NZZ Folio 01/04 - Thema: Strafe   Inhaltsverzeichnis

Die letzte Option

Erziehungsratgeber warnen: Selbst milde Körperstrafen schaden Kindern. Das klingt überzeugend, plausibel und ist wissenschaftlich nicht belegt.

Von Reto U. Schneider

Wissenschaft beginnt mit Definitionen. Die Konsensuskonferenz über Körperstrafen der amerikanischen Kinderärzte hat 1996 festgelegt, was unter einer Tracht Prügel zu verstehen ist: «Das Schlagen eines Kindes mit der offenen Hand auf den Hintern oder die Extremitäten, ohne Verletzungen zu verursachen, mit der Absicht, sein Verhalten zu verändern.» Damit hat es sich mit der Einigkeit.

Bei der Frage, ob die Körperstrafe als Mittel der Erziehung verboten gehört, stehen sich die erwarteten Parteien gegenüber. Pädagogen, Kinderschutzorganisationen, die Unicef auf der einen Seite, auf der anderen konservative Politiker, überforderte Eltern, fundamentalistische Christen, die direkt aus der Bibel argumentieren: «Wer seine Rute schont, der hasst seinen Sohn; wer ihn aber liebhat, der züchtigt ihn beizeiten» (Sprüche 13, 24). Auf den ersten Blick ist es ein Kampf zwischen Fortschrittlichen und Ewiggestrigen, zwischen verständnisvollen Erziehern und Rohrstockpädagogen, zwischen elterlicher Gewalt und elterlicher Gewalttätigkeit.

Ein Eindruck, den moderne Erziehungsratgeber bestätigen. Dort taucht der Begriff Körperstrafe kaum mehr auf. Ein Kind zu schlagen, halten die meisten Autoren für eine so ungeheuerliche Idee, dass sie nicht einmal mehr schreiben, man dürfe es nicht tun. Als ob sie niemanden auf die Idee bringen wollten. Aber die Vorsicht ist unnötig, fast alle Kulturen kennen den Brauch: In den USA wenden über neunzig Prozent aller Eltern die Körperstrafe an, in Deutschland sechzig. Für die Schweiz gibt es keine aktuellen Zahlen. Nach groben Schätzungen setzen mehr als die Hälfte der Eltern die Ohrfeige und den Klaps auf den Hintern als Strafe ein – wenn auch zunehmend mit schlechtem Gewissen, denn selbst auf der «Blick»-Leserbriefseite ist das alltagspsychologische Strandgut über die Körperstrafe angekommen: «Eins auf den Hintern kann der Seele schaden», schreibt einer. Ein anderer weiss, «dass gewalttätige Verbrecher als Kinder selber geschlagen wurden».

Der Autor von millionenfach verkauften Erziehungsratgebern, Thomas Gordon («Die Familienkonferenz»), hält die Körperstrafe für absurd, weil sie Aggression einsetzt, um Aggression zu verhindern, und zählt die negativen Lektionen auf, die Kinder daraus lernten: «Körperliche Aggression und Gewalt sind in menschlichen Beziehungen angemessene und akzeptable Verhaltensformen; der Stärkere hat immer recht.»

Anders als in Deutschland oder Schweden ist die körperliche Züchtigung von Kindern durch die Eltern in der Schweiz nicht ausdrücklich verboten. Die Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung des Bundes stellte 1992 jedoch fest, «dass mit der Normalität der Körperstrafe im Erziehungsalltag ein Fundament vorgegeben ist, auf dem Kindesmisshandlungen stattfinden können», und empfahl, «die Körperstrafe … von Kindern und Jugendlichen über die Bundesverfassung zu verbieten».

Die Körperstrafe macht Kinder zu aggressiven Persönlichkeiten, und sie bereitet den Boden, auf dem Misshandlungen gedeihen. Das sind die zwei Hauptargumente für ihre Ablehnung. Beide sind nachvollziehbar, einleuchtend und wissenschaftlich nicht belegt.

Die grosse alte Dame der Erziehungsforschung, Diana Baumrind von der University of California in Berkeley, sagt zum Beispiel: «Ein bedingungsloses Verbot der disziplinarischen Körperstrafen durch Eltern lässt sich wissenschaftlich nicht rechtfertigen.» Das Ignorieren von Befunden, die der eigenen Theorie widersprechen, sei mit der wissenschaftlichen Methode nicht vereinbar.

So stimmt es zwar, dass Kinder lernen, indem sie andere Personen nachahmen. Doch ob diese Personen wirklich vor allem ihre Eltern sind, ist heute umstritten. Die Psychologin Judy Harris vertritt in ihrem Buch «Ist Erziehung sinnlos?» die These, dass die Sozialisation in den frühen Jahren für ein Kind hauptsächlich darin besteht, «zu lernen, dass man sich nicht so verhalten darf wie die Eltern». Stattdessen seien es die Gleichaltrigen, an denen sich ein Kind orientiere.

Zudem erweist sich das Nachahmungsargument als Bumerang für all jene Strafen, die als Alternative zur Körperstrafe empfohlen werden. «Wenn die Körperstrafe die Botschaft enthält, ‹Gewalt ist erlaubt, um Konflikte zu lösen›, gilt dasselbe für andere Formen der Disziplinierung. Einem Kind Zimmerarrest zu erteilen, enthielte die Botschaft, es sei erlaubt, die Freiheit von jemandem einzuschränken, der einen ärgert», schreibt David Benatar von der philosophischen Fakultät der University of Cape Town in Südafrika in einer Abhandlung über die Körperstrafe.

Hunderte von Studien hat das Thema schon hervorgebracht. Eltern füllten Fragebogen aus, wurden beim Erziehen beobachtet, im Gebrauch von «Raum-Timeout», «Stuhl-Timeout» und der «Zwei-Schläge-auf-den-Hintern-Unterstützungsmassnahme» unterrichtet. Kinder hat man gefilmt, mit der Stoppuhr bis zum nächsten Ungehorsam begleitet, ihre Trotzreaktion auf das Fernsehverbot nach Stärkegrad von eins bis zehn eingeteilt. Die Resultate sind widersprüchlich. Bei einigen Untersuchungen ging die Körperstrafe mit einer Besserung des Verhaltens der Kinder und ihrer Beziehung zu den Eltern einher, bei andern mit Aggressivität und schlechtem Selbstbewusstsein.

Immer wenn die Wissenschaft vor einem Berg Studien mit widersprüchlichen Resultaten steht, kommt die Meta-Analyse zum Einsatz. Eine Meta-Analyse ist ein statistischer Zauberhut, in den man die einzelnen Studien hineingibt und einen einheitlichen Trend herauszieht. Das wurde kürzlich zweimal für die Körperstrafe gemacht. Man ahnt es: mit entgegengesetzten Resultaten.

Der Psychologe Robert E. Larzelere von der University of Nebraska in Omaha kam im Jahr 2000 nach der Analyse von 38 Studien in der «Clinical Child and Family Psychology Review» zum Schluss: «Die Körperstrafe zeitigt durchweg vorteilhafte Resultate, wenn das Kind dabei nicht misshandelt wird (z. B. zwei Klapse auf den Hintern mit der offenen Hand) und sie hauptsächlich liebende Eltern bei Zwei- bis Sechsjährigen einsetzen, um mildere disziplinäre Taktiken zu unterstützen.» Die Psychologin Elizabeth Thompson Gershoff von der Columbia University in New York dagegen schrieb 2002 im «Psychological Bulletin», dass «die Anwendung der Körperstrafe durch die Eltern mit unerwünschten Persönlichkeitseigenschaften der Kinder zusammengeht». Zu den Eigenschaften, die dabei in 88 Studien untersucht worden waren, gehörten Aggressivität, Verinnerlichung moralischer Werte, Qualität der Eltern-Kind-Beziehung.

Doch die Meta-Analysen widersprechen sich nur auf den ersten Blick, denn sie gingen von unterschiedlichen Voraussetzungen aus. Zwei Drittel der Studien, die Gershoff berücksichtigte, enthielten harte Körperstrafen wie das Schlagen mit Gegenständen und das Zufügen von blauen Flecken. Larzelere dagegen nahm nur Studien mit Körperstrafen auf, die der Definition der Konsensuskonferenz entsprachen. Zudem versuchte er herauszufinden, ob Aggression wirklich die Folge der Körperstrafe sei und nicht etwa deren Ursache.

Es ist das schmutzige Geheimnis der Erziehungswissenschaft, dass sie es mit Ursache und Wirkung nie besonders genau genommen hat. Ein Grossteil der scheinbar gesicherten Erkenntnisse über die Wirkung verschiedener Erziehungsstile basiert auf reinen Korrelationsstudien: In denen wird ein bestimmtes Verhalten der Eltern mit einem bestimmten Verhalten des Kindes gepaart und dann unterstellt, das eine sei der Grund für das andere. Wenn Eltern ihr Kind ohrfeigten und das Kind aggressiv war, beschlossen die Sozialwissenschafter: Ohrfeigen verursachen Aggression. Das schien lange Zeit vernünftig. Es herrschte die Doktrin, ein Kind komme als unbeschriebenes Blatt zur Welt und sei ausschliesslich ein Produkt seiner Umwelt. Erziehen war eine Einbahnstrasse: die Eltern handelten, das Kind reagierte. Heute ist klar, dass bei einer Geburt nicht nur ein verletzliches Wesen das Licht der Welt erblickt, sondern auch ein kleiner Egoist, programmiert darauf, die Eltern zum Wahnsinn zu treiben.

Die unbeantwortete Frage, die das Zusammengehen von asozialem Verhalten und Körperstrafe für die Forschung aufwirft, stellt Judy Harris so: «Wenn aggressive Kinder häufiger geschlagen werden, wird dann die Aggressivität des Kindes durch die Schläge verursacht, oder schlagen die Eltern deshalb so viel, weil das Verhalten des Kindes ihnen missfällt?» Gershoff weist in ihrer Studie zwar auf das Problem hin. Doch in Diskussionen wird dieses entscheidende Detail oft unterschlagen.

Larzelere hat in seiner Meta-Analyse verstärkt Studien berücksichtigt, bei denen sich Ursache und Wirkung auseinanderhalten lassen, und fand kaum negative Effekte der milden Körperstrafe. Anders als Gershoff hat sich Larzelere auch auf ein enges Alterssegment beschränkt. Schliesslich sei die Konsensuskonferenz übereingekommen, dass die Körperstrafe keine vernünftige Erziehungsmassnahme für Kinder unter 18 Monaten und Jugendliche in der Pubertät sei, also hat er diese Gruppen von Anfang an ausgeschlossen.

Gershoff findet, Körperstrafen gehörten grundsätzlich verboten. Larzelere zieht aus seiner Arbeit hingegen den Schluss, «nicht ob die Körperstrafe eingesetzt wird, ist entscheidend, sondern wie». Sein «Conditional Sequence Model» für Kinder zwischen zwei und sechs Jahren in einer emotional warmen Familie liest sich wie eine Reparaturanleitung für den Familienfrieden: Zuerst wird dem Kind erklärt, warum es etwas nicht tun soll; wenn es nicht gehorcht, folgt ein Timeout. Ein Timeout ist eine Erziehungsmassnahme neueren Datums, die darin besteht, das Kind für eine kurze Zeit zu isolieren und auszuschliessen. Es muss sich zum Beispiel für einige Minuten auf einen Stuhl setzen und darf nicht weiterspielen. Erst wenn das nicht hilft, kommt eine weitere Massnahme zum Zug. Die kann, je nach Wirkung beim Kind, aus einem kurzen Zimmerarrest oder aus zwei Schlägen auf Arme, Beine oder den Hintern bestehen. Immer wenn eine Strafe nicht wirkt, steigen die Eltern auf eine andere um. Es hat sich gezeigt, dass eine neue Strafe besser wirkt als die alte mit höherer Intensität. «Die Eltern brauchen mehr disziplinarische Alternativen, nicht weniger», sagt Larzelere.

Obwohl diese Methode bei schwierigen Kindern unter Laborbedingungen grossen Erfolg zeitigte, hält sie Gershoff für das falsche Mittel, denn sie ist überzeugt, dass Kindsmisshandlungen zunehmen, wenn eine Gesellschaft schon nur milde Körperstrafen akzeptiert. Wenn diese Grenze erst einmal überschritten sei, folge bald mehr, sagen die Gegner der Körperstrafe. In Familien, in denen körperlich gestraft werde, komme es auch häufiger zu Misshandlungen. Das kann man auch umgekehrt sagen, dann verliert es an Argumentationskraft: Eltern, die ihre Kinder misshandeln, wenden auch häufiger Körperstrafen an.

Wieder bleibt im Dunkeln, was Ursache und was Wirkung ist. Zwar gebe es Typen von Vätern und Müttern, bei denen die Körperstrafe zum Kindsmissbrauch führe, sagt Larzelere, doch «die Tatsache, dass einige Eltern übertrieben strafen, ist ebenso wenig ein Grund, allen Eltern davon abzuraten, wie die Tatsache, dass einige Leute zu viel Alkohol trinken, ein Grund ist, grundsätzlich gegen den Konsum von Alkohol zu sein».

Der Vergleich mit dem Alkohol mag frivol erscheinen, doch bei anderen Strafen sind die meisten Leute bereit, ihn zu akzeptieren: Dass es Eltern gibt, die ihre Kinder über Wochen in einem Zimmer einsperren, veranlasst niemanden dazu, mit Schweigemärschen gegen die Verhängung von Zimmerarrest zu protestieren.

Schweden hat die Körperstrafe für Kinder im Elternhaus 1979 verboten. Ob in der Folge die Zahl der Kindsmisshandlungen zurückgegangen ist, bleibt unklar. Beide Seiten werfen mit schwedischen Statistiken um sich, die ihre gegenteiligen Überzeugungen belegen sollen. Sicher ist, dass die Akzeptanz der Körperstrafe unter Eltern stark abgenommen hat. Allerdings greifen schwedische Eltern anstelle der empfohlenen Alternativen Timeout und Reden eher auf Anschreien und Festhalten zurück. Larzelere glaubt, dass ihnen die Massnahme der milden Körperstrafe fehlt.

Es sei sogar möglich, dass man mit der Opposition gegen die Körperstrafe das Gegenteil von dem erreiche, was man wolle. Der Kinderarzt Richard Hain vom Llandough Spital in Penarth, England, schreibt im «British Medical Journal», die Körperstrafe werde dadurch «zum letzten Ausweg», wenn sich Eltern nicht mehr unter Kontrolle hätten. «Gefährlich ist dieses Element der unvorhersehbaren, irrationalen und unkontrollierten Gewalt der Körperstrafe, nicht die Körperstrafe selber.»

Tatsächlich geschehen viele Misshandlungen, wenn sich Eltern nicht mehr im Griff haben. Ob sich die Emotionen der Eltern einfach von der Körperstrafe abkoppeln lassen, ist ungewiss, aber entscheidend, denn Körperstrafen können nicht zurückgenommen werden: Wer geschlagen hat, hat geschlagen. Wer sein Kind aus Wut sieben Tage einsperren will, kann seine Entscheidung hingegen nach zwei Stunden korrigieren.

Für viele Gegner der Körperstrafe ist diese Diskussion ohnehin irrelevant. Sie finden, Kinder dürften ganz grundsätzlich aus ethischen Gründen nicht geschlagen werden. Das ist ein starkes Argument. «Es entbehrt nicht eines gewissen Zynismus», schreibt der Psychologe Meinrad Perrez von der Universität Freiburg, «dass ein Recht, das dem Erwachsenen in unserer Kultur seit langem zugebilligt wird, nämlich das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, dem Kinde noch immer schamlos vorenthalten wird.» Konsequenterweise schliesst er die «seelische Unversehrtheit» ein. Auch in Artikel 19 der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes steht, dass das Kind nicht nur vor jeder Form körperlicher, sondern auch geistiger Gewaltanwendung zu schützen sei.

Das Problem ist bloss, dass fast jede nichtkörperliche Form der Strafe als geistige Gewaltanwendung gedeutet werden kann. Eine Strafe bereitet in irgendeiner Form Schmerzen. Sie muss es tun, sonst ist sie keine. Die Körperstrafe ist bloss der offensichtlichste und auch deshalb umstrittenste Weg, einem Kind wehzutun. Doch Larzelere weist darauf hin, dass in einigen Studien die negativen Folgen alternativer Strafen grösser waren als jene der Körperstrafe. «Daraus könnte man schliessen, dass Eltern Kinder grundsätzlich nicht bestrafen sollten, weil jede Strafe das Kind schädigt.» Wer also nicht daran glaubt, in der Erziehung ohne Strafe auszukommen – und das tut selbst Gershoff nicht –, wird sich der leidigen Aufgabe stellen müssen, aus einem Heer von unangenehmen Massnahmen für sein Kind die sinnvollen und wirksamen auszuwählen.

Von der Erziehungswissenschaft ist dabei wenig Hilfe zu erwarten. Sie hat sich in den sechziger Jahren aus der Diskussion davongeschlichen, indem sie in einem Akt der kollektiven Realitätsverleumdung jede Form der Strafe als pädagogisches Versagen definierte und die straffreie Erziehung propagierte. «Strafe ist immer ein Akt des Hasses», schrieb 1969 Alexander Neill, der Begründer der antiautoritären Erziehung. Zurück blieben ratlose Eltern und Lehrer, die zwar nicht weniger straften, dafür aber mit schlechtem Gewissen.

Erklärte das Encyklopädische Handbuch der Pädagogik von 1909 noch auf zwölf Seiten Sinn und Zweck der erzieherischen Strafe, hält das Herder-Lexikon der Pädagogik 1976 die Strafe für «grundsätzlich fragwürdig». Als übereinstimmende Meinung gelte, «dass die Strafe kein eigentliches Erziehungsmittel ist». Im Taschenbuch der Pädagogik von Hierdeis und Hug von 1996 gibt es zwischen «Sprachentwicklung» und «Supervision» gar keinen Eintrag mehr. Wenn die Strafe heute wieder auftaucht, dann sprachlich verschleiert als «Verhaltensmodifikation» oder «negative Sanktion».

«Wie immer man den Begriff auch drehen und wenden wird», schreibt der deutsche Pädagoge Gereon Reimann in seinem Buch «Wenn Kinder immer machen, was sie wollen», «in der Praxis der Erziehung kommen Eltern an der Strafe nicht vorbei.» Und der amerikanische Psychologe Fitzhugh Dodson schreibt in seinem Ratgeber «How to Discipline with Love»: «Ich glaube, es ist viel besser, Konflikte mit Verhandlungen und Abmachungen zu lösen als mit Macht, doch in extremen Situationen … müssen wir auf die reine Macht zurückgreifen.» Das ist auch deshalb schmerzlich, weil dabei eine liebgewordene Illusion zerbricht: Mit wie viel demokratischer Patina man das Familienleben auch dekorieren mag, Eltern sind letztlich Diktatoren. Gütige, liebevolle, freundliche vielleicht, aber Diktatoren eben, die die Verhandlungen um die richtige Schlafenszeit jederzeit einseitig abbrechen können. «Ab ins Bett!»

Reto U. Schneider ist NZZ-Folio-Redaktor.




Teilen

Für 94 Franken pro Jahr gibt es NZZ Folio auch im Abonnement. Näheres hier.

Urheberrecht gilt auch im Internet: Verlinken erlaubt, Kopieren verboten.