Der Schrecken meiner Kindheit war ein Drache. Es war natürlich kein echter Drache, aber an Gemeinheit liess er trotzdem nichts zu wünschen übrig. Es handelte sich um ein wertloses Reisesouvenir aus Messing, das ein entfernter Seefahreronkel im vorletzten Jahrhundert aus Japan mit nach Hause gebracht hatte und das seither in der Familie vererbt wurde.
Das Untier hauste auf der Anrichte im Wohnzimmer inmitten all der anderen Symbole bürgerlicher Respektabilität: vollgestopfte Möbel, Hochzeitsfotos, Zeugnisse, Diplome und Daddys Kriegsmedaillen. Als kleiner Junge fürchtete ich mich vor seinem knurrenden Schlund und seinen scharfen Krallen, und die bösen Ahnungen bestätigten sich später, als der Drache als Folterinstrument diente.
Wann immer wir Kinder etwas wirklich Schlimmes ausgefressen hatten, wurden wir dazu verdonnert, den Drachen zu polieren. Dafür brauchte man Stunden, weil man mit einer Zahnbürste zu Werke gehen musste; ausserdem besass das Ungetüm so viele scharfe Stacheln und Kanten, dass man sich zwangsläufig daran verletzte, und wenn die Messingpolitur in die offene Wunde lief, tat es höllisch weh. Danach folgte die Inspektion des Drachen, und wenn er nicht genügend glänzte, begann das Elend von vorn.
Es war uns sonnenklar, dass dieser widerwärtige Gegenstand nicht aus der Welt zu schaffen war. Niemals würde er verkauft oder gar weggeworfen werden. Er würde einfach immer da sein, eine sich schlängelnde Ewigkeit. Als Erbstück war er aller Kritik enthoben.
Andere hat es schlimmer getroffen. Ich habe einen Freund, dessen gesamtes Leben durch die frühe Erbschaft eines düsteren und zerstörerischen Hauses ruiniert wurde. Es war von seinem Grossvater, einem berühmten Architekten, eigenhändig entworfen und eingerichtet und ihm als heiliges Erbe übertragen worden. Sein Leben verwandelte sich in eine endlose Hommage an jenes vermaledeite Erbe, das ihn in bittere Armut gestürzt und seine Frau zu einer eifersüchtigen Xanthippe gemacht hat.
Doch das geht nicht nur uns Westlern so. Das Volk der Minang in Indonesien hat seine eigenwilligen Erbschaftsregeln zum Fundament einer statistisch recht ausgefallenen Lebensform gemacht. Das ganze Leben der Minang dreht sich um ihre prunkvollen alten Holzhäuser, sogenannte rumah gadang, und die damit verbundenen Reisfelder. Bewegliche Güter können auch durch Männer vererbt werden, doch die Häuser werden nur durch Frauen weitergegeben. Die Männer verbringen ihr Leben als traurige Wanderer zwischen den Welten, als lebenslang Verbannte, die zwar im Haus ihrer Mutter geboren, aber bei Tagesanbruch hinausgeworfen und auf die Koranschule geschickt werden. Als Teenager ziehen sie auf der Suche nach Arbeit durch ganz Indonesien, um sich den Brautpreis für ihre Hochzeit zu verdienen.
In jeder Stadt des Archipels stösst man auf Restaurants, die von Minang-Männern betrieben werden. Abends sitzen sie beisammen und plaudern über ihre Heimat. Mit etwas Glück haben sie nach einigen Jahren genügend Geld zusammengespart, um ins Haus einer Frau einzuheiraten, aber schon beim ersten Morgenlicht werden sie erbarmungslos in die Männerwelt zurückgetrieben, und wann immer sie eine Nacht dort verbringen wollen, müssen sie die Frauen um Erlaubnis fragen. «Männer», erklären die Frauen, indem sie zufrieden lächelnd über die Hände pusten, «sind wie Staub.»
Oft verbringen sie ihre Tage gemeinsam mit anderen Männern im Kaffeehaus und verkünden lauthals, aber nicht sonderlich überzeugend, dass zwischen ihrem männerzentrierten muslimischen Glauben und ihrer frauenzentrierten Kultur nicht der geringste Widerspruch bestehe. Viele haben mittlerweile klammheimlich auf der Rückseite der ehrwürdigen Erbgebäude kleine Bungalows gebaut, die sie selbst besitzen dürfen. Aber wenn ein Mann bei Regen in der Öffentlichkeit spazierengeht, muss seine Frau ihm den Schirm halten. Denn schliesslich, so wird einem gesagt, ist ein Schirm eine Art Hausdach.
Während geerbte Objekte selbst dann noch ein Ärgernis darstellen können, wenn ihre ursprünglichen Besitzer die Fähigkeit, sich zu ärgern, schon längst verloren haben, schlägt das Denken manchmal d ie entgegengesetzte Richtung ein. Manche Gegenstände sind so innig mit ihren Eigentümern verknüpft, dass sie von niemand anderem angeeignet werden dürfen und die Verstorbenen mit ins Grab begleiten oder anderswie aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
Die Ashanti in Ghana schwärzen die Sitzhocker der Toten und bewahren sie an einem Ort auf, wo niemand diese persönlichen Gegenstände benutzen kann. Wer es trotzdem tut, riskiert, den furchtbaren Zorn des gekränkten Ahnen heraufzubeschwören. Die ostafrikanischen Massai zerstören nach einem Todesfall das gesamte Haus des Verstorbenen.
Vielleicht empfinden wir gar nicht so anders, wenn wir uns der Kleider unserer geliebten Toten entledigen. Sehen wir sie an jemand anderem, beschleicht uns ein mulmiges Gefühl, aber sie fortzuwerfen, wäre schade; also landen sie in der Kleidersammlung, von wo sie in die Marktbuden Afrikas spediert werden. Aber die Leute lassen sich nicht für dumm verkaufen: «Amerikaner sterben nicht», erklärte mir grinsend ein Nigerianer, während er ein Paar pinkfarbene Damenstrumpfhosen anprobierte.
Ganz ähnlich wird andernorts mit Eigennamen verfahren. In vielen Teilen der Welt dürfen die Namen der Toten nicht mehr ausgesprochen oder weitergegeben werden. Wo Menschen nach alltäglichen Gegenständen benannt wurden, müssen auch diese umbenannt werden, so dass jeder fortwährend sein Vokabular ändert. In Neuguinea kommt es mitunter zu echten Engpässen an Namen, und manchmal muss ein Kind den Tod eines Verwandten abwarten, bevor es einen Namen bekommt. Bei den Tlingit in Alaska hingegen zog man es vor, die Eigennamen nach Möglichkeit wiederzuverwenden. Namen galten als Grundpfeiler der Gruppe, und wenn es nicht genug Leute gab, um alle ererbten Namen im Verkehr zu halten, mussten zusätzliche Mitglieder adoptiert werden.
In manchen Teilen Ozeaniens und Indiens wiederum achtet man stärker auf die Rechte der Erben. So kann es passieren, dass die durch die Heirat der Verstorbenen entstandene Familienzusammenführung post mortem wieder rückgängig gemacht wird. Manchmal werden nur Gegenstände zurückgegeben, aber in anderen Fällen werden auch die Leichen in ihre unterschiedlichen Bestandteile – zum Beispiel Fleisch und Knochen – zerlegt und an die mütterliche und väterliche Familie retourniert, aus denen sie nach allgemeiner Auffassung hervorgingen. Bisweilen wird auch der Schädel oder Knochen eines verstorbenen Ehemanns für seine Witwe zu Werkzeug zum Betelnusskauen weiterverarbeitet.
Erbliche Güter üben eine noch grössere Macht über die Lebenden aus, wenn sie nicht von einzelnen Individuen besessen werden, und die politische Geschichte des Kolonialismus wurde zutiefst von den gegensätzlichen Ansichten zu dieser schwierigen Frage geprägt. Nicht von ungefähr machte sich die frühe christliche Kirche für die Verbreitung des Testaments stark, denn nur mit seiner Hilfe konnten Ländereien aus dem Familienbesitz ausgegliedert und ihr selbst überschrieben werden.
In der ganzen Welt kollidierten europäische Auffassungen über Besitztum und Erbfolge, im Besonderen von Grundbesitz, mit den Ansichten kolonisierter Völker. Häufig genug stiess die Vorstellung, dass irgendjemand Anspruch auf den Besitz von Land anmelden und es am Ende weitervererben könne, auf blankes Unverständnis. Man konnte Rechte an der Nutzung von Land innehaben oder einen Baum besitzen, den man darauf gepflanzt hatte, aber wie konnte eine einzelne Person das Land als solches besitzen und diese Rechte an andere verpachten? Undenkbar.
Den europäischen Ohren wiederum klangen die einheimischen Auffassungen wie das willkommene Eingeständnis, dass das Land keinen Besitzer habe und daher vom Erstbesten beschlagnahmt werden könne. Und bei den bleichgesichtigen Kolonisatoren des britischen Empire, die nur darauf warteten, die Einheimischen zu enteignen, handelte es sich nur allzu oft um die jüngeren Söhne schottischer Familien, die im Rechtssystem ihrer Heimat kein Land erben durften und deshalb in die Welt hinauszogen, um dort ihr Glück zu machen wie heute die Restaurantbesitzer der Minang.
An anderen Orten gibt es bis heute feste Erbschaftsregeln und sind Testamente unbekannt. Selbst der Islam achtet, trotz seiner Betonung des geschriebenen Worts, bis heute streng darauf, die Güter der Toten nach den überlieferten Vorschriften in der Familie aufzuteilen, in aller Regel zum Vorteil der Männer. In Europa lebt ein florierender Zweig der Bauindustrie davon, dass Europäer muslimisch-asiatischen Ursprungs diese Beschränkungen zu unterlaufen suchen.
In der Dritten Welt wird stets ein starker sozialer Druck ausgeübt, der individuelle Erbansprüche vermeiden und ein Auseinanderfallen der Familie verhindern soll. Der Herd, das Ackerland, das Haus sollen zusammenbleiben. Ethnologen haben herausgefunden, dass Hexereianschuldigungen unter anderem dazu dienen, solche gemeinschaftlichen Erbgänge aufzuteilen.
Ich lebte einmal in einem afrikanischen Dorf in der Nachbarschaft eines ausgesprochen virilen und gutaussehenden jungen Mannes von ungefähr fünfundzwanzig Jahren, der mit einer etwa zwanzig Jahre älteren griesgrämigen Vettel verheiratet war, die den lieben langen Tag an ihm herumnörgelte und unerträglich eifersüchtig war. Das verblüffte mich. Sie wirkte auf mich wie eine typische Kandidatin für eine Hexereianschuldigung.
Als ich mich näher nach der Ehe des ungleichen Paars erkundigte, erklärte man mir, dass die Frau ursprünglich mit seinem Vater verheiratet gewesen sei und dass er sie bei dessen Tod geerbt habe. «Seine grossen Brüder nahmen sich die jüngeren, hübschen Frauen, und für ihn blieb nur diese übrig.» Allgemeines Grinsen. «Zugegeben, sie taugt nicht viel, aber wenigstens hat sie ihn nichts gekostet.»
Ich dachte an meinen geerbten Messingdrachen. Am Ende bin ich vielleicht doch gar nicht so schlecht weggekommen.
Nigel Barley, Ethnologe, war Kustos für Afrika am British Museum; er lebt in London.
Übersetzung: Robin Cackett, Berlin.