NZZ Folio 04/92 - Thema: Drogenpolitik auf Irrwegen   Inhaltsverzeichnis

Meinungswechsel

Konzeptionelle Denkfehler - emotionale Barrieren - ethische Verantwortung.

Von Thomas Häberling

Das in den siebziger Jahren entwickelte Konzept zur besseren Bekämpfung des Drogenmissbrauchs überzeugte vorerst: Prävention, Therapie und Beschränkung der Verfügbarkeit sollten die drei starken Grundpfeiler einer Politik bilden, die nicht ein-, sondern mehrdimensional ist, die auf Grund der Komplexität des Drogenproblems verschiedenste Mittel einsetzt - Aufklärungskampagnen und nüchterne Information, Förderung der Motivation zum Ausstieg mit Hilfe von Beratungsstellen und sanftem bis starkem Druck (Strafandrohung), Aufbau eines umfassenden Angebots an Therapiemöglichkeiten, Verfolgung und Bestrafung skrupelloser Drogenhändler. Später musste dieses drogenpolitische Gebäude zusätzlich mit einem vierten Pfeiler abgestützt werden, soziale Überlebenshilfe war angesichts der Verelendung und Aids-Gefahr schlicht ein Gebot der Menschlichkeit.

Politisch mangelte es nicht an Unterstützung; international wiesen Abkommen und Konferenzen denselben Weg, national, kantonal und kommunal herrschte weitgehend Übereinstimmung unter den massgebenden Parteien, auch wenn für die einen soziale und therapeutische Aspekte, für die andern die strafrechtlichen Massnahmen im Vordergrund standen. Zwar regte sich da und dort in der Bevölkerung Widerstand, wenn in der Nachbarschaft eine Beratungsstelle oder eine Klinik eingerichtet werden sollte, aber insgesamt hatten die verantwortlichen Behörden beispielsweise in Stadt und Kanton Zürich wenig Grund zur Klage. Parlamente und - soweit das Referendum ins Spiel kam - Stimmbürger bewilligten neue Stellen und Kredite, die Mittel waren vorhanden, wer gegen derartige Ausgaben Einspruch erhob, galt bald einmal als unmenschlich.

Eine solch konsensfähige Drogenpolitik, die sachgerecht schien und wirksame Massnahmen versprach, rief grundsätzlich nach publizistischem Sukkurs. In der Praxis war jedoch oft Kritik angebracht, denn das drogenpolitische Haus stand alsbald schief, ein Pfeiler, die Strafandrohung und Strafverfolgung, überragte die andern, das Ganze drohte einzustürzen. Lag es daran, dass die Polizei, wie manchmal behauptet, zu hart gegen die Drogenszene vorging, die Süchtigen drangsalierte? Was zu sehen und zu hören war, sprach meist dagegen. Die Beamten taten lediglich ihre Arbeit, im allgemeinen korrekt, häufig mit viel Verständnis und Gespür für die Drogenabhängigen. Die Schwierigkeiten mussten auf einer höheren Ebene liegen. Und da führte - nachträglich betrachtet - eine Tatsache in die Irre: die Koordination zwischen den Ämtern, aber auch zwischen Stadt, Kanton und Bund, erwies sich als schlecht, die beteiligten Stellen kamen sich, obwohl sie letztlich das gleiche Ziel hatten, ständig in die Quere. Diese Sachlage galt es zu geisseln, hier lag vermeintlich der Kern des Problems. Man musste aufzeigen, dass auf diese Weise eine an sich vernünftige Drogenpolitik nicht erfolgreich sein konnte. Überdies lieferte die mangelhafte Koordination eine durchaus plausible Erklärung dafür, dass die Polizei den drogenpolitischen Ton angab: die Polizei ist hierarchisch strukturiert, hat einen klaren Auftrag und ist auch dann noch handlungsfähig, wenn sich andere Stellen gegenseitig blockieren.

Je länger der Versuch dauerte, mit Hilfe des eingangs erwähnten Konzepts die missliche Drogensituation zu verbessern, desto mehr setzten sich Zweifel fest. Die sogenannt harten Drogen hatten ihre psychedelische Unschuld aus der Hippie-Zeit vor Jahren verloren, wer zum Stoff griff, kannte die Risiken. Die ideologisch untermalte Sozialromantik war in den Hintergrund getreten, übrig blieb das Elend - und es wurde trotz intensiven und mit der Zeit besser koordinierten Bemühungen von Behörden, Ärzten, Sozialarbeitern, Psychologen, privaten Organisationen und Vereinigungen nicht kleiner, sondern grösser. Die Erfolglosigkeit der bisherigen Drogenpolitik liess sich nicht wegdenken, auch nicht mit dem Hinweis, dass vielleicht alles noch schlimmer wäre, wenn man diese oder jene Massnahme nicht ergriffen hätte. Die Unmöglichkeit, das Drogenproblem entscheidend zu entschärfen, deutete auf einen konzeptionellen Denkfehler hin.

Bekamen jene recht, die schon früh eine Entkriminalisierung des Drogenkonsums und des Kleinhandels, eine Drogenabgabe oder gar eine Freigabe vorgeschlagen hatten? Der innere Widerstand gegenüber solchen Ideen regte sich und baute emotionale Barrieren auf: Ein Verzicht auf die Strafandrohung mochte bei Cannabisprodukten noch angehen, mit Blick auf Heroin oder Kokain erschien er als Kapitulation vor der Drogenmafia, als unerträgliche Haltung des Laisser-faire gegenüber Süchtigen, als Gefahr für die Jugend und als opportunistisches Eingeständnis, dass das Ziel, den Drogenmissbrauch zu reduzieren, zur Leerformel geworden war. Wo blieb da die Ethik, die Verantwortung der Gemeinschaft gegenüber den meist jungen Leuten?

Wenn aber die jahrelang angewandte Strategie versagt hatte, dann sicher nicht deshalb, weil sie präventive, therapeutische und (manchmal sehr aufwendige und wenig zweckdienliche) soziale Massnahmen vorsah; Missgriffe in diesen Bereichen beeinträchtigten die Wirksamkeit der Drogenpolitik, stellten sie aber nicht grundsätzlich in Frage. Also war es doch unvermeidlich, das Augenmerk vermehrt auf den Pfeiler des staatlich verfügten Drogenverbotes zu richten. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die gesundheitlich und sozial schädlichen Konsequenzen des Drogenkonsums in der Illegalität, die hohen Kosten einer wenig effizienten Strafverfolgung, die ökonomischen Einwände gegen das Verbot angesichts der Marktmechanismen des Schwarzhandels machten nachdenklich. Zudem: Ist es nicht gerade ein Merkmal der Sucht, dass ihr mit Verboten nicht beizukommen ist?

Die eigene Meinung, privat geäussert und in der Zeitung formuliert, dass ein staatliches Drogenverbot wohl nur ein Element der Drogenpolitik, aber gleichwohl nötig sei, hielt vor der Realität nicht stand - einer Entkriminalisierung hingegen haftete der Geruch des moralisch Verwerflichen an. Immer häufiger kritisierten aber Kolleginnen und Kollegen, Fachleute aller Richtungen und Politiker die Prohibition, Menschen, denen verantwortungsloses Handeln fern lag, die im Gegenteil aus Verantwortungsgefühl eine radikale Änderung der Drogenpolitik forderten. Es musste demnach einen Weg geben, der auch aus dem moralischen Dilemma führt, zu einer Politik, die nicht allein auf der Devise basiert «Richtig ist, was hilft», sondern durchaus höheren ethischen Ansprüchen genügt, sich mit einem liberalen Gesellschafts- und Menschenbild vereinbaren lässt.

So ganz einfach hatte man es ja auch mit dem Verbot des Drogenkonsums nicht gehabt, die Bestrafung selbstschädigenden Verhaltens passte eigentlich nicht zu einer freiheitlichen Gesellschaft. Doch die Rechtfertigungsgründe wirkten übermächtig: Ein Damm gegen eine sich ausbreitende Seuche namens Drogensucht war zu bauen, im Kampf um die physische und psychische Gesundheit der Jugend hatte der Staat seine stärksten Waffen einzusetzen, von der Prohibition konnten präventive Wirkungen erwartet werden, das Verbot würde das Bewusstsein dafür stärken, dass Drogen gefährlich sind.

Die Realitäten der Drogenszene lieferten indessen nur den Beweis, dass die erhoffte und behauptete Wirkung nicht zu beweisen ist. Wie lange konnte man die Rechtfertigungsgründe gleichwohl weiter anführen, wie lange genügte das Wissen, dass die Gegner des Verbotes einem auch das Gegenteil, nämlich die Unwirksamkeit, nicht beweisen konnten, um die eigenen Behauptungen aufrechtzuerhalten? Vielleicht deshalb sehr lange, weil man den Verzicht auf die Prohibition gefühlsmässig mit dem Verzicht auf staatliche Massnahmen gegen den Drogenmissbrauch gleichsetzte - dieser Irrtum war fundamental. Ihn als solchen zu erkennen bedeutete, die Meinung wechseln zu müssen. Wenn der Staat andere Möglichkeiten haben sollte im Kampf gegen das Drogenproblem, Möglichkeiten, die Süchtige weniger in die Verelendung und nicht mehr in die Illegalität drängen, dann müsste das Verbot fallen, weil ihm das ethische Fundament entzogen wäre und als «Restbestand» nur noch die nachgewiesenen schädlichen Nebenfolgen der Prohibition erhalten blieben.

Die Auseinandersetzung um das Drogenverbot verleitete einen dazu, das Ziel, die Verminderung des Drogenmissbrauchs, aus den Augen zu verlieren oder so zu tun, als sei dieses Ziel bei einer Entkriminalisierung zwingend in Gefahr. Auch wenn das drogenpolitische Gebäude schon lange schief stand, vollends einstürzen würde es, wenn man den Pfeiler «Prohibition» herausbräche; diese Argumentation, es sei eingestanden, war reichlich phantasielos. Denn die Strafandrohung aufzuheben ist nicht gleichbedeutend mit staatlich zur Schau gestelltem Desinteresse am Schicksal der Jugend.

Ganz abgesehen davon, dass es in den Bereichen Prävention und Therapie zusätzliche Anstrengungen durchaus vertrüge, gibt es vielerlei Varianten, die Abgabe «harter» Drogen zu regeln, ein staatliches oder halbstaatliches Monopol zu schaffen, die schweren Suchtmittel der gebräuchlichen Ordnung für Medikamente zu unterstellen, die Werbung zu verhindern, einen wirksamen Jugendschutz einzuführen. Selbst auf Druck und Zwang müsste, sofern sie sich als nötig erweisen, nicht verzichtet werden: die fürsorgerische Freiheitsentziehung beispielsweise wäre in bestimmten Fällen nach wie vor möglich. Mit andern Worten: die strafrechtliche Sanktion könnte abgelöst werden von besseren Modellen, die den Drogenmarkt tatsächlich steuern und begrenzen, während heute schlicht ist, was nach Gesetz nicht sein dürfte: ein unkontrollierter Drogenhandel.

Die Krux von Verboten scheint unter anderem darin zu liegen, dass sie kaum mehr aufgehoben werden können, auch dann nicht, wenn ihre Nachteile immer offenkundiger werden; denn die Situation «danach» ist schwer vorstellbar, weckt Befürchtungen. Die Drogenprohibition ist dafür ein gutes Beispiel, aber auch für etwas anderes: wie schwer es einem in derart emotionalen Fragen wie dem Drogenproblem selber fällt, von bekannten Denkmustern Abschied zu nehmen und die aus Überzeugung vertretene Meinung zu ändern. Sturheit ist offenbar kein Privileg von Behörden und Politikern.

Thomas Häberling ist stv. Chefredaktor der NZZ und Leiter des Ressorts Zürich, wo er während längerer Zeit das Thema Drogenpolitik betreute.


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