NZZ Folio 12/95 - Thema: Die Gabe   Inhaltsverzeichnis

Geben und Nehmen

Gaben werden in keiner Gesellschaft zufällig oder gar aus reiner Menschenfreundlichkeit verteilt. Allem Geben und Nehmen liegen Regeln sozialen Verhaltens zugrunde.

Von Arnold Niederer

IN ALLEN zeitgenössischen und früheren Gesellschaften spielt der Umlauf von Gütern eine zentrale Rolle, und in allen Kulturen sind die entsprechenden Transaktionen durch Sitte, Brauch und Recht geregelt. Dabei sind grundsätzlich zwei Formen des Güteraustauschs zu unterscheiden: zum einen die Gabe, die ihrerseits entweder à fonds perdu geleistet wird oder eine Gegengabe hervorruft, und zum andern das ordentliche Kaufgeschäft im Rahmen der Marktwirtschaft, bei dem die Preise in der Regel auf Grund des Spiels von Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Diese Form des Güteraustauschs - der Handel - hat sich seit dem Altertum über die ganze Erde ausgebreitet und betrifft alles, was irgendwie austauschbar ist: Arbeit, Boden und Güter jeder Art.

Dem gegenüber steht die - kostenlose - Gabe, und zwar in einer unübersehbaren Vielfalt von Erscheinungsweisen. Gaben können bedeutend oder unbedeutend, freiwillig oder erzwungen, gut oder auch heimtückisch sein; die Palette enthält sowohl Liebesgaben als auch Bestechungsgeschenke. Unzählig sind die Dinge, die bei bestimmten Anlässen gegeben werden, und vielfältig sind die Motive für das Schenken sowie seine mehr oder weniger zeremoniellen Formen.

DIE GABE IN FREMDEN KULTUREN. Das Interesse der Wissenschaft am Phänomen der Gabe wurde Ende des 19. Jahrhunderts geweckt durch die Forschungen des aus Deutschland stammenden Ethnologen und Anthropologen Franz Boas, der bei den nordwestamerikanischen Indianern, insbesondere beim Stamm der Kwakiutl, eine ausserökonomische Geschenkzeremonie beobachtete und beschrieb. Diese bestand darin, dass Häuptlinge oder andere Angehörige der aristokratischen Schicht zum Zwecke des Statusgewinns ihren Gegnern bei bestimmten Festen in zeremonieller Form üppigste Geschenke in der Gestalt von Decken, Tellern und in jener Kultur hochgeschätzten verzierten Kupferplatten anboten, wobei sie Gegengaben erwarteten, die an Menge und Wert die gegebenen Geschenke weit übertreffen sollten. Wenn die Beschenkten nicht in der Lage waren, sich entsprechend zu revanchieren, verloren sie Rang und Würden.

Boas' Beschreibung des kompetitiven Güterverteilungsfestes, das von den Kwakiutl Potlatsch genannt wurde, fand über den Kreis der Kulturanthropologen hinaus Beachtung und führte zur Entdeckung mehrerer ähnlicher nichtkommerzieller Transaktionen wie des von Bronislaw Malinowski in Melanesien entdeckten Kula-Rings. Dabei handelt es sich um einen sich über mehrere Inseln erstreckenden Austauschkreis für Halsketten und Armbänder aus Muscheln, die ähnliche Funktionen erfüllen wie Kronjuwelen oder bei sportlichen Wettkämpfen gewonnene Trophäen und ausschliesslich Prestigecharakter haben.

Theoretisches Interesse fanden der Potlatsch, der Kula-Ring und ähnliche auf Gegenseitigkeit beruhende Systeme zuerst bei dem französischen Ethnologen Marcel Mauss. Seine 1925 erschienene Abhandlung «Die Gabe» zeigt, wie in der dreifachen Verpflichtung des Schenkens, Annehmens und Erwiderns im Rahmen der Gegenseitigkeit zwischen an sich voneinander unabhängigen Personen oder Gruppen komplexe Beziehungen entstehen, die nicht nur rechtlichen, sondern auch sozialen, politischen, religiösen und ästhetischen Charakter haben. Daraus entwickelte Mauss den Begriff des sozialen Totalphänomens, der in der französischen Soziologie immer wieder auftaucht.

Auch in unserer eigenen Kultur spielen Gaben eine bedeutende Rolle, und mancher vernimmt im heutigen Geschenkaustausch zu Weihnachten in modernen Industriestaaten ähnliche Untertöne des Imponiergehabes wie bei den Kwakiutl. Der Anthropologe Claude Lévi-Strauss schrieb dazu: «Der Geschenkaustausch, dem sich alljährlich während eines Monats alle Klassen hingeben, ist nichts anderes als ein riesiger Potlatsch, in den Millionen von Menschen einbezogen sind und an dessen Ende manches Familienbudget für längere Zeit aus dem Gleichgewicht gerät.» Das freiwillige Weggeben setzt den Besitz disponibler Mittel voraus. Menschen, die nur das besitzen, was sie zum Überleben brauchen, können kaum Geschenke machen, pflegen jedoch - vor allem im Mittelmeerraum - oft eine selbstverständliche Gastfreundschaft.

KONVENTIONEN DES SCHENKENS. In unserer Gesellschaft ist das Schenken seit je bei den verschiedensten Gelegenheiten Brauch. Man schenkt an allgemeinen Festen wie Weihnachten, Neujahr oder Ostern, man schenkt in der Familie, unter Verwandten und Freunden, zu Taufe, Geburtstag, Erstkommunion, Konfirmation, Verlobung, Hochzeit und zur Bestattung. Seit den dreissiger Jahren wird in der Schweiz jeweils am zweiten Maisonntag als Geschenk- und Familienfest der Muttertag gefeiert, und aus der Erkenntnis, dass viele Menschen den Weg zum Du, den Zugang zum Mitmenschen nur schwer finden, wurde - vermutlich von Floristen - der Valentinstag in einen Blumengeschenktag verwandelt. An diesem Tag, dem 14. Februar, werden Blumen an Personen geschickt oder überbracht, mit denen man gern eine freundliche Beziehung anknüpfen möchte.

Nicht zu vergessen sind auch die scheinbar unbedeutenden Alltagsgeschenke, etwa an die Nachbarin, um sich für kleine Gefälligkeiten erkenntlich zu zeigen. In solchen Fällen können die ersten Erdbeeren aus dem eigenen Garten ebenso willkommen sein wie eine Kostprobe vom selbstgemachten Weihnachtsgebäck. Es handelt sich hier um Zeichen der räumlichen und sozialen Nähe. Dabei soll die Zusammengehörigkeit unter Gleichen im Sinne sozialer und praktischer Gegenseitigkeit betont werden.

Der Gabentausch war noch zur Zeit unserer Grosseltern durch Sitte und Brauch geregelt und hatte vielfach magische Aspekte wie denjenigen der Kraftübertragung. Auch in der Gegenwart bestimmen zumindest Konventionen das Geben, Nehmen und Zurückgeben. Nach Ausweis des «Atlas der schweizerischen Volkskunde», dessen Daten aus der unmittelbaren Vorkriegszeit stammen, waren zum Beispiel die herkömmlichen Gaben der Braut an den Bräutigam das Hochzeitshemd, manchmal eine aus dem Haar der Braut kunstvoll gefertigte Uhrkette, ferner Krawatte, Handschuhe oder der Hochzeitshut. Der Bräutigam schenkte der Braut etwa den Stoff für das Brautkleid, manchmal auch Ohrringe oder andere Schmucksachen.

Nach dem Volksglauben durften schneidende und stechende Gegenstände wie Messer, Scheren und Gabeln sowie Broschen nicht geschenkt werden, weil sie angeblich die Liebe oder die Freundschaft zerschneiden. Als meine Tante einmal eine silberne Brosche bekam, drängte sie darauf, das Geschenk - für das sie brauchgemäss nicht danken durfte - zu bezahlen, um die Gabe in einen Kauf zu verwandeln und dadurch unschädlich zu machen. Dass dieser Aberglaube heute kaum noch Bedeutung hat, zeigt die grosse Beliebtheit des schweizerischen Offiziersmessers als von Touristen gekauftes Mitbringsel.

Der Patenschaft kam einst eine grössere Bedeutung zu als heute - nicht nur wegen der Geschenke, sondern vor allem wegen der für das Kind später nützlichen gesellschaftlichen Beziehungen zu manchmal einflussreichen Personen. Die Zahl der Paten, die im Kanton Zürich bis zu 16 betragen konnte, wurde mehrfach durch obrigkeitliche Mandate eingeschränkt. Die erste Gabe an den Täufling bestand aus dem «Angebinde» oder «Eingebinde», meist in Form einer oder mehrerer Münzen, die in einen sogenannten Taufzettel eingelegt waren.

Später erhielten die Kinder von ihren Patinnen und Paten zum Neujahr die sogenannte Helsete. Dieser Ausdruck leitet sich von der einstigen Sitte ab, den Kindern die Gabe an den Hals zu binden. Das Patenkind war gehalten, dem Götti als Dank einen Brief zu schreiben, was oft eine mühsame Pflicht war.

Hatte das Göttikind das 20. Lebensjahr erreicht, wurde es meistens «usghelset», das heisst nicht mehr beschenkt, doch bekam ein Mädchen oft noch von der Patin das Hochzeitskleid oder die Ausstattung für das erste Kind. Besondere Patengeschenke - zum Beispiel eine Uhr - wurden und werden noch zur Erstkommunion und Firmung gegeben. In unserer Wohlstandsgesellschaft ist dies oft nichts Aussergewöhnliches mehr. Vor allem die 16jährigen Konfirmanden erwarten heute mindestens ein Mountainbike, eine Stereoanlage oder eine Tausendernote.

FREUNDE GEWINNEN UND BEHALTEN. Geschenke und Dienstleistungen, die ausserhalb des Kreises von Familie und Verwandtschaft ausgerichtet werden, haben den Sinn, neue Verbindungen zu stiften und Freunde zu gewinnen oder zu behalten: Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft! Sie erfolgen manchmal auch in der Form von Einladungen zu einem Mahl, wobei eine Erwiderung in unbestimmter Zeit und unbestimmter Art erwartet wird.

Es gilt als taktlos und sieht nach Bezahlung aus, wenn sich der Gast kurz darauf mit einer Flasche Cognac oder einem ähnlichen Gegenwert zu revanchieren versucht. «Zu grosse Eile beim Erfüllen einer Verpflichtung», schreibt La Rochefoucauld, «ist eine Art von Undank.» Womit er sagen will, dass die rasche Erwiderung den Wunsch erkennen lässt, die Verbindung nicht länger aufrechtzuerhalten.

Wie sehr der Unterschied zwischen Gabe und Geschäft im Volke immer noch bewusst ist, erfuhr ein junger Maurer, der von einem Bauherrn verlangte, ihn vom Aufrichtemahl zu dispensieren und ihm einen Geldbetrag im Wert der Mahlzeit auszuhändigen. Diese Zumutung wurde im betreffenden Dorf als Schande bezeichnet.

Einladungen zu Mahlzeiten geben dem Gastgeber und besonders der Gastgeberin Gelegenheit, durch Aufwand und Kochkunst Prestige (früher sagte man «Ehre») für das Haus zu gewinnen. Dabei läuft ein ganzes Ritual von Entschuldigungen, demonstrativer Bescheidenheit und Nötigung zum Zugreifen ab. Üblicherweise hat der Gast ein kleines Geschenk mitgebracht, etwa Blumen oder Pralinés; er wird sich hüten, der Dame des Hauses Seife oder Unterwäsche zu schenken. Geschenke sind oft witzig-originell oder in schönes Papier eingepackt. Handelt es sich um Gegenstände der Raumausstattung, wie ein Bild oder eine Blumenvase, wird man diese sichtbar aufstellen, wenn die Geber wieder einmal zu Besuch kommen. Beim allfälligen Weitergeben ist Vorsicht geboten: Ein solches «Wandergeschenk» könnte wieder beim ursprünglichen Geber auftauchen!

Manchmal überlassen die Gastgeber bei der Verabschiedung noch ein «Bhaltis». Darunter verstand man früher die Reste von Esswaren und Naschwerk, die den Gästen mitgegeben wurden. Diese brachten eigens Papiersäcke mit, und ein Zünfter meinte: «Was nit in Bauch mag, das mag in Sack.»

Die zunehmende Unverbindlichkeit der Geschenkbräuche und Konventionen brachte Unsicherheit und Verlegenheit in bezug auf die jeweils geeigneten Gaben; so griff man zum Mittel einer vom ausersehenen Empfänger auszufüllenden Wunschliste oder zum Geschenkgutschein. Kleinere und grössere Geldgeschenke an Angehörige und Freunde sind auch in der sachlichen Form der Postanweisung Ausdruck eines Gemeinschaftsgefühls, das sich über die räumliche Entfernung hinaus kundgibt.

Was man als Geschenk erhalten hat, hat eine andere Qualität als für sich selbst Gekauftes, und eine vom Schenkenden selbst verfertigte Handarbeit wird geschätzt, selbst wenn sie einen geringen materiellen Wert hat. Der Wert besteht hier in der aufgewendeten Mühe und Zeit.

A FONDS PERDU. Gaben, die ausserhalb des Gegenseitigkeitsprinzips gereicht werden, sind keine Ausnahmeerscheinung. Dieses Geben ohne Erwiderung und der Abglanz solcher Freigebigkeit in Malerei und Literatur war 1994 in Paris Gegenstand einer Ausstellung und einer tiefgründigen Deutung durch den Genfer Professor Jean Starobinski in seiner Publikation «Gute Gaben, schlimme Gaben». Starobinski unterscheidet zwischen vertikalen (von oben nach unten ausgeworfenen) und horizontalen (überreichten) Gaben. Vertikale Gaben waren die Gold- und Silbermünzen, die im alten Rom zu Ehren des Gottes Saturn sowie bei der Machtübernahme von Kaisern und beim Amtsantritt von Konsuln in die Menge geworfen wurden.

«Vom Tagesbeginn», schrieb Eusebius von Caesarea, Hoftheologe Konstantins des Grossen, «übte der Kaiser seine Freigebigkeit gegenüber seinen Untertanen aus, um es der Grosszügigkeit gleichzutun, mit der Gott sein Licht leuchten lässt.» Die öffentliche Gebärde des Auswerfens von Gold- und Silbermünzen gehörte zum Krönungsritual der katholischen Könige Frankreichs wie der byzantinischen Herrscher.

Beim Ritterstand galt das grosszügige Spenden von Geld als edle Geste, die nicht selten zum Ruin führte. Oft kam es beim Auflesen der Münzen zu Tumulten, an denen sich manch fürstliche Geber ergötzten. Zu keiner Zeit fehlte es an Kritikern solch verschwenderischer Liberalität, die zeigten, dass die Substanz der prunkvollen Gaben aus Razzien, Plünderungen, Steuerbetrug und ähnlichen Machenschaften auf Kosten des Volkes stammte und so den Geber in seiner Rolle als scheinbaren Altruisten entlarvte. Das Auswerfen von Gaben als mehr oder weniger öffentlicher Akt war nicht nur eine Angelegenheit hoher Macht- und Würdenträger, sondern vielmehr eine in allen Kulturen und allen Volksschichten auch heute noch übliche Praxis, wobei die Gaben ganz unterschiedlich sein können. Ein Beispiel sind die sogenannten Feuersteine, in farbiges Papier eingewickelte Bonbons, die nach der Hochzeitszeremonie vor der Kirche ausgeworfen werden, sowie die Orangen, Brötchen und Bonbons, die an Fastnacht und Sechseläuten von Festwagen herabgeworfen werden. Das Bewerfen mit Konfetti an der Fastnacht soll auf einstiges Bewerfen mit Getreidekörnern zurückgehen.

DIE PFLICHT ZUR WOHLTÄTIGKEIT. Die schon von den Stoikern - zum Beispiel von Seneca - entwickelten Gedanken zur Wohltätigkeit als Menschenpflicht sind grundlegend für die christliche Religion. Sie finden ihren Ausdruck im Almosen, der «milden Gabe» aus eigenem Besitz an bedürftige Mitmenschen. Die Pflicht des Almosengebens kannten nicht nur die Christen, sondern auch die Juden, und bei den Muslimen besteht sie bis heute. Die Lehre der katholischen Kirche, die besagt, dass das Almosengeben für die eigene Seele und für diejenige der Verstorbenen im Fegfeuer verdienstreich sei, erwies sich als mächtiger Hebel für die christliche Liebestätigkeit im Mittelalter und erhielt sich als Fürsorgesystem, das erst mit der Ausbreitung der Geldwirtschaft ins Wanken geriet. Noch in den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts wurde in manchen Orten der katholischen Schweiz bei Beerdigungen von der Kirche Brot an die Armen, die für das Seelenheil der Verstorbenen beten mussten, ausgeteilt. Wegen des zunehmenden Wohlstands wurde es auch auf dem Lande mit der Zeit schwierig, die Armengabe anzubringen; sie wurde deshalb abgeschafft oder durch Geldgaben ersetzt.

Im Alpengebiet gab es brauchmässige Spenden, die zumeist auf Gelübden beruhten, welche die Stifter in der Absicht geleistet hatten, Unheil oder Schaden von ihrem Viehbestand abzuwenden. Dies geschah gewissermassen im Sinne des Do ut des, einer Art Tauschhandel, der jedoch von der Kirche sakralisiert und als Seelenspende für die Verstorbenen interpretiert wurde. Unter dem Druck der Behörden, die diese Spenden «auf die Hand» in Verkennung ihres religiösen und gemeinschaftsbildenden Werts durch Geldabgaben an die Armenkasse ersetzen wollten, wurden die Alpspenden entweder säkularisiert oder - «weil es keine Armen mehr gibt» - ganz aufgehoben.

Im Wallis, wo es noch Bräuche gibt, bei denen keine touristischen Nebeninteressen im Spiel sind, wirken altüberlieferte Spenden wie die «Grosse Spend» von Ferden im Lötschental überzeugend und achtenswert, weil die Glaubensgrundlage noch weitgehend vorhanden ist. Alljährlich am Ostermontag gebührt jedem Talbewohner, der persönlich zum Empfang erscheint, die Gabe der «Spend». Sie besteht aus einem Würfel Fettziger, der auf besondere, dem einstigen Gelübde entsprechende Art hergestellt wird, sowie aus genau festgelegten Mengen Brot und Wein, der aus alten Holzbechern getrunken wird. Vor der Austeilung der Spende findet eine Gedächtnismesse für die verstorbenen Stifter und Wohltäter statt.

Die «Grosse Spend» von Ferden geht auf ein Gelübde aus dem 14. Jahrhundert zurück, dessen Inhalt einer Urkunde im Gemeindearchiv von Ferden entnommen werden kann: «Die Alpgeteilen von Faldum, Resti und Kummen, von grosser Not gezwungen wegen vielen Unbeliebigkeiten, die unter dem Vieh oft eintrafen, gelobten, um diesen Übeln abzuhelfen, zweier Tage Molchen [Alpprodukte] an die Armen oder an die Talbewohner auszuspenden. Ihr frommer christlicher Sinn trieb sie an, Gott und der allerseligsten Jungfrau Maria dieses Opfer darzubringen, um Glück und Gedeihen von Gott zu erflehen, und zum Heil und Trost ihrer Abgestorbenen.»

Auch die gläubigen Protestanten achteten das Almosengeben als allgemeines Gebot der Nächstenliebe und glaubten an den göttlichen Segen der Wohltätigkeit. So hiess es (zuerst im 17. Jahrhundert): «Zürich, deine Almosen erhalten dich» - ein Spruch, der sich damals auf die Hilfe an flüchtige Glaubensgenossen zu Zeiten der Reformation und der Aufhebung des Edikts von Nantes durch Ludwig XIV. im Jahre 1685 bezog.

Dank der durch die Religion gebotenen Almosenpflicht und der Fürsorgetätigkeit von Klöstern und Hospizen, für welche die Bettelmönche bei der Bevölkerung Gaben einzogen, funktionierte das Almosenprinzip bis gegen Ende des Mittelalters. Mit der Ausbreitung der Geld- und Marktwirtschaft diente der Überfluss immer weniger der unmittelbaren Hilfe an die Armen, sondern wurde gewinnbringend angelegt. Vor allem in den Städten entstanden neue Formen der Armenfürsorge durch die öffentliche Hand.

Mit der Entwicklung eines sozialen Gewissens kamen daneben zahlreiche Hilfsorganisationen auf wie die Caritas, das Hilfswerk der evangelischen Kirchen (Heks), das Rote Kreuz, das Arbeiterhilfswerk und so weiter, deren Mittel grösstenteils aus privaten Spenden und Aktionen stammen. In der Schweiz soll es schätzungsweise 10 000 gemeinnützige Organisationen geben, die für irgend etwas sammeln. Nicht überall ist man so gebefreudig wie bei uns. Der durchschnittliche Süditaliener hat kaum Verständnis dafür, dass man ihn um Geld für Hungernde in Afrika oder für Erdbebenopfer in Mexiko angeht; wer solches tut, kommt in den Verdacht, sich selbst bereichern zu wollen. Dagegen können dort Bettler, denen ihre Not anzusehen ist, mit dem wohltätigen Erbarmen ihrer Mitmenschen rechnen.

Gegenüber dem Bettel - dem Ansprechen Fremder aus Bedürftigkeit mit der Bitte um eine Gabe - war man bis ins 19. Jahrhundert in den Bergkantonen, wo Armut noch als gottgewollt angesehen wurde, relativ tolerant, während im Unterland den Bettlern Leibesstrafen, Pranger und Vertreibung durch sogenannte Betteljagden drohten. Weiterhin geduldet oder sogar gefördert sind bis heute Heischebräuche von Kindern und Jugendlichen, die von Haus zu Haus ziehen und für ihre Glückwünsche oder für das Absingen von Neujahrsliedern Geld und Naschwerk erhalten.

TRINKGELD AUS FURCHT VOR NEID. Eine besondere Form der Gabe, seit dem 15. Jahrhundert bekannt, ist die Zuwendung von Trinkgeld an Bedienungspersonal. Die Trinkgelder sind bei uns vor Jahren in einen festen Zuschlag («Service inbegriffen») verwandelt worden, werden aber weiterhin freiwillig ausgerichtet. Als Grund für diese manchmal als Unsitte bezeichnete Gepflogenheit wird angegeben, man sichere sich dadurch eine gute Bedienung bei der nächsten Einkehr.

Diese Erklärung befriedigt insofern nicht, als man zum Beispiel auf Reisen auch dort ein Trinkgeld gibt, wo man voraussichtlich nie mehr hinkommt. Hier dürfte bei manchen eine nicht eingestandene Furcht vor Neid im Spiel sein, ein Gefühl von Geniertheit, innerer Spannung oder Unsicherheit, die auf symbolischen Ausgleich drängt, etwa nach einem guten Essen.

Als mir einer meiner italienischen Freunde nach einem gemeinsamen Mahl riet, dem Kellner ein Trinkgeld zu geben, sagte er zur Begründung, der Mann habe den bösen Blick; er sei ein Neider, der mir schaden könnte. Weit verbreitet - vor allem in den Mittelmeerländern - ist die Sitte der symbolischen oder effektiven Teilung, wenn man zumindest formell den Vorübergehenden zum Essen einlädt, um seinem Neid zuvorzukommen.

Abgesehen von Neidvermeidung ist es üblich, dort ein Trinkgeld zu geben, wo man sich vorübergehend in der Gewalt eines Dienenden (Barbier, Masseur, Pflegepersonal) befindet. So erklärt sich auch das in Reiseführern empfohlene Trinkgeld an Taxichauffeure und Kofferträger, die sich mit dem Gepäck des Reisenden aus dem Staub machen könnten.

Ob Staatsmann oder Bäuerin, Gastwirt oder Zimmermädchen, Indianerhäuptling oder Nachbarin - alle sind wir unser Leben lang einbezogen in das Wechselspiel von Geben und Nehmen, Erwiderung und Dank.

Arnold Niederer ist Honorarprofessor für Volkskunde an der Universität Zürich.


Teilen

Für 94 Franken pro Jahr gibt es NZZ Folio auch im Abonnement. Näheres hier.

Urheberrecht gilt auch im Internet: Verlinken erlaubt, Kopieren verboten.