DIE HEUTIGEN KLAGEN der Exportindustrie über den starken Schweizerfranken, die Kontroversen um den Lohnabbau, die Diskussionen, ob das Heil eher im freien Markt oder in Staatsinterventionen liegt, klingen für den Historiker, der sich mit der schweren Weltwirtschaftskrise der dreissiger Jahre beschäftigt, seltsam vertraut. Noch augenfälliger sind jedoch die Unterschiede. So bot die Krise der dreissiger Jahre rein äusserlich ein völlig anderes Bild: Vor den Arbeitsämtern bildeten sich lange Schlangen; Gruppen von arbeitssuchenden Männern versammelten sich vor Fabriktoren oder öffentlichen Anschlagbrettern, um Stellenangebote zu studieren, und nicht wenige boten sich gar mit einem Kartonschild für Beschäftigung jeglicher Art an. Mit Schaufeln und Pickeln hoben Arbeitslose im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmassnahmen Gruben aus. Volksküchen offerierten den am härtesten Betroffenen Mahlzeiten. Denn noch war das soziale Netz sehr viel loser geknüpft, Vermögen und Einkommen lagen ganz allgemein auf einem weit tieferen Niveau - und entsprechend hart wurde getroffen, wer seine Arbeit verlor. Das Ausmass und die Dauer der Arbeitslosigkeit wiederum lagen jedoch ungefähr im heutigen Rahmen.
Die Weltwirtschaftskrise der dreissiger Jahre wurde mit dem Crash der New Yorker Börse Ende Oktober 1929 eingeläutet. In der Schweiz jedoch zeigten sich die Auswirkungen dieser gigantischen Kapitalvernichtung mit einiger Verzögerung. So wurde der Niedergang der Exportindustrie bis ins Jahr 1931 durch die ausgesprochen günstige Entwicklung der Investitionen sowie die zunächst anhaltende Nachfrage nach Konsumgütern abgefedert. Dennoch ging gemäss nachträglichen Schätzungen in den Jahren 1930 bis 1933 das Bruttoinlandprodukt durchschnittlich um rund drei Prozent zurück. Nach einer kurzen Erholung 1933 folgten erneut drei Jahre des - nun nur halb so raschen - Niedergangs. Der 1937 einsetzende Aufschwung erlitt dann bereits 1938 einen Dämpfer und endete 1940 in einer kriegsbedingten weiteren Depression.
Vor allem die Exportindustrie verzeichnete im Laufe der dreissiger Jahre empfindliche Einbussen, zuerst wegen der im Ausland kleiner gewordenen Kaufkraft, dann zunehmend auch wegen Handelshemmnissen verschiedenster Art. Die Ausfuhrwerte fielen von 1929 bis 1939 in der Seidenindustrie von 317 auf 90 Millionen Franken, in der Baumwollindustrie von 244 auf 109, in der Maschinenindustrie von 266 auf 226, in der Uhrenindustrie von 307 auf 196 und in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie von 214 auf 73 Millionen Franken. Eine gewichtige Ausnahme bildete die Chemie, die ihren Ausfuhrwert zur gleichen Zeit von 175 auf 256 Millionen Franken steigerte.
Um fast einen Fünftel sank die Bilanzsumme der Banken während des krisenhaften Jahrzehntes. Einige der Geldinstitute mussten ihre Schalter endgültig schliessen, so die Banque d'escompte Suisse in Genf, eine der acht Grossbanken, die es damals gab. Die Schweizerische Volksbank überlebte nur dank massiver Bundeshilfe. Zudem erwies sich der überbewertete Franken für Anleger zunehmend als unattraktiv, weil im Falle einer Abwertung mit Einbussen zu rechnen war. So konnten selbst sichere Schuldner wie Gemeinden und Kantone trotz hohen Zinssätzen Anleihen zeitweise nicht mehr placieren. Nachdem der Bundesrat Ende September 1936 überraschend die Abwertung des Frankens bekanntgegeben hatte, flossen ausländische und schweizerische Vermögen aus dem Ausland und aus Goldanlagen zurück. Der Grosserfolg der in dieser Übergangsperiode aufliegenden Wehranleihe, einer zur Finanzierung der Kriegsrüstung bestimmten Schuldverschreibung des Bundes, dürfte eher mit der günstigen Anlagemöglichkeit für solche Gelder als mit dem vielbeschworenen patriotischen Aufbruch zu erklären sein.
Die Folgen der Krise auf dem Arbeitsmarkt hielten sich 1930 noch in Grenzen. Ab 1931 begannen sich jedoch die Meldungen über Betriebsschliessungen und Entlassungen zu jagen. Die Arbeitslosenquote stieg bis 1936 auf 4,8 Prozent, also etwa auf die heutige Höhe. Ihr Maximum erreichte sie im Januar 1936 mit 6,4 Prozent, was 124 000 registrierten Stellensuchenden entsprach. Da die Arbeitslosenversicherung noch nicht obligatorisch war, sind diese Zahlen jedoch mit einiger Zurückhaltung zu geniessen; unbestritten ist, dass die Arbeitslosenquote im internationalen Vergleich relativ bescheiden blieb. Grossbritannien meldete rund 15, die USA bis zu 25 und Deutschland gegen 30 Prozent Arbeitslose. Die aus Filmen und Büchern bekannten Bilder und Beschreibungen der Grossen Depression können daher nicht unbesehen von einem Land auf ein anderes übertragen werden.
Als 1931 die Wirtschaftskrise ihren Anfang nahm, war in der Bevölkerung die letzte grosse Krise, die vom Sommer 1914 bis in den Spätherbst 1918 dauerte, noch in bester Erinnerung. Die langen Dienstzeiten ohne Erwerbsersatz während des Ersten Weltkrieges, die hohe Teuerung sowie der unvorstellbare Mangel und die wegen der erst 1917 zögernd einsetzenden Rationierung ungerechte Verteilung der Lebensmittel hatten zahlreiche Familien ins Elend gestürzt. Fast 700 000 Personen hatten im Juni 1918 Anrecht auf staatliche Unterstützung, um wenigstens Lebensmittel kaufen zu können. Kaum waren die ärgsten Kriegsfolgen überwunden, setzte im Sommer 1920 in der westschweizerischen Uhren- und in der ostschweizerischen Stickereiregion eine schwere Absatzkrise ein, die sich bald über das ganze Land ausbreitete. Die Arbeitslosigkeit stieg rasch an und erreichte im Februar 1922 mit fast 100 000 bei den Arbeitsämtern Registrierten ihren Höhepunkt. Diese weitgehend vergessene Krise wurde von Betroffenen zum Teil als schwerer empfunden als die der dreissiger Jahre. Sie flaute allerdings rasch wieder ab, und die Arbeitslosigkeit der sieben guten Jahre von 1924 bis 1930 entsprach etwa derjenigen der achtziger Jahre.
Der Aufschwung erwies sich aber für viele als zu kurz, als dass sich Reserven hätten anlegen lassen. Und auch die Löhne waren recht bescheiden: In Basel etwa verdiente um 1930 ein gelernter Metallarbeiter pro Stunde Fr. 1.63, ein ungelernter Chemiearbeiter Fr. 1.40 und eine Textilarbeiterin Fr. 0.88. Zur gleichen Zeit kosteten ein Kilo Brot 44 Rp., ein Liter Milch 36 Rp., ein Kilo Schweinefleisch Fr. 4.60 und die Miete einer Dreizimmerwohnung Fr. 89.- pro Monat. Im Verlauf der Krise sanken dann die Nominallöhne um rund sieben Prozent. Da sich die Lebenshaltungskosten deutlich verbilligten, stieg die reale Kaufkraft aber um rund sechs Prozent.
Trotzdem beanspruchte der elementare Lebensunterhalt weiterhin fast das gesamte Einkommen. Im Falle von Arbeitslosigkeit konnte höchstens in bescheidenem Umfang auf Erspartes zurückgegriffen werden, und der Spielraum zur Einschränkung des Konsums blieb gering. Immerhin entlasteten ein einfacher Speisezettel mit weitgehend selbst verarbeiteten Nahrungsmitteln oder das Schneidern und Flicken der Kleider in Handarbeit das Budget. Wer aber nicht auf Unterstützung der Familie zählen konnte, deren wirtschaftliche Bedeutung für die einzelnen Angehörigen noch wesentlich grösser war, geriet rasch in existentielle Not.
«Mein Mann», schrieb 1935 eine Frau an die Baselbieter Finanzdirektion, «ist seit 1933 die meiste Zeit arbeitslos, dieses Jahr ist es besonders schlimm, er konnte kaum 4 Wochen Arbeit finden (. . .), nun sind wir mit Zinsen und Quartalsrechnungen weit zurück, die Stempeltage sind vorbei. Wir haben eine Familie von 5 Personen mit 3 Kindern (. . .), sollten Milch und Brot kaufen, aber von was, wenn kein Geld da ist.» Wenn einer seine Arbeit verlor, wurde die Lage rasch prekär, weil sich selbst 1936, in der schlimmsten Phase, nur 550 000 Personen gegen dieses Risiko versichert hatten. War die Bezugsdauer für Taggelder nach drei Monaten abgelaufen oder bestand keine Versicherung, sprang die öffentliche Hand mit unterschiedlichsten, aber immer bescheidenen Krisenunterstützungen ein. Wer durch die Maschen dieses Netzes fiel, landete bei der Fürsorge, die im schlimmsten Falle sogar die Rückschaffung in die Heimatgemeinde anordnen konnte. Nur wenige der arbeitslosen Schweizer versuchten als Wirtschaftsflüchtlinge in lateinamerikanischen und anderen Ländern Fuss zu fassen.
Anders als heute blieb die Arbeitslosigkeit nicht hinter Statistiken und Berichten verborgen, sondern manifestierte sich in der Öffentlichkeit. Nicht, dass die Arbeitslosen selbst massiv gegen ihre missliche Lage demonstriert hätten; sie verhielten sich wie anderswo auch relativ rasch passiv. Nur wenige organisierten sich in Arbeitslosenkomitees, und dies meist nur kurzfristig. Politische Manifestationen trugen in der Regel Linksparteien und Gewerkschaften, die dazu in zweierlei Hinsicht motiviert waren. Einerseits gefährdete die Masse der Arbeitslosen die Arbeitsbedingungen der Erwerbstätigen, vor allem die Löhne gerieten unter Druck. Andererseits mussten viele damit rechnen, ihre Stelle gelegentlich zu verlieren, und wollten die Behörden veranlassen, für diesen Fall ein möglichst tragfähiges soziales Netz zu knüpfen.
Nicht nur auf der politischen Bühne, sondern auch im Alltag war die Arbeitslosigkeit stärker präsent. Noch konnten die Betroffenen ihre Zeit nicht mit dem Konsum elektronischer Medien in den eigenen vier Wänden totschlagen. Wer Ablenkung wünschte, musste sich mit anderen im öffentlichen Raum treffen. Eine neue Stelle liess sich ebenfalls nicht zu Hause finden, spielten doch Aushänge von Zeitungen, Anschlagbretter von Firmen und Institutionen sowie mündliche Informationen noch eine wichtige Rolle; die wenigen Telefonanschlüsse waren in dieser Hinsicht bedeutungslos. Kontrolle und Vermittlung bei den Arbeitsämtern gestaltete sich aufwendiger als heute, weshalb sich vor diesen oft lange Warteschlangen bildeten. In den kleinen Wohnungen konnte es rasch eng und ungemütlich werden. Fiel das Erwerbseinkommen weg, musste an allen Ecken und Enden gespart werden, nicht zuletzt am Brennmaterial. Im Winter waren deshalb warme Räume gefragt, bei arger Not vor allem solche ohne Konsumzwang. Als Überlebenshilfe gaben Städte und Gemeinden verbilligte Lebensmittel und Brennstoffe ab. Überall entstanden Volksküchen, um den Ärmsten mindestens ein warmes Essen zu garantieren. Allein in Lausanne verteilten sie 1936 über zwei Millionen Mahlzeiten.
Schon damals entbrannte über Ursachen und allfällige Massnahmen zur Bekämpfung der Krise ein heftiger Streit, wobei sich hauptsächlich zwei - in sich allerdings keineswegs geschlossene und widerspruchsfreie - Positionen herausbildeten. Die Exportindustrie klagte, ihre Produkte seien wegen zu hoher Löhne auf dem Weltmarkt nicht konkurrenzfähig, und verlangte Lohnabbau. Gewerbe und Inlandindustrien mochten dieser Argumentation allerdings nie ganz folgen. Innerhalb der Linken herrschte zunächst Uneinigkeit darüber, ob es sich um eine System- oder bloss um eine konjunkturelle Krise handelte. Im politischen Alltag blieb dies jedoch von untergeordneter Bedeutung, da Gewerkschafter, Sozialdemokraten und Kommunisten unabhängig vom jeweiligen theoretischen Hintergrund sozialpolitische Forderungen wie die nach besserer Arbeitslosenunterstützung und Notstandsarbeiten stellten. Alle lehnten einen Lohnabbau ab, wobei Anhänger der Konjunkturthese argumentierten, höhere Kaufkraft steigere die Nachfrage auf dem Binnenmarkt. Weil sich die Depression in die Länge zog und weder das linke noch das bürgerliche Lager die ursprünglichen Positionen durchhalten konnte, drängte sich in der zweiten Hälfte der dreissiger Jahre eine Verständigung auf. Bundesrat und Parlament verschoben das Schwergewicht von der Arbeitslosenunterstützung zur Beschäftigungspolitik, die sie mit militärischer Aufrüstung koppelten.
Im Bemühen um ein ausgeglichenes Budget hatte sich der Bund mit Arbeitsbeschaffungsmassnahmen lange zurückgehalten. Er unterstützte allerdings früh die Exportindustrie mit einer Risikogarantie, die Stickerei mit Zuwendungen und die Uhrenindustrie mit einer namhaften Beteiligung an der Allgemeinen Schweizerischen Uhrenindustrie AG (Asuag). Unter dem Titel Arbeitsbeschaffung finden sich im Bundesbudget 1933 ganze 3,3 Millionen Franken, inwiefern sich unter den Leistungen für öffentliche Arbeiten aber weitere ausserordentliche Mittel zur Krisenbekämpfung verbergen, ist schwer abzuschätzen. Ende 1934 kam ein erstes breiteres Programm dazu, das unter anderem Eisenbahnbauten und Grenzschutzanlagen sowie Beiträge zur Förderung technischer Versuchsanstalten, zur Unterstützung gewerblicher Bürgschaftsgenossenschaften und zur Ansiedlung neuer Industrien enthielt. Die Durchführung oblag der zu diesem Zweck geschaffenen Eidgenössischen Zentralstelle für Arbeitsbeschaffung.
Gemeinden und Kantone organisierten - wegen der leeren Kassen meist bescheidene - Notstandsarbeiten, wobei das zulässige Ausmass ihrer Verschuldung umstritten blieb. Oft unter Verzicht auf vorhandene technische Mittel setzten sie Arbeitslose für anspruchslose Tätigkeiten ein. Im Vordergrund standen Erdarbeiten, bei denen Massen von Arbeitslosen mit Pickeln, Schaufeln und Loren - zuweilen neben stillgelegten Baggern - Gruben aushoben und Dämme aufwarfen. Ökonomisch ergab dies meist wenig Sinn, da die zusätzlichen Kosten gerade so gut direkt den Bedürftigen hätten ausgezahlt werden können. Die Massnahmen trugen aber dazu bei, ausgesteuerte Erwerbslose wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern und ihnen nach Ablauf eines Projektes Zugang zur Arbeitslosenunterstützung zu verschaffen. Zudem manifestierten solche Baustellen dank ihrem Ausmass und ihrer Öffentlichkeit den Handlungswillen der Behörden.
Neben der Debatte um die grundsätzliche Ausrichtung der Wirtschaftspolitik liefen auf verschiedensten Ebenen Diskussionen über konkrete Massnahmen. Einen Höhepunkt erreichte zwischen 1933 und 1936 diejenige um das sogenannte Doppelverdienertum. Konservative Politiker, die auch in der Arbeiterschaft Anhänger fanden, versuchten verheiratete Frauen vor allem von qualifizierten Erwerbsarbeiten auszuschliessen. Sie stiessen bei einigen Firmen auf offene Ohren, wie eine Bekanntmachung der Chemischen Fabrik Sandoz von 1932 dokumentiert: «Wir bringen unserer Arbeiterschaft zur Kenntnis, dass wir mit Rücksicht auf die allgemeine Arbeitslosigkeit und im Interesse einer gerechteren Verteilung der vorhandenen Arbeitsplätze beschlossen haben, die für unsere Bureauangestellten seit einiger Zeit geltende Bestimmung, nach welcher ledige weibliche Personen im Falle ihrer Verheiratung aus der Firma auszuscheiden haben, auch auf unsere unverheirateten Arbeiterinnen auszudehnen.» Zudem überwiesen mehrere Kantonsparlamente entsprechende Vorstösse, die allerdings wenig unmittelbare Wirkung zeitigten. Sie trugen aber dazu bei, die Stellung der Frau auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig zu schwächen und ihre Erwerbsarbeit zu diskreditieren. Die traditionellen Rollenmuster wurden so ein weiteres Mal stark gefestigt - wohl mit ein Grund, dass das gegen Ende des Krieges angestrebte Frauenstimmrecht lange Zeit ohne Chance blieb.
Fremde eigneten sich für gewisse Kreise ebenfalls als Sündenböcke. Aus statistischer Sicht liess sich dem Thema zwar nicht viel abgewinnen. Denn der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung war seit langem rückläufig; von über 15 Prozent am Vorabend des Ersten Weltkrieges hatte er bis 1930 auf weniger als 9 Prozent abgenommen, und 1941 betrug er noch gut 5 Prozent. Seit Jahrzehnten zählte man nie mehr so wenige Ausländer, und die verbliebenen wohnten meist schon lange hier. Trotzdem stellte die Politik seit den späten zwanziger Jahren einen Zusammenhang zwischen Zulassungsentscheiden und Arbeitsmarkt her und schrieb ihn zusammen mit weiteren Einschränkungen im Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer von 1931 fest.
Weil angesichts der Arbeitslosigkeit wirtschaftliche Motive zur Einwanderung fehlten, bekamen die härtere Gangart vor allem Flüchtlinge zu spüren. Ihnen schlug ein politisch, rassistisch und durch Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt genährtes Misstrauen entgegen, weshalb viele, wenn sie nicht bereits an der Grenze scheiterten, die Schweiz rasch in Richtung gastfreundlicherer Asylländer verlassen mussten. Bei Gesuchen von Flüchtlingen um eine Arbeitsbewilligung baten die Behörden nicht selten Verbände um eine Stellungnahme. Dabei stimmte zum Beispiel der Schweizerische Buchhändlerverein 1935/36 nur in wenigen Ausnahmen zu. «Die Verteidigung unserer wirtschaftlichen und geistigen Landesinteressen, die Gefahr der Überfremdung und der Überlastung unseres eigenen engen Absatzgebietes liessen keinen anderen Entscheid zu», rechtfertigte er sich. Kulturell setzte sich eine rückwärtsgerichtete Form der geistigen Landesverteidigung durch, die mit der eifrigen Verwendung von Begriffen wie «Volksganzes», «organische Gemeinschaft» oder «Volksempfinden» in der Abgrenzung gegenüber dem in den faschistischen Diktaturen verbreiteten reaktionären Gedankengut zu wünschen übrigliess. Moderne Impulse von Emigranten, die sich deutlich vom Kulturverständnis der Diktaturen abgrenzten, stiessen auf breites Misstrauen.
Angesichts des massiv verkleinerten Verteilungsspielraumes verhärteten sich soziale und politische Fronten vor allem zu Beginn der Krise. Innerhalb der Linken verkündeten hauptsächlich Kommunisten, aber auch namhafte Teile der Sozialdemokratie das nahende Ende des Kapitalismus. Auf der Rechten propagierten die Fronten mit beachtlicher Unterstützung aus dem bürgerlichen Lager autoritäre Staatsformen. Den blutigsten Konflikt inszenierten aber keineswegs Extremisten. Es war die bürgerliche Regierung, die den Einsatz der Armee gegen eine sozialdemokratische Demonstration beschloss, was im November 1932 in Genf 13 Todesopfer und mindestens 60 zum Teil schwer Verletzte forderte.
Nach diesem Schock begrub die Sozialdemokratie die Hoffnung auf einen bevorstehenden Wandel des Gesellschaftssystems und widmete sich in der Folge ganz der Verteidigung der bestehenden demokratischen Institutionen, zuerst mit dem Konzept einer Mitte-Links-Mehrheit, nach deren Scheitern im Rahmen des Modells der Konkordanz. Diese schien bereits Ende der dreissiger Jahre möglich, da nach dem Frontenfrühling 1933 im bürgerlichen Lager angesichts der Entwicklung in Deutschland ebenfalls Ernüchterung eingesetzt hatte. Die Sozialdemokratie wurde vermehrt in Entscheide einbezogen, aber keineswegs als gleichberechtigte Partnerin. Wegen der unsicheren Verhältnisse entzog die Parlamentsmehrheit zahlreiche Entscheide dem Referendum und pflegte eine recht autoritäre Form der Demokratie, die dann zu Beginn des Zweiten Weltkrieges in ein Vollmachtenregime mündete.
Die Krise der dreissiger Jahre hinterliess bei allen Betroffenen tiefe Spuren. Sie untergrub den Glauben an die Ungleichgewichte überwindende Kraft des Marktes und verhalf staatsinterventionistischen Konzepten zum Durchbruch. Für die in der unmittelbaren Nachkriegszeit erwartete - aber nicht eingetroffene - Krise lag ein detailliertes Programm von öffentlichen Arbeiten vor, der sogenannte Plan Zipfel. Bis weit in die fünfziger Jahre hinein wurden weitere Pläne zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit gewälzt, die unter anderem in das Bundesgesetz über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung von 1954 mündeten. Besondere Aufmerksamkeit fanden die Arbeitsbeschaffungsreserven, steuerbegünstigte Rückstellungen von Unternehmen für schlechtere Zeiten.
Angesichts der anhaltenden Hochkonjunktur verloren jedoch all diese Bemühungen zunehmend an Bedeutung, und als Mitte der siebziger Jahre der nächste schwere wirtschaftliche Einbruch kam, waren sie bereits wieder weitgehend vergessen.
Bernard Degen ist Oberassistent am Historischen Institut der Universität Bern. Er lebt in Allschwil BL.