NZZ Folio 09/97 - Thema: Wanne-Eickel   Inhaltsverzeichnis

Golffreuden -- Vom Erdgang eines Erdgänge grabenden Tiers

Von Lilli Binzegger

ES IST GARANTIERT einfacher, mit den 613 Geboten und Verboten des Buches Mose zu leben als mit den 34 des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews, die weltweit für alle Golfer gelten. Und von denen als erstes festzuhalten wäre, dass ihre Zahl ein blanker Euphemismus ist, hat doch jede von ihnen zahllose Unter- und Neben- und Ausnahmebestimmungen und noch mehr Möglichkeiten der Interpretation. So stellte sich einmal die Frage, ob man einen Ball, der sich in einem von einem Hund gegrabenen Loch verfangen hat, straflos besser legen darf, wie das für «Löcher von Erdgänge grabenden Tieren» (wie im übrigen auch für «zeitweiliges Wasser») gemäss Regel 25-1 gilt.

Ein für allemal wurde da festgehalten, was ein von einem Erdgänge grabenden Tier gegrabenes Loch ist. Es hat nämlich von Tieren wie Kaninchen, Maulwürfen, Murmeltieren und Taschenratten zu stammen, die Baue anlegen. «Erdgänge grabende Tiere graben also Löcher, in denen sie leben können. Da ein Hund keine Löcher macht, um sich einen Bau zu graben, ist ein von einem Hund gekratztes kein von einem Erdgänge grabenden Tier gegrabenes Loch.»


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