den Waffen, den Drogen. Auf die «Freunde Bankdirektoren», wie die Geldgeber genannt werden, ist weiterhin Verlass. Und der Kopf des Unternehmens, Commander M., hat in der Tat Grosses vor.
Aber die Preise für Liegenschaften erreichen inzwischen schwindelerregende Höhen, und manch einer, der davon profitiert und die Preise vielleicht sogar mit angeheizt hat, steht vor Schwierigkeiten. Vor allem dann, wenn er in der obersten Preisklasse mitbieten will. So kommt es, dass sich ein in der Branche als korrekt geltender Berner Bauunternehmer und Immobilienhändler mit Gerhard M. trifft. Man einigt sich auf ein Joint venture zwecks Übernahme einer prestigeträchtigen Liegenschaft in der Nähe von Zürich Paradeplatz, deren Finanzierung vom Bankverein Zürich bereits weitgehend vorangetrieben worden ist. Der grosse Coup.
Die «entscheidende Schlacht» kann beginnen. Irgendwo zwischen 60 und 80 Millionen Franken schwankt der Kaufpreis der Liegenschaft. Gerhard M. erhöht das Angebot auf 90 Millionen und hofft, sie für 120 Millionen wieder verkaufen zu können. Gerhard M. setzt alles daran, diesen grossen Deal, wie er das Geschäft nennt, durchzuziehen. Er reist verschiedentlich ins Bernbiet, wird den dort ansässigen Banken als finanzkräftiger Investor vorgestellt und beginnt, sein Spiel auf fremdem Boden zu spielen. Die Ausdehnung der Geschäftstätigkeit auf Regional- und Privatbanken ausserhalb der Region Zürich hat die GMC schon lange beabsichtigt. Die Grossbanken haben bereits Millionen in Gerhard M.s Geschäfte investiert, und nicht jeder Kreditsachbearbeiter ist weiterhin bereit, mit ihm bis ans Limit zu gehen.
In den Geschäftsräumen der GMC gibt es in diesen Tagen nur noch ein Gesprächsthema: die Liegenschaft an der Bahnhofstrasse 52, Codename B 52. Alle Financiers, die sich in den letzten Jahren an der Storchengasse die Tür in die Hand gegeben haben, werden für die Abwicklung des Deals in Betracht gezogen. Da man ihre Kreditlimiten kennt und weiss, wer allenfalls bereit sein würde, diese zu überziehen, schreitet man zur Selektion. Immer noch im 24-Stunden-Betrieb unterwegs, erinnert sich Gerhard M. an einen willigen Prokuristen der Gotthardbank, Walter J., und einen erfolgshungrigen Kreditsachbearbeiter des Bankvereins Zürich, Thomas S., mit denen er schon zuvor «kleinere» Geschäfte abgewickelt oder geplant hat. Dass sie inzwischen bei der TDB American Express Bank als Vizedirektoren tätig sind, scheint geradezu ideal. Das Problem ist nur, dass die TDB AEB als ausländische Bank nicht im Hypothekargeschäft tätig sein darf. Aber auch da sollte sich ein Weg finden lassen. Die beiden Vizedirektoren sind etwa im gleichen Alter wie Gerhard M. und bewegen sich nicht ungern in seiner Gesellschaft.
Bei der ersten Einvernahme Gerhard M.s ein halbes Jahr später ist dann von versprochenen Provisionen in Millionenhöhe die Rede. Bei der Gerichtsverhandlung zweieinhalb Jahre später wird dies von allen Beteiligten vehement bestritten. Der Betrag verschwindet als goldene Uhr in den Akten. Die beiden Vizedirektoren sagen zu ihrer Entlastung übereinstimmend aus, Gerhard M. habe ihnen versprochen, nach Abwicklung des Geschäfts sein Vermögen bei der TDB AEB anzulegen und überdies einen stadtbekannten Gastronomie-Unternehmer als Anlagekunden «mitzubringen».
Zunächst aber wird das Anliegen der GMC an einen Vorgesetzten von Thomas S. aus vergangenen Bankverein-Zeiten weitergeleitet, der einen nützlichen Kontakt herstellt: Der eitle Draufgänger Kurt S. ist kürzlich zum Direktor der Filiale Altdorf des SBV befördert worden. In seiner Heimat um Prestige kämpfend, versucht er sich als expansiver Banker. Gerhard M. gewährt dem Innerschweizer auf einer beeindruckenden Sightseeing-Tour aus dem Taxifenster einen Überblick über seinen Immobilienbesitz. Kurt S. ist begeistert. Und dass sein neuer Kunde zwecks schnellerer Abwicklung der Geschäfte auch zu ihm nach Hause kommt, schmeichelt ihm. Vielleicht sieht er sich schon im siebten Bankenhimmel am Basler Aeschenplatz; jedenfalls überschreitet er seine Kreditkompetenz als Direktor der doch eher bescheidenen Filiale Altdorf gleich mehrmals. Die Limite von 3,5 Millionen pro Liegenschaft und 7 Millionen pro Kunde wird für Gerhard M. innert zwölf Wochen erhöht. Ausgestellt werden sechs Hypothekardarlehen zwischen 2,6 und 3,5 Millionen Franken und vier Zahlungsversprechen zwischen 2,6 und 5,2 Millionen Franken zugunsten der Sparkasse Wädenswil, des Banco della Svizzera Italiana und der Bank Leu AG in Zürich. Als Sicherheit dienen Kurt S. dabei Inhaberschuldbriefe, lastend auf Immobilien der GMC, die zum Teil bereits über 200 Prozent belehnt sind.
Was den Filialdirektor des Bankvereins Altdorf letztlich zu seinem Verhalten bewegt, bleibt Spekulation. Sicher ist nur, dass auch die beiden Vizedirektoren der American Express Bank in der Zwischenzeit nicht untätig bleiben. Walter J. wird während des grossen Manövers Dreizack von Gerhard M. im Felde aufgesucht, weil er eine Unterschrift leisten muss. Die Vizedirektoren stellen ein Zahlungsversprechen über 17 Millionen Franken zugunsten des Bankvereins Zürich und eines über 6,5 Millionen zugunsten der Filiale Altdorf als zusätzliche Sicherheit aus.
Wer trotzdem Zweifel äusserte, den habe Gerhard M. immer auf seine Kriegskasse zur Überbrückung finanzieller Engpässe verwiesen, wird dazu vor Gericht gesagt werden. Sicher wird dann nur sein, dass alle eine goldene Uhr besitzen.
Für den Fall, dass der Urner weiche Knie bekommen sollte, sind Gerhard M.s Helfer zur Stelle. Allen voran die Mutter, die schon vorher eingesprungen war, wenn es den Kreditgebern zu riskant wurde, einer einzigen Person mehrere Hypothekarkredite oder Zahlungsversprechen auszustellen. Auch der Bruder hilft aus und, als es um die letzten Millionen für den grossen Deal geht, The Gunman, der Kurier und wer da sonst noch im 24-Stunden-Betrieb an der Storchengasse tätig ist. Nach weiteren Zahlungsversprechen der American Express Bank zugunsten der Spar- und Leihkasse Koppigen und der Daiwa Bank Zürich (je 22 Millionen Franken) scheint der Deal um Zürich Paradeplatz perfekt.
Aber kurz vor Ende dieses wundersamen Jahrzehnts beginnt der rasante Anstieg der Hypothekarzinssätze, und im Herbst 1989 erlässt der Bund dringliche Beschlüsse gegen die Bodenspekulation, was dem munteren Treiben eine folgenschwere Wende gibt: Eingeführt wird eine Wiederverkaufsfrist von fünf Jahren. Dies bedeutet das Ende der Jagdsaison im Immobilienhandel. Nach Jahren der hitzigen Preistreiberei folgt der Zusammenbruch des Marktes. Die Kreditvirtuosen stehen vor scheinbar unlösbaren Problemen. Gerhard M.s grosse Sorge gilt auch dem gesetzlich neu bestimmten Anteil der nötigen Eigenmittel von mindestens 20 Prozent.
Die Zeit drängt, denn Verkäufer und Vermittler werden nach dieser Gesetzesänderung ungeduldig, und der Bankverein Zürich zieht sich zurück. Aber Gerhard M. präsentiert ein neues Finanzierungsmodell der Liegenschaft B 52 und handelt unverzüglich. Die Blankoformulare der American Express Bank, welche Walter J. und Thomas S. schon vorher für eine speditive Geschäftsabwicklung an der Storchengasse deponiert haben, weiss er jetzt anders als vorgesehen zu nutzen. Er beauftragt einen Angestellten, Garantietexte für Zahlungsversprechen über 9 Millionen Franken zugunsten der Spar- und Leihkasse Koppigen beziehungsweise 15 Millionen zugunsten der Gewerbebank Bern darin einzusetzen, und verwendet diese als Sicherheit für weitere Hypothekarkredite.
Derweil machen sich in Luzern Experten des Kreditwesens und des Rechtsdienstes des Bankvereins daran, Jahresabschlüsse und Geschäftsgebaren der Filialen in der Region zu überprüfen und stossen dabei auf Kurt S.s Zahlungsversprechen. Der Altdorfer Filialdirektor wird zur Rechenschaft gezogen. Er verspricht, das Ganze noch vor Weihnachten in Ordnung zu bringen und fordert Gerhard M. auf, seinen Vorgesetzten die Situation zu erläutern. In Luzern erlebt man eine böse Überraschung, als da ein mit Drogen vollgepumpter Mittzwanziger im Kampfanzug, begleitet von noch dubioseren Partnern, sein verworrenes Finanzierungsmodell zum Kauf der Liegenschaft an der Zürcher Bahnhofstrasse darlegt. Man gewährt Gerhard M. eine Frist bis Januar 1990, um das Geld zur Sicherstellung der Kredite aufzutreiben. Dann aber treffen in der Direktionsetage des Bankvereins Luzern von Gerhard M. unterzeichnete Faxschreiben ein, die den geldscheffelnden Dagobert Duck zeigen. Der Rechtsdienst des SBV schlägt Alarm: Die interne Untersuchung hat ergeben, dass in Altdorf Urkunden vernichtet oder beiseite geschafft worden sind, um die Kompetenzüberschreitungen zu vertuschen.
An der Storchengasse bricht Panik aus. Ein letztes Mal noch sollen die Freunde von der American Express Bank Gerhard M. aus der Patsche helfen. Er schickt Anfang Januar zwei seiner Leute an die Bahnhofstrasse, damit sie von den beiden Vizedirektoren Bankgarantien über 9 beziehungsweise 19 Millionen Franken unterzeichnen lassen. Doch die Weihnachtstage im Kreis der Familien scheinen den Angestellten der TDB AEB ihren Sinn für die Realität wiedergegeben zu haben: sie weigern sich, auch als einer von Gerhard M.s Leuten die Unterschriften mit vorgehaltener Pistole erzwingen will. Als wenig später per Telex der Abruf einer Bankgarantie zugunsten des Bankvereins Altdorf bei der American Express Bank irrtümlicherweise nicht im Büro von Walter J. und Thomas S. landet, sondern bei deren Vorgesetzten, geben die beiden auf. Sie zeigen sich selber bei der Polizei an - in der Hoffnung, damit ihre Haut zu retten. Die Stelle bei der TDB AEB wird ihnen fristlos gekündigt. Beim Bankverein erleidet Kurt S. dasselbe Schicksal. Das Spiel ist aus.
Gerhard M. wird gewarnt, er packt Unterlagen, Drogen und Waffen in sein Auto und fährt - noch immer ohne Führerschein - weg. Als die Polizei Mitte Januar die Storchengasse 23 stürmt, ist dort nichts mehr zu holen. Die von Bezirksanwalt Hans B. eilends einberufene Pressekonferenz zeigt Wirkung: «Immobilienhai auf der Flucht», schreibt der «Blick» und nennt Gerhard M. «den Mann mit dem silbernen Colt». Noch vor Monatsende wird er auf dem Autobahnrastplatz Baltenswil Nord zwischen Zürich und Winterthur verhaftet. In seinem Auto findet die Polizei 100 Gramm Kokain und 6 Fläschchen Pervitin, zudem ein ganzes Arsenal geladener und ungeladener Waffen. Verschollen bleibt die Kriegskasse.
Im Mai 1993 verurteilt das Zürcher Bezirksgericht Gerhard M. wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung, Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, betrügerischen Konkurses, Verfügung über gepfändete beziehungsweise mit Arrest belegte Sachen, mehrfach versuchter Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte, Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu 18 Monaten Gefängnis bedingt. Die Bankangestellten Kurt S., Walter J. und Thomas S. erhalten je 4 Monate bedingt wegen mehrfacher Urkundenunterdrückung und Urkundenfälschung. Die achtmonatige Gefängnisstrafe für einen der Angestellten Gerhard M.s wird zugunsten einer Suchttherapie aufgeschoben.
Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Es ist aber absehbar, dass man die Urteile anfechten wird. Heute laufen mehrere Konkursverfahren gegen Gerhard M., doch die Aussichten für eine Rückzahlung sind so düster, dass viele Gläubiger ihre Forderungen bei den zuständigen Konkursämtern gar nicht erst anmelden. Das Ausmass des Schadens kann nur geschätzt werden. Je nach Gesichtspunkt sollen 50 bis 400 Millionen Franken in Form von Schuldbriefen, Hypothekarkrediten und Zahlungsversprechen auf der Strecke geblieben sein. Dem stehen die Erträge aus den Verkäufen und Zwangsversteigerungen der GMC-Liegenschaften entgegen. Die Differenz wird von den Kreditinstituten wohl unter den Posten Verluste, Abschreibungen und Rückstellungen verbucht werden müssen.
Wer aber trägt die Schuld an der Pleite? Sind es Gerhard M. und seine Konkurrenten, die das Spiel bis zum bitteren Ende spielten? Sind es die Banken, die mit ihrer aggressiven Kreditpolitik das Spiel erst ermöglichten? Ist es gar der Staat, der mit seiner bodenrechtlichen Sofortmassnahme das Spiel verdarb? Oder sind es die Verkäufer, die ihre Liegenschaften dem Meistbietenden überliessen und heute mit leeren Händen dastehen?
Eine klare Antwort auf die Frage hat Gerhard M.: «Schuld sind die Revolverjournalisten mit ihren üblen Geschichten über uns.»
Markus Rötzer ist freier Journalist und lebt in Zürich.