NZZ Folio 10/97 - Thema: Copyright   Inhaltsverzeichnis

Originalgenie©

Die Entstehung des geistigen Eigentums.

Von Fritz Gutbrodt

WEM GEHÖREN EIGENTLICH die Wörter? Das 19. Jahrhundert hat auf diese Frage mit der Formulierung eines Urheberrechts geantwortet, das den Autoren für eine beschränkte Dauer das ausschliessliche Verfügungsrecht über ihr geistiges Eigentum garantiert. Das Reden und Schreiben ist bedeutend älter als die Erfindung des Autorenrechts vor wenig mehr als 150 Jahren, und seine lange Entstehungszeit deutet darauf hin, dass das Copyright nicht nur wirtschaftliche und politische Gründe hat, sondern an ein Grundproblem der Sprache rührt.

Die Buchstaben und Wörter gehören niemandem allein. Gäbe es ein Exklusivrecht auf sie, wäre Sprache undenkbar und das Denken unaussprechbar. Einen Eindruck davon gibt Peter Bichsels Kindergeschichte vom alten Mann, der eines Morgens damit beginnt, den Morgen «Mann», den Mann «Fuss», das Bett «Bild» und liegen «läuten» zu nennen. Er steht fortan immer mit dem falschen Fuss auf: «Am Mann blieb der alte Fuss lange im Bild läuten, um neun stellte das Fotoalbum, der Fuss fror auf und blätterte sich auf den Schrank.» Das Problem des geistigen Eigentums stellt sich hier nicht mehr, und der alte Mann dürfte auch keine Probleme mit dem Copyright haben, wenn er für seine Privatsprache noch eine interessierte Öffentlichkeit fände.

Den weniger Erfinderischen und dafür weniger Einsamen geht es anders. Sie teilen sich in die Sprache als ein Medium der Mitteilung, das schlechthin öffentlich ist und Öffentlichkeit überhaupt erst schafft. Für sie stellt sich allerdings unvermindert die Frage, wie man Eigentümer seiner Worte und Ideen werden kann, wenn die Instrumente ihres Ausdrucks allen zur freien Verfügung stehen. Dass es eine charakteristische Art der Rede, eine persönliche Meinung und einen individuellen Stil gibt, war seit je so und lässt sich ebensowenig bestreiten wie die Tatsache, dass sich diese alle aus derselben Anzahl identischer Buchstaben zusammensetzen.

Aber erst im 18. Jahrhundert waren die Grundlagen geschaffen, aus der Eigentümlichkeit der Rede auch einen Eigentumsanspruch auf das Werk abzuleiten. Diese Grundlagen bilden die schon zitierten Begriffe der Persönlichkeit und der Individualität, die zum Inbegriff der Autorschaft in der Moderne geworden sind. Auf ihnen fusst das Copyright, dessen Besonderheit darin besteht, dass es nicht nur das Verfügungsrecht über das Werk als eine Sache verbrieft, sondern auch ein Persönlichkeitsrecht darstellt. Darin unterscheidet sich der Schreibtisch, an dem man schreibt, von dem Buch, das dort entsteht. Der Tisch ist ein Ding, dessen Besitz, Diebstahl oder Beschädigung in der Sphäre des Sachenrechts geregelt wird, das Buch ist ein Ding, dessen Abänderung, Nachahmung oder Fälschung auch eine unmittelbare Verletzung der persönlichen Integrität bedeutet.

Das Urheberrecht hat damit zwei Probleme zugleich gelöst. Zum einen wurde der vage oder sogar paradoxe Begriff des geistigen Eigentums fassbar als ein origineller Ausdruck des denkenden Subjekts, zum andern wurde «Geist» in der Form des Buches unendlich vermarktbar. Es ist nicht übertrieben zu behaupten, dass das Copyright sowie das damit zusammenhängende Patentrecht und der später folgende Markenschutz ein Fundament der freien Marktwirtschaft bilden. Nicht nur die Freiheit, Dinge als Privateigentum zu erwerben und zu veräussern, bedingt den Gang der Wirtschaft, sondern auch das persönliche Nutzungsrecht an den aus eigenem Geist geschaffenen Produkten. Das Denken muss sich lohnen.

BEMERKENSWERT IST, welche Rolle die Schriftsteller bei der Entstehung des modernen Urheberrechts spielten. Dichtung und Kunst standen seit Aristoteles unter dem Primat der Nachahmung. Die Kunst ahmt die Natur nach und bildet die Wirklichkeit ab. Damit wurde die Einbildungskraft zugleich angespornt und gezügelt, und das System der antiken Rhetorik wurde bis ins 18. Jahrhundert als die Wissenschaft praktiziert, die dafür sorgte, dass das geflügelte Dichterross Pegasus nicht mit dem Autor auf dem Rücken durchbrannte.

Um 1750 endete die hohe Kunst der Dressur, und die Einbildungskraft wurde plötzlich aus der Koppel entlassen. Zwar galt das Kopieren der Natur noch immer als oberstes Ziel, aber die Form des dabei entstehenden Werks stand neu unter dem Gebot der Originalität. Es wäre falsch zu meinen, dass die radikale Neuorientierung der Ästhetik die zeitgleiche Herausbildung des Urheberrechts bewirkt hätte, die den Autor zum Herrscher über sein geistiges Eigentum machte. Es war eher umgekehrt. Die Idee des Copyright benötigte zu seiner Definition den Begriff der Originalität. Sie setzten sich gegenseitig voraus. Ein Copyright gab es nur für Originalwerke, Originalwerke waren solche, die durch ein Copyright geschützt waren.

Die Bücherproduktion, die im 18. Jahrhundert gleichsam explodierte, hat nicht nur einen neuen Markt für Belletristik geschaffen, sondern auch die gesamte Forschung als Organ des Fortschritts für sich erobert. Die Investition in einen der bedeutendsten Wirtschaftszweige der Neuzeit versprach Profitabilität, und die Geschichte des Autorenrechts zeigt, dass es die Investoren waren, die die Originalgenies auf ihren Thron hievten. Gemeint sind die Verleger, die damals auch Buchhändler waren. Sie hatten als erste realisiert, dass die Revolution des Buchdrucks in der industriellen Arbeitsteilung bestand. Was die Genies schrieben, wurde von den Verlegern gedruckt. Erstere waren verantwortlich für den geistigen Inhalt und seinen Ausdruck, letztere für die Drucklegung und den Vertrieb der Bücher als Ware. Erst das Copyright hat sie zu Partnern in diesem Geschäft gemacht und die Verleger vor ihren illegal operierenden Konkurrenten wirkungsvoll geschützt.

Und damit sind endlich auch die Piraten genannt, die auf dem Meer der Buchstaben umherkreuzten, um die Schiffe mit dem grössten Tiefgang zu kapern, weil sie Aussicht auf fette Beute versprachen. Gegen sie richtete sich das Urheberrecht. Die Vorgeschichte des Copyright beginnt denn auch mit der Klage der Verleger über die Schädigung ihres Geschäfts durch die Nachdrucker, die von bereits publizierten Werken billige Raubkopien herstellten und auf den Markt brachten. Durch sinkende Preise und Absatzschwierigkeiten gerieten manche Verleger in finanzielle Verlegenheit oder wurden in den Ruin getrieben. Anders als die Schneider oder Schuster produzierten die Buchhändler nicht auf Bestellung, sondern für ein Massenpublikum. Indem der Buchdruck die Technik der Vervielfältigung von Texten revolutionierte, wurden auch die Produktionsbedingungen und die Rolle der Verleger als Unternehmer neu definiert.

Die ursprüngliche Bedeutung von «verlegen» heisst nichts anderes als «vorstrecken», die Vorfinanzierung der Kosten für die Drucktypen aus Metall, das Papier sowie Druck und Einband der Bücher, die der Buchhändler in seiner Kalkulation von Autorenhonorar, Preis und Auflage zu berücksichtigen hatte. So wurden die Verleger zu Financiers des Geistes, dessen unternehmerisches Risiko sie trugen und wofür sie gewisse Rahmenbedingungen zugesichert haben wollten. Erst im modernen Urheberrecht sind Geist und Wertschöpfung, Kreativität und Kapital miteinander korreliert.

SCHUTZ VOR DEM NACHDRUCK gewährten bis ins 18. und 19. Jahrhundert die Privilegien, die die Landesfürsten gegen eine Gebühr an die Buchhändler oder auch direkt an die Schriftsteller vergaben. In den zahlreichen Kleinstaaten des deutschen Sprachraums war der Geltungsbereich der Privilegien allerdings völlig unzureichend. Auch wenn ein Verleger in seinem Fürstentum einen vollumfänglichen Schutz genoss, konnten seine Bücher ein paar Meilen entfernt unbehelligt nachgedruckt werden. Das war noch immer so, als 1823 der Stuttgarter Verleger Cotta, der von neidigen Zeitgenossen «Napoleon unter den Buchhändlern» genannt wurde, auf seiner Rückreise von der Leipziger Buchmesse den alten Goethe in Weimar besuchte. Zum kulinarischen Teil des Gipfeltreffens zwischen dem ungekrönten Kaiser des deutschen Buchhandels und dem selbsternannten Dichterfürsten der Nation war auch der Weimarer Kanzler Friedrich von Müller eingeladen, der Goethes Misstrauen gegen die Verleger teilte und ihm in seinen Verhandlungen als Rechtsberater zur Seite stand. Von ihm ist jenes geistreiche Wort überliefert, das Goethe zwischen den Gängen zum besten gegeben haben soll: «Wer keinen Geist hat, glaubt nicht an Geister und somit auch nicht an geistiges Eigentum der Schriftsteller.»

Anlass zur Bemerkung gab die soeben erschienene Schrift eines Jenaer Juristen, «Der Büchernachdruck aus dem Gesichtspunkte des Rechts, der Moral und der Politik», in der noch einmal eine Debatte aufgerollt wurde, die seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Gemüter der deutschen Dichter und Denker erhitzte. Während sie sich noch ihre Scharmützel lieferten, war die Frage des Copyright in anderen Ländern Europas bereits entschieden.

Die französische Nationalversammlung ersetzte 1794 im Zug der Revolution von einem Tag auf den andern das Privilegienwesen des Ancien régime durch ein Verlagsrecht der Autoren. In Grossbritannien war es 1774 vor dem House of Lords zu einem Prozess der mächtigen Londoner Buchhändler gegen die wendigen und windigen Nachdrucker aus Schottland gekommen. In einer aufsehenerregenden Abstimmung machten die Lords nicht die sich konkurrenzierenden Verleger, sondern die Schriftsteller selbst zum Subjekt des Copyright. Mit einem Schlag erhielten die Autoren eine Macht über die Wörter, die zuvor nur der Krone zukam.

Mit Recht hat man darauf hingewiesen, dass im modernen Copyright der Autor die Stelle des Königs einnimmt, und in der Tat heissen im Englischen die Abgaben, die der Verleger dem Autor für jedes verkaufte Exemplar zu erstatten hat, noch heute «Royalties». Gegenstand des Prozesses von 1774 war der illegale Nachdruck einer Naturdichtung von James Thomson mit dem Titel «The Seasons», und es schien, dass jetzt der Winter hereingebrochen war für die Londoner Buchhändler, die bis 1709 ihre Druckrechte auf praktisch unbeschränkte Dauer ausgeübt hatten. Allerdings waren es die Buchhändler, die im Vorfeld des Prozesses sich für die Rechte der Autoren stark gemacht hatten mit dem Hinweis, dass die Raubdrucker keine Honorare und Tantiemen bezahlten.

Der Einsatz der Verleger für die Schriftsteller war nicht selbstlos. Der Verlust von Gewohnheitsrechten und Privilegien wurde wettgemacht durch den Anfang einer modernen Kundenbeziehung. Der neue Kunde war nicht nur König, er war ein Originalgenie. Das hatte als erster Edward Young in seinen Gedanken über die Originalwerke von 1759 unmissverständlich angemeldet. Vom Genie und seinem Werk heisst es: «Ihm allein wird das Eigenthum darüber zugehören; und nur dieses Eigenthum kann allein den edeln Titul des Autors uns geben.» Dass Originalität und geistiges Eigentum von der Mechanisierung im Zeitalter des Buchdrucks geprägt sind, wird deutlich genug: «So sollten auch die Gedanken, wenn sie allzugemein geworden, ihre Gangbarkeit verlieren, und wir sollten neues Silber in die Münze, das heisst, neue Gedanken in die Presse schicken.» Es zahlt sich aus, ein Originalgenie zu sein. Aber nur dann, wenn man Zugang zur Druckerpresse hat. Fünfzehn Jahre nach der Publikation von Youngs Buch war es so weit. In Grossbritannien trat das erste Copyright als Verlagsrecht der Autoren in Kraft.

IN DEUTSCHLAND ging das alles länger. Die Verleger gründeten 1825 mit dem Börsenverein des deutschen Buchhandels ihre Standesvertretung, die sich für einen Schutz gegen den Nachdruck einsetzte, 1845 beschlossen die Mitglieder des Deutschen Bundes ein Urheberrecht, in ganz Deutschland wurde es erst 1871 wirksam. Goethe hat die neuen Gesetze nicht mehr erlebt. Das Bonmot, das er anlässlich jenes Kundenbesuchs von Cotta gleichsam zum Dessert auftischte, richtet seine Spitze nicht nur gegen die Nachdrucker und Verleger, sondern ironisiert auch das Selbstverständnis der Schriftsteller. Wer keinen Geist hat, glaubt nicht an Geister und somit auch nicht an geistiges Eigentum der Schriftsteller.

Die Geister, von denen Goethe spricht, sind die Originalgenies, die seit dem Ende des 18. Jahrhunderts die Literatur und ihre Leser in Heerscharen heimsuchten. Er hatte einen klaren Begriff davon, dass sie nicht zuletzt eine Erfindung der Verleger waren, die mit dem Gespenst der Originalität den Markt ankurbelten. Er selbst hatte in jener genialischen Zeit den ersten Bestseller der deutschen Literatur geschrieben, dessen Held noch bis ans Ende seiner Tage herumspukte: «Die Leiden des jungen Werthers».

Genial ist an dem Briefroman die Marketingstrategie, die Goethe anwandte, um sich als junger, noch unbekannter Autor zu positionieren. 1774 erschien das Buch, bis 1787 waren schon zwanzig Raubdrucke entstanden. Zweifellos ein Rekord. Goethe konnte dies egal sein, denn er hatte mit dem Verkauf des Manuskripts an seinen Verleger darüber ohnehin keine Kontrolle. Mehr noch: Der unzulängliche Schutz des Verlegers vor dem Nachdruck konnte ihm sogar recht sein, weil jede illegale Kopie seine Bekanntheit und Beliebtheit förderte. Die Dreiecksgeschichte zwischen Werther, Lotte und ihrem Ehemann Albert hat eine ähnliche Struktur wie die Beziehung zwischen Autor, Verleger und Raubdrucker. In beiden stehen Eifersucht, Konkurrenz, gesetzliche Vermählung, moralische Verpflichtung, Untreue und Schuldgefühle im Zentrum. Der fiktive Herausgeber von Werthers privaten Liebesbriefen ist eine Verlegerfigur. Wie dem auch sei, Goethe sorgte in diesem Drama des Publizierens, bei dem es für die Verleger um viel Geld ging, für seinen eigenen Wert als Autor. Er tat dies im Namen des Helden. In einer Szene des Romans trinken Werther und seine geliebte Lotte Wasser aus dem Dorfbrunnen, worauf er an diesem «Brunnen, der mir so werth ist, und nun tausendmal werther ward», einen unkontrollierbaren Gefühlsausbruch erleidet. Werther, Werther, Werther, Werther, tausendmal Werther. Die Gefühle mögen schwärmerisch und undefiniert sein. Die Tausende von Buchexemplaren, die Werther-Mode, die Werther-Motive auf Suppentellern und Fächern, die Selbstmorde von Lesern, die ihrem lebensmüden Helden nachfolgten: das ganze «Werther-Fieber», wie es die Zeitgenossen nannten, war Teil des ersten deutschen Medienspektakels. Goethe hatte mit Werther den Mehrwert der Wörter entdeckt, ohne dass sie sein rechtmässiges Eigentum gewesen wären oder er sie noch unter Kontrolle gehabt hätte.

Im hohen Alter war er zunehmend an dieser Kontrolle über sein Werk interessiert. Bei jenem Mittagessen mit Cotta wurde auch das Geschäft einer Gesamtausgabe angebahnt, die Goethe nicht unbescheiden eine «National-Angelegenheit» nannte. Weil ein Copyright noch nicht existierte, schrieb er an die Bundesversammlung mit der Bitte um ein Privileg, das in allen Gebieten des Bundes Gültigkeit haben würde. Man hätte es ihm gerne gewährt, aber die Versammlung war politisch und juristisch dazu gar nicht in der Lage. So war Goethe gezwungen, wie schon die Autoren des 16. Jahrhunderts, die Landesherren einzeln um ein Privileg zu ersuchen. Es war bezeichnend für die Situation des Buchhandels in Deutschland. Bezeichnend aber auch, dass Goethe einigen Besuchern mit grossem Stolz seine gesiegelten Privilegien zeigte. «Der beste Orden», wie er sie nannte. Cotta widmete sich inzwischen seinen anderen Geschäften, zu denen auch eine Beteiligung an der Dampfschiffahrt auf dem Bodensee gehörte. Ein fast symbolisches Bild. Während der Schriftsteller seine Orden sammelte, investierte der Unternehmer in die Zukunft. Cotta war der erste Verleger, der auf einer dampfgetriebenen Presse druckte.

WAS FÜR COTTA die Dampfdruckpresse war, ist den heutigen Verlegern das Internet. Mit der Entwicklung der elektronischen Medien kündigt sich ein Wandel an, dessen Radikalität vielleicht nur mit der Erfindung des Buchdrucks vergleichbar ist und in dessen Zusammenhang die Diskussion um das Copyright sowie den Begriff der Autorschaft in den USA eine plötzliche Renaissance erlebt. Die Spekulation darüber, ob wir am Ende des Zeitalters Gutenbergs stehen und das gedruckte Buch schon bald verschwinden wird, mag noch verfrüht sein. Interessanterweise sind Begriffe wie die «Homepage» oder die digitalen «Wasserzeichen» noch mit der Idee des Buches verbunden. Sie rekonstruieren oder simulieren das Buch gleichsam virtuell. Mit Sicherheit wird sich aber unsere Kultur des Denkens, Lesens, Schreibens und Lernens im Zeitalter des Mediums Internet weiter ändern.

«The medium is the message», hat der kanadische Medienwissenschafter Marshall McLuhan 1964 verkündet, als Bill Gates sich in der Grundschule noch mit dem Buchstabieren von Wörtern abmühte. Niemand hat in der Folge McLuhans geradezu prophetisch anmutenden «messages» besser verstanden als Gates. Er ist zum Bürgermeister jenes Global Village geworden, dem McLuhan 1968 ein ganzes Buch widmete, als es noch gar nicht eingerichtet war. Die Globalisierung und die Beschleunigung von Kommunikation sind das herausragende Phänomen der Informationstechnologie, und in diesen Bereichen stellt sich auch die Frage der Autorschaft in neuem Licht. «Anstatt sich zu einer riesigen Bibliothek wie jene in Alexandrien zu entwickeln, ist die Welt zu einem Computer geworden, zu einem elektronischen Hirn», schreibt McLuhan in «The Gutenberg Galaxy» (1962). Es ist kein Superhirn, das zentral die Gedanken der Welt denkt, wie er betont, sondern vielmehr ein Medium, das dezentral und im Gegensatz zum gedruckten Text nicht linear organisiert ist.

Die Hyperlinks, die im Internet einen Text mit anderen Texten verknüpfen und das Lesen zu einem Akt der Navigation machen, haben diese Struktur heute technisch umgesetzt. Vittorio Klostermann, der Verleger Heideggers, hat zur Online-Publikation treffend bemerkt, je stärker die Vernetzung eines Texts sei, desto geringer werde seine Integrität. Allerdings ist Integrität im Sinne einer formellen und gedanklichen Geschlossenheit ein Konzept, das erst der Buchdruck herausbildete. Die homerischen Sänger haben ihre Erzählungen anders vorgetragen, als wir sie heute unter dem Markennamen «Homer» lesen. Es ist gut möglich, dass das Internet den ursprünglichen Homer wiederentdeckt. Die Frage der Bücher stellt sich neu. Die Heideggersche Sorge um sie ist nicht unberechtigt.

Auch Goethe ist inzwischen im Internet. Dort liest sich Werthers Antwort an Wilhelm, der seinen liebeskranken und weltmüden Freund anfragt, ob er etwas tun könne, um ihm Ablenkung zu verschaffen, ganz anders als im Buch: «Du fragst, ob Du mir meine Bücher schicken sollst? - Lieber, ich bitte Dich um Gotteswillen, lass mir sie vom Halse!»

Fritz Gutbrodt ist Ausbildungsleiter im Bereich Human Resources der Schweizer Rück und hat eine Habilitationsschrift zum Thema Autorschaft, Übersetzung und Plagiat verfasst.


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