DAS NEUE, UNGEWOHNTE Bild der europäischen Landkarte im Osten ist das Ergebnis der Aufsplitterung von drei föderativen Gebilden: der Sowjetunion, Jugoslawiens und der Tschechoslowakei. Sowohl das Zarenreich, Vorgänger der UdSSR, als auch die nach dem Ersten Weltkrieg ins Leben gerufenen Staaten der Tschechen und Slowaken sowie der Südslawen waren älter als das kommunistische System. Der jähe Zerfall hat dennoch mit dem Zusammenbruch der Einparteidiktatur zu tun: Die eiserne Klammer einer extrem zentralistischen Macht hielt Gebilde zusammen, deren Teile schon zuvor immer wieder nach Selbständigkeit gestrebt hatten.
Die Auflösung der Sowjetunion trägt Merkmale der Dekolonisierung; auch das Sowjetreich musste dem Emanzipationswillen der Völker seinen Tribut zahlen. Für Jugoslawien und die Tschechoslowakei lässt sich dergleichen nicht behaupten - trotz allen Anschuldigungen, die selbst bei der zivilisierten Scheidung zwischen Tschechen und Slowaken und erst recht im Balkankrieg laut geworden sind. Völker, die ein ausgeprägtes Nationalbewusstsein besitzen, denen aber die Geschichte bisher nie oder nur in unvollkommenem Mass einen eigenen Staat gegönnt hatte, nutzten die Gunst der Stunde, um endlich eigene Staatlichkeit zu erlangen.
Russland (Russische Föderation). Als einzige ehemalige Sowjetrepublik hat Russland keine Unabhängigkeitserklärung abgegeben, sondern den Anspruch erhoben, Rechtsnachfolger der Sowjetunion zu sein. Historisch gesehen liegen Russlands Westgrenzen im grossen und ganzen dort, wo sie das Zarenreich vor Peter dem Grossen im 17. Jahrhundert hatte.
Ukraine. Unabhängigkeitserklärung am 24. August 1991, bestätigt im Dezember gleichen Jahres durch eine Volksabstimmung. Teile der Ukraine gehörten in der Vergangenheit zu Polen, Russland und zu Österreich-Ungarn; einen unabhängigen ukrainischen Staat in den heutigen Grenzen gab es zuvor nie.
Weissrussland (Belarus). Gleiches gilt für die Republik Weissrussland, die ihre Unabhängigkeit am 24. August 1991 erklärt hat. Weissrussland war lange ein Bestandteil des litauisch-polnischen Grossreichs und kam dann infolge der Teilungen Polens Ende des 18. Jahrhunderts an Russland. In der Zwischenkriegszeit gehörten grosse Teile des Landes wieder Polen, wurden aber von Moskau als Ergebnis des Zweiten Weltkriegs wieder in Besitz genommen.
Moldau (Moldowa). Unabhängigkeitserklärung am 27. August 1991. Die ehemals zum rumänischen Fürstentum Moldau gehörende Region kam 1812 an Russland und wechselte dann in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Ringen zwischen Moskau und Bukarest mehrmals den Besitzer. Während Rumänien heute die Wiedervereinigung betreibt, sträubt sich die im östlichen Grenzgebiet (Transnistrien) lebende, mehrheitlich von Russen und Ukrainern gestellte Bevölkerung gegen eine solche Entwicklung.
Estland, Lettland, Litauen. Das Gebiet der drei baltischen Republiken kam im Verlaufe des 18. Jahrhunderts unter Moskauer Herrschaft. Litauen, das auf den Rang einer osteuropäischen Grossmacht zurückblicken konnte, wurde erst 1795 bei der dritten polnischen Teilung russisch. Lenins Sowjetunion sah sich gezwungen, die Ostseeländer freizugeben, Stalin sicherte sich aber ihre erneute Einverleibung 1939 in Absprachen mit Hitler. Nach dem Moskauer Putschversuch anerkannte Russland am 6. September 1991 die Unabhängigkeit der drei Republiken.
Georgien, Armenien, Aserbeidschan. Die georgische Unabhängigkeitserklärung wurde am 9. April 1991, die armenische am 23. August 1990, die aserbeidschanische dann am 30. August 1991 verabschiedet. Das transkaukasische Gebiet, das schon zu Vorderasien gehört, unterstand seit dem späten 18. bzw. seit Anfang des 19. Jahrhunderts Russland. Eine kurzlebige Föderation der drei Länder ausserhalb von Moskaus Herrschaftsbereich nach 1917 war von kurzer Dauer, die Bolschewiken holten sie mit Waffengewalt in den sowjetischen Staatsverband zurück. Umstrittene innersowjetische Grenzziehung ist der Grund des um die Armenier-Enklave Nagorni Karabach geführten Kriegs sowie der Kämpfe um Ossetien an der georgisch-russischen Grenze.
Tschechische Republik, Slowakische Republik. Die zwei Staaten haben offiziell am 1. Januar 1993 die Nachfolge der 1918 gegründeten Tschechoslowakei angetreten. Die Grenze zwischen ihnen bestand schon innerhalb der Föderation, und sie entspricht der Linie, die zu Zeiten der Habsburgermonarchie die österreichische von der ungarischen Reichshälfte trennte.
Slowenien. Die jugoslawische Teilrepublik hat ihre Unabhängigkeit am 25. Juni 1991 verkündet und sie dann in einem kurzen Krieg gegen die Bundesarmee verteidigt. Da die Republik sprachlich weitgehend homogen ist und keine serbische Minderheit von Gewicht kennt, scheint sie als einzige der früheren Teilrepubliken ihren Weg ohne Kriegsgefährdung fortsetzen zu können.
Kroatien. Die Unabhängigkeitserklärung vom 25. Juni 1991 wurde im Oktober 1991 in Kraft gesetzt. Die EG anerkannte Kroatiens (und Sloweniens) Selbständigkeit am 15. Januar 1992. In der zweiten Hälfte des Jahres 1991 eroberte die jugoslawische Bundesarmee Teile von Ostkroatien. Im dalmatischen Hinterland rief die serbische Minderheit die «Republik Krajina» aus.
Bosnien-Herzegowina. In einer (vom serbischen Bevölkerungsteil boykottierten) Volksabstimmung am 29. Februar und am 1. März 1992 entschieden sich 99,4 Prozent der teilnehmenden Muslime und Kroaten für die Unabhängigkeit der Teilrepublik. Sie wurde von der EG am 7. April gleichen Jahres anerkannt. Zu gleicher Zeit begannen schwere Kämpfe zwischen den drei Volksgruppen. Es kam zur Ausrufung der «Serbischen Republik Bosnien-Herzegowina» sowie des «Kroatischen Staates Herceg-Bosna». Verschiedene Vermittlungspläne der EG und der Uno scheiterten.
Mazedonien. Bei einer Volksabstimmung, an der die Albaner und die Serben nicht teilnahmen, sprachen sich am 8. September 1991 drei Viertel der Teilnehmer für die Unabhängigkeit aus. Mazedonien konstituierte sich am 19. November 1991 als selbständiger Staat. Griechenland blockiert die Anerkennung durch die EG, indem es eine Änderung des Staatsnamens verlangt.
Jugoslawien (Serbien und Montenegro). Die Einwohner Montenegros stimmten am 1. März 1992 (unter Boykott der Opposition, der Albaner und der Muslime) für den Verbleib bei Jugoslawien. Am 27. April verkündete das jugoslawische Rumpfparlament eine neue Verfassung und proklamierte das «dritte Jugoslawien».